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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@themaverick)
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Hallo,

heute war der Termin und ich komme gerade vom Gericht. Der Termin wurde verschoben!! Leider hatten die nur meine alte Handynummer und konnten mich daher nicht erreichen. Ich war dann aber einige Zeit bei der Richterin mit meiner Freundin. Der Termin wurde zwar auf Dienstag verschoben, allerdings muss ich vorher nochmal anrufen, ob der auch wirklich stattfindet. Es kann nämlich sein, dass meine Ex jetzt erstmal komplett in die Psychiatrie muss. Dann würde es eine lange Zeit erstmal zu gar keiner Verhandlung kommen. Aber das erfahre ich dann nächste Woche erst.

Jedenfalls meinte die Richterin dass die Mutter der Ex die Vormundschaft möchte. Was würde das denn dann genau bedeuten, würde dann trotzdem das Jugendamt über meinen Umgang bestimmen?

Ich möchte jetzt gerne mein Umgangsrecht endlich beantragen. Ich habe mich schon informiert und auch eine Art "Vordruck" gefunden. Allerdings ist das ja ein unfassbar langer Antrag und ich weiß auch gar nicht so richtig, wie ich das alles genau machen soll... Und vorallem, wie viel Umgang ich überhaupt fordern kann. Ich habe meine Tochter ja jetzt seit gut 6 Monaten nicht mehr gesehen. Sollte ich das mit dem Umgangsrecht lieber einen Anwalt machen lassen?

Ich dachte daran, dass ich meine Tochter vielleicht jeden zweiten Sonntag abholen könnte. Oder jedes zweite Wochenende. Ist das denn realistisch? Sollte ich diese Fragen vielleicht noch mal in ein passendes Thema verschieben?

Dazu kommt, dass ich eigentlich mit meiner Freundin weg ziehen möchte. In eine andere Stadt, je nachdem wo sie ihren Studienplatz bekommt. Kann ich dann denn meine Tochter überhaupt noch sehen? Darf ich überhaupt umziehen?  :mehrhilfe: Ich danke euch... Ich bin leider ein bisschen überfordert und mich nimmt das alles ziemlich mit.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 11:23
(@fruchteis)
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Hallo Maverick.

Dir fehlen die Basis-Informationen. Du solltest Dich mit der Materie näher befassen, Dich einlesen. Ein gute Quelle ist die Trennungs-FAQ auch das angeschlossene Forum dort. Darüber hinaus solltest Du Dich einem örtlichen Väterverein anschließen! In NRW gibt es einige Anlaufpunkte.

Mit Deiner Vaterschaft sind Eltern-Rechte und auch -Pflichten verbunden.
Neben dem Sorgerecht und seiner Pflichten hast Du (und das Kind) ein von der Verfassung streng geschütztes Umgangsrecht, das auch eine Pflicht dem Kind gegenüber ist.  Das ist unabhängig davon, wo Du auf diesem Erdball wohnst. Mit zunehmender Entfernung zum Kind wird die Organisation des Umgangs aber schwieriger bis unmöglich.

Vor einer Regelung des Umgangsrechts stehst Du vor der grundsätzlichen Frage, welchen Stellenwert Deine auf Ewigkeit angelegte Vaterschaft im Verhältnis zur noch nicht gefestigten Beziehung zu Deiner Freundin hat.

Du kannst an meiner Formulierung erkennen, wie ich das bewerte. Es ist letztlich Deine Entscheidung, ob und wie intensiv Du Vatersein leben und Dein ohnehin schon belastetes Kind in sein Leben begleiten möchtest.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 12:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Moin

Also nach Deinen Beiträgen sieht es so aus, als ob erstmalig auf Antrag des JA der KM das SR entzogen und auf das JA übertragen werden soll. Das JA als Inhaber des SR kann/muss dann eine Vormundschaft bestimmen, bei welcher das Kind anschliessend aufwachsen wird. Das kann (ganz allgemein) eine Pflegefamilie, Du, die Grosseltern und oder eine sonstige Person sein. Verwandte können allerdings relativ leicht das SR selber vor Gericht beantragen und bekommen es i.d.R. auch. Das JA ist dann wieder aussen vor.

