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Vergleich

 
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

kann mir jemand verraten, was geschieht, wenn man einem vor Gericht nur zwischen den RAs geschlossen " vorläufigen Vergleich" (ich war nicht geladen worden) nicht zustimmt???? Ich habe die schriftliche Fassung dieses Vergleichs (war Do'tag) nämlich immer noch nicht vorliegen.... :question:

Danke 🙂 , Holy

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 13:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein in Abwesenheit der Prozessparteien von den beauftragten RAs ausgehandelter Vergleich bedarf der Zustimmung der Parteien. Diese wird dem Gericht gegenüber vom jeweiligen RA schriftlich erklärt. Oder auch nicht, wenn der Vergleich nicht genehm ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 13:31
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Danke Deep 🙂 !

Und wenn dem Vergleich nicht zugestimmt wird - z.B. weil sich neue Fakten ergeben haben - wird die Verhandlung erneut geführt? Korrekt? Knnte es dann zu einem Gerichtsurteil kommen, mit dem man sich ggf. schlechter steht als mit dem Vergleich???

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 13:36
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, holy,

in ergänzung zu deep noch was aus eigener erfahrung dazu:

1. mein RA hat mir nach jedem mdl. termin innerhalb eines tages jeweils eine schriftl. zusammenfassung geschickt (kurz, wenn ich dabei war; lang, wenn nicht). sowas sollte eigentlich 'üblich' sein.
2. nach meiner info ist ein solcher vergleich durch das nicken der RAe bereits geschlossen, kann aber von den parteien widerrufen werden (deswegen auch 'widerrufsvergleich'). allerdings hast du nur begrenzt zeit (4 wochen?) zum widersprechen! falls KEIN widerruf beim gericht eingeht, hat der vergleich nach der frist rechtskraft.

und deswegen solltest du die kanzlei anrufen und um schnellstmögliche übersendung des textes bitten (RA sollte im termin mitgeschrieben haben! das gerichtsprotokoll wird möglicherweise noch dauern).
danach mit dem RA drüber sprechen: warum willst du widerrufen bzw. warum hat dein RA dem vergleich zugestimmt (evtl. gips ja aspekte, die dir bislang nicht in den sinn gekommen sind).

falls der vergleich nicht rechtskräftig wird, wird entweder ein neuer termin angesetzt, oder (wie in meinem fall bereits im protokoll 'angedroht'/aufgeführt), wird das gericht gleich ein urteil verkünden, das in aller regel dem vergleich sehr nahe kommen dürfte, da ja in aller regel der vergleich auch schon zumindest mit dem wohlwollen des gerichtes zustande kam, oder sogar von ihm vorgeschlagen worden war (wie bei mir). in meinem verfahren hat exe auch prompt widerrufen, und das anschl. urteil (2. instanz) war noch erheblich stärker zu ihren ungunsten als der vergleich! also: gut überdenken!

gruss und eine wohlüberlegte entscheidung!
ulli

p.s.: sehe gerade deinen 2. post: nein, eigentlich ist die 'beweisaufnahme' abgeschlossen, neue 'erkenntnisse' können/dürfen nicht mehr einfliessen, dazu müsste die ganze geschichte nochmal neu aufgerollt werden. aber auch dazu sollte dir dein RA was sagen (können).

[Editiert am 14/3/2006 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 13:55
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallöchen. Wie ich schon im "Trennungs-/Scheidungs-"Forum geschrieben hatte, hat mein Ex den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt. 50 EUR/Monat sind ihm zu wenig, ich solle mindestens :note: 150 EUR/Monat zahlen. Aber wovon denn bitte????

Bin gespannt, wie es jetzt weitergeht...

Hat eine/r von Euch schon mal Erfahrungen mit abgelehnten Vergleichen gemacht????? (Mein RA ist in Osterurlaub und ich bin schon wieder total rappelig...)

LG, Holy

[Editiert am 12/4/2006 von HolyGrail]

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holy,

wenn die Kontrahenten sich nicht auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts einigen können, wird die Angelegenheit durch Urteil beendet. Wobei es ziemlich unklug ist, einer solchen Empfehlung eines Gerichts nicht zu folgen, denn das gleiche Gericht muss dann ein Urteil sprechen - und das wird in der Regel nicht anders ausfallen als der Vergleichsvorschlag.

Sollte Dein Ex der Ansicht sein, ein solches Urteil in der nächsthöheren Instanz anfechten zu wollen, kann es ihm leicht passieren, dass ihn die "Brühe teurer kommt als die Brocken" - sprich: Dass Anwalts- und Gerichtskosten erheblich höher sind als der mögliche "Gewinn". Denn es geht ja nicht darum, dass Du seinen Anspruch nicht anerkennst, sondern nur um die Höhe der monatlichen Raten und damit um die Dauer der Rückzahlung.

Lehn Dich also einfach zurück und harre der Dinge. Wenn das Gericht der Ansicht wäre, Du könntest monatlich 150 EUR abdrücke, wäre sein Vergleichsvorschlag auch entsprechend ausgefallen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2006 15:49