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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@themaverick)
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Guten Tag,

ich brauche dringend Hilfe, ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Bin Vater einer 2-jährigen und von der Mutter getrennt, sie hat das alleinige Sorgerecht. Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr. Nun erreichte mich ein Brief vom Amtsgericht....

Es handelt sich um eine Vorladung zum Gerichtstermin. Meiner Ex soll wohl das Sorgerecht entzogen werden, § 1666 BGB. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung Entziehung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Geusndheitsfürsorge und Recht auf Antragsstellungen.

Meine Ex hat eine organische Psychose und wurde schon immer vom Jugendamt kontrolliert. Nun hat sie wohl eigenständig ihre Medikamente abgesetzt und sich so einiges geleistet, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Kleine befindet sich momentan bei ihren Eltern.

Nun soll sie wohl mit dem Verbleib bei den Eltern nicht einverstanden sein, weil sie sich zerstritten haben. Deshalb hat sie sich eine Anwältin geholt.

Nun meine Fragen.. Was kommt da auf mich zu beim Gerichtstermin, was wollen die von mir? Bin ich eine Art Zeuge? Auf was für Fragen muss ich mich denn einstellen? Kann ich jemanden mit in den Raum nehmen, z.b meine Eltern oder meine neue Freundin? Wird meine Tochter dann bei den Eltern meiner Ex leben, oder kommt sie in eine Pflegefamilie???

Bitte helft mir. Ich werde sie wohl nicht bekommen können, habe leider auch keine komplett weiße Weste. Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.

Danke!!! Es eilt.

TheMaverick

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 04:51
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

also ich bin echt weit davon entfernt den Stab über jemandem zu brechen, aber:

Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.

GEHTS NOCH??

Erstens muss man nicht gleich klagen, sondern kann auch den Weg über JA und Mediation versuchen.
Und zweitens solltest Du Dir mal überlegen, um wen es da geht, und wie wichtig Dir tatsächlich Geld ist!

Sorry, erster Post, und dann gleich ne "Watschen", aber ich hoffe mal, Du hast Dich nur unglücklich ausgedrückt.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 09:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung Entziehung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Geusndheitsfürsorge und Recht auf Antragsstellungen.

Wovor hast Du denn jetzt Angst ?
Meine Meinung: Da hier nicht über Dich entschieden wird, solltest Du diese Angelegenheit vielmehr als eine Chance sehen.

Wer hat denn derzeit das Sorgerecht ? Das Jugendamt ?

Ich denke, es spricht nichts dagegen, sich hier mal mit eben diesem in Verbindung zu setzen und Dich dort als Vater zu präsentieren, der durchaus Interesse an seinem Kind hat (auch wenn er sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat) ...
Wie ist Dein Verhältnis zu den Großeltern ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 10:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

habe leider auch keine komplett weiße Weste.

Was heißt denn das?
Hat das was mit dem Kind zu tun oder hast du nur eine Bank überfallen?

Wärst du denn bereit und in der Lage dich um euer Kind zu kümmern?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 10:44
(@themaverick)
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Hallo,

ich danke euch sehr für eure Antworten. Ich habe mich wohl tatsächlich nur unglüclich ausgedrückt... Mir wurde immer gesagt, man muss das Umgangsrecht einklagen mit einem Anwalt vom Familienrecht. Als ich dort dann mal war wegen einem Beratungstermin, war klar, dass die Rechtschutzversicherung solche Verfahren nicht übernimmt, somit habe ich mir das dann aus dem Kopf geschlagen, da ich Geringverdiener bin. Ich wusste es schlichtweg nicht besser.

Bedingt durch die monatelangen Probleme habe ich auch in gewisser Weise resigniert. Anfangs durfte ich mein Kind noch jeden Sonntag abholen, das war eine wunderbare Zeit. Aber dann verzog meine Ex mit dem Kind in die eigene Wohnung und sie untersagte mir, dass ich sie weiterhin abholen darf... Ich habe auch einfach keine Lust mehr auf die ewigen Streitigkeiten und Vorwürfe von meiner Ex und ihren Eltern gehabt. Ich habe alles erdenkliche getan für sie und das Kind, aber meine Ex forderte immer mehr und ich kam auch einfach mit der schweren psychischen Erkrankung irgendwann nicht mehr klar. Bin daran fast kaputt gegangen.

Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht... Dies soll ihr ja aber nun vom Jugendamt entzogen werden, um es aufs Jugendamt zu übertragen.

Beim Jugendamt war ich in der Vergangenheit schon, allerdings mit meinen sehr impulsiven polnischen Eltern, die nicht gerade ruhig an die Sache gegangen sind, weil auch sie ihr Enkelkind sehr vermissen.... Zum Termin sind sie allerdings nicht mal eingeladen worden.

Ich würde das Kind sofort nehmen, keine Frage. Aber ich denke meine Chancen sind gleich Null. Ich will mich da auch einfach nicht so reinsteigern, am Ende werde ich sowieso nur wieder enttäuscht. Ich lebe zur Zeit in einer 1 Zimmerwohung, möchte gerne mit meiner neuen Freundin zusammenziehen, sie ist Studentin und 10 Jahre jünger als ich. Allerdings eine sehr vernünftige, intelligente Person. Ich lebe also in geordneten Verhältnissen.

Allerdings müsste meine Freundin ja dann die komplette Betreuung übernehmen, weil ich arbeiten gehe... Noch dazu wirke ich nicht gerade seriös, bedingt durch meinen Sprachfehler. In der Vergangenheit hatte ich Drogenprobleme, bin aber komplett abstinent. Zudem hat meine Ex die Hasskappe auf mich, ich will gar nicht wissen, was sie beim Jugendamt schon alles über mich erzählt hat. Fakt ist ich habe ihr dreimal eine Ohrfeige gegeben, ich weiß es war falsch und bereue es sehr... Ich kam einfach nicht mehr klar mit ihr.

Das Kind habe ich nie falsch angefasst und ich kann auch sehr gut mit Kindern umgehen, mir liegt das. Ich liebe mein Kind, denke aber nicht, dass ich Chancen habe, sie zu bekommen. Wie seht ihr das?

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 17:41
(@themaverick)
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Es wäre wohl am besten, ich hätte einen Anwalt den ich mitnehmen könnte, oder? Nur leider habe ich keinen und ich weiß nicht, wo ich so auf die Schnelle einen bekommen soll. Der Termin ist ja bereits am Donnerstag und weil ich außerhalb war, habe ich ihn erst so spät gesehen... Und wie ich den Anwalt bezahlen soll weiß ich auch nicht. Meine Rechtsschutz deckt kein Familienrecht ab.  :exclam:

Irgendwie muss ich zugeben, ihr habt mir ein paar Hoffnungen gemacht...Aber ich habe das Gefühl ich werde als Vater sowieso nur wieder übergangen. Das Jugendamt will ja unbedingt das komplette Sorgerecht für sich haben..

Und vielleicht soll das Kind ja auch wieder zur Mutter, sobald diese Krankheitseinsicht zeigt und ihre Medikation regelmäßig nimmt.

Ich wünschte einfach, ich könnte mich ein bisschen besser ausdrücken oder zumindest jemanden dabei haben, der mir zur Seite steht bei der Verhandlung. Wenn ich nervös bin stottere ich wirklich sehr schlimm und das wirkt sehr schnell "dümmlich". Gerade Sprache und Ausdruck ist ja immer wichtig und da kann ich nicht überzeugen...

(Ich lasse diese Texte hier immer von meiner Freundin korrigieren, damit ihr es leicht habt, mir zu folgen. Ich wäre leider nicht in der Lage, mich so auszudrücken wie hier....)  ;(

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 18:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, zu diesem Termin brauchst du (noch) keinen Anwalt, denn es geht nicht um dich.

Höre dir an, was da passiert und bringe dich als Alternative ins Gespräch.
Dazu brauchst du nicht viele Worte und vor Allem keine Argumente.
Biete dich einfach an und wenn das abgelehnt wird, frage warum.
Viel mehr solltest du zunächst nicht tun.

