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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@themaverick)
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hallo an euch,

danke für eure worte, beiträge und meinungen!!! ich bin immer froh, von euch zu lesen, selbst wenn es kritik ist...

heute wollte ich euch ein update mitteilen, was meinen antrag auf gemeinsames sorgerecht angeht.

ich erhielt heute zwei briefe, die mir von meinem anwalt weitergeleitet wurden.

der erste ist von der verfahrenspflegerin, bei der ich den gesprächstermin hatte. und das steht drin:

der antrag des kindesvaters wird im laufenden verfahren des jugendamts gestellt, der kindesmutter die elterliche sorge zu entziehen.
die klinikbehandlung der kindesmutter ist noch nicht abgeschlossen. es ist nicht absehbar, ob die kindesmutter zukünftig das sorgerecht ausüben kann.
aufgrund der erkrankung ist auch nicht bekannt, ob einwände von der kindesmutter bestehen.
man solle weiter abwarten, wie sich die gesundheit der kindesmutter entwickelt. das die kindesmutter das sorgerecht ausüben kann sei voraussetzung für meinen antrag auf das GSR ??!!!

der zweite brief ist von der rechtsanwältin der kindesmutter. darin steht:

eine stellungnahme zu meinem antrag kann noch nicht abgegeben werden. eine persönliche rücksprache mit der kindesmutter ist nicht möglich, die kontakte laufen über ihre betreuerin.
soweit bekannt ist, sei derzeitigt beabsichtigt, die kindesmutter mit ihrer tochter in einer mutter-kind-einrichtung unterzubringen. diese vorgehensweise ist aber noch nicht geklärt. am 22.01 findet ein gespräch in der klinik statt (mit jugendamt, vormund und der betreuerin). in diesem zusammenhang soll auch der antrag des kindesvaters näher erläutert werden.
sobald eine abschließende rücksprache mit der kindesmutter erfolgt ist, wird es eine stellungnahme geben.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 15:20
(@themaverick)
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ich versuche kurz zu beschreiben, was in mir vorgeht. ich schreibe extra nur noch kurz und knapp, weil ich mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass meine texte hier zu lang sind.

ich bin verwundert darüber, dass ein mutter-kind-heim in betracht gezogen wird. meine ex hat das in der vergangenheit häufig abgelehnt. meine tochter lebt bei den eltern meiner ex, geht dort in den kindergarten, hat ein eingerichtetes zimmer, scheint sich wohl zu fühlen...

ich bin verwirrt über die aussage, man könnte mir das GSR nur gewähren, wenn die kindesmutter zustimmt und ihr sorgerecht behält. hier haben doch einige geschrieben, ich könnte mir das sorgerecht auch mit dem jugendamt oder den großeltern teilen?

ich fühle mich panisch, wenn ich daran denke, dass mein kind in ein mutter-kind-heim soll. meine ex hasst mich. sie will das kind für sich haben und wenn sie wüsste, dass ich die kleine jeden zweiten sonntag drei stunden abholen darf, würde sie durchdrehen.

ich bin kraftlos, mutlos und sehe noch dazu die chancen auf das GSR unfassbar sinken.  ;(

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 15:34
(@cheers)
Rege dabei Registriert

.... es ist nicht absehbar, ob die kindesmutter zukünftig das sorgerecht ausüben kann.

genau das, das es NICHT ABSEHBAR IST, ist doch der Grund das Sorgerecht auf dich zu übertragen.
Und wenn es erstmal nur für eine gewisse Zeit ist

... die kindesmutter mit ihrer tochter in einer mutter-kind-einrichtung unterzubringen.

Keine Ahnung, wie so eine Mutter-Kind-Einrichtung aussieht, aber das Kind soll mit in eine Psycho-Klinik obwohl es nicht absehbar ist, ob die KM das Sorgerecht ausüben kann?
die Argumentation ist ziemlich schwach, wie ich finde. Das ist Zeit schinden.
Außerdem ist der 22.01. schon über eine Woche her, also hat das Gespräch nicht stattgefunden, sonst hätte die Anwältin ja das Ergebnis schreiben können

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 15:51
(@themaverick)
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cheers, das jugendamt hat das komplette sorgerecht beantragt. das war im april. seitdem ist meine ex in dieser klinik, sodass es noch zu keiner hauptverhandlung kam bisher..

das gespräch hat bestimmt stattgefunden, der brief ist ja vom 17.01! und der von der verfahrenspflegerin vom 20.01.

mein rechtsanwalt hat die beiden briefe aber erst am 27.01. zur post gebracht, sodass sie heute hier angekommen sind.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maverick,

das war der Zustand vor gut einem halben Jahr:

Bin Vater einer 2-jährigen und von der Mutter getrennt, sie hat das alleinige Sorgerecht. Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr.

