Vaterschaftsanerken...
 
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Vaterschaftsanerkennung und Geldabgabe leicht gemacht

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit auch keine Mißverständnisse mehr auftauchen sieht die Anerkennung über die Vaterschaft inzwischen wohl so aus:

 http://www.dijuf.de/de/online_service/do...chrift.pdf 

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2010 12:48
 elwu
(@elwu)

Error 404 - not found 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 13:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Error 404 - not found 🙂

http://www.dijuf.de/de/online_service/documents/Niederschrift.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 13:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

thanks

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2010 13:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Am besten finde ich ja das hier:

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert,

Wir sollten das allen Männern, die noch nicht vasektomiert sind zur Verfügung stellen.

Eine besser Abschreckung kann es kaum geben.

Das dijuf ist übrigens die Bruthöhle von Anita Heiliger.

Das erklärt so einiges.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 13:26
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

also, sowas muss/soll unterschrieben werden?

"Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen
Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste,
kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein
Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden."

und da ist das dann auch immer noch (trotz Verurteilung Deutschlands):

"Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein
gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als
auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam
ausüben zu wollen"

Ich KM du als KV nichts!

und das:

"Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung [move]will[/move] ich mich zur Zahlung
von Unterhalt verpflichten."

klingt ja fast schon lustich...

kopfschüttelnd
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 13:27