Wenn dein Stottern so deutlich ist, kannst du vielleicht deine Freundin mit nehmen und das Gericht bitten, dass sie als dein "Dolmetscher" teilnehmen darf.

Meines Wissens hast du in Verfahren dieser Art das Recht einen Beistand mitzunehmen, sofern das Gericht nichts dagegen hat und die Begründung ist ja durchaus plausibel.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 19:40
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Maverick.

Deine Beiträge wirken auf mich besonnen und nicht aggressiv, weshalb ich die Überreaktion Deiner Frau gegenüber als Ausdruck der Überlastung sehe.

Deine Sprachschwierigkeiten rechtfertigen mE eine Begleitung im Verfahren, einen Beistand.
Das muß kein Anwalt, das könnte auch Deine Freundin sein.

Es wird schwer, so kurzfristig jemanden zu finden, der hinreichend erfahren und rechtskundig ist. Gibt es bei Dir am Ort oder in der Nähe einen Väterverein, eine VafK-Gruppe oder so? Die haben auch ein Nottelefon! In welcher Region spielt sich das alles ab?

Ich denke, Du brauchst auch langsfristig Unterstützung, um Vatersein leben zu können.
Im nächsten Step sollte eine zuverlässige Umgangsregelung fixiert werden.
Wie sind Deine wirtschaftlichen Verhältnisse? Zahlst Du Unterhalt an Mutter und Kind, gibt es Titel dazu? Wie weit wohnt das Kind von Dir entfernt?
Ich frage, weil das Sozialrecht bei engen wirtschaftlichen Verhältrnissen helfen kann. Gebeutelten Eltern ist das oft gar nicht bekannt.

(Sehe gerade, daß sich mein Beitrag mit dem von Beppo überschneidet  :))

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(Sehe gerade, daß sich mein Beitrag mit dem von Beppo überschneidet  :))

Zwei Stühle eine Meinung. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 20:02
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für eure hilfreichen Beiträge!

Das mit meiner Freundin ist eine gute Idee, Sie kann sich sehr gut ausdrücken und kennt mich und die ganze Situation sehr gut. Ist es besser im Vorfeld bei dem Gericht anzurufen und nachzufragen bzw das anzumelden, oder sollte ich das lieber vor Ort erst klären..? Die ganze Anspannung wird meinem Ausdrucksvermögen nicht gerade zuträglich sein.. Ich sehe ja dann auch wieder meine Ex und die Familie und das Verhältnis ist sehr angespannt.

Habe auch überlegt, meine Eltern mitzunehmen, mich aber dagegen entschieden. Sie sind einfach viel zu emotional und verstehen auch die Sprache nicht so gut wie ich.

Das ganze spielt sich in NRW ab. Unterhalt muss ich keinen zahlen, da ich bis zur Grenze nur verdiene. Bin momentan nicht unterhaltspflichtig. Bin Geringverdiener. Einen Titel gibt es.

Das Kind wohnt in der gleichen Stadt wie ich. Ob es da ein Notfalltelefon gibt weiß ich gar nicht.

Aber irgendwie habe ich das Gefühl, es soll jetzt ganz abrupt entschiedene werden, ob das Jugendamt das Sorgerecht erhält. Ich stehe, so wie ich es dem Schreiben entnommen habe, ja gar nicht erst zur Debatte.  :erstaunt039: Denkt ihr das wird am Donnerstag schon entschieden, kann das denn so schnell gehen....?

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- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 21:38




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn bei deiner Ex Not am Mann ist, wird das SR sicher zunächst mal auf das JA übertragen.

Das es spontan auf dich übertragen wird ist unwahrscheinlich.

Nur musst du in diesem Prozess einfach mal aktenkundig werden.

Nach dem Prozess kannst du dir noch überlegen ob du in einem gesonderten Verfahren die Übertragung des SR auf beantragen willst oder nicht.
Aber dafür brauchst du dann mit Sicherheit einen Anwalt.
Und stabile Verhältnisse.

Das Zauberwort dafür heißt dann Görgülü.