Die Tatsache, dass Deine Ex sich wegen einer psychischen Erkrankung (zur Erinnerung: Sowas sucht man sich nicht aus; es ist auch nichts, was man jemand anderem vorwerfen könnte) seit einiger Zeit in einer Klinik befindet, katapultiert Dich ja nicht automatisch vom bislang Fremden zum Co- oder Alleinsorgeberechtigten. Und ja: Es ist vollkommen logisch, dass man nicht über das gemeinsame Sorgerecht entscheiden kann, solange einer der potenziell Sorgeberechtigten (in diesem Fall sogar die bisherige ASR-Inhaberin) dieses Recht (bzw. vielmehr die damit zusammenhängenden Pflichten) nicht ausüben kann. Wenn Du eine Torte backen willst, brauchst Du auch Mehl UND Sahne. Solange Dir nur die Sahne zur Verfügung steht, wäre es ziemlich blöd, zu sagen "egal, fangen wir eben damit an!"

Aus der Sicht einer Behörde ist diese Entscheidung auch nachvollziehbar: Du wirst Dich - zu Recht - für einen engagierten Vater halten, wenn man Dich nur liesse; aus Sicht der Behörde bist Du allerdings ein unbeschriebenes Blatt: Irgendeinen Beleg dafür, dass Du dieses Kind hauptverantwortlich betreuen könntest, gibt es bislang nicht - im Gegensatz zu den Grosseltern: Die haben ihn aus behördlicher Sicht erbracht.

Das GSR würde Dein Problem aktuell aber sowieso nicht lösen, denn es verschafft Dir im Zweifelsfall keine Minute mehr Umgang. Und nur aus diesem bzw. seiner sukzessiven Ausweitung lässt sich aus Sicht der Beteiligten (und Verantwortlichen!) ableiten, wie weit man Dich in die Betreuung dieses Kindes einbezieht. Das Sorgerecht brauchst Du dafür erst einmal nicht; das hat Zeit. Plastischer Vergleich: Solange Du Deinen Führerschein nicht in der Tasche hast, brauchst Du auch kein Auto. Auch nicht mit der trotzigen Begründung "es ist aber mein Recht und ich will das haben!"

Nochmal zur Erinnerung: Ohne die Erkrankung Deiner Ex und einen deshalb vom Amtsgericht an Dich verschickten Brief wegen eines SR-Entzuges wärst Du bis heute ein nicht präsenter Vater. Denn nicht einmal zum Versuch einer gerichtlichen Umgangsregelung hat Dein Engagement in der Vergangenheit gereicht; das beschränkte sich auf:

Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr.

Zum Vergleich und zur Erinnerung: Hier versuchen Väter, das GSR zu bekommen, die teilweise seit Jahren präsente Bezugspersonen für ihre Kinder sind, mit ihnen in einem Haushalt gelebt haben und an ihrer Betreuung massiv beteiligt waren - und auch für die ist das oft kein Zuckerschlecken. Warum bitte sollte Dir vor diesem Hintergrund irgendwer etwas auf dem Silbertablett servieren, das Dich bis vor wenigen Monaten nicht die Bohne interessiert hat?

Kümmere Dich doch erst einmal um erreichbare Dinge und zäume das Pferd nicht von hinten auf!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 17:28
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo martin,

danke für deine antwort. was hälst du denn für ein - in meiner situation - erreichbares ziel? mein anwalt sagt, eine umgangsklage bringt zur zeit nichts. eben weil die ganze lage so ungeklärt ist. die würde laut ihm erst zweck machen, sobald geklärt ist, wo das kind in zukunft leben wird und wer überhaupt verantwortlich ist.

ich habe mit meinem kind in einem haushalt gelebt. das komplette 1. lebensjahr. dann kam es zur trennung. auch dann habe ich meine tochter gesehen, konnte sie immer für fünf stunden am stück bei den großeltern abholen, da meine ex ein paar monate zu ihren eltern zog.

als sie dann dort wieder auszog und zurück in ihre wohnung ging, kam der bruch und sie enthielt mir meine tochter vor. schon da hätte ich auf umgang klagen müssen, da gebe ich dir recht! ich wusste es nicht besser. ich konnte mit der situation schlecht umgehen. wollte keine eskalation. das war dumm.

tja und dann kam der brief und ich erfuhr davon, dass man meiner ex das sorgerecht entziehen will und meine tochter sich wieder bei den großeltern befindet. somit konnte ich sie wieder abholen und sehen.

