Guten Morgen an alle,
am 17.12. findet die Verhandlung zur Unterhaltsklage meiner Ex-Frau statt.
Da dies meine erste mündliche Verhandlung (mit Ausnahme der Scheidung selbst - aber da wurden ja nur die Schriftsätze vorgelesen), würde mich gerne interessieren, wie so etwas abläuft. Auch wäre ich für Ratschläge und Tipps zu meiner Rolle und meinem Verhalten dankbar.
Da die Vorstellung meiner Ex-Frau (sie klagt auf EU und KU in Höhe von insgesamt rund 2.100 € mtl.) und die Berechnung meines Anwaltes (rund 1.300 € mtl.) sehr weit auseinanderliegen und ein Großteil der die unterhaltsrelevanten Einkommen (meines und das der EX) bestimmenden Größen strittig sind, stelle ich mir vor, dass dies eine sehr kontoverse Verhandlung wird. Oder liege ich da falsch?
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand seine Erfahrungen schildern könnte (es geht ausschließlich um Unterhalt, nicht um Umgang oder Soprgerecht)
Viele Grüße
robo
Moin robo,
so habe ich´s erlebt:
Der Richter hat zunächst versucht, eine Einigung der Parteien herbeizuführen (was beim Richter für weniger Arbeit und den beteiligten Anwälten für höheren Ertrag sorgt).
Bei mir war´s so, dass er bei den Unterhaltsangelegenheiten zunächst grob einen strittigen Punkt zu Lasten der Ex und einen anderen zu meinen Lasten rechnete.
Das Ergebnis lag ca. in der Mitte.
Wird dann keine Einigung erzielt, wird beiden Parteien Gelegenheit gegeben, zu den einzelnen Streitpunkten Stellung zu nehmen.
Besten Gruß
United
Hallo United,
vielen Dank!
Das liest sich recht unspektakulär. Allerdings kann ich mir angesichts der weit ausenanderliegenden Vorstellung nur schwer vorstellen, dass bei mir eine Einigung erzielbar ist.
Wird im Rahmen der Verhandlung bereits ein Beschluss verkündet?
Viele Grüße
robo
Moin robo,
Das liest sich recht unspektakulär. Allerdings kann ich mir angesichts der weit ausenanderliegenden Vorstellung nur schwer vorstellen, dass bei mir eine Einigung erzielbar ist.
Wird im Rahmen der Verhandlung bereits ein Beschluss verkündet?
das kann man ohne Detailkenntnis aus der Ferne nicht sagen; vermutlich gibt es - wie @United bereits schrieb - "Hausaufgaben" in Form neuer Schriftsätze.
Welche der >>>HIER<<< genannten Streitpunkte stehen denn noch im Raum und sind der Grund für die grosse Differenz zwischen Euren Vorstellungen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
nahezu alle genannten Punkte sind strittig. Hier nur eine stichwortartige Auflistung:
Mein EK:
1.) Nettoeinkommen: gegnerische RAtte kommt zu einem anderen Netto (rund 100 € mehr)
2.) überogligatorisches Einkommen meiner Vorlesungstätigkeit
3.) fiktiver Wohnwert meiner Immobilie (hier rechnet generische RAtte mit meinem Anteil von 77%, obgleich ich nachgewiesen habe, dass ich nur 70 % besitze)
4.) Umgangskosten
5.) Altersvorsorge
6.) berufliche Aufwendungen
7.) gemeinsame Schulden aus der Ehezeit
EK der EX:
1.) Abzug eines Betreuungsbonus, obgleich EX bereits während der Ehezeit nahezu vollzeit tätig war
2.) Nichtberücksichtigung von Einkünften aus selbst. Tätigkeit
3.) Nichtberücksichtigung von Einkünften aus Vermietung für 10%-Anteil am Haus der Eltern, das zum Teil gewerblich genutzt wird
4.) Berücksichtigung einer privaten Altervorsorge ohne Nachweis
5.) zu geringe Zinserträge aus Kapital, das EX für den Verkauf des Hausanteils erhalten hat
Es sind somit sehr viele Punkte strittig. Details würden dieses Posting sprengen.
Viele Grüße
robo
Da die Vorstellung meiner Ex-Frau (sie klagt auf EU und KU in Höhe von insgesamt rund 2.100 € mtl.) und die Berechnung meines Anwaltes (rund 1.300 € mtl.) sehr weit auseinanderliegen und ein Großteil der die unterhaltsrelevanten Einkommen (meines und das der EX) bestimmenden Größen strittig sind, stelle ich mir vor, dass dies eine sehr kontoverse Verhandlung wird. Oder liege ich da falsch?
Bei mir damals war die Ausgangslage ähnlich. Also auch dummdreist überhöhte Forderungen.
