Hallo 🙂
Ich komme mit den PKH Rechnern nicht klar, die sagen alle was anderes.
Bevor ich mich jetzt unglaubwürdig rechne, weil ich alle Belastungen etc. angebe ...
Wie viel Geld darf/muss ich monatlich übrig haben, wenn ich alleinerziehend mit einem Kind 15 Jahre bin?
Wozu dienen diese Freibeträge für mich 452€ und Kind 341€ - was ist da frei?
Zum Schonvermögen
Da steht in der Ausfüllhilfe:
Beträge bis insgesamt 2600 Euro für die hilfebedürftige Partei zuzüglich 256 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird.
Das hieße, das man mit einem Kind insgesamt 2856 Vermögen haben dürfte?
Ich stelle sonst auch gerne meine Beträge hier ein.
Danke Ona
Wozu dienen diese Freibeträge für mich 452€ und Kind 341€ - was ist da frei?
Zunächst einmal müssen beim Kind die eigenen Einkünfte, insbes. Unterhalt, vom Freibetrag abgezogen werden.
Das ist der Betrag, der von Deinen Einkünften frei ("unantastbar") bleibt, um den Lebensunterhalt für Dich und Kind zu decken. Hinzu kommen Wohnkosten und ggf. besondere Belastungen. Alles was vom Einkommen darüber hinaus geht, ist nicht mehr "frei" sondern muss anteilig zur Deckung der Verfahrenskosten eingesetzt werden.
Das hieße, das man mit einem Kind insgesamt 2856 Vermögen haben dürfte?
Ja - wenn der Barunterhalt (überwiegend) von Dir geleistet wird. Es geht hier darum, eine kleine Ansparung für Unterhaltsverpflichtungen in Zeiten der Not zuzulassen. Das heisst aber nicht, dass das Kind nicht noch eigenes Vermögen haben dürfte.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
danke dir, das ist verständlicher 🙂
Meinst du Naturalunterhalt?
Weil Barunterhalt zahlt doch mein getrennt lebender Mann :question:
Das heisst aber nicht, dass das Kind nicht noch eigenes Vermögen haben dürfte.
Wo du das jetzt schreibst; meine Tochter hat ein Sparkonto, das sind 1000 von ihrer Konfirmation drauf, das ist aber fest bis Ende Nov.
Wie gebe ich das dann an? Da ist nur ein Feld G 4. für Vermögenswerte: Sie/Ihr Ehegatte/eingetrag. Lebenspartner. Kind finde ich da nicht.
Was ist mit Kindergeld 184 ?
Zählt das zu meinem Einkommen?
dann wären es TU 688 + KG 184 = 872- 452 Freibetrag = 420 ?
Das hieße demnach:
Kind KU 420 - 341 Freibetrag = 79
Kind frei 79 + meins frei 420 = 499 sind unantastbar ?
von den insgesamt 1292 die ich habe, muss ich noch abziehen:
Wohnen
Versicherungen
Fahrkarte Schulbus
Besondere Belastungen
= insgesamt 540 €
1292 - 540 = 752 davon sind frei 499?
Bleibt ein Rest von 253 € den ich einsetzen muss für die Verfahrenskosten?
meine Tochter hat ein Sparkonto, das sind 1000 von ihrer Konfirmation drauf, das ist aber fest bis Ende Nov.
Wie gebe ich das dann an?
Gar nicht. Die Tochter will keine VKH, also interessiert ihr Vermögen nicht (das Vermögen des Ehegatten muss zwar angegeben werden, interessiert aber auch nur indirekt).
Ob die 256 auch bei Naturalunterhalt gelten? Aus meinem Empfinden heraus müsste der Unterhalt "überwiegend" sein, was bei 420 Barunterhalt der anderen Seite schwer wird. Die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wäre eigentlich der Ort das festzuschreiben aber die schweigt sich zu dem Thema aus. Wohl wegen der geringen Summe gibt es auch keine veröffentlichte Rechtsprechung.
Was ist mit Kindergeld 184 ?
Zählt das zu meinem Einkommen?
ja. Das Kindergeld hat eine etwas blöde Doppelnatur. Bei der PKH zählt es als Einkommen des Zahlungsempfängers.
Wenn wir jetzt rechnen:
Einkommen:
abzüglich:
Freibetrag für Dich 452
für Kind: Freibetrag 341 - bekommt aber 420 KU => kann seinen Bedarf selber decken, bleibt bei Dir unberücksichtigt
für Wohnen, Versicherungen, BB usw. wie von Dir berechnet 540
zusammen 992
verbleiben minus irgendwas, also kein einzusetzendes Einkommen vorhanden.
Theoretisch müsste man jetzt noch die Wohnkosten nach den Einkünften der Bewohner (Deine 872 und die verbleibenden 79 vom Kind) quoteln. Das ändert aber auch nichts am Ergebnis.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
danke, du hast mir total weitergeholfen!
Die Ausführungen des Sozialgesetzbuches sind echt nicht mein Ding :redhead:
Lieben Gruß
Ona