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Verfahrenskostenhilfe bei Immoblien im Ausland

 
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hat einer Erfahrung mit Verfahrenskostenhilfe und Vermögen in Form von Häusern?

Die Hexe rechnet sich arm mit ihrer 1/8 Stelle und beantragt Verfahrenskostenhilfe.
Ihr gehören Immobilien, die ein Verwandter bewohnt, angeblich hat er Nießbrauch, darüber gibt es aber sicher keinen deutschen Notarvertrag.

Kann/Darf ich das Gericht auf diese Tatsache hinweisen, oder habe ich dazu gar keine Einspruchmöglichkeit?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 20:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny,

üblicherweise bekommst Du den VKH-Antrag der Gegenseite zur Stellungnahme zugeschickt; dort kannst Du sowas einwenden. Allerdings nur, was Du (aus legaler Quelle) weisst und belegen kannst; nicht, was Du nur vermutest.

Aus DIESEM Thread kann man entnehmen, dass Ihr nicht verheiratet wart und Euch (nur) ums GSR streitet. Wofür sollen dabei Einkommen oder Immobilienbesitz eine Rolle spielen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 20:50
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

ich kann nur sagen, dass der Antrag gestellt wurde, nicht warum.
Ich weiß auch nicht, ob so ein Antrag nur die Gerichtskosten und/oder auch den RA abdeckt.

Ist das sicher, dass mir dieser Antrag zugesendet wird, oder muss ich das beantragen?

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 20:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny,

ich kann nur sagen, dass der Antrag gestellt wurde, nicht warum.
Ich weiß auch nicht, ob so ein Antrag nur die Gerichtskosten und/oder auch den RA abdeckt.

das kann ich Dir auch nicht mit Sicherheit sagen - aber kann Dir das nicht egal sein? Wenn die Eltern oder irgendwelche Freunde Deiner Ex ihr die Anwalts- oder Gerichtskostenrechnung bezahlen, kannst Du es ja auch nicht verhindern.

Und selbst wenn Deine Ex das Gericht bei ihrem VKH-Antrag irgendwelche Einkünfte oder Vermögen verschwiegen hat, kriegt sie bestenfalls keine VKH. Auf Euer Verfahren hat das keinen Einfluss.

Ist das sicher, dass mir dieser Antrag zugesendet wird, oder muss ich das beantragen?

Du willst ihr irgendwie einen einschenken, richtig? Das ist im Zweifelsfall das Gegenteil der für das GSR nicht unerheblichen "respektvollen Elternebene".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 21:04
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Da ist schon ein großer Unterschied, ob das sonstwer bezahlt oder wir alle über unsere Steuern, findest Du nicht?
Abgesehen davon steht zu befürchten, dass das nicht das einzige Verfahren bleibt und für den Unterhalt könnte das auch mal relevant werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 21:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Weise auf diesen Umstand (Wohneigentum) unbedingt hin und kümmere Dich nicht um dt. oder ausländische Rechtssprechung. Alles andere ist weder Deine Aufgabe noch entspricht es jeglicher begründeter "Bweisaufnahme", welche Dir zustehen könnte. Allein der Fakt, das Immobilienbesitz vorliegt, sollte einen Richter zur Nachfrage erinnern. Und erst wenn diese Nachfrage ohne Begründung nicht erfolgt und dieser Immo-Umstand faktisch ignoriert wird, erst dann lohnt sich Widerstand.

Gruss oldie

PS: Bei Niesbrauch dürfte die im Land der Immobilie zuständige Rechtssprechung zutreffen, und nicht dt. Recht. Informiere Dich also, was das für Dich bzw. die Immo betreffend bedeutet.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2013 00:08
(@Inselreif)

Du willst ihr irgendwie einen einschenken, richtig? Das ist im Zweifelsfall das Gegenteil der für das GSR nicht unerheblichen "respektvollen Elternebene".

Nicht nur das. Es kommt bei Gericht ausgesprochen schlecht an, im Rahmen des VKH-Verfahrens über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Ex-Partners zu spekulieren.
Du kannst den VKH-Antrag sachlich auseinanderpflücken ("beabsichtigter Antrag ist mutwillig / hat keine Aussicht auf Erfolg") aber lass bitte die Finger von den wirtschaftlichen Grundlagen.

Wenn eine Unterhaltspflicht (ihr, nicht dem Kind gegenüber!) besteht, kannst Du die Einsicht in das VKH-Heft beantragen und dann substantiiert vortragen, was sie alles anzugeben "vergessen" hat. Aber bitte lass die Finger von Spekulationen, so lange Du weder den Bogen noch Details der Vermögensgegenstände kennst. Dann bekommst sie halt ihre Hälfte der Gerichtskosten und ihren Anwalt bezahlt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2013 13:06
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Ok, danke für den Hinweis.
Bekomme ich den den Antrag überhaupt automatisch zugesendet?

Ich habe auch noch keine Anträge der Gegenseite erhalten, muss ich das bei Gericht beantragen, also Akteneinsicht oder so, oder sind die verpflichtet das weiterzuleiten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2013 18:50
(@Inselreif)

Hi Sonny,

den Antrag selbst erhältst Du zur Stellungnahme zugeschickt, bevor darüber entschieden wird. Die Anlagen dazu erhältst Du (bei Berechtigung, s.o.) nur auf Antrag.
Ausnahme: wenn das Gericht schon von selbst keine Erfolgsaussicht sieht, wird es den Antrag ablehnen, ohne dass Du davon erfährst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2013 19:02