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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@fruchteis)
Registriert

Moin Maverick.

Ich kann gut verstehen, wie es Dir momentan geht, daß Dir alles über den Kopf wächst.
Um Ordnung in die verschiedenen Baustellen zu bringen, solltest Du Dir alle Beratung und Hilfe holen, die Du greifen kannst, auch psychologische Hilfen.
T-faq lesen, nächsten Väterverein ausfindig machen, passenden Anwalt suchen... immer wieder in Foren nachfragen: hier bei Vatersein.de oder trennungsfaq.de

Nimm Dir eine Baustelle nach der anderen vor und Du wirst merken, wie Du mit dem Zuwachs an Ordnung und Wissen wieder an Kraft und Zutrauen gewinnen wirst.

Prioritäten und Handlungsabfolgen könnten mE so aussehen:
- Existenz: Klären (lassen), wer welche Unterhaltsansprüche auf welcher Grundlage gegen Dich hat bzw. wer das Kind derzeit überhaupt vertritt. Zu dieser komplizierten Lage solltest Du zwingend anwaltlichen Rat einholen. Landet das streitig vor Gericht, dann besteht in Unterhaltssachen ohnehin Anwaltszwang.  
Eng damit verbunden ist mE, ob Du eine Klärung Deiner wirtschaftlichen Situation besser über das Unterhaltsrecht oder über das Sozialrecht erreichen kannst. Mehr dazu in einem gesonderten Thread zum Unterhalt.

- Umgang: Was wurde bislang wo und mit wem vereinbart? Wie sind Deine Vorstellungen und Deine Möglichkeiten, das Kind zu betreuen, es zu Dir zu nehmen. Weichen Deine Vorstellungen zu sehr von der Praxis ab, dann zögere nicht, Deine Wünsche überall selbstbewußt vorzutragen. Gerade in diesem Hin und Her bist Du als Vater des Kindes äußerst wichtig.  

In einem Unterforum hier wurden schon gute Umgangsregelungen entwickelt und ausformuliert. Eine solche bei Gericht dann zu beantragen (im Familienrecht gibt es grundsätzlich keine Klagen!) ist keine große Sache, muß auch nicht großartig begründet werden.
Ball stets flach halten! Das Jugendamt ist bei Umgang und Sorgerecht stets verfahrensbeteiligt, muß aber nicht zur Sache beitragen. Es ist gut möglich, daß ein solcher Regelungsantrag glatt und ohne  Streitereien durch geht, ganz ohne Anwälte. Erst wenn die Gegenseite mit Anwalt aufkreuzt, dann sollte der Waffengleicheit wegen auch ein eigener Anwalt hinzugezogen werden. In Deinem Fall auch aus mentalem Schutz und zur Unterstützung.  

- Sorgerecht: Dazu gibt es unterschiedlichen Vorstellungen. Einige vertreten die Auffassung, dies sei an guten Umgang gekoppelt, andere sehen einen eigenständigen Eltern-Anspruch.
Abzuwägen wäre, wie weit man die Situation des Kindes bei den Großeltern sich festigen läßt. Das Kontinuitätsprinzip könnte einem Wechsel des überwiegenden Aufenthalts zu Dir entgegen stehen.
Zur Erlangung nur der Mitsorge ist es EXTREM wichtig, das Streitpotenzial zur Mutter (bzw. zum Vormund) möglichst gering zu halten. Auch nach der Sorgerechtsreform ist damit zu rechnen, daß Gerichte der Kooperation der Eltern einen hohen Stellenwert beimessen werden, obwohl sich die Prüfungsmaßstäbe nach dem Willen des Gesetzgebers und nach höherer Rechtssprechung (OLG Hamm) zugunsten der Väter geändert haben.    

VG W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 10:40
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Inselreif, du hast Recht wegen der Übersichtlichkeit. Ich bin deinem Rat nachgekommen und habe einen Thread bei Unterhaltspflicht eröffnet.

Wegen dem Richter: Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn es die gleiche Richterin wäre. Das ist eine sehr nette Frau. Als ich mit meiner Freundin vor Ort war und wir erfahren haben, dass der Gerichtsterin verschoben wurde, hat sie sich extra Zeit für mich und meine Freundin genommen. Und während der Verhandlung hat sie sogar betont, dass ich als Vater das Recht habe, meine Tochter ganz oft zu sehen. Die Richterin machte einen guten Eindruck auf mich.

