Wenn Omma und Oppa mit dem Geschäft nicht zufrieden sind, sollen sie den "Artikel" doch einfach wieder zurück geben. An dich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Wenn UHV gezahlt wird, dann hat der TO auch den Bescheid dafür bekommen und zwar inklusive dem Zusatz, dass ALLE Unterhaltsleistungen ab Gültigkeit NUR NOCH an die UHV-Kasse gezahlt werden dürfen.
Manche Dinge lassen sich ganz einfach beantworten, wenn man seine Post nicht nur auf einen Stapel wirft, sondern auch mal liest.
Darüber hinaus wäre es wohl langsam mal an der Zeit eine Umgangsklake auf den Weg zu bringen !
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Danke für eure Antworten. Okay, also um es jetzt noch mal zusammen zu fassen:
Ich mache mir einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht und lasse einen Antrag stellen beim Gericht auf Umgangsrecht. Und eventuell auch auf geteiltes Sorgerecht??? Und lasse mich mal beraten wegen der Situation mit dem Unterhalt.
Ich habe gelesen, man kann den Unterhalt zahlen und sich den dann (ganz stark vereinfacht ausgedrückt) bei der Arge wieder zurück holen, weil ich dann ja unter den Satz falle. Ich verdiene ja, wie gesagt, nur 1000 Euro Netto und bin aber froh, überhaupt eine Arbeit zu haben! Würdet ihr mir diese Vorgehensweise denn empfehlen und wie genau funktioniert das dann? Weil dann hätten die Großeltern ja ihren Unterhalt den sie so sehr wollen und würden ich nicht verklagen etc. Ich denke nämlich, das wird ihr nächster Schritt sein.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hi Maverick.
Es wurde Dir geraten, Dir Basics anzueignen und mit einem örtlichen Väterverein Kontakt aufzunehmen, um Dich dort beraten, Dich auch bei der Korrespodenz mit Ämtern und Gerichten unterstützen zu lassen und auch als Beistand.
Hast Du die T-faq durchgearbeitet?
Ich denke, Du solltest zunächst den Umgang verbindlich regeln (lassen), bevor Du ans Sorgerecht gehst. Für einen Antrag auf Umgangsaregelung brauchst Du keinen Anwalt. So ein Antrag ist schnell geschrieben.
Vorschlag:
Lege zunächst für Dich fest, was Du an Zusammenleben, an Beteuung organisieren kannst.
Diese Vorstellungen formulierst Du als Regelungsvorschlag. Wir können Dir bei der Ausformulierung und Umsetzung helfen.
Neben der T-faq schau auch mal in www.elternvereinbarung.de, wie man eine Elternvereinbarung zum Umgangsrecht verfaßt.
Die Baustelle KUnterhalt kann hier auch gleich miterledigt werden, wenn von Dir Unterhalt gefordert wird und Du nach SGB aufstocken mußt. Auch dazu sollte der Umgang geregelt sein, weil die Umgangskosten mit in die Berechnung einfließen.
Wie wäre das?
W.
Also einen Väterverein gibt es hier gar nicht. Ich lebe in einer Kleinstadt. Ich habe mir mal so einen Antrag angeschaut (Muster) zum Umgangsrecht. Und ich finde das, ehrlich gesagt, wahnsinnig kompliziert! Ich kann doch ohne einen Fachmann nicht einfach so bestimmen, wie oft ich meine Tochter mitnehmen/sehen darf. Das Jugendamt ist gegen mich, ich weiß das nicht erst seit gestern. Ich war doch schon öfter bei denen, auch bevor das alles war mit dem Psychoseausbruch meiner Ex. Die sind auf mich nicht sonderlich gut zu sprechen und auch keineswegs neutral! Wenn ich da selber irgendwas verfasse und es denen dann schicke, werden die dort nur müde lächeln.
Ich glaube ehrlich gesagt, diese ganzen außergerichtlichen Sachen werden nichts bringen. Die Großeltern sind stur, können keinesfalls perfekt Deutsch und haben jetzt die Hasskappe auf, weil ich momentan keinen Unterhalt zahle. Und ich glaube auch keinesfalls, dass es Schwachsinn ist, was sie bezüglich des Jugendamtes gesagt haben. Sie hatten nämlich eine Begründung: Das Kind müsse sich erst mal wieder an mich gewöhnen zwecks Kindeswohl. Also ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die mir da einen Bären aufbrummen wollen. Die sichern sich sehr ab, was sie tun dürfen und was nicht. Das Jugendamt kommt einmal die Woche zu denen zur Kontrolle! Die haben aktuell das Sagen.
