Videobeweis im Lauf...
 
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Videobeweis im Laufenden Verfahren

 
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe seit ein paar Tagen so ´ne Idee.
Also, kurz vorweg:
in meinem Fall wir zur Zeit durch das Amtsgericht über das ABR unseres Sohnes entschieden.
Eine Tendenz lässt sich erkennen - zur KM, weil mehr persönliche Betreuungszeit.
Dazu muss ich sagen, dass der Kleine (4 JAhre) zur Zeit in meinem Haushalt lebt.
Die Betreuung wird jetzt durch mich geleistet, durch meine Mutter und durch den Kindergarten.
Der Kleine kommt seit 2 Jahren gut damit klar. Nun soll dieses Betreuungsmodell nicht mehr genügen.

Jetzt zu meiner Idee:
Sollte der Fall vor dem OLG durch mich überprüft werden, so könnte ich doch ein Video
ins Internet stellen unter www. vornamekind-nachnamekind .de und im Schriftsatz darauf verweisen.
In diesem Video werden wir dann einen Tag lang von einer Kamera begleitet.
Vom Aufstehen - zur Oma - zur Arbeit - zum gemeinsamen Essen - zum KiGa - zur Arbeit - nach Hause...
Im Bild läuft eine Uhr mit und ich glaube länger als 5 min dürfte es nicht sein,
so dass alles in einem Zeitraffer läuft und wichtige Stationen des Tages in normaler Zeit.

Wäre doch mal was anderes. Wenn es gleichzeitig sympathisch rüber kommt?
So könnte man vielleicht als aussenstehender Richter mal einen Einblick bekommen,
ohne das so ein Beweis von der Gegenseite abgelehnt werden könnte.
Es weiss ja niemand, ob sich die Entscheidungsträger wirklich damit beschäftigen.
Vielleicht grab´ich mir damit auch mein eigenes Grab...

Was haltet ihr davon?

Beste Grüße

David

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 10:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was haltet ihr davon?

Nix!

Die Gegenseite wird irgendwas von "Schauspielerei" erzählen.
Den Richter nervt, weil die Technik erst mal nicht funktioniert.

Ich wüßte nicht, was das ganze soll.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 11:09
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
sowas mag es vielleicht in Gerichts-Shows im Fernsehen geben.

Hier steht alleine schon das Persönlichkeitsrecht (des Kindes) dagegen.

Wenn Du den Prozess (ABR, eventuell sogar GSR) garantiert verlieren willst, dann mache das so.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 11:17
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für die klaren Aussagen!

War ja nur so ein Gedanke, den musste ich mal kurz loswerden 😉

Beste Grüße

David

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 11:31
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi David,

sag mal wenn ich mich recht erinnere, hatte erst deine EX das ABR dann wurde es dir übtertragen ?
Ist Sie dann vor´s OLG gezogen und das Verfahren wegen ABR läuft immer noch ?

Oder hat Sie es nun erneut eingeklagt ? Es gab doch da ein Urteil aus 2008  --->

Es ist soweit:

heute gab es die Urteilsverkündung bzgl. des ABR´s:

ABR an den Vater im Hauptverfahren sowie im EA Verfahren, was bedeutet: der Kleine kann sofort zu mir.
Die KM Umgang alle 14 Tage sowie die kompletten Ferien, bis auf die letzte Woche.

Eine lange, nervenaufreibende und anstrengende Zeit geht zu Ende.

Ich bin am Ziel und kann es noch gar nicht so ganz realisieren. Viele Dinge und Veränderungen liegen jetzt erstmal vor mir.

Ich möchte mich noch einmal für die tolle Unterstützung hier bedanken!!!

Ich denke, wir sind jetzt auf dem richtigen Weg.

Als nächstes werde ich erstmal die Urteilsbegründung abwarten. 

Grüße

David

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2010 17:07
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo David,

ich finde die Idee nicht so blöd. Allerdings würde ich auf keinen Fall was ins Web stellen. Und 5 Minuten ist wirklich schon absolut lang.

Kannst auch eine ppt Präsentation mit Bildern und kleinen Videos machen. Dann den eingeschalteten Laptop mit in die Sitzung. Wenn es keiner

sehen will (was ich für warscheinlich halte) dann halt nicht.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2010 22:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter sich das anschauen wird. Mit Zeit hinterlegt, hin- oder her.

Wenn das vor dem OLG entschieden werden soll, dann gibt es vielleicht allenfalls ein Gutachten. Mit einem bewirkst du da
rein gar nichts.

Deswegen würde ich da auch keine Energie da rein stecken.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2010 22:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Auch wenn's schon lange nicht mehr aktuell ist.

Ich konnte damals per Video beweisen, das meine Kinder bei mir glücklich sind und ganz entgegen der Aussage der Mutter, das meine Kinder den Aufenthalt bei mir hassen, wurde anhand des gezeigten Videos(über einen GA), festgstellt, das die Kinder Spass haben und eine innige feste Beziehung zu mir haben.
Da ging es aber nur um Umgang.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2010 22:44
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie gesagt, ich würde es "vielleicht" wenn du es schon hast als AS im Ärmel behalten. Jedoch würde ich mich nicht allzu sehr darauf
stützen, weil du nicht weisst, wie der Richter tickt.

Sollte der Prozess bescheiden laufen, kannst du das evtl. mit einbringen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 17:54
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hi zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte mich eigentlich schon von der Video-Idee wieder völlig verabschiedet.
Es ist ja mittlerweile im EA Antrag der KM auch entschieden worden,
dass der Kleine sofort wechseln muss.
Bedeutet: Der Kleine ist seit dem 01.09. bei der KM.
Den Tagesablauf, wie er in meinem Haushalt war, kann ich somit auch nicht
mehr dokumentieren.

Es steht jetzt also der Gang vor das OLG...

@Linas Papa:
Es gab in 2008 vor dem AG das Urteil, dass ich das ABR erhalte.
Die KM ist damals nicht vor das OLG gegangen.
Das Urteil hatte damals den Beisatz: Wenn die Ausbildung der KM abgeschlossen ist,
sollte neu geschaut werden...
Dies hat sich die KM zu Herzen genommen und Anfang 2009 gleich einen neuen Antrag
vor dem AG gestellt auf ABR.
Neues Gutachten, Mediation etc. Ergebnis: ABR zur KM aufgrund des zeitl. (vermutlich)
höheren Betreuungsanteils durch die KM. (Urteil vom 01. Sept. 2010)

LG

David

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 19:50




(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Es gab in 2008 vor dem AG das Urteil, dass ich das ABR erhalte.
Die KM ist damals nicht vor das OLG gegangen.
Das Urteil hatte damals den Beisatz: Wenn die Ausbildung der KM abgeschlossen ist,
sollte neu geschaut werden...
Dies hat sich die KM zu Herzen genommen und Anfang 2009 gleich einen neuen Antrag
vor dem AG gestellt auf ABR.
Neues Gutachten, Mediation etc. Ergebnis: ABR zur KM aufgrund des zeitl. (vermutlich)
höheren Betreuungsanteils durch die KM. (Urteil vom 01. Sept. 2010)

Was ist das denn für ein hin und her ?
- ob das gut fürs Kind ist mag ich zu bezweifeln...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 13:56