Du als leiblicher Vater musst vor Gericht angehört werden (§160 Abs.1 FamFG), damit dieses im Interesse des Kindes eine Entscheidung fallen kann.

(1) In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, soll das Gericht die Eltern persönlich anhören. In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Eltern persönlich anzuhören.

Es liegt an Dir, was Du bei diesem Verfahren erreichen willst. Und es hängt von all den Vorgängen der Vergangenheit ab, ob überhaupt eine Vater-Kind-Bindung vorliegt. Wie verstehst Du Dich denn mit den Grosseltern mütterlicher seits?
Da die KM dagegen ist, dass euer Kind zu ihren Eltern kommt, hat das Gericht etwas Mühe, hier zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Inwieweit es daher die Grosseltern ausschliesst, Dich berücksichtigt oder gar eine Pflegefamilie favorisiert, ist schwer vorher zu sagen.

Wenn Du jedoch gewillt bist und Dich auch dazu in der Lage siehst, für euer Kind zu sorgen, solltest Du Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um dies zu erreichen. Ohne RA sehe ich Dich zwangsläufig scheitern, ausser, das Gericht favorisiert Dich sowieso bereits als SR-Person. Und dann beschäftige Dich auch sofort mit den Begriffen und ihren Inhalten wie Bindungstoleranz und Kindeswohl etc..

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 13:07
(@themaverick)
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Hallo,

danke für eure letzten Beiträge. Ich wollte euch mal ein Update geben und würde mich auch über weitere Ratschläge zu meiner Situation freuen.

Vor Gericht ist meine Ex nicht erschienen, stattdessen nur ihre Anwältin und ihre gesetzliche Betreuerin. Auch ihre Großeltern hatten eine eigene Anwältin, nur ich halt nicht. Die Richterin war sehr nett. Ich habe mich dafür ausgesprochen, dass meine Tochter bei ihnen bleibt, wenn sie mir den Umgang ermöglichen. Es steht auch in dem Gerichtsprotokoll, dass die Großeltern dazu bereit sind, den Umgang zu fördern und das ihnen bewusst ist, wie wichtig eine starke Bindung zum Vater für das Kind ist. In drei Monaten wird wohl erneut verhandelt bzw das Jugendamt ist dann um eine Stellungnahme gebeten. Die Verfahrenspflegerin wollte meine Ex wohl zu einem betreuten Wohnen überreden, was diese bisher aber eher ablehnt. Sie scheint den Ernst der Lage nicht richtig zu verstehen und denkt wohl, sie kann unser Kind in ein paar Monaten einfach wieder zu sich holen.... Sie ist wohl auch oft zu Besuch, darf allerdings die Kleine nicht nach draußen mitnehmen. Das Jugendamt macht wohl häufig Kontrollen bei den Großeltern.

Nun konnte ich meine Tochter letzten Sonntag endlich abholen und ich habe mich sehr, sehr darüber gefreut. Allerdings durfte ich sie nur für zwei Stunden mitnehmen, das Jugendamt hätte das angeblich so beschlossen, weil meine Tochter mich lange nicht gesehen hat. Bin dann mit ihr und meiner Freundin auf einen Spielplatz gegangen und wir hatten tolle zwei Stunden, meine Tochter hat kein einziges Mal geweint sondern hatte viel Spaß mit uns und machte einen positiven Eindruck. Sie hat nicht gefremdelt und nichts, ließ sich von uns beiden problemlos auf den Arm nehmen. Sie ist aber generell ein sehr liebes, ruhiges Kind. Habe sie natürlich pünktlich wieder gebracht, die Großeltern wollten dann noch Kaffee trinken, was ich aber abgelehnt habe. Ich sage ihnen dann, ich komme nächsten Sonntag wieder.

Gestern habe ich dann mit dem Großvater telefoniert. Dieser teilte mir mit, die Großmutter sei beim Jugendamt gewesen und ich dürfe meine Tochter nur jeden zweiten Sonntag für zwei Stunden holen..... Ich war baff. Wie soll sie sich denn an mich gewöhnen, wenn ich sie nur so selten sehen darf? Ich habe im Internet nachgeschaut und da steht, gerade kleine Kinder brauchen eher einen häufigen Umgang, weil sie ein ganz anderes Zeitempfinden haben.