Ich bin in einer denkbar schlechten Position. Zahle keinen Unterhalt, habe bisher keinen Anwalt, große Probleme darin, mich sprachlich und allgemein auszudrücken und wie gesagt, ich habe nicht mal das halbe Sorgerecht. Nichts.
Ich glaube, es ist alles komplizierter, als es hier vielleicht rüber kommt und ich denke, ohne anwaltliche Unterstützung werde ich das nicht schaffen und auch in keinster Weise ernst genommen werden. Ich fühle mich in keinster Weise so, als dürfe ich auch nur irgendwas fordern und das Jugendamt ist streng und überhaupt nicht auf meiner Seite.
Ich traue mir das alles nicht zu, wirklich nicht. Ich bin jetzt schon total überfordert aber ich stehe wenigstens dazu. Ohne meine Freundin, die auch mit mir diese Texte hier verfasst, wäre ich aufgeschmissen. Und langsam ist die mit ihrem Latein auch am Ende. Ich danke euch allen aber sehr, für jeden einzelnen Beitrag.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hallo
Ich möchte dringend davon abraten, irgend geartete Klagen, sei es auf Umgangsrecht oder gar Sorgerecht (im späteren Verlauf) ohne Anwalt(vorzugsweise Fachanwalt für Familienrecht) anzugehen.
Ein Rat, man(n) könne das schon alleine, fährt einen spätestens dann vor die Wand, wenn es darum geht Akteneinsicht zu bekommen, denn die bekommt NUR ein Anwalt.
Was die Kosten angeht:
Du brauchst:
- Deinen Personalausweis
- Die Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Deine letzten Gehaltsabrechnungen
- Wenn der Anwalt Wert darauf legt 10 Euro Selbstbeteiligung
Mit diesen Dokumenten (ausser die 10 Euro, denn die bekommt der Anwalt) gehst du zu deinem Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein für einen Anwalt, dieser widerum wird im weiteren Verlauf Verfahrenskostenhilfe für die Umgangsklage beantragen.
Schlimmstenfalls bekommst du die nur auf Darlehensbasis, aber ich halte das für unwahrscheinlich. Solltest du weitergehende Infos benötigen, dann frag einfach.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Hi Jemmy,
ich denke, Du könntest Dich noch genauer informieren.
Familiensachen sind der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet. Dort gibt es keine Klagen, sondern Anträge mit Verfahrensbeteiligten, wenn es hoch kommt, Antragsteller und Antragsgegner, weniger streng kontradiktorisch angelegt.
In eigener Sache habe ich Anträge zur Regelung des Umgangs stets ohne Anwalt gestellt und nicht kontradiktorisch formuliert, dh Mutter und Kinder als Verfahrensbeteiligte benannt. Die Mutter meiner Kinder ist schließlich nicht mein Feind und Gegner, auch wenn sie mir oft allen Grund dazu gibt, sie so sehen zu können.
Auch einen Sorgerechtsantrag würde bzw werde ich so stellen. Hier richtet sich mein Begehren auf den Staat.
In Familiensachen halte ich den Ball so flach wie möglich, vermeide Anwälte, die wie Waffen in Spannungsgebiete wirken können. Erst wenn die andere Seite mit Anwalt kommt und die Sache mich juristisch überfordert, dann ziehe auch ich anwaltlichen Beistand hinzu.
Akteneinsicht kann in Familiensachen grundsätzlich jeder Verfahrensbeteiligte nehmen, was aber kaum nötig ist, denn was sollte da groß zu entdecken sein, was man nicht schon aus den ausgetauschten Schriftsätzen weiß. Nur wenn die Akte die Behörde verlassen soll, dann traut man nur Anwälten.
W.
Dankeschön für eure Unterstützung.