Was die Bezahlung angeht beim Anwalt, werde ich es so handhaben.

Wildlachs, du hast Recht, es muss Ordnung her, damit mir nicht alles zu viel wird. So kompliziert hätte ich mir das alles nicht vorgestellt. Ich wünschte, meine Ex hätte damals dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt. Vielleicht hätte ich es dann nun etwas leichter? Ich weiß es nicht.

Was den Umgang angeht muss ich sagen - schriftlich wurde da bisher gar nichts festgehalten. Und ich muss ehrlich gestehen - ich scheue es, den Weg zum Jugendamt deswegen zu gehen, weil ich das Gefühl habe, bei denen nur auf taube Ohren zu stoßen. Wie immer. Vielleicht tue ich der Behörde auch Unrecht, aber ich habe den Eindruck, die sind da keineswegs neutral. Und letztlich sitzen die ja am längeren Hebel und ich habe auch einfach Panik. Die Großeltern müssen nur irgendeinen Mist über mich erzählen oder sagen, meine Tochter war nach dem Umgang verstört und schon bekomme ich sie gar nicht mehr zu Gesicht. Das möchte ich vermeiden. Ich traue ihnen sowas aber durchaus zu! Die mögen mich nicht und geben mir die Schuld, dass alles soweit gekommen ist. Aber sie haben letztlich Macht, sie haben das Vertrauen vom Jugendamt, denn die haben meine Tochter ja in deren Obhut gegeben... Und ich bin der schlechte Vater, der zwar mit dem Kind Zeit verbringen will, aber weder zahlt noch materielle Reichtümer im Überfluss liefert....  :exclam: Es ist so ein bescheidenes Gefühl. Ich habe eine Tochter, ich liebe sie! Sie lacht so viel, wenn wir zusammen sind. Ich war bei ihrer Geburt dabei, habe mich gekümmert, als sie noch ein Baby war. Und nun ist sie zwei und lebt weder bei Mama noch bei Papa, sondern bei den Großeltern.

Ich möchte euch danken für eure offenen Ohren und eure langen Beiträge - danke!!

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 15:57
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn es die gleiche Richterin wäre.

Solange die Verhandlung nicht vor einem anderen Gericht stattfindet sollte auch die gleiche Richterin zuständig bleiben.

Die Großeltern müssen nur irgendeinen Mist über mich erzählen oder sagen, meine Tochter war nach dem Umgang verstört und schon bekomme ich sie gar nicht mehr zu Gesicht.

Das Umgangsrecht ist ein hohes Gut, das nicht aufgrund solcher Aussagen verwehrt oder entzogen werden kann.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 16:05
(@fruchteis)
Registriert

Hi Maverick,

mach mal Dampf... Kind braucht Dich jetzt dringend.:wink:

Hier ein Vorschlag für eine Umgangsregelung, habe sie absichtlich nicht Elternvereinbarung genannt:

Vereinbarung

zur Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB

für
Kind:    Frechdachs, Geburtstag

zwischen
?
und
Vater:    Zahlknecht, Adresse

1. Umgangsarten
1.1. Wochenendumgang
An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl nimmt der Vater das Kind zu sich.
Der Umgang beginnt Freitag 15 Uhr an der Wohnung der Großeltern, Rückkehr dorthin Sonntag 20 Uhr.

1.2. Umgang unter der Woche
An jedem Donnerstag einer Woche mit un-gerader Zahl nimmt der Vater das Kind zu sich.
Der Umgang beginnt um 17 Uhr an der Wohnung der Großeltern und endet am nächsten Morgen an der Wohnung der Großeltern bzw. an der Kita.    

1.3. Umgang zur Zeit der Schulferien und an hohen Feiertagen
Analog zu einem Schulkind nimmt der Vater das Kind jeweils in der ersten Häfte der Schulferienzeit (Frühjahr, Sommer, Herbst) zu sich.

Die Winter-Schulferienzeit wird ebenfalls hälftig geteilt, aber im jährlichen Wechsel, sodass der Vater das Kind an den Weihnachtsfeiertagen und im Jahr darauf dann zum Jahreswechsel zu sich nimmt und umgekehrt  

Diesem Wechsel entsprechend ist das Kind auch an den Oster- bzw. an den Pfingsttagen am Stück beim Vater. Der Umgang beginnt analog zu einem Schulkind am letzten Schultag um 15 Uhr und endet am letzten Tag um 20 Uhr.

