http://www.vatersein.de/Forum-topic-18590.html
Hallo,
in dem Thread habe ich gelesen, dass man z.B. Lebensversicherungen als Rente verkaufen kann
und deswegen dann trotz "Vermögen" VKH bekommt.
Müsste diese dann aber nicht wiederum in den Versorgungsausgleich einfließen und die Exen profitieren dann sowieso davon?
Könnte ich also neben meiner Rente, Betriebsrente und Riesterrente auch meinen Bausparvetrag und
die kapitlb. Lebesnversicherugn und vielleicht sogar einen Sparfond bzw. Aktien als "Rente" glaubhaft machen?
Geht das?
Gruss Karlo
Moin,
einen grundsätzlichen Tipp vorweg. Ich würde ALLE diese Versicherungen usw. zunächst auf Single-Tarif
umstellen. Wenn du nämlich geschieden bist, und irgendwann mal was mit dir sein sollte, bekommt sie
trotzdem (Scheidung) die Kohle.
Den Versorgungsausgleich betraf bei meinem Scheidungsverfahren, die Anwartschaften bei der Renten-
versicherung. Die privaten Dinge (LV) sind bei uns nicht mit eingeflossen. Gut, es war ja auch in diesem
Sinne nicht viel da.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent,
die Versicherungen etc. laufen nur auf meinen alleinigen Namen, als "Erbe" ist meine Mutter eingetragen.
Trotzdem würde mich interessieren, ob ich meine LV etc. als Rente angeben könnte.
Der Scheidungsantrag lag eben im Briefkasten, dazu 'ne Frage die zum Vermögen passt:
"Die Antragstellerin ist finanziell nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens auch nur anteilig selbst zu tragen."
Bullshit! BaldExe einen Sparfond, muss sie den nicht dafür nehmen?
"Wir fügen anliegend (also vom Anwalt ans Gericht) eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftichen Verhältnisse vom 8.2010 bei."
In die Erklärung will ich einsehen! Wo bzw. wie beantrage ich die Einsicht?
Gruss Karlo
Moin,
Trotzdem würde mich interessieren, ob ich meine LV etc. als Rente angeben könnte.
Du wirst es als das angeben, was es ist zum Zeitpunkt der Auskunft.
Bullshit! BaldExe einen Sparfond, muss sie den nicht dafür nehmen?
Wenn sie den nicht angegeben hat, nicht. Wenn die Höhe nicht ausreicht und auch weiteres Einkommen zur Deckung der VKH vorhanden ist, auch nicht.
In die Erklärung will ich einsehen! Wo bzw. wie beantrage ich die Einsicht?
Dein RA wird die Akte anfordern müssen. Und selbst dann darfst du den Antrag nicht sehen. Allerdings kannst du deinem RA die dir bekannten Vermögensverhältnisse der Ex nennen und der vergleicht dann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
"Die Antragstellerin ist finanziell nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens auch nur anteilig selbst zu tragen."
Bullshit! BaldExe einen Sparfond, muss sie den nicht dafür nehmen?
kommt drauf an, was drin ist. Es gibt ein gewisses Schonvermögen (Höhe kenne ich bei VKH nicht), aber ggf. muss man natürlich erst einmal eigenes Vermögen einsetzen, bevor man VKH bekommt. Auch wenn man dafür den Fonds mit Verlust verkaufen muss.
Ansonsten hätten vermutlich die meisten Deutschen irgendwelche unantastbaren Kapitalanlagen - und keiner eigene Kohle für ein Gerichtsverfahren...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Schonvermögen liegt bei 2.600 plus 256 für "jede Person die von ihr überwiegend unterhalten wird".
Da kann sie unser Kind einsetzen.
Der Fond übersteigt die Summe um ca. 300.
Sie muss den Fond doch angeben, weil ich weiß, dass sie ihn beim Antrag für den Beratungsschein angegeben hatte.
Damals war weniger Kohle auf dem Depot so 2.600.
Die Grenze für Beratungshilfeschein lag bei 3.000.
Soweit ich weiß hatte sie das als Sparfond für ihre Altervorsorge deklariert und das Amt hats gefressen.
Ist aber eindeutig ein Wertpapierfond.
Wenn sie den nicht angibt, hab' ich da Handhabe? Ich habe keine Kopien davon.
Gruss Karlo
Zitat von: Karlo am 14. September 2010, 13:29:10
Bullshit! BaldExe einen Sparfond, muss sie den nicht dafür nehmen?Wenn sie den nicht angegeben hat, nicht. Wenn die Höhe nicht ausreicht und auch weiteres Einkommen zur Deckung der VKH vorhanden ist, auch nicht.
Hallo DeepThought,
wenn welche Höhe nicht ausreicht, was dann nicht?
Gruss Karlo
Hallo Karlo,
in dem Verfahren der Kindsmutter gegen meinen Mann hat diese auch versucht, die arme Bedürftige zu geben und PKH beantragt. In der Antragsschrift, zu der der Beklagte Stellung nehmen konnte, stellte sie sich als quasi mittellos dar und als bedürftig für öffentliche Mittel, um ihre Rechte durchsetzen zu können. Mein Mann hat dem Gericht seinen Kenntnisstand über deren Vermögen mitgeteilt, das locker oberhalb ihres Jahresnettolohnes lag - nur das, was ihr nachweisbar war - und siehe da, der PKH-Antrag wurde nicht weiter verfolgt, warum auch immer. In der Klageschrift hat der Anwalt der Kindsmutter das dann später so dargestellt, als habe man den PKH-Antrag zurück gezogen, weil man von Leistungsklage (die sie bei Zusage für PKH sicher sofort losgelassen hätte) auf Stufenklage umgeschwenkt sei, um erstmal Auskunft zu erhalten, was über das zunächst gewünschte Maß und die behauptete Leistungsfähigkeit hinaus vielleicht noch zu kriegen möglich sei...
Jedenfalls gab es für die KM keine PKH/VKH.
Ich frag mich nur, ob das insgesamt was nützt, wenn ihr das vereitelt wird, denn geklagt hat sie ja trotzdem und natürlich die Übernahme der Kosten vom Beklagten gefordert.
Viele Grüße
Wolke7