Wegen dem Beratungsschein habe ich noch eine ganz wichtige Frage: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese greift aber bei Familienrecht nicht und zahlt höchstes das erste Beratungsgespräch beim Anwalt. Nun habe ich gelesen, wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kriegt auch keinen Beratungsschein! Stimmt das oder ist das Quatsch - weißt das zufällig jemand? Ansonsten werde ich natürlich los gehen und so einen Beratungsschein holen. Mit 1000 Euro Netto und ohne irgendwelches Vermögen müsste ich den ja auf alle Fälle bekommen.
Ich habe einfach das Gefühl, ohne Anwalt komme ich nicht mehr weiter und ich fühle mich überfordert. Die Großeltern, bei denen meine Tochter ja zur Zeit lebt, haben eine Anwältin für Familienrecht und noch dazu das Jugendamt, was scheinbar auf deren Seite ist. Selbst meine Ex hat eine eigene Anwältin, die ihr aber zur Zeit gar nichts bringt, denn sie hat im Prinzip momentan noch schlechtere Karten als ich. Sie darf meine Tochter ja nicht mal alleine mit nach draussen nehmen wegen ihrer akuten Psychose.
Es ist alles so verworren, wirklich. Dann jetzt noch der Druck wegen des Unterhalts. Erst hieß es, ich muss nichts zahlen wegen dem Selbstbehalt. Nun lese ich, man kann mich theoretisch jederzeit auf Unterhalt verklagen und der Selbstbehalt wird dann vom Richter einfach abgesenkt...Es ist wie ein Fass ohne Boden und für einen Laien, der sich generell schwer im Lesen tut, alles andere als einfach.
Ich denke, meiner Ex wird das Sorgerecht im Hauptsacheverfahren auf alle Fälle entzogen. Ob ich Chancen auf das Sorgerecht habe - keine Ahnung. Jedenfalls ganz sicher nicht, wenn man mir mein Kind nur jeden zweiten Sonntag für lächerliche zwei Stunden heraus gibt und mir sogar untersagt, das Dorf zu verlassen, in dem die Großeltern leben. Ich fühle mich außen vor und hoffe so sehr, einen fähigen Anwalt zu finden, der mich ehrlich berät und unterstützt.
Die Großeltern und auch das Jugendamt sollen ruhig sehen, dass ich ebenfalls in der Lage bin, mir einen Anwalt zu nehmen und um meine Rechte weiß. Ich will nicht der Buhmann sein, ich bin nicht der jenige, dem das Kind weg genommen wurde vom Jugendamt! Ich habe das Umgangsrecht und ich möchte es vernünftig nutzen, anstatt meine Tochter nur alle zwei Wochen für zwei Stunden zu sehen. Wie soll so denn eine gute Bindung entstehen zwischen uns?
Mein Plan ist jetzt also:
- einen fähigen Anwalt für Familienrecht finden und mich intensiv beraten lassen
- die Unterhaltssituation zu klären, also anfangen zu zahlen und mich dann um die Aufstockung bei der Arge zu kümmern, damit mir keine Klage auf Unterhalt ins Haus flattert
- das Umgangsrecht vor Gericht beantragen, in einem realistischen Maß, z.B jedes zweite Wochenende Samstag + Sonntag und somit bei keinem mehr nach meiner Tochter betteln zu müssen
- mich weiterhin informieren und hier im Forum Fragen stellen und lesen
Ich danke euch für jeden einzelnen Beiträg, für jeden Tipp und jeden Rat und freue mich auf weitere Kommentare von euch, die mir helfen, mein Wirrwarr zu ordnen und mein Ziel zu erreichen. Ich will für meine Tochter da sein, ihr ein Vater sein. Und das kann ich doch nicht, wenn ich sie zwei Mal im Monat für je zwei Stunden sehe! :exclam: Gerade jetzt, wo ihre Mutter psychisch so schwer krank ist, eventuell sogar in eine Klinik muss, braucht sie mich doch.... Und den Mist von den Großeltern will ich mir schon gar nicht anhören müssen, ich bin ganz sicher nicht nur fürs Geld gut genug..
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- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Maverick,
- die Unterhaltssituation zu klären, also anfangen zu zahlen und mich dann um die Aufstockung bei der Arge zu kümmern, damit mir keine Klage auf Unterhalt ins Haus flattert
So die Unterhaltsvorschusskasse Dir bestätigt hat, dass Du derzeit leistungsunfähig bist (und keine Schulden auflaufen), gibt es keinen Grund hier etwas zu zahlen, was Du nicht zahlen kannst.