Das ist ein Verfahren in dem Deutschland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, weil es ein Kind lieber in eine Pflegefamilie gesteckt hat als den leiblichen Vater in Erwägung zu ziehen und die verantwortlichen Richter vom OLG Naumburg konnten sich einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung nur dadurch entziehen, dass sie nicht ausgesagt haben, welcher von Ihnen für das Schandurteil gestimmt hat.
Es hätte ja sein können, dass einer von Ihnen dagegen gestimmt hat.

Ein Fall der die Verrottung der deutschen Justiz sehr schön an die Öffentlichkeit gebracht hat.
Daher werden sie zukünftig in so einer Sache etwas vorsichtiger sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 21:56
(@themaverick)
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Also meint ihr wenn ich mit meiner Freundin in einer ausreichend großen Wohnung leben würde, hätte ich Chancen? Denn eine Arbeit habe ich ja... Und zusätzlich hätte ich noch Unterstützung von meinen Eltern.. Das heißt ich würde also erstmal meine Verhältnisse verbessern und dann erst den Antrag stellen.  Aber müsste ich dafür nicht verlobt oder verheiratet mit meiner neuen Partnerin sein? Oder ist das egal? Nehmen wir mal an ich ziehe in eine ganz andere Stadt, wie stehen dann die Chancen? Wahrscheinlich noch schlechter, oder..

Wegen dem Beistand habe ich geschaut, leider hätte ich da vorher einen Antrag mit Begründung schriftlich stellen müssen und dafür ist es nun ja zu spät. Was für ein Mist das ich den Brief erst so spät gelesen habe.

Wovon hängt es denn eigentlich ab, ob meine Tochter bei den Eltern meiner Ex bleiben kann...? Der Vater schaut gerne mal zu tief ins Glas und hat meine Ex mehrmals geschlagen, keine Ahnung ob das dort bekannt ist..

Ich würde mir so gerne einen Anwalt nehmen, aber ich kann es wirklich absolut nicht bezahlen. Ich habe mir extra eine Rechtsschutzversicherung gemacht und erst später erfahren, dass diese bei Familienrecht nicht greift. Gibt es da nicht irgendwelche Hilfen für einen Vater der Geringverdiener ist...? Ich habe keinerlei Erspartes, nichts. Sonst hätte ich mir ja längst einen Anwalt gesucht.

Danke es tut gut hier endlich eine Anlaufstelle gefunden zu haben... Es ist alles so verworren.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie deine Chancen sind ist kaum abzuschätzen.

Sie sind aber weder nahe 0% noch nahe 100%.

Wie gesagt, im Moment brauchst du noch keinen RA und deine Freundin solltest du trotzdem mitnehmen.
Sch.. auf den Antrag.

Und wenn es dazu kommt, dass du den Kampf aufnehmen willst, so kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Das macht auch der Anwalt für dich, wenn du einen gefunden hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2013 23:17
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank! Ihr macht mir Mut, ohne dabei unrealistisch zu sein. Das ist klasse. Kaum zu glauben wie viele Väter es gibt, die in ähnlichen Situationen stecken.. Ich werde abwarten was sich Donnerstag ergibt. Vor allem bin ich gespannt ob die Kleine jetzt erstmal zu den Großeltern kommt oder nicht...Ich denke aber schon.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 23:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maverick(s),

da es bei dem Gerichtstermin nicht um Dich geht, sehe auch ich keine Notwendigkeit für einen Anwalt.

Ob Deine Freundin als "Beistand" zugelassen wird, vermag ich nicht zu beurteilen (hast Du alternativ einen Familienangehörigen, neben Deinen impulsiven Eltern, der Dich unterstützen könnte).

Ein Anruf beim Jugendamt im Vorwege, um sich über den Ablauf bei Gericht zu informieren, kann m.E. immer noch nicht schaden.

... und wenn man Dich schon als Verfahrensbeteiligten zu Gericht bittet, dann solltest Du dort durchaus Kund tun, dass aus Deiner Sicht das Sorgerecht derzeit bei demjenigen am besten aufgehoben ist, der Dich am besten beim Kontaktwiederaufbau mit Deiner Tochter unterstützt. Die Mutter scheint das ja nicht wirklich zu sein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 09:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das mit einem Beistand bei einem Gerichtstermin ist klar geregelt.