fakt ist, ich weiß nicht mehr, was richtig und was falsch ist. viele hier sagten, ich soll das GSR beantragen, es zumindest versuchen. damit ein zeichen setzen, dass ich verantwortung tragen will. und das das ASR sowieso unmöglich zu bekommen wäre in meiner situation (stimme ich zu.)

dann hab ich das gemacht. mich auch wegen einer umgangsklage beim anwalt erkundigt (der mir sagte erstmal das sorgerechtsverfahren und dann sehen wir weiter). habe mich mit dem jugendamt in verbindung gesetzt, herausgefunden, dass die nur begleitete umgangsausweitung wollen und meinen umgangsvorschlag ablehnen. die großeltern halten sich an das, was das jugendamt vorgibt.

dieser schwebezustand macht mich wahnsinnig. ich kann das nicht beschreiben. es ist furchtbar, im ernst. jeder sagt was anderes. ich weiß nicht mehr, was ich tun oder nicht tun soll. und das um meine tochter so ein heckmeck gemacht wird, schmerzt. denn verdient hat sie das nicht. und einen klaren kopf zu behalten fällt mir schwer.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 18:15
(@fruchteis)
Registriert

Mav,

was sagt Dein Herz?
Was ist Dein größter Wunsch?

Spontan! Nicht groß nachdenken!

-

Ich hatte Dir 06.2013 Entwürfe für einen
- Antrag und eine
- Elternvereinbarung zum Umgangsrecht eingestellt.

Ich habe quer gelesen, konne aber nicht erkennen, was daraus geworden ist.
Wie ist der Umgang derzeit regelt?

W.

der Dich am liebsten schütteln und mit Antrag und Umgangsregelung zum FamGericht schubsen möchte. 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 19:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich halte die Tatsache, dass die Mutter ihr Sorgerecht nicht ausüben kann, für alles andere als ein Argument, es dir zu verweigern.

Ich würde jetzt keinesfalls antworten, dass du nun geduldig wartest, bist die Mutter wieder an Deck ist und dein Kind solange in den Händen von Dritten zu bleiben hat, sondern konsequent ersatzweise das ASR beantragen.
Gerne auch mit dem Hinweis, dass du das SR gerne mit ihr teilst, sobald sie wieder dazu imstande ist, es auszuüben.
Du bist jedenfalls nicht unfähig das SR auszuüben und deswegen bist du erste Wahl dafür.

Alles andere bestätigt nur die Vorurteile, dass du als Vater sowieso nicht in der Lage bist, das SR auszuüben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 19:06
(@bagger1975)

Servus TheMaverick,

und wieder eine Woche rum. Diese Darstellung hier:

(...) im ernst. jeder sagt was anderes. ich weiß nicht mehr, was ich tun oder nicht tun soll

ist nicht richtig.

Dir wurde jetzt schon wiederholt(!) (und das aus guten Gründen) zur Akteneinsicht über RA geraten...damit angesichts des Akteninhalts geprüft werden kann, was zu unternehmen ist und welche Anträge sinnvoll sind...allein Du unternimmst nichts...

Nach Deinem letzten Post ist auch klar (wie von mir bereits vermutet), dass JA, Vormund, Betreuerin, Großeltern, etc. ihr eigenes "Süppchen" i.S.d. KM kochen und Du als KV außen vor bist...

Unabhängig von der VKH solltest Du jetzt mal 500,- € in die Hand nehmen und Deinem Anwalt anbieten, diesen Betrag ihm cash auf den Tisch zu legen, unter der Bedingung, das er Dir eine vollständige Kopie der Verfahrensakte bringt und das am besten schon morgen...

Manchmal erfordert eine besondere Situation besondere Maßnahmen, und glaube mir, Du befindest Dich seit längerem in einer solchen besonderen Situation...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maverick,

ich hatte Dein Eingangspost dieses Threads so verstanden, dass Ihr Euch kurz nach der Geburt Eures Kindes getrennt und Du es bis Mitte letzten Jahres nicht gesehen hättest. Nichts desto trotz: Aus behördlicher Sicht warst Du nicht präsent und auch nicht am Kind interessiert. Da war nur eine arme, alleinerziehende und jetzt auch psychisch erkrankte Mutter. Auf diesen Sachverhalt passen ziemlich viele Klischees, die auch für Dich nicht neu erfunden werden. Nun denn...

danke für deine antwort. was hälst du denn für ein - in meiner situation - erreichbares ziel?