Da Deine Freundin Dich hier so fleissig unterstützt, sei ferner die Frage erlaubt, ob Ihr zusammenlebt.
ich denke, Du könntest Dich noch genauer informieren.
@Wildlachs: ich denke, Du könntest die Beiträge Maverick´s etwas genauer lesen.
Das Durchziehen eines Umgangsverfahrens mag bei selbstsicherem Auftreten und diplomatischem Verhandlungsgeschick ein gangbarer Weg sein, in DIESEM Fall halte ich das aber nicht für eine gute Idee.
Ansonsten werde ich natürlich los gehen und so einen Beratungsschein holen.
Versuch macht kluch.
Besten Gruß
United
Moin United,
bitte lies meine Beiträge genau! 😉
Nicht ohne Grund hatte ich dem TO mehrfach nahegelegt, sich Hilfe zu holen. Das muß kein Anwalt sein!
Auch und gerade anwaltlicher Beistand macht eigene Sachkenntnis nicht überflüssig.
Anträge zur Regelung des Umgangs erfordern keine besonderen Kenntnisse und bei dem, was man selbst bestimmen muß, kann ein Anwalt nicht helfen. Antragsvorlagen liegen überall im Web rum.
Beratungsscheine sind bei Anwälten unbeliebt, zu hoch der bürokratische Aufwand.
Ich kenne es so, daß man sein Anliegen (mit den wirtschaftlichen Verhältnissen) kurz vorträgt und der Anwalt das Verfahrensrisiko abschätzt.
Umgangsverfahren sind idR ohne Risiko, wenn nicht gerade Unmögliches beantragt wird.
Wird Antrag zusammen mit VKH gestellt, dann wird die Beratung mW über die Verfahrenskosten abgerechnet.
W.
Beratungsscheine sind bei Anwälten unbeliebt, zu hoch der bürokratische Aufwand.
Nöö. Wenn der Mandant schon einen Beratungsschein hat, beschränkt sich der Aufwand auf das Ausfüllen des Abrechnungsformulars, Schein dazulegen und gut ist. Bürokratisch ist das ganze nur, wenn jemand ohne Schein ankommt, man den Antrag zusammen ausfüllen und zur nachträglichen Bewilligung einreichen muss und nicht einmal weiss, ob er bewilligt wird oder man umsonst gearbeitet hat
Allerdings arbeitet eh niemand gerne für pauschal 30 Euro.
Wird Antrag zusammen mit VKH gestellt, dann wird die Beratung mW über die Verfahrenskosten abgerechnet.
Auch nöö. Wenn gleich ein Antrag gestellt wird, dann entsteht erst gar keine Beratungsgebühr. Ansonsten wird eine bereits entstandene Beratungsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet (was im Ergebnis gleich billig bleibt aber dann von praktischer Relevanz ist, wenn die Rechnungsempfänger unterschiedlich sind).
Gruss von der Insel
Nöö. Wenn der Mandant schon einen Beratungsschein hat, beschränkt sich der Aufwand auf das Ausfüllen des Abrechnungsformulars, Schein dazulegen und gut ist. Bürokratisch ist das ganze nur, wenn jemand ohne Schein ankommt, man den Antrag zusammen ausfüllen und zur nachträglichen Bewilligung einreichen muss und nicht einmal weiss, ob er bewilligt wird oder man umsonst gearbeitet hat
Allerdings arbeitet eh niemand gerne für pauschal 30 Euro.Auch nöö. Wenn gleich ein Antrag gestellt wird, dann entsteht erst gar keine Beratungsgebühr. Ansonsten wird eine bereits entstandene Beratungsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet (was im Ergebnis gleich billig bleibt aber dann von praktischer Relevanz ist, wenn die Rechnungsempfänger unterschiedlich sind).
Gruss von der Insel
Nix nö, nö.
So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Den Beratungsschein braucht es doch gar nicht, wenn im und zum Verfahren (mit Erfolgsaussicht) beraten wird und über VKH abgerechnet wird.
W.
Ja, aber nur, wenn das am Ende auch so aufgeht!