Geh' davon aus, dass der Richter einen Vergleich machen will, keinen Beschluss. Ein Beschluss macht nämlich richtig Arbeit, besonders wenn es so viele bestrittene Behauptungen gibt. Also bei mir war es so, dass er auf die verschiedenen Sichten garnicht eingegangen ist, sondern seine eigene Rechnung dargelegt und hat, mit der er zu seinem Vergleichsvorschlag gekommen ist. Und in dieser Rechnung waren dann natürlich schon Wertungen drin, aber natürlich mehr auf dem Niveau des türkischen Basars und viel zu wenig belastbar für einen Beschluss.
Und auf dem Niveau bleibt das, und dann wird Druck aufgebaut für den Vergleich, und ein Beschluss ist erstmal nicht in Sicht. Im Grunde ist das Rechtsbeugung, weil Du hast ja einen Anspruch auf objektive Feststellungen, aber wenn Du das einfordert, kriegst Du's bei den subjektiven Feststellungen (Umgangskosten ja/nein, EU-Anspruch ja/nein) um die Ohren.
Man könnte jetzt sagen, verlass DIch auf Deinen Anwalt, der kennt das Spiel, aber das stimmt so auch nicht, weil auch für den Anwalt rechnet sich der Vergleich (es gibt in der Gebührenordnung eigens die Vergleichsgebühr!). Du stehst also letztlich alleine dar und das beste, was Du tun kannst, ist Deine Zahlen zu beherrschen und jederzeit zu wissen, was die Dinge bedeuten, die über den Basar geschoben werden, wenn da z.B. Befristung gegen Unterhaltshöhe gehandelt wird und solche Sachen.
Vielen Dank!
Ähnliches befürchte ich auch. Aus heutiger Sicht tendiere ich dazu, auf gar keinen Fall einem Vergleich zuzustimmen, weil viele Behauptungen in der Klageschrift meiner EX überzogen bzw. nicht belegt sind.
Wenn ich nun dem Vergleich, den der Richter für uns vorsieht, nicht zustimme und auf einen Beschluss bestehe, ist dann zu befürchten, dass der Richter seinen Unmut hierüber in ein für mich negatives Urteil einfließen lässt.
Viele Grüße
robo
Bevor ich es vergesse:
ich habe doch sicherlich auch eine Bedenkzeit, oder muss ich mich da sofort zwischen Vergleich oder Beschluss entscheiden?
Viele Grüße
robo
Also ich kann dir bei deiner langen Liste nur raten, deine Position und vor Allem dein Wunschergebnis gut im Kopf zu behalten und die Ohren offen zu halten.
Vor Allem bei dem, was dein Anwalt vorträgt.
Eigentlich solltest du nur etwas sagen, wenn du glaubst, dass dein Anwalt etwas falsches sagt oder etwas wichtiges nicht sagt.
Es wird der Punkt kommen, an dem der Richter einen Vorschlag macht.
Wenn der nicht von einer Partei sofort abgelehnt wird, gehen die Parteien in diesem Moment i.d.R. vor die Tür um sich getrennt zu beraten.
Dann musst du den Vorschlag mit deinem Ziel abgleichen und die Aussichten, etwas besseres zu erzielen mit deinem RA diskutieren.
Wenn du dann nicht restlos überzeugt bist, dass der Vorschlag gut für dich ist, solltest du den Vergleich ablehnen.
Ggf. auch gegen den Rat deines RA.
Danach wird dann vermutlich weiter verhandelt, bis ein neuer Vorschlag gemacht, ein Urteil gefällt oder mit Hausaufgaben vertagt wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch ein Aspekt: bei mir ging's auch um KU+BU in einem Termin.
Und der fing an mit der Frage, womit man denn anfangen wolle, worauf der Gegen-RA dann dagte, mit KU, weil das sein der einfacherer Teil.
In Deinem Fall aber die falsche Reihenfolge, also wenn auch Dein Richter die Anträge getrennt besprechen will, dann bestehe drauf, mit der EU-Forderung anzufangen, weil man für die KU-Berechnung ja wissen muss, ob ein EU-Anspruch besteht. Dann weiss jeder gleich, wo der Hammer hängt, dass es nämlich beim EU nicht um die Höhe geht, sondern ums Prinzip.
Bevor ich es vergesse:
ich habe doch sicherlich auch eine Bedenkzeit, oder muss ich mich da sofort zwischen Vergleich oder Beschluss entscheiden?
Bir mir hatte die Gegenseite einem Vergleich zugestimmt ungefähr 8 Wochen nach der mündlichen Verhandlung und nach einem grundlos geplatzten Verkündungstermin. Soll heissen, bevor sich der Richter tatsächlich hinsetzt und einen Beschluss schreibt, ruft er wohl vorher nochmal den bockigen Anwalt an und deutet an, was er reinschreiben will.