Habe jetzt erstmal eine Mail an die zuständige Mitarbeiterin geschrieben, eine nette, höfliche natürlich. Ich fühle mich, salopp gesagt, übergangen. Hinter meinem Rücken wird beschlossen, wann ich das Kind abholen darf und ich werde nicht mit einbezogen. Ich verstehe das nicht, früher konnte ich sie zumindest jeden Sonntag für mehrere Stunden abholen, sodass man auch mal was unternehmen konnte! Eventuell haben die Großeltern auch gesagt, sie wollen die Kleine nicht so häufig raus geben, könnte ich mir auch vorstellen..........

Was soll ich jetzt machen? Einerseits bin ich froh, sie überhaupt sehen zu können und keinen betreuten Umgang oder ähnliches zu bekommen. Andererseits bin ich unzufrieden und finde das eigentlich viel zu wenig... Soll ich mich damit zufrieden geben und froh sein, sie überhaupt holen zu können? Oder doch lieber bei Gericht das Umgangsrecht beantragen..? Wollen die mich vielleicht auf "Sparflamme" halten, damit ich erst gar keine Chance habe, wenn ich eventuell das SR beantragen würde..?

Ich danke euch sehr!

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 14.06.2013 14:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maverick,

Vor Gericht ist meine Ex nicht erschienen, stattdessen nur ihre Anwältin und ihre gesetzliche Betreuerin. Auch ihre Großeltern hatten eine eigene Anwältin, nur ich halt nicht.

ganz ehrlich: Ich vermute, dass einer der Hauptfehler war, dass Du keinen Anwalt hattest (und auf der anderen Seite gleich zwei davon sassen). Der ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wenn man von einem Thema so wenig Ahnung hat, geht's einfach nicht ohne. Such Dir schnellstmöglich einen guten Fachmann.

Die Richterin war sehr nett. Ich habe mich dafür ausgesprochen, dass meine Tochter bei ihnen bleibt, wenn sie mir den Umgang ermöglichen.

zweiter Fehler. Hier hätte ein engagierter Fachanwalt ein Sorgerechts-Verfahren auf den Weg gebracht - und angeboten, dass Du als Sorgeberechtigter selbstverständlich den Umgang zu Mutter und Grosseltern fördern wirst.

Gestern habe ich dann mit dem Großvater telefoniert. Dieser teilte mir mit, die Großmutter sei beim Jugendamt gewesen und ich dürfe meine Tochter nur jeden zweiten Sonntag für zwei Stunden holen.....

Warum glaubst Du das einfach? Das JA kann da überhaupt nichts entscheiden; das dürfen nur Gerichte.

Habe jetzt erstmal eine Mail an die zuständige Mitarbeiterin geschrieben, eine nette, höfliche natürlich. Ich fühle mich, salopp gesagt, übergangen. Hinter meinem Rücken wird beschlossen, wann ich das Kind abholen darf und ich werde nicht mit einbezogen.

naja, solange Du nur nette Mails schreibst, wird man Dich beim JA kaum als Vater wahrnehmen. Du solltest da schon persönlich hingehen - erst recht, wenn die Grossmutter Deines Kindes diesen Aufwand nicht scheut.

Soll ich mich damit zufrieden geben und froh sein, sie überhaupt holen zu können? Oder doch lieber bei Gericht das Umgangsrecht beantragen..? Wollen die mich vielleicht auf "Sparflamme" halten, damit ich erst gar keine Chance habe, wenn ich eventuell das SR beantragen würde..?