Umgang - so oft und so lange wie möglich. Umgang bekommt man als leiblicher Vater praktisch IMMER, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Aber: Man bekommt ihn nicht hinterhergetragen (bedanke Dich dafür bei zahlreichen an ihren Kindern desinteressierten Vätern), sondern muss ihn aktiv beantragen. Ansonsten passiert einfach: Nichts. Wäre ich JA-Mitarbeiter, käme Dein unentschlossenes, untätiges, leisetretendes Verhalten bei mir möglicherweise aber auch an als "och, der will das eigentlich gar nicht so wirklich, der sagt überhaupt nur mal was, wenn seine neue Freundin ihn ins Kreuz tritt".

mein anwalt sagt, eine umgangsklage bringt zur zeit nichts. eben weil die ganze lage so ungeklärt ist. die würde laut ihm erst zweck machen, sobald geklärt ist, wo das kind in zukunft leben wird und wer überhaupt verantwortlich ist.

es ist Deine Sache, dem Anwalt zu glauben. Wohin hat Dich das seit Mai 2013 gebracht? Hast Du das Gefühl, in diesen 7 Monaten irgendwas erreicht zu haben? Vielleicht hat der keinen Bock, sich zu engagieren; dann beendet man das Mandat und sucht sich einen anderen. Bei einer luschigen Autowerkstatt würden die meisten Leute genau dasselbe tun. Oder andersherum: Wenn Du lieber einem untätigen Anwalt glauben möchtest: Warum hast Du Dich hier angemeldet und einen Thread mit demnächst 200 Einträgen fabriziert? Du musst nicht hier im Forum irgendwen von irgendwas überzeugen, sondern da draussen, im richtigen Leben, energisch für Deine und die Rechte Deiner Tochter eintreten. Ansonsten passiert eben nichts.

fakt ist, ich weiß nicht mehr, was richtig und was falsch ist. viele hier sagten, ich soll das GSR beantragen, es zumindest versuchen. damit ein zeichen setzen, dass ich verantwortung tragen will. und das das ASR sowieso unmöglich zu bekommen wäre in meiner situation (stimme ich zu.)

Du kannst 100 Leute fragen und wirst möglicherweise 120 Meinungen bekommen. Aber keiner davon nimmt Dir die Entscheidung ab, was Du tun sollst. Also: Frag nicht so viele. Diese ganze Sorgerechts-Nummer ist in der momentanen Situation sowieso nicht sinnvoller als die Aussage "Ich kann einen Papierflieger falten und würde deshalb gerne bei der Lufthansa als Pilot arbeiten."

Bitte nimm Dir speziell auch die Hinweise von @bagger zu Herzen. Und gewöhne Dich an den Gedanken, dass man Dir nichts hinterherträgt, nur weil Du glaubst, es sei Dein recht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 19:23




(@green)
Schon was gesagt Registriert

Du trittst auf der Stelle. Das Jugendamt, Verfahrenspflegerin nehmen Dich nicht ernst und halten Dich hin. Deren Argumentation ist Schwachsinn und zeigt, dass sie dich nur als Randfigur wahrnehmen.

Werde aktiver im "wahrsten Sinne des Wortes". Du musst konsequent mehr auf Umgang hinarbeiten als auf Papiergeschichten wie GSR. Immer und immer mit dem Nutzen fürs Kind argumentieren.

Ist das Jugendamt für Umgangsabsprachen überhaupt zuständig oder vielleicht wer anders?        (sorry, falls das schon geklärt wurde...)
Hast Du die Zuständigkeit sicher gestellt? Nur so hast Du einen verbindlichen Verhandlungspartner. Statements geben viele ab.
Wenn ja, dann zeige an praktischen Beispielen, weshalb Du mehr Umgang brauchst. Was willst Du mit Deinem Kind unternehmen?
Schreibe/Rede , dass Euer Kind gerade in dieser Situation Dich als Elternteil braucht: Bindung, Vertrauen, Geborgenheit, Erleben, Spielen, gemeinsam andere Kinder treffen...
Du willst an jenem Ort Schwimmen gehen, auf diesen Spielplatz um die Ecke, Dir ist aufgefallen, was Euer Kind mag und was es nicht mag, Du kannst sagen, wo euer Kind Förderbedarf hat und was es schon sehr gut kann.

In welcher Stadt wohnst Du?
Suche Dir Vorort eine Vatergruppe und/oder Selbsthilfegruppe. Du musst Dich mit Leuten austauschen! Sie können Dir dann evt. Vorort helfen (gemeinsam zum Jugendamt, etc.).
Ist Deine Freundin bereit in dieser schwierigen Zeit aktive Unterstützung zu geben (gemeinsam zum Jugenamt, zu dritt mit Kind)

Hast Du Freunde, die auch ein Kind haben?
Aktiviere sie und sprich mit ihnen.

Da Du seit Monaten auf der Stelle trittst, halte ich es für sinnvoll, dass Du Freunde oder Vätergruppen in Deiner direkten Umgebung aufsuchst.
Wer Dich "live" kennt, kann sicher mehr helfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 19:34
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