§12 FamFG: Beistand (Familienrecht)

Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.

und

§90 ZPO: Beistand (Zivilrecht)
(1) In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 79 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, insoweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird.

Ob es taktisch und perspektivisch klug ist, eine persönlich intensiv involvierte Person hierfür auszuwählen, würde ich persönlich bezweifeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 11:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oldie,

Das mit einem Beistand bei einem Gerichtstermin ist klar geregelt.

Vielleicht ist das klar geregelt ... allerdings ist "klar" etwas anderes als "verständlich":
Vielleicht prüfst Du mal, ob ich das richtig verstehe ...

§12 verweist auf Mitgeltung von §10 Abs. 3:

§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend.

§ 10 Abs. 3 Satz 1 verweist auf § 10 Abs. 2:

(3) Das Gericht weist Bevollmächtigte, die nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 vertretungsbefugt sind, durch unanfechtbaren Beschluss zurück.

Und dort werden Familienangehörige aufgeführt mit Verweis auf die Abgabenordnung:

volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), Personen mit Befähigung zum Richteramt und die Beteiligten, wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht

<Dort> findet man dann eine Aufzählung derer, die als familienangehörig anzusehen sind ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 12:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Eine Freundin, auch langjährig, gehört nicht zum Kreis der Angehörigen, da es keinerlei rechtlichen Verbindungen gibt oder gab, welche das Zusammensein an sich zur Basis hat (engere Verwandtschaft, Ehe, Verlobung, Pflegschaft). Auch eine Beteiligte ist sie nicht, da sie nicht eine Partei des Verfahrens ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 13:13
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Das wäre ja kein Problem, ich könnte ja einfach sagen, sie ist meine Verlobte. Ringe tragen wir sowieso beide und wie wollen die das nachprüfen? Aber mit in den Raum darf sie ja sowieso nur dann, wenn ich den Antrag auf Beistand gestellt und begründet hätte und dieser auch akzeptiert wurde. Das habe ich aber leider nicht getan im Vorfeld, ist natürlich ungünstig für mich...

Sie wird mich auf jeden Fall begleiten, aber dann wohl vor der Tür warten müssen. Was denkt ihr denn, wie lange das ungefähr dauern wird? Ich habe auch gelesen, es ist ein langer Weg bis die meiner Ex das Sorgerecht entzogen haben und das es gar nicht so schnell geht, wie ich vermutet habe.

Eigentlich wäre ja mein 1. Schritt, dass ich den Antrag auf Umgangsrecht einreiche. Aber ich frage mich, ob das in dieser verworrenen Situation jetzt überhaupt klug ist. Nehmen wir an die Kleine kommt zu ihren Eltern, meint ihr, ich darf sie dann überhaupt abholen und mitnehmen? Vielleicht besteht das JA ja auch auf betreuten Umgang, immerhin habe ich die Kleine jetzt 6 Monate nicht mehr gesehen oder abgeholt...  :exclam:

Ehrlich gesagt bin ich total fertig. Allein das es soweit kommen musste... Die ganzen Schuldvorwürfe morgen von ihr und ihren Eltern werden für mich schwer zu ertragen sein. Aber man braucht ja immer einen Sündenbock und der bin in diesem Fall dann wohl ich. Auch wenn ich mir diesen Schuh nicht anziehe.

Ich weiß auch generell gar nicht, wie das beim Gericht funktioniert. Werde ich alleine angehört, oder sitzen dabei meine Ex, ihre Anwältin und die Eltern auch dabei?

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 13:53
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Mir ist noch eine Frage eingefallen... Nehmen wir an ich würde krank werden und ein Attest vom Art bekommen. Dann müsste der Termin ja eigentlich verschoben werden und ich hätte Zeit, die Beistandschaft zu beantragen beim Gericht. Oder haltet ihr das für eine sehr schlechte Idee? Aber wahrscheinlich muss ich da jetzt einfach durch, auch ohne Hilfe. Auch wenn ich ein sehr schlechtes Gefühl habe.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 14:35




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