Du sollst vor allem mal erheblich selbstbewusster auftreten. Du bist Vater, kein Bettler um Almosen. Und Du musst nicht auf Zehenspitzen gehen. Der erste Schritt hierzu sollte am Montag die Suche nach einem tüchtigen Anwalt sein. McGuyver operiert seinen Blinddarm vielleicht selbst - aber alle anderen gehen zu einem Chirurgen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.06.2013 14:57
(@themaverick)
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Hallo brille007,

danke, dann werde ich das jetzt in Angriff nehmen. Ich hoffe allerdings, ich kriege da irgendwie finanzielle Unterstützung. Ich kann da wirklich kaum Geld für aufbringen, verdiene lächerlich wenig... Ich weiß auch gar nicht, wie ich überhaupt einen guten Anwalt finden soll. Muss der aus meinem Ort sein? Oder kann der auch weiter weg seinen Sitz haben? Ist es taktisch klug, wenn das hiesige Familiengericht den Anwalt kennt, oder eher nicht? Würdet ihr mir einen Mann oder eine Frau empfehlen und sollte ich gleich von Anfang an sagen, dass ich Geringverdiener bin? Meine Rechtsschutz greift beim Familienrecht ja nicht und ich frage mich, ob ich mit so einem geringen Einkommen überhaupt einen guten Anwalt anheuern kann, der sich dann auch wirklich reinhängt. Habe nur wenig Erfahrung mit Anwälten und die waren alle negativ.

Auch habe ich bisher keinen eingeschaltet, weil es ja immer heißt, man soll vorher möglichst alles versuchen, um es außergerichtlich zu regeln. Ich dachte bisher, das wäre am Besten so, aber scheinbar ja nicht. Und wirklich weiter bin ich ja nicht gekommen bisher. Wie gesagt, soweit ich das weiß ist das Sorgerecht noch vollständig bei meiner Ex. ABR usw. wurden ihr aber vorläufig entzogen..

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2013 15:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TheMaverick!

Ich hoffe allerdings, ich kriege da irgendwie finanzielle Unterstützung. Ich kann da wirklich kaum Geld für aufbringen, verdiene lächerlich wenig...

Es gibt die VKH (Verfahrenskostenhilfe) für solche Fälle, diese musst Du (zusammen mit deinem RA) beantragen.

Such Dir am Besten einen RA für Familienrecht am Gerichtsort, ob Männlein oder Weiblein ist eigentlich egal ... Du musst Dich verstanden und zu 100% vetreten fühlen.

Grüßung
Marco

*Edit:Teppfihler

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2013 15:43
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Such Dir am Besten einen RA für Familienrecht am Gerichtsort

Definitiv. RAs aus anderen Gerichtsbezirken kennen den "Stil" des jeweiligen Richters nicht.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2013 15:47
(@themaverick)
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Okay, danke. Habe im Internet mehrere Meinungen gefunden. Manche raten zu einem Anwalt aus einem anderen Bundesland und mit anderen Schwerpunkten wie z.B Strafrecht, was mich doch sehr verwundert hat. Angeblich würde man nie wissen, wer mit wem unter einer Decke steckt etc. Ich werde aber dann auf euren Rat hören und versuchen, einen Anwalt hier aus der Nähe zu bekommen.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2013 16:03
(@themaverick)
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Es haben sich bisher zwei Anwälte auf meine Kontaktaufnahme zurück gemeldet. Beide führen Familienrecht zwar als Schwerpunkte auf, aber beide scheinen keine Fachanwälte für Familienrecht zu sein. Ist das schlimm? Der eine ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat aber unter seinen Schwerpunkten Familienrecht stehen... Ist gar nicht so leicht, einen guten Anwalt zu finden, wäre über weitere Ratschläge dankbar. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht schlägt vor, einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht zu stellen. Das kommt mir schon seltsam vor, schließlich soll meiner Ex das Sorgerecht ja entzogen werden...

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2013 19:59




(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Kann mir jemand sagen, wie ich hier Beiträge editieren kann?

Muss mir unbedingt noch einmal Luft machen - gerade hat mich nämlich die Großmutter angerufen, bei der meine Tochter ja nun lebt. Und die hat mich doch tatsächlich total zur Sau gemacht, warum ich keinen Unterhalt zahlen würde, schließlich könne das Kind ja nicht nur von Luft und Liebe leben und schenken würde ich der Kleinen ja auch nichts mehr. Angeblich hätte mir das Jugendamt vor einer Woche auch irgendeinen Brief geschickt, habe aber nichts erhalten. Das Gerichtsprotokoll war das letzte, was ich erhalten habe. Man muss dazu sagen, ich habe längst beim Jugendamt mein Einkommen dargelegt. Ich muss keinen Unterhalt zahlen, da ich Geringverdiener bin. Es hat also schon alles seine Ordnung so... Ich bin so sauer mittlerweile. Die hat mich so zusammen gefaltet, ich hätte ja Markenklamotten an und würde der Kleinen ja nie was schenken. Die spinnt ja wohl, ich habe der früher so viel gekauft und da hieß es dann immer: Geschenke machen auch nichts wieder gut.

Und die angeblichen Markenklamotten sind aus meinem Heimatland Polen sowie aus der Türkei... Die sind nicht mal echt. Und dann der Hammer: Ich darf mit meiner Tochter nur in dem Dorf die zwei Stunden verbringen und keinesfalls außerhalb. Und meine Lebensgefährtin darf auf keinen Fall dabei sein, denn eine Mutter hätte meine Tochter ja schon. Das Jugendamt ist also vollkommen auf der Seite des Jugendamtes und ich fühle mich wie der dumme Vater, der sowieso niemandem etwas Recht machen kann und der gefälligst zahlen soll. Ich weiß gerade nicht mal, warum ich überhaupt noch kämpfen soll. Ich habe das Gefühl ich bin der Buhmann und das fühlt sich grauenhaft an.  😡

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2013 21:28
(@frieda)
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Hallo,

die Omma hat Dich schlichtweg nicht zusammenzufalten. Am besten notierst Du Dir solche Dinge, vielleicht ist es mal wichtig. Und so wie die Omma jetzt schon anfängt freizudrehen, solltest Du tatsächlich mal in Richtung Antrag auf Sorgerecht gehen, und zwar bald. Wenn in drei Monaten der nächste Gerichtstermin ist und Omma den Umgang nicht gefördert, sondern eher blockiert hat, mag das der Richter sicher nicht so gern hören.
Also jetzt Nägel mit Köpfen machen, später wirds schwerer, wenn die Situation sich erstmal eingefahren hat.

Liebe Grüße

Frieda

P.S. Wie Du wo Deine Umgangszeit mit der Kleinen verbringst und wer dabei ist, das hat die Omma übrigens auch nicht zu bestimmen.

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2013 23:43
(@jemmy)
Registriert

die Omma hat Dich schlichtweg nicht zusammenzufalten.

Doch, hat sie. Das Kind lebt bei den Großeltern und somit sind sie verpflichtet, für das Kind den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten einzuvordern. Das Kind hat ein Anrecht auf Unterhalt und ungeachtt der anderen Umstände oder irgend gearteten Meinungen ob die jetzige Regelung rechtens und/oder moralisch korrekt ist, ist von den jetzigen Fakten auszugehen.

Sollten diese Fakten nicht gefallen, muß der TO eben Anstrengungen unternehmen diese zu ändern und sich mal gerade machen. Weinerliches Vertrauen auf andere ist da definitiv nicht hilfreich.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 00:14
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn der Unterhalt übers JA geregelt ist und der TO das nachweisen kann, dann muß die Oma diese Regelung, denke ich, auch anerkennen. Denn die Situation des TO ändert sich ja nicht dadurch, daß das Kind jetzt bei den Großeltern lebt.
Und dann kann man eine solche Anfrage auch sachlich und den Regeln der Höflichkeit entsprechend stellen und nicht auf die Art, die der TO hier schildert. Das war mein Gedanke.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 00:17
(@jemmy)
Registriert

Aus dem Beitrag geht hervor, das kein Unterhalt fliest, somit sind die Großeltern absolut Unterhaltsberechtigt.

Sollte ich da was übersehen haben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren, aber bis dahin ist die gesetzliche Regelung absolut klar:

Kind lebt bei Großeltern = Großeltern berechtigt Unterhalt für Kind zu fordern.
Sollte Unterhaltsvorschuss fliessen, sieht die Sache natürlich anders aus, aber dann gibt es auch einen Unterhaltstitel und davon vermag ich nichts zu finden..