Was passiert, wenn die VKH abgelehnt wird? Was ist, wenn sich schon bei der Beratung herausstellt, dass keine Erfolgsaussicht besteht?
Hat sich der Mandant dann den Schein gespart und gleich den Auftrag zur Stellung eines VKH-Antrags erteilt, hat er eine 1,0-Gebühr an der Backe, bei vorzeitiger Beendigung 0,5, und das nach der normalen Tabelle.
Gruss von der Insel
Ohje, ich blicke nicht mehr so wirklich durch. Jeder sagt was anderes.
Also: Meine Rechtsschutzversicherung zahlt angeblich die 1. Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Alles was danach kommt, wird nicht übernommen! Meine Überlegung war daher, die 1. Beratung durch die Rechtsschutz abzudecken und gleich zur Beratung den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ausgefüllt mitzubringen. Eigentlich müsste mir diese bewilligt werden: 1000 Euro Netto Verdienst, ein paar Schulden zahle ich davon auch noch ab, keinerlei Vermögen, kein Auto, nichts. Die Ablehnung dieses Antrags auf Hilfe würde dann wirklich das Aus bedeuten für mich. Ich kann mir auch nirgends Geld leihen, meine Freundin ist Studentin und meine Eltern haben selber nichts......
Zur Situation mit meiner Freundin: Wir wohnen noch nicht zusammen, haben das aber bald vor. Da sie Studentin ist und im Monat nicht mehr als 650 Euro zur Verfügung hat, dürfte da wegen des Unterhalts ja eigentlich nichts angerechnet werden, oder? Mir graut schon davor, was sich alles verändern könnte, wenn wir zusammen ziehen. Aber wir möchten es unbedingt. Ich muss unbedingt klären lassen, ob ich momentan Schulden wegen des Unterhalts anhäufe, oder nicht.
Wegen der Suche nach einem geeigneten Anwalt: Ich habe nun zwei in der engeren Auswahl, beide hätten Termine frei in der nächsten Woche. Nun muss ich mich nur noch entscheiden, zu welchem ich gehe. Beide sind Fachanwälte für Familienrecht und Männer. Erfahrungsberichte im Internet sind leider nicht zu finden. Ich habe keinerlei Erfahrungen mit Anwälten und weiß auch nicht, woran man Gute erkennt. Vielleicht mögt ihr mir ja eine kurze Einschätzung geben, da ihr sicher alle viel mehr Erfahrungen mit Anwälten für Familienrecht habt, als ich. Ich weiß nicht, ob es hier erlaubt ist, Links zu posten - daher kurz und knapp.
Kandidat Nr. 1 ist 1954 geboren, verheiratet und hat zwei Kinder. Ausbildung zum Bankkaufmann, danach Studium der Rechtswissenschaften an zwei Standorten abgeschlossen innerhalb 5 Jahre, Referendar beim Landgericht unserer Stadt, Rechtsanwalt seit 1988, Fachanwalt für Familienrecht seit 1999 und Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Kandidat Nr. 2 ist 1973 geboren, hat nach dem Wehrdienst in Göttingen Rechtswissenschaften studiert, dann Referendar beim Landgericht unserer Stadt, Fachanwalt für Familienrecht seit 2007
Beide haben informative Homepages und geben auch Infos zu VKH etc. Jedoch steht bei Nr. 2, dass er sich sehr viel Zeit beim Erstgespräch nimmt und auch seine Sekretärin hat mich gebeten, alle mir verfügbaren Unterlagen zum Gespräch mitzubringen. Hat auf mich einen guten Eindruck gemacht.
Schade das es keine Erfahrungsberichte im Internet gibt. Wie würdet ihr entscheiden, was wäre euch wichtig?
Ich danke euch allen sehr und bin froh, nicht allein zu sein!!! Ich hoffe so sehr, ich kann meine Tochter bald öfter sehen, denn sie fehlt mir.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Ja, aber nur, wenn das am Ende auch so aufgeht!
Was passiert, wenn die VKH abgelehnt wird? Was ist, wenn sich schon bei der Beratung herausstellt, dass keine Erfolgsaussicht besteht?Hat sich der Mandant dann den Schein gespart und gleich den Auftrag zur Stellung eines VKH-Antrags erteilt, hat er eine 1,0-Gebühr an der Backe, bei vorzeitiger Beendigung 0,5, und das nach der normalen Tabelle.
Gruss von der Insel
Ich verstehe Dich und das schon, Inselreif.
Dieses Risiko kann aber sehr leicht ausgeschlossen werden, indem eine Honorierung außerhalb eines Verfahrens auszuschliessen vereinbart wird, entsprechende wirtschaftliche Enge natürlich vorausgesetzt und belegt. Ich praktiziere das mit Erfolg seit Jahren so.
Mit anderen Worten: Geld gibt's für den Anwalt nur über das Verfahren, wenn Erfolg auch in der Sache zu erwarten ist. Das kann seine Sorgfalt in der Vorprüfung der Sache ungeheuer beflügeln und, sofern er sich der Sache annimmt, auch sehr motivierend für seinen Vortrag wirken.
Ich habe schon alles an Anwälten erlebt. Das reicht von "cash 2500€ vorab auf die Hand oder ich fange gar nicht erst an", über handfesten Abrechnungsbetrug bis hin zu politisch engagierten Anwälten, die nicht jede Minute Beratungsgespräch abrechnen.
In dieser Sache hier, Antrag auf Regelung des Umgangs und bei gegeben wirtschaftlicher Enge, wird es kaum zu einer Abweisung des Antrages aus wirtschaftl. und sachlichen Gründen kommen. Insbesondere vor DIESEM Hintergrund war mein Beitrag zu verstehen.
In der Regel wägen Anwälte ihr Kosten-Nutzen-Risiko recht gut ab, dies auch vor dem Hintergrund einer guten Zuarbeit durch den Mandanten, was wieder ordentliche Sachkenntnis des Antragstellers und Mandanten voraus setzt.
Aber gut...
Wenn der TO meint, es ginge nur mit Anwalt und meint, den passenden gefunden zu haben und dieser will den Schein sehen, dann soll er den eben vorlegen. Für mich wäre eine solch frühe Ausrichtung auf Geld und Mißerfolg verdächtig und ein Ausschlußkriterium bezüglich der Wahl eines Anwalts. Auf der anderen Seite schätze ich Anwälte, die ein Mandat glasklar ablehnen und den Mandanten nicht in irgendwelche Gerichtsabenteuer treiben und nicht mit Beratungsscheinen handeln...
W.
Ich habe da mal eine Frage: sind jetzt nicht beide Elternteile unterhaltspflichtig?
Mir ist klar, dass Mutti nicht kann.
Gleichzeitig müsste doch nach dem Umgangsdreisprung als erstes Oma zum Umgang aufgefordert werden, dann das Ja um Mithilfe aufgefordert und dann das Gericht. Oder zählt das bei Pflegefamilien nicht?
A life lived in fear is a life half lived
Hallo
Es gab ja schon eine Verhandlung in dessen Verlauf ein großzügiger Umgang protokolliert wurde. Der Dreisprung ist somit also vom Tisch und der TO kann ohne Umschweife eine Umgangsklage raushauen.
Was die Diskutiererei am Thema vorbei angeht, mach es wie ich: Ignorieren !
Wenn deine Rechtschutzversicherung die Erstberatung bezahlt ist dieses Thema ja erledigt. Die Wahl des Ra mußt du aus dem Bauch herraus treffen. Nimm alles an Unterlagen mit, was du zur Verfügung hast und der Anwalt wird sich die Gerichtsakte ziehen, welche du nie bekommen würdest, da sie mit deinem Verfahren nichts zu tun hat. Du siehst, hier kämst du ohne Anwalt nicht weiter.
Auch wenn gerne sugeriert wird, das eine Umgangsklage eine lockere Sache ist, ist und bleibt es ein Gerichtsverfahren und gerade wenn ein Verfahren so viele Beteiligte hat, wie in deinem Fall ( Ex, JA, Großeltern ) ist das nicht unbedingt ein Spaziergang und hierbei jemandem wie dir, der offensichtlich KEINE Ahnung von der Materie hat, den Rat zu geben, er könne das doch alles alleine ist in meinen Augen absolut sträflich.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Der Anwalt bekommt auf legalem Weg keine Akte mehr zu Gesicht als Maverick selbst auch.
Der Anwalt kann allerdings mal freundlich mit der Geschäftsstelle plauschen oder in Vorbereitung der Verhandlung den Richter anrufen. Und der Anwalt kann sachlich bleiben, wo bei Maverick die Emotionen hochgehen. Allein schon aus letzterem Grund würde ich gerade in eine Kindschaftssache nicht ohne Anwalt gehen.
Da wir ja inzwischen von der Rechtsschutzversicherung wissen, ist die Bezahlung ja auch kein Thema mehr.
Danke an alle fleißigen Schreiber!!
Wieso ist die Bezahlung denn kein Thema mehr? Die Rechtsschutzversicherung deckt kein Familienrecht ab. Kaum eine Versicherung tut das. Gezahlt wird wenn überhaupt nur das 1. Beratungsgespräch beim Familienanwalt, mehr nicht. Und einen Eigenanteil gibt es natürlich auch noch - dieser liegt bei 100 Euro. Ich würde also nicht sagen, dass die Bezahlung kein Thema mehr ist. Und das die Versicherung existiert, habe ich doch schon häufiger erwähnt.
Was den Richter angeht: Wird das der gleiche sein, der auch schon die Verhandlung wegen des Entzugs der elterlichen Sorge geführt hat?
Dringend berichten möchte ich euch von einem Schreiben, welches mich heute erreicht hat. Obwohl es am 07.06 verfasst wurde, lag es erst heute in meinem Briefkasten! Und ich bin nun vollends verwirrt. Es geht um das Thema Unterhalt. Den Brief hat mein zuständige Sachbearbeiter in Sachen Unterhalt geschrieben.
Folgendes steht drin: Die Beistandschaft für das Kind sei beendet, da es nun ja bei den Großeltern lebt. (Das klingt ja fast so, als wäre es schon komplett sicher, dass sie da bleiben wird! Ist es aber eigentlich noch gar nicht...) Dazu dann ein Haufen EDV-Auszüge. die einen Unterhaltsrückstand von über 2000 Euro betragen. Ich solle mich doch bitte bei der Unterhaltsvorschusskasse melden, um die Rückzahlung zu besprechen! Weiterhin möchte man, dass ich mich mit den Großeltern in Verbindung setze und den weiteren Unterhalt an die überweise!
Was ist jetzt denn bitte los? Ich war erst im April bei dem guten Mann, weil ich eine Mahnung wegen Unterhaltsrückstand erhalten hatte. Mitgebracht habe ich meine gesamten Gehaltsabrechnungen und erhielt Anfang Mai einen weiteren Brief.
Man dankte mir für das Einreichen der Gehaltsunterlagen. Ich sei nach Prüfung nicht unterhaltsleistungsfähig und falle auf Grund meines Einkommens vollständig unter Selbstbehalt.
Kann mir das jemand erklären - ist das rechtens, habe ich irgendwo einen Denkfehler? An meinem Einkommen hat sich doch nichts geändert! Muss ich Pfändungen oder ähnliches befürchten? Ich fühle mich, salopp gesagt, irgendwie verarscht. Warum reiche ich denn meine ganzen Gehaltsunterlagen dort ein, wenn es doch jetzt sowieso keinen mehr interessiert? Was würdet ihr nun machen an meiner Stelle? :erstaunt039:
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Wieso ist die Bezahlung denn kein Thema mehr?
Jemmy hat Dir doch den Weg dazu aufgezeigt. Erstberatung über Rechtsschutz - Rest über VKH. Wenn der Anwalt freundlich ist, wartet er auf die VKH-Bewilligung und rechnet gleich darüber ab. Er bekommt das gleiche und Du sparst den Selbstbehalt.
Was den Richter angeht: Wird das der gleiche sein, der auch schon die Verhandlung wegen des Entzugs der elterlichen Sorge geführt hat?
Das kommt auf den Geschäftsverteilungsplan an. An kleineren Gerichten geht das meist ausschliesslich nach Nachnamen (des Kindes) - also ja, sofern nicht ein anderer Richter die Abteilung übernimmt. An grösseren Gerichten kann eine Zählkomponente dazukommen. Spätestens mit der Eingangsverfügung wirst Du es wissen...
Könntest Du das Unterhaltsthema bitte absplitten und einen eigenen Faden öffnen? Das wird sonst zu unübersichtlich hier.
Gruss von der Insel