Hallo
was bedeutet dieser Text? Bekommt meine ex Verfahrenskostenhilfe oder nicht?
Laut Aussage meines Anwalts nicht, ist das korrekt?
Der Antragsgegnerin wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung
Verfahrenskostenhilfe
bewilligt (§ 76 Abs. 1 FamFG, §§114, 119 Abs. 1 ZPO).
Als Verfahrensbevollmächtigter wird die Kanzlei XY beigeordnet (§§ 76,
78 Abs. 2 FamFG).
Die Bewilligung erfolgt mit Zahlungsanordnung
Ja, sie bekommt VKH. Allerdings muss sie diese in Raten zurückzahlen.
Gruss von der Insel
Danke für deine schnelle Antwort
betrifft das nur die erste Verhandlung oder jede weitere?
Wer bezahlt die Kosten ihres Anwalts?
Danke
Gruß Hiboll
hi,
VKH muss für jedes Verfahren mWn neu beantragt werden.
Den Anwalt zahlt die unterlegene Seite, wenn du also mit deiner Klage scheiterst dann du.
Geht ihr einen Vergleich ein zahlt sie ihren Anwalt im Zuge der Ratenzahlung der VKH zurück.
Wasserfee
P.S. musst du echt für jede Frage ein neues Thema machen? Kannst du dich nicht für einen Strang entscheiden?
An die mods: kann das nicht mal jemand zusammenführen?
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo zusammen,
P.S. musst du echt für jede Frage ein neues Thema machen? Kannst du dich nicht für einen Strang entscheiden?
Zumindest hier war ein eigenes Thema m.E. durchaus angemessen - es ist eine isolierte Frage, die mit den übrigen Beitragssträngen nur bedingt zu tun hat; und es ist eine Frage, die im Unterforum "Behörden / Gerichte" auch völlig richtig aufgehoben ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
betrifft das nur die erste Verhandlung oder jede weitere?
es betrifft dieses Verfahren und diesen Rechtszug. Mehrere Verhandlungen in diesem Rahmen führen ohnehin idR nicht zu höheren Kosten.
Wer bezahlt die Kosten ihres Anwalts?
Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben oder muss sie gar die gesamten Verfahrenskosten tragen, dann übernimmt zunächst die Staatskasse ihren Anwalt. Anschließend zahlt sie so lange Raten, bis die Kosten gedeckt oder eine gewisse Zeit abgelaufen ist.
Legt das Gericht Dir die Kosten des Verfahrens auf, dann Du.
Gruss von der Insel