Hallo,, wie einige wissen, habe ich von zwei Jahren auf ABR geklagt. Mittlerweile liegt ein Gutachten vor und es wird empfohlen ich soll den Lebensmittelpunkt bekommen.
Nun meint meine Ex, ihr Anwalt meine, wenn wir uns (jetzt noch!) ohne Gericht einigen, wird es billiger.
Soweit ich weiß, werden doch die Kosten gegeneinander aufgehoben. Und wenn wir uns vergleichen wird es sogar teurer als ein Urteil, weil die anwaltlichen Vergleichsgebühren dazu kommen. Was könnte der Anwalt meinen?
Moin,
Was könnte der Anwalt meinen?
Ich denke, das weißt Du selbst. Der Anwalt könnte meinen, das Deiner Ex gerade die Felle davon schwimmen, und das mit einem Vergleich hier vielleicht noch mehr rauszuholen ist, als mit einem Beschluss.
Ich würde mal fragen, wie was denn nach deren Meinung eine solche Einigung beinhalten sollte.
Dann weisst Du ziemlich sicher, wohin die Reise geht.
Auf die Mehrkosten käme es mir jetzt auch nicht mehr an.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Du meinst also auch, dass die Kosten ein vorgeschobenes Argument sind?
Der Anwalt könnte meinen, das Deiner Ex gerade die Felle davon schwimmen, und das mit einem Vergleich hier vielleicht noch mehr rauszuholen ist, als mit einem Beschluss.
Auf der anderen Seite kann natürlich ein Vergleich der inhaltlich für Dich okay ist auch eine ordentliche Portion Rechtssicherheit bringen!
Kosten wären für mich auch zweitrangig. Und die Vermutung liegt nahe, dass es der Gegenseite nicht/ nicht nur um die Kosten geht. Aber wenn der Gegenseite soviel an einem Vergleich liegt, Dir es inhaltlich egal ist, kannst Du ja sogar versuchen, die (höhere) Vergleichsgebühr Deines Anwalts der Gegenseite aufzubürden... Aber wie gesagt, Du machst das ja nicht wegen der Kosten!
Gruß, toto
Du meinst also auch, dass die Kosten ein vorgeschobenes Argument sind?
Mir will einfach in, in dieser Phase, kein anderer Grund einfallen!
Auf der anderen Seite kann natürlich ein Vergleich der inhaltlich für Dich okay ist auch eine ordentliche Portion Rechtssicherheit bringen!
Das ist natürlich richtig, deshalb würde ich vor einer endgültigen Entscheidung, einen Vergleichsentwurf fordern.
Den Vorschlag, die Einigungsgebühr in diesem Zuge Deiner Ex aufzudrücken, finde ich überdies sehr smart!
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Eine Einigung in dieser Situation würde die volle Kostenübernahme durch die Gegenseite zur Bedingung haben und selbst dann wäre das Ergebnis vermutlich schlechter als ein Beschluss, der dir das ABR brächte. Denn bei einer aussergerichtlichen Einigung hättest du immer noch kein ABR.
Nur evtl. ihre, widerrufliche, Zusage.
Insofern würde ich mir in aller Ruhe anhören, was sie genau vorzuschlagen hat und wenn es nicht ausreichend ist, ablehnen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Mir will einfach in, in dieser Phase, kein anderer Grund einfallen!
Erst einmal den aufgeführten Grund prüfen.
Wenn ich diese anwaltlichen und notariellen Gebührenverordnungen richtig verstehe, dann ist das (stark vereinfacht und schematisch ein bisserl anders als vom ReNo-Gehilfen):
Außergerichtliche Einigung:
1,3 Verfahrensgebühr
1,5 Einigungsgebühr
----
2,8
Gerichtliche Einigung:
0,65 Verfahrensgebühr (außergerichtlich Tätigkeit)
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
----
3,15 + Gericht (+ ggf. 1 Vergleichsgebühr)
Darauf basierend, glaube ich schon, daß sich auch in diesem Stadium noch Geld sparen ließe ...
... wichtiger als das Geld erscheint auch mir indes die Prüfung des Einigungsvorschlags.
Gruß
United
Das Geld ist mir piep. Das weiß sie auch. Ich sage daher, dass mir die paar hundert € egal sind und ich zudem gar nicht glaube, dass das stimmt.
Dann muss sie die Hose runterlassen, ob es andere Gründe gibt oder nicht.