Nach massiven Umgangsschwierigkeiten mit der KM die letzen fast 8 Jahre und einem völlig unfähigen Richter haben wir jetzt nun nen neuen; dachte da versuch ichs nochmal...
Der scheint aber noch schlimmer zu sein wie der alte Richter. Bin seit einem (eindeutig durch KM nachweisbar inszenierten) Missbrauchsvorwurf als Pädagoge in Privatinso, weil ich damals Berufsverbot bekommen habe.
So habe ich jetzt für das aktuelle Umgangsverfahren VKH beantragt und alle Unterlagen eingereicht. RA kam auf einen Betrag von 300€/mtl; Der Richter nimmt aber fiktive (völlig irrsinnige) Zahlen für seine Berechnung
und kommt auf 600€/mtl. Damit bleiben mir aktuell nichtmal 100€ für Lebenshaltungskosten, Umgang,.... jeden Monat.
RA natürlich Beschwerde eingelegt, jetzt kamen wieder andere Zahlen (absolut nicht nachvollziehbar) und ein Ratenbetrag von 510€. mit dem Hinweis das er das letzte mal ja VKH ablehnen musste und jetzt aber der Beschwerde abhelfen muss. Dann kam noch eine Überprüfungsanordnung für ein altes Verfahren aus 2017, wo sich der Gutachter aus MUC einfach geweigert hat ein Erziehungsfähigkeitsgutachten über KM zu erstellen. Und der Richter daraufhin seinen Gutachtenbeschluss wieder zurückgezogen hatte ("In meinem Gerichtssaal wird keiner KM das Sorgerecht entzogen"). Das soll jetzt zusätzlich nochmal berechnet werden.... Eine Aufstellung der Gesamtkosten für dieses Verfahren (Gutachterkosten?) verweigert das Gericht aber. Damit komme ich dann in den Negativzinsbereich mit dem monatlich verfügbaren Geld. Für das aktuelle Verfahren ist noch nichtmal ein Verfahrenswert festgelegt worden.
Außerdem hat auch der neue Richter schon klar gemacht, das auch er keinen Umgangsbeschluß für Standardumgang treffen wird.
Was bitte soll das?
Muss ich mit diesem Schwachsinn jetzt auch schon zum OLG? Das würde ich mir eigentlich gerne für das Umgangsverfahren an sich aufheben....
Was kann ich tun?
Lg LNB
Hallo lifenobeach,
in dem Fall bleibt Dir wohl wieder nur die Beschwerde. Ob die Berechnung des Richters richtig oder falsch ist, dazu können wir hier mangels Informationen kein Urteil abgeben.
Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle ein paar grundsätzliche Fragen stellen: Offenbar befindest Du Dich finanziell ja schon in einer angespannten Lage. Und soweit ich weiß, deckt Verfahrenskostenhilfe ja auch nicht alles ab (z.B. Kosten des gegnerischen Anwalts). Zudem siehst Du selbst die Chancen für das eigentliche Umgangsverfahren ja als gering an.
Wie ist es da mit dem Verhältnis finanzielles Risiko zu Nutzen? Ich nehme an, dass Ihr nach acht Konfliktjahren bereits einen Umgangsbeschluss habt. Was versprichst Du Dir von einem weiteren Verfahren? Einen stark erweiterten Umgang? Ist es das finanzielle Risiko wert, wenn Du finanziell ohnehin schon am Anschlag bist?
Dies nur mal als Anregung.
Danke Dir.... Umgangsbeschluss haben wir nicht. Gab es noch nie. Hat der Richter immer verweigert oder dann so hingebogen.... muss auch für ein Gutachten zahlen, das der Gutachter einfach verweigert hat.
Seit kurzem 2 ÜN jedes 2.We; keine Ferien, keine Feiertage, nix mehr..... KM blockiert alles, und hazt eine Falschbehauptung nach der nächsten raus. Soo plump das es unglaublich ist, und sogar die Letzte Beratung ans Gericht geschrieben hat das das nicht stimmt. Interessiert aber nicht. Mit jedem Antrag von mir kommen wieder 4-8 Seiten mit Anschuldigungen, Urkundenfälschung, Vortäuschen von Straftaten, Forderung nach GPS-Überwachung, angeblicher Kindeswohlgefährdung und lauter so Schwachsinn. VB wird vom Richter auch verweigert. Ich will wenigstens einmal zum OLG um diesen Unfug prüfen zu lassen. Selbst die Mutter der KM hat schon eine Gefährdungsanzeige eingereicht wegen KM.
Wurde aber auch ignoriert....
Wenigstens normale Zeit bei mir wäre wichtig für Kind. Und Tochter frägt immer wieder danach. Ansonsten werd ich sie in ein paar Jahren in irgend ner Jugendhilfeeinrichtung besuchen müssen....
Soviel zu Kosten/Nutzen
Lg LNB
Danke Dir.... Umgangsbeschluss haben wir nicht. Gab es noch nie. Hat der Richter immer verweigert oder dann so hingebogen.... muss auch für ein Gutachten zahlen, das der Gutachter einfach verweigert hat.
Seit kurzem 2 ÜN jedes 2.We; keine Ferien, keine Feiertage, nix mehr..... KM blockiert alles...
Gut, das hört sich ziemlich spät an für erste Übernachtungen, aber es scheint sich ja zu entwickeln. Von daher scheint es ratsamer, wenn Du erst in einem halben Jahr einen neuen Anlauf nimmst, wenn sich das mit den Übernachtungen eingespielt hat.