Hallo,
ich habe in 2015 ein privates Darlehen meiner Eltern über 20.000 € erhalten, damit ich mir für mich und meine Tochter endlich eine eigene Wohnung einrichten und Miete etc. leisten könnte, bis ich einen festen Job habe. Wir hatten bis dato bei meinen Eltern gewohnt.
Mit Zahlung des Zugewinns sollte das Darlehen zurück gezahlt werden.
Einen versicherungspflichtigen unbefristeten kleineren TZ Job habe ich seit einigen Tagen.d
Der Zugewinn von 25.000€ wurde Anfang 2016 gezahlt. Die 20TSD habe ich sofort an meine Eltern zurückgezahlt.
Nun habe ich Post vom AG erhalten, dass VKH zurückgezahlt werden soll. Weil ich Zugewinn erhalten hätte, wäre ich ja in der Lage dazu die 6.600€ auf ein Mal zurückzuzahlen.
Von Zugewinn sind aber heute nur noch genau 330 Euro übrig.
Wie gehe ich jetzt vor?
Reicht es jetzt, wenn ich den Antrag ganz normal ausfülle und das private Darlehen als zurück gezahlt angebe?
Muss ich detailliert aufführen, wofür ich das Geld ausgegeben habe?
Ich habe davon Einbauküche, ein Jahr lang Miete, 3 MM Kaution, alle weiteren Fixkosten Versicherungen, die letzten Monate, weil geschieden die Krankenkassenbeiträge, weitere Gesundheitskosten, PKW Reparaturen, TÜV, Nachhilfe etc. etc. bezahlt.
Außerdem habe ich uns nach 10 Jahren mal einen Urlaub im Ausland gegönnt, der auch belegbar ist.
Muss das einzeln aufgeführt werden?
Oder reicht einmalig die Rückzahlungsquittung des Darlehen und für die restlichen 4.670€ dann die entsprechenden Belege?
Oder wie mache ich das?
Dann noch eine Frage zum Ausfüllen dieser Formulare:
Wo soll ich den Kindsunterhalt eintragen? Unter D oder E?
Den Darlehensvertrag unter I?
Ich habe ab Juli ca. 1.935€ im Monat. Ab Oktober 650 Euro weniger, weil dann der Unterhalt wegfällt.
Was würde an Raten auf mich zukommen?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Ona
Moin,
ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht, wenn man mit den Rechtspflegern geredet hat.
Möglichst alle Belege unter den Arm klemmen, auch Kontoauszüge, und dann bei dem Sachbearbeiter vorbeigehen und mit ihm gemeinsam die Zettel durchgehen. Vielleicht möglichst vorher schon soviel wie möglich ausfüllen, damit es nicht zu lange dauert.
Hier dann alle Kosten und auch Überweisungen belegen. Wenn das Geld tatsächlich geflossen ist, dürfte es meiner Ansicht nach kein Problem darstellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hi,
ich hatte das auch mal, bei mir ist ein Bausparer fällig geworden,. ich habe aber einen Großteil an meine Eltern zur Schuldentilgung überweisen müssen.
War kein Problem.
Mima
Hi,
ein Jahr lang Miete, ..., alle weiteren Fixkosten Versicherungen, die letzten Monate, weil geschieden die Krankenkassenbeiträge, ..., TÜV, Nachhilfe etc. etc. bezahlt.
In Ergänzung zu den Vorschreibern: Du solltest Dich allerdings darauf einstellen, dass das Gericht nachfragt, wieso hier einmalig zufliessendes Geld für laufende Ausgaben verwendet wird. Sonst riecht das nach "das Gehalt wird gespart und der Zugewinnausgleich wird ausgegeben".
Wo soll ich den Kindsunterhalt eintragen? Unter D oder E?
unter D bei dem jeweiligen Kind
Den Darlehensvertrag unter I?
Das Darlehen ist doch zurückgezahlt, oder? Dann wird nichts mehr eingetragen.
Ich habe ab Juli ca. 1.935€ im Monat. Ab Oktober 650 Euro weniger, weil dann der Unterhalt wegfällt.
Was würde an Raten auf mich zukommen?
Wie schaut es bei den Abzügen aus, insbesondere Wohnkosten, berufsbedingte Kosten, Versicherungen, vielleicht BeBe?
Für die Berechnung der Rate ist noch ganz entscheidend, wann seinerzeit der VKH-Antrag gestellt wurde - vor dem 01.01.2014 oder danach?
Gruss von der Insel