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Vereinbarung aus Protokoll - wie sehr bindend?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

im Zuge einer einstweiligen Anordnungssache haben wir Eltern Vereinbarung getroffen, die protokolliert wurde.

Was passiert, wenn sich einer von uns nicht daran hält oder nur teilweise?
Da es ja kein Beschluss = Urteil ist, wie bindend ist so etwas?

Danke
Viele Grüße
Ona

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2014 22:28
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ona,

wurde denn nicht darauf hingewiesen, dass es eine Hauptverhandlung geben wird?
Bis dahin ist die Vereinbarung natuerlich bindend, sonst haette man sie doch gar nicht erst schliessen muessen?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, das ist so eine Sache.

Natürlich darf man erwarten, dass alle Parteien sich an das vereinbarte halten, nur wenn keine Sanktionen mit vereinbart wurden, dann passiert auch nichts, wenn jemand sich nicht daran hält.

Das ist dann so wie bei privaten Verträgen.
Da muss man auch rein schreiben, was passieren soll, wenn dagegen verstößt. Sonst passiert eben nichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 22:58
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Bis dahin ist die Vereinbarung natuerlich bindend, sonst haette man sie doch gar nicht erst schliessen muessen?

Gruss,
gardo

Hallo gardo,
müssen nicht, das entstand im rahmen einer anderen Verhandlung um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Leider erfolgt das sehr einseitig und die dort vereinbarten Punkte werden nur eingefordert und selbst nicht eingehalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 20:31
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

, nur wenn keine Sanktionen mit vereinbart wurden, dann passiert auch nichts, wenn jemand sich nicht daran hält.

Hallo Beppo,

es wurden keine Sanktionen vereinbart. Leider.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 20:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie lange ist das denn her und wurde schon dagegen verstoßen?

Ist die Vereinbarung hinreichend konkret, dass ein Verstoß auch wirklich festgestellt werden könnte?

Wenn nur drin steht, dass die Parteien zukünftig immer lieb sein wollen, bist du damit keinen Schritt weiter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 20:36
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

8 Monate und ja, da steht drin, was zu tun ist. Leider kann ich hier keinen Anhang dranklemmen, sonst wrüde ich as einscannen.

Ich bin ja diejenige, die immer "lieb" ist aber mein zukünftiger Ex nimmt sich jede Freiheit, egal was vereinbart oder ein Richter oder die Gesetzeslage sagt.
Es ist ein Machtspiel und darauf habe ich keine Lust. Auch weil er mich ständig Dinge fragt, die er im Internet selbst nachlesen kann bzw. er mir dann auf Rückfrage nicht mal sagt, wofür er die ganzen Infos benötigt. Durch die Vereinbarung bin ich gezwungen zu antworten und weiß nie, ob er mir damit nicht eine Falle stellt oder wieder einen Strick draus dreht. Außerdem kostet es mich jedes Mal Zeit und auch Nerven.

Unsere Verhandlung bzgl. TU, KU usw. nährt sich dem endgültigen Ende und er merkt wohl, dass er um Zahlung nicht herum kommt, deswegen sucht er Irgendwas um mich in Misskredit zu bringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du den Inhalt nicht von Hand kurz eintippen?
Zumindest den relevanten und strittigen Teil.
Ohne den Inhalt zu kennen, können wir schlecht etwas dazu sagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 21:12
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hier 2 von 6 Punkten

A.
Beide Elternteile verpflichten sich, den Erhalt der jeweiligen Berichte unverzüglich zu bestätigen und etwaige Rückfragen schriftlich oder per Mail zu äußern.

Um eine Bestätigung zu erhalten nutze ich inzwischen die Lesebestätigung und sende die Mail in CC an mich, um sicher zu sein, das er die Mail auch erhalten hat, weil weder ein "Habe ich bekommen" geschweige denn eine Antwort kommt. Es geht mir hier primär um meine Rückfragen, die dann einfach nicht beantwortet werden, was den nächsten vereinbarten Punkt sehr erschwert, der lautet:

B.
Die Eltern verpflichten sich anstehende gemeinsame Entscheidungen zur elterlichen Sorge rechtzeitig mit dem anderen Elternteil zu besprechen und alle Informationen hierfür unverzüglich auszutauschen.

Da unsere Tochter bei mir lebt bin ich immer diejenige die etwas erfragen, erbitten oder sonst was muss und dann keine Antwort erhalte. Das macht es für mich sehr schwierig, denn im Grunde dürfte ich demnach gar nichts mehr entscheiden, weil eben nie eine Antwort vom Vater, geschweige den Austausch zustande kommt.
Somit kommt dann zustande, dass ich auf allen Kosten sitzen bleibe, weil ich nun mal für meine Tochter entscheiden muss. Oder aber es gibt dann Ärger, weil ihm etwas nicht passt, was ich  mangels seiner Antwort/Austausch entscheiden musste (z.B. vor kurzem Nachhilfe oder alternative Heilmethode, weil die Ärzte nicht weiter wissen.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 21:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum brauchst du denn eine Bestätigung?

Schicke es ab und bewahre die Mail auf.
Und wenn einer das anzweifelt, dann zeigst du die vor.
Eine Quittung brauchst du für so eine Lappalie nicht.

Ähnlich bei.

Setze einfach eine Frist und wenn die verstrichen ist und kündige an was du tun wirst, wenn diese verstrichen ist.
Und dann tust du genau das.
Auch kein Problem.

Naja und für die Kosten bekommst du doch Unterhalt oder nicht?
Wenn nicht, solltest du diesen regeln lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 21:55




 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Warum brauchst du denn eine Bestätigung?
Weil er immer sagt: "Habe ich nicht erhalten, kenne ich nicht, weiß ich nix von..."
Schicke es ab und bewahre die Mail auf.

Ähnlich bei.

Setze einfach eine Frist und wenn die verstrichen ist und kündige an was du tun wirst, wenn diese verstrichen ist.
Und dann tust du genau das.
Ja, so werde ich das machen.

Naja und für die Kosten bekommst du doch Unterhalt oder nicht?
Ja, aber wenn diese monatl. über die Hälfte des KU übersteigen wird es etwas knapp.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 22:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann soll er dir mal ne Testmail schicken auf die du dann antwortest und dann soll er dir sagen ob die angekommen ist.

Aber auch das ist eigentlich eher sein Problem, denn du nachweisen kannst, dass du eine Mail an die richtige Adresse verschickt hast, sollte das reichen.
Dann solltest du ihn darauf hinweisen, dass er mal sein Mailsystem prüfen soll.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 22:33
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Dann soll er dir mal ne Testmail schicken auf die du dann antwortest und dann soll er dir sagen ob die angekommen ist.

Ach, das kann ich mir sparen, er antwortet auf so etwas nicht, das hatte ich anfangs gemacht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2014 22:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann braucht dich das Gewäsch aber auch nicht zu jucken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 22:22
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Ja, eigentlich schon, ist aber eine emotionale Sache. Ich zucke jedes Mal zusammen, wenn er dann mit irgendwelchen Fragen kommt oder wieder was will, wie z.B. zuletzt,
das er über jeden Schulfehtlag des Kindes informiert werden möchte. Ich weiß dann immer nicht, was er vorhat und das belastet mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2014 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja da hilft nur, dir ein dickeres Fell zuzulegen.
Dabei hilft vielleicht, dass dich wegen so etwas nie jemand vor Gericht zerren wird.
Jedenfalls nicht erfolgreich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 22:45