Während dieser Zeiten ruht der Umgang an den Wochenenden und unter der Woche.  

1.4. Anderer Umgang
Kontakte über Telefon und Internet(Skype etc.) sind aktiv zu unterstützen. Es wird ein fester Termin am Montag einer geraden Woche für 19 Uhr vereinbart.

2. Ausfall von Umgangszeiten
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen. Umgangsunterbrechungen von mehr als einem Monat sind zu vermeiden.

3. Änderungen und Abweichungen
Änderungen und Abweichungen von dieser verbindlichen Vereinbarung sind nur im Einvernehmen möglich oder aufgrund gerichtlicher Prüfung.

Was hältst Du davon?

Diesen Vorschlag, angepaßt an Deine Wünsche und Möglichkeiten, schickst Du dem Jugendamt mit der Bitte, diesen so zu unterstützen bzw. verbindlich zu bestätigen. Erbitte eine Reaktionszeit von 14 Tagen.
Rühren die sich nicht wunschgemäß, dann ab zum Gericht, Antrag auf Regelung.

Später stelle ich hier den Entwurf eines Antrags bei Gericht ein...
und ab die Post. 🙂

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 16:57
(@fruchteis)
Registriert

Absender

Amtsgericht Tupfingen
- Familiengericht -
Straße
Ort

Datum

Antrag

in der Familienrechtssache

des Maverick,
Adresse
- Antragsteller -.  

Verfahrensbeteiligte sind
- ?
und das Kind  
- Frechdachs, Geburtstag, Geburtsort
Adresse

Ich beantrage  

1. entsprechend meines Regelungsvorschlages (Anlage 1) das Umgangsrecht gem. § 1684 BGB zu beschließen,
2. vorrangige und beschleunigte Antragsbearbeitung gem. § 155 FamFG,  
3. mir ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zu gewähren.

Gründe:

Ich bin Vater des nichtehelichen Kindes Frechdachs. Mit der Kindesmutter lebte ich bis xyz zusammen, wir versorgten und betreuten das Kind gemeinsam. Nach Trennung und mit der Erkrankung der Kindesmutter konnte der Umgang nur unsicher organisiert werden. Ein jugendamtlicher Vermittlungsversuch scheiterte.

1. Ich habe das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind, das Kind hat Anspruch auf Umgang.
Der Umgang gemäß Regelungsvorschlag entspricht dem Kindeswohl.  

2. Die beschleunigte Verfahrenseinleitung ist geboten, um Entfremdungen des Kindes zum Vater auch und gerade unter den derzeit schwierigen familiären Umständen zu begegnen.

3. Zur Begründung der beantragten Verfahrenskostenhilfe wird auf die Antragsgründe Bezug genommen. Eine Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nebst Nachweisen ist beigelegt (Anlage 2).

Sollte das Gericht weiteren Vortrag für erforderlich halten, wird höflich um richterlichen Hinweis gebeten.

(Antragsteller)

So könnte das hier mE aussehen.

VG W.

PS.
evtl das Umgangsthema hier auslösen und verschieben

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 17:50
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Wildlachs,

dankeschön für deine Bemühungen! Würde gerne einen entsprechenden Antrag an das Jugendamt schicken. Wahrscheinlich würde das auch gut beim Anwalt und beim Gericht ankommen, oder? Man soll sich ja außergerichtlich bemühen, Lösungen zu finden. Das hätte ich ja dann damit getan. Davor habe ich ja auch schon zwei lange Mails an die entsprechende Mitarbeiterin vom Jugendamt geschickt mit der Bitte auf Hilfe und Unterstützung. Doch mir wurde keineswegs geholfen! Ich könnte ja dann alles ausdrucken und dem Anwalt vorlegen, damit er sieht, dass ich mich bemüht habe, es außergerichtlich zu klären.

Habe übrigens eben den Großvater angerufen wegen Sonntag! Er ist freundlicher und umgänglicher als die dominante, rabiate Großmutter. Angeblich kann ich meine Tochter Sonntag Nachmittