Guten Morgen,
ein Verhandlungstermin beim Familiengericht steht an.
Das persönliche Erscheinen wurde angeordnet.
Welche Gründe werden vom Gericht anerkannt, einen solchen Termin zu verschieben?
Oder gibt es sogar die Möglichkeit, eben nicht persönlich erscheinen zu müssen?
Danke.
Gruß
Moin,
ganz generell: Ohne nähere Details ist die Frage etwa so sinnig wie "soll ich mir ein rotes oder ein grünes Auto kaufen?"
Es gibt einige Gründe (Krankheit, Verhinderung eines Prozessvertreters etc.), um eine Verhandlung zu verschieben. Wenn das Gericht zur Aufklärung bestimmter Sachverhalte oder für den Versuch einer gütlichen Einigung allerdings das persönliche Erscheinen der Prozessparteien angeordnet hat, kenne ich keine Möglichkeit, sich davor zu drücken. Was sollte das auch bringen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, verstehe!
Ich nehme das rote Auto. Wobei beide Farben nicht wirklich schön sind, meiner Meinung nach! 😉
Als Krankheit würde dann auch eine psychische Erkrankung "gelten"? Der KV hat mit der ganzen Situation echt sehr stark zu kämpfen. So stark, dass er in psychologischer Behandlung ist und ein stationärer Aufenthalt ansteht.
Der Psychologe wurde noch nicht wegen einem Attest gefragt, aber dieser würde sicherlich ausgestellt werden. Ist die Frage, ob es nicht sogar kontraproduktiv wäre, eine solche "Erkrankung" anzugeben, weil vielleicht seitens des Gerichts und der KM gedacht werden kann, dass der KV nicht psychisch in der Lage ist, ein Kind zu versorgen ...!?
Wie lange kann man einen solchen Termin verschieben? Bis z. B. nach dem Krankenhausaufenthalt?
PS: Es geht um das Sorgerecht. Der KV bot i. R. "geistiger Umnachtung" der KM das alleinige Sorgerecht an, das sie jetzt versucht, über ihren RA beim FG einzufordern.
Moin lg,
mal ausgehend von der Annahme, dass Du selbst der in Rede stehende KV bist: Was sollte ein Nicht-Erscheinen vor Gericht Dir bringen?
PS: Es geht um das Sorgerecht. Der KV bot i. R. "geistiger Umnachtung" der KM das alleinige Sorgerecht an, das sie jetzt versucht, über ihren RA beim FG einzufordern.
was hier wem "angeboten" wurde, ist juristisch ohne Belang; zumindest, solange nichts Schriftliches vorliegt. Die KM hat lediglich die Möglichkeit, einen Antrag auf ASR zu stellen und diesen entsprechend zu begründen. In diesem Kontext wäre es allerdings nicht besonders clever von Dir, Dich hinter irgendeiner Psychokiste zu verstecken: Wie will man das Sorgerecht verantwortungsvoll ausüben, wenn man auf Dauer nicht einmal zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins in der Lage ist?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin lg,
mal ausgehend von der Annahme, dass Du selbst der in Rede stehende KV bist: Was sollte ein Nicht-Erscheinen vor Gericht Dir bringen?
was hier wem "angeboten" wurde, ist juristisch ohne Belang; zumindest, solange nichts Schriftliches vorliegt. Die KM hat lediglich die Möglichkeit, einen Antrag auf ASR zu stellen und diesen entsprechend zu begründen. In diesem Kontext wäre es allerdings nicht besonders clever von Dir, Dich hinter irgendeiner Psychokiste zu verstecken: Wie will man das Sorgerecht verantwortungsvoll ausüben, wenn man auf Dauer nicht einmal zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins in der Lage ist?Grüssles
Martin
Ok, gut. Den Gerichtstermin also auf jeden Fall wahrnehmen, aber dennoch anführen, dass man dieses "Angebot" unterbreitet hat, weil man nicht Herr seiner Sinne war irgendwie?
Kenne zwar die Rechtslage nicht. Aber ich stecke in einer sehr ähnlichen Situation.
Ich kann also das Muffensausen vor der gerichtlichen Verhandlung durchaus verstehen.
Mir fiel.es sogar schwer mich mit meinem Anwalt 3 - 4 mal vor der Unterhaltsverhandlung zu treffen und alles notwendige zu besprechen. Klingt doof ich weiss aber musste sein.
Der Anwalt ist dein Schwert in dieser Schlacht. Mein Schwert war leider aufgrund der Gegebenheiten und der Tatsache das eine Erkrankung eines Unterhaltspflichtigen vor Gericht nichts zählt sehr sehr stumpf. Spreche offen mit deinem Anwalt drüber daso du Muffensausen hast, das Dir am liebsten ist wenn du dort gar nicht's sagen musst. Aber sage ihm auch was du erreichen willst. Zur Not schriftlich per Email. Mensch was ich meinen Anwalt zugemüllt habe mit Emails. Aber dafür bekommt er auch gutes Geld.
Er muss sich fuer dich das Maul verbrennen. Das ist sein Job. Der eine macht ihn besser der andere schlechter.
Mir ist auch schon wieder tierisch bammel vor der Scheidungsverhandlung kannst mir glauben.
Aber ich habe im Vorfeld alles mit dem Anwalt geklärt. Und ich sags Dir ehrlich ich bin froh wenn dieses "ausnehmen" endlich ein Ende hat. Vorallem dann die Kenntnis zu haben was nach dem Scheidungsurteil übrig bleibt.
Im Grunde bin ich nicht verhandlungsfaehig.
Es ist für mich nahezu unmöglich eine Balance zwischen total ausflippen und nur apathisch zu finden.
Dennoch gehe ich hin. Zur Not pumpe ich mich wieder voll mit Medikamten. Da bist dann wie eine Hülle.
Nur musst du dich dann auf deinen Anwalt verlassen können. Ich konnte es leider nicht.
Wirklich schiebe es nicht auf. Es bringt nix. Du schadest Dir nur selbst.
Und wenn du nen Medikament wissen willst welches dich fur diese kurze Zeit in watte packt dann schreib mich an. Ich nenne Dir.den.Namen. und das kannst dann.mit deinem.Arzt besprechen.
Mündliches Angebot ? Wer behauptet das ? Die Kindsmutter ? Behaupten kann man viel.
Wie Martin schrieb. Das juckt nicht die Bohne.
Schriftlich ist die Kommunikationsart die ab sofort gilt.
Du siehst doch wie die EX bzw. gepolt sind wenn Sie gleich auf einer angeblichen Aussage so "anspringen"
Was du schwarz auf weiss hast kannst du getrost mit nach Hause nehmen.
Alles andere ist reine Spekulation. Gilt in allen Lebensbereichen.
Viel Erfolg. Und geh da hin. Du bist nicht allein der da bammel hat glaub mir.
Ok, gut. Den Gerichtstermin also auf jeden Fall wahrnehmen, aber dennoch anführen, dass man dieses "Angebot" unterbreitet hat, weil man nicht Herr seiner Sinne war irgendwie?
Nein, ich würde abstreiten, dass es dieses Angebot jemals gegeben hat und darauf verweisen, dass das Festhalten am gemeinsamen Sorgerecht das Beste fürs Kind ist.
Gruss
BP