Hallo zusammen,
aufgrund einer Unterhaltsklage habe ich Verfahrenskostenhilfe beantragt, die wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde.
Mein Einkommen beläuft sich auf 2113,96€ - 654,14 Miete - 568,- Kindesunterhalt - 672,- Selbstbehalt = verbleibendes Einkommen 219,-
Warum wurde meine 2te Frau nicht berücksichtigt? Sie arbeitet nicht, bin ich ihr nicht unterhaltspflichtig?
Mein Anwalt will jetzt 325,- an Vorschuss, das kann ich nicht bezahlen.
Danke und Gruß
hi,
2113.- netto - 570 KU sind irgendwas um 1550€, da kann man doch gut von leben?
Wieso arbeitet deine Frau denn nicht?
Gruß
Mima
Hallo Mrs_Mima,
vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Warum, weshalb meine Frau nicht arbeitet, will ich hier jetzt nicht erörtern, darum geht es sich auch nicht.
Es geht sich um die Verfahrenskostenhilfe und warum Sie nicht mit berücksichtigt worden ist
hi,
ich hatte nur gefragt weil es für mich logisch wäre dass jemand nicht berücksichtigt wird der aus eigenem Antrieb kein Erwerbseinkommen hat (also die finanzielle Anhängigkeit von dir ohne Not verursacht worden ist).
So könnte ich mir das erklären.
Aber ich seh gerade, inselreif ist on, der weiß das sicher besser 😉
Mima
672,- Selbstbehalt
setzen sich zusammen aus 210,- Erwerbstätigenselbstbehalt und 462,- Selbstbehalt "für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner".
Passt soweit.
Die Frage ist eher, wenn 219,- einzusetzendes Einkommen verbleiben (keine weiteren Abzüge parat?), wäre die Rate 110,-.
Das heisst, dass die VKH nur abgelehnt werden konnte, wenn die voraussichtlichen Prozesskosten (eigener Anwalt und Gerichtskosten) weniger als 440,- betragen. Ansonsten wäre VKH mit Ratenzahlung zu bewilligen gewesen. Das ist nur bei sehr geringen Werten (um die 1.000,-) der Fall und das solltest Du noch mal überprüfen.
Gruss von der Insel
@mima 🙂
bei meinem VKH-Antrag wurden auch die Kredite, Riesterrente etcpp berücksichtigt. Geht da vielleicht noch was?
Mima
Hallo Inselreif,
ok dann passt es mit dem Selbstbehalt. Meine Schulden an das Arbeitsamt(Ratenzahlungen wegen Kaution und Darlehen) und Ratenzahlungen and die Beistandschaft und weitere, wurden abgelehnt, das sind ca. 100,-/Monat, aufgrund von nicht nachgewiesen -> das werd eich noch erledigen! Obwohl alles auf den Kontoauszügen aufgelistet ist.
@Mrs_Mima der Antrieb ist schon da, um es mal kurz zu fassen. Die 13 jährige Tochter ist krank und die 6 jährige Tochter ist nur bis 11.30Uhr in der Schule.
Gruß
distance,
Kontoauszüge haben auch nicht gereicht, ich musste den Riestervertrag, easy-credit-Vertrag usw. einreichen....
Mima
P.S. danke für die Erklärung, mein Gedankengang war ja sowieso falsch
Die 13 jährige Tochter ist krank
Mehrkosten auch Fahrtkosten hierfür sind auch abzugsfähig!
Hallo Inselreif,
muss dazu sagen, das es meine Stieftöchter sind, bin zum 2ten mal verheiratet.
Gruß
Das halte ich für unkritisch. Die ZPO folgt da dem SGB II. Deine Frau verdient nichts und ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
Zumindest probieren sollte man es. Dass die Rechtspfleger immer alles erst mal in Frage stellen ist eine andere Sache.
Gruss von der Insel