VKH im laufenden Ve...
 
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VKH im laufenden Verfahren beantragen? Geht das?

 
(@childless)
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Meine finanzielle Situation hat sich im letzen Jahr u.a. durch Kurzarbeit, Steuerklassenwechsel etc. enorm verschlechtert.

Noch aus dem letzen Jahr habe ich mehrere offene mit der Scheidung zusammenhängende Verfahren, die meine Ex gegen mich eingeleitet hat (Unterhaltsklage, Hausratsklage, Sorgerechtsklage) ... als ich letztes Jahr finanziell noch besser da stand, konnte ich die Gerichts- und Anwaltskosten noch gut bezahlen. Nun kann ich das nicht mehr.

Ich habe meinen RA dann gebeten, in den laufenden Verfahren für mich VKH zu beantragen ... er sagte, dass das nicht gehen würde. Stimmt das überhaupt?

LG
Childless

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 17:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

er sagte, dass das nicht gehen würde. Stimmt das überhaupt?

Das kommt darauf an, warum das nicht gehen soll.

Meint er, dass geht nicht, weil
a. das Verfahren schon läuft, weil er
b. dazu keine Lust hat oder
c. warum sonst?

Ich tippe auf b.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 17:26
(@childless)
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Er meint, das würde im laufenden Verfahren nicht gehen ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 17:28
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

VKH kann man bis zum Ende der letzten mdl. Verhandlung in der Sache beantragen.

Der Anwalt verdient damit aber weniger, als wenn er dir die Rechnung schreiben kann.

Du kannst das Formular auch selber runterladen (PKH-Formular), ausfüllen und bei Gericht einreichen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 17:43
(@Inselreif)

Hi Childless,

ich tippe auch auf b. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die PKH-Gebühren bei Streitwerten über 3.000 deutlich schlechter sind als die regulären Gebühren.
Das ist sogar eine recht normale Sache, wenn nämlich die Verfahrenskosten plötzlich durch Beweiserhebung, Widerklage o.ä. so weit ansteigen, dass man sie nicht mehr tragen kann.

So lange das Verfahren läuft, kann man die VKH beantragen. Es gibt sie nur nicht rückwirkend bezüglich bereits abgeschlossener Verfahrensteile.
Von daher bitte auch darauf aufpassen, dass vor Abschluss der Instanz über den Antrag entschieden wird. Richter "vergessen" das schon mal gerne...
Eventuell schon von Dir geleistete Zahlungen werden allerdings ganz oder teilweise angerechnet.

Wenn der Anwalt nicht mag, kannst Du den Antrag auch immer selbst stellen, ggf. zur Niederschrift bei der Rechtsantragsstelle. Für das VKH-Verfahren gibt es nie Anwaltszwang.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 17:45
(@childless)
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danke für eure antworten in der angelegenheit ... ich werde meinen RA drauf ansprechen ... sollte er nicht willig sein, werde ich die formulare selbst einreichen ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 20:03