Liebe Forengemeinde,
ich lese immer wieder mit und ziehe mir Tipps aus dem Forum :), aber heute habe ich mal wieder eine - für mich - knifflige Frage:
Exilein bekommt VKH, und nutzt dieses auch bis zum Erbrechen aus, während ich selbst zahlen muss :mad:, Exilein steht aber eigentlich gar keine VKH zu, sie erhält sie, weil sie die Zahlen "schönt" und sich arm rechnet, indem sie z.B. im Monat der "Nachkontrolle" den vollen Rückzahlungsbetrag der gemeinsamen Schulden zahlt, ich habe die Rennerei mit der Bank wegen der Umbuchung und muss im folgenden Monat halt den kompletten Betrag zahlen (klar, geht es sich für mich auf 0€ aus), aber Exilein bekommt dadurch VKH.
Im letzten Jahr (bei dem ersten Antrag) wurde die komplette Miete der ehemals gemeinsamen Whng angegeben und die gemeinsamen Kredite/Schulden, nachweislich habe ich aber die Miete gezahlt und zwar komplett allein, die Belege sind vorhanden!
Meine Frage nun: habe ich eine Möglichkeit, ihr die VKH streichen zu lassen? An wen kann ich mich wenden? Kann ich haftbar gemacht werden, weil ich ihrem Spiel zugeguckt habe? Wie kann ich es am besten angehen?
Im Grunde genommen ist es mir egal, sie betrügt schon immer, ABER ich werde das dumpfe Gefühl nicht los, dass die Anwaltsbriefe schlagartig ein Ende nehmen werden, wenn sie nicht alles bezahlt bekommt.
Danke für eure Hilfe!!
LG
Turbo
Servus turbo!
Normalerweise wirst du VOR Prozessbeginn gefragt, ob der VKH-Antrag der Gegenseite in Ordnung ist.
Hier hättest Du (mit Deinem Anwalt) die Einwendungen einbringen können; ob im Nachhinein noch was geändert werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Was sagt Dein Anwalt zu dem Thema?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ich denke auch, wenn überhaupt, dann kann nur das Gericht da was dran machen. Die Frage ist dann, ob man
deswegen ein neues Faß aufmachen möchte (und kann).
Ich würde den Anwalt nochmal (interesseshalber) fragen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Turbo,
ich würde mal unverbindlich beim zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht anfragen, wie es sich bei solchen Dingen verhält.
Bei mir war es vor Kurzem auch so, dass das AG nach 2 1/2 Jahren nochmals überprüft hat, ob ich nicht doch noch was zurückzahlen müsste (dabei hatte ich das schon :puzz: )
Die fischen sich immer wieder einzelfälle raus, und prüfen auch nach Jahren nochmals nach.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
Normalerweise wirst du VOR Prozessbeginn gefragt, ob der VKH-Antrag der Gegenseite in Ordnung ist.
Ich bin nicht gefragt worden, im Gegenteil, es wird ein großes Geheimnis drum gemacht, ob sie nun welche erhält oder nicht, aber das JA und die Gutachterin haben mir zwischenzeitlich bestätigt, dass sie VKH bekommt.
Was sagt Dein Anwalt zu dem Thema?
Ich habe ihn anfangs gebeten mir eine Kopie des Antrags zu organisieren, er sagte mir, dass sei nicht möglich. Ich sprach ihn Anfang des Jahres nochmal drauf an und er sagte, dass machen wir nach der nächsten Verhandlung. Die findet nun Ende nächsten Monats statt.
Jetzt frag mich bitte nicht, welche Gedanken er dabei hat/hatte....
Na, ich bin gespannt und werde es euch wissen lassen. Denke aber schon, dass man im Nachhin noch etwas machen kann, denn es ist ja vorsätzlicher Betrug ihrerseits - vermute/hoffe ich einfach mal (also, dass man noch etwas machen kann)
Gruß
Turbo