Hallo alleinohnedrei,
schau Dir das mal an http://www.scheidung-in-bielefeld.de/die-kosten , insbesondere den Fall 3 VKH und den Fall 4: Ihr Ehegatte bezahlt Ihre Scheidungskosten – der Verfahrenskostenvorschuss.
So wie ich es sehe folgt aus der VKH nicht, dass der andere die Kosten tragen muss.
VG Susi
Richtig.
Es liegt im freien Ermessen des Richters ob er VKH gwährt oder Prozesskostenvorschuss durch den Gegner.
Eines der perversesten Konstrukte des schon hinreichend perversen Familien"rechts".
Gibt es meines Wissens auch nirgendwo sonst, außer bei den Nazis bei denen der zum Tode verurteilte auch noch eine Rechnung für den Strick bekam, bzw. seine Familie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es ist eine Frage ob jemand PKH/VKH bekommt oder ob ein Unterhaltsverpflichteter Verfahrenskostenvorschuss zahlen muss (worauf er übrigens erst mal verklagt werden muss).
Es ist eine ganz andere und davon völlig unabhängige Frage, wer am Ende die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise zu tragen hat. Dafür gibt es im Verfahren einen Kostenbeschluss.
Gruss von der Insel