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 00:24
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja, wenn das Kind bei den Großeltern lebt, sind diese berechtigt, Unterhalt zu fordern. Möglichst schriftlich, Einkommensauskunft und so weiter.

Aber doch nicht durch einen Anruf, der aus Beschimpfungen und Unterstellungen besteht, oder?

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 00:29
(@jemmy)
Registriert

Aber doch nicht durch einen Anruf, der aus Beschimpfungen und Unterstellungen besteht, oder?

Über die Art und Weise kann man sich aufregen, wenn man denn unbedingt seine Magengeschwüre füttern möchte, aber es bringt einen nicht weiter und es ändert auch nichts an der rechtlichen Lage. Also: Who cares ?

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Geschrieben : 16.06.2013 00:37
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie bekommen doch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bzw. meine Ex erhielt das zumindest. Ich meine das sind 133 Euro, weil es auf Hartz 4 angerechnet wird. Ich habe mit denen vom Jugendamt alles geregelt. Ich bin Geringverdiener und muss deshalb momentan nichts zahlen, ich verdiene 1000 Euro Netto (Vollzeit, körperlich harte Arbeit) und die Abrechnungen liegen denen doch vor.......

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2013 00:50
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo TheMaverick,

in diesem Fall müßte die Oma mit dem JA klarmachen, daß sie jetzt den UHV bekommt. Hat sie ja anscheinend auch schon getan. Wenn Die Berechnung erst vor kurzem stattfand, ist das jetzt meiner Meinung nach nicht Deine Baustelle.

Hallo Jemmy,

Du fragtest in Deinem letzten Post: "Who cares?"
Antwort: Der TO tat es. Nach Klarstellung der Fakten ist meine Meinung daher immer noch: Die Omma hat da gar nix zusammenzufalten, weil bereits alles geregelt ist. Und ihrer Wut, daß nicht mehr als UHV rauszuholen ist, mit Motzanrufen Luft zu machen, spricht nicht für ihre Sachlichkeit.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 10:50
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hallo,

lass dich doch bitte, bitte nicht so an der Nase herumführen.
Wenn das JA irgendetwas will, dann sagen die dir das. Dass das JA auf ominösen Hinterwegen alleine mit den Großeltern spricht und die dir dann sagen, was das JA "bestimmt" hätte und du glaubst das auch noch, kann ja bitte nicht dein Ernst sein.

Vollkommen wurscht, was die Oma da alles erzählt, wenn der Tag lang ist, so lange du nichts vom JA oder anderen Stellen selbst hörst gilt im Zweifel, dass das alles der Fantasie der Oma entspringt. Zudem der Geier weiß, wieviel Gemeinsamkeit das, was im JA wirklich gesagt wurde und das, was die Oma verstanden hat, so aufweist. So lange du alles glaubst, was Oma so erzählt, hat sie leichtes Spiel. Du regst dich vollkommen unnötig auf und am Ende hälst du dich auch noch dran!

Hast du mit dem JA direkt geklärt, ob an der Geschichte mit der veränderten Umgangsmodalität irgendwas dran ist? Vorher würde ich da konsequent jeden Sonntag auf der Matte stehn.

Du musst dir dringend einmal klar machen, dass Oma und Opa ganz und gar nicht zu entscheiden haben, wie oft du dein Kind siehst. Das hat die Mutter des Kindes übrigens genauso wenig. Das entscheidet, wenn ihr euch nicht alleine einvernemlich einigen könnt im Zweifel das Gericht. Kommt doch bitte aus dieser Idee raus, du seist auf irgendjemandes Wohlwollen angewiesen. Du bist der Vater! Das ist DEIN Kind!

Dass du keinen unnötigen Tumult veranstaltest, ist ja wirklich gut und spricht für dich in Bezug auf das Kind. Aber du muss dringend begreifen, welche Rechte du hast und die auch durchsetzen. Gern auch deeskalativ, aber irgendwie.

Gruß
Hampel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 11:31




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