Hallo ihr lieben,
ich hätte da mal wieder eine Frage habe heute Post von meinem Anwalt bekommen, dass Exilein einspruch gegen den Versäumnissbeschluss wegen des KU eingelegt hat, allerdings nach der Fristsetzung! Könnte sie damit durchkommen?
VERSÄUMNISSBESCHLUSS
Gegen diesen Beschluss steht der Antragsgegenerseite der Einspruch zu.
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.
Die Einspruchsfrist ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses......
Der Einspruchsführer muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der die Einspruchsschrift zu unterzeichnen hat......
Erlass des Beschlusses 04.02.2010
Datum der Ausfertigung: 09.02.2010
Eingang bei meinem Anwalt: 10.02.2010
EINSPRUCH
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Der Antagsgegnerin liegen offensichtlich nur Teile der notwendigen Verfahrensunterlagen vor. Insbesondere kann sie nicht sagen, wann der Versäumnissbeschluss zugestellt wurde, welche verfügungen das Gericht getroffen hatte, sodass nicht beurteilt werden kann ob und gegebenenfalls in wie weit ein Einspruch gegen den Versäumnissbeschluss Aussicht auf Erfolg hat.
Schon jetzt ist anzukündigen, das für den Fall, dass Erfolgsaussichten bestehen, für die Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe beantrragt werden muss. Für den Fall, ndass die beantragte Akteneinsicht ergibt, dass offensichtliche keine Erfolgsaussichten für den Einspruch bestehen, wird eine Rücknahme erfolgen müssen.
Schreiben vom 03.03.2010
Was ich vielleicht noch dazu sagen muss dass ich seid ewigkeiten versucht habe einen Unterhaltstitel zu bekommen, sie hat nie auf ein Schreiben des Gerichts reagiert! Auch nicht auf mich oder meinen Anwalt!
Könnte sie damit erfolg haben obwohl die frist verstrichen ist?
Mein Anwalt hat die Zwangsvollstreckung bereits in die Wege geleitet! Hat das Konsequenzen?
Schreibt was euch dazu einfällt, mir nämlich langsam nichts mehr
Schonmal vorn weg vielen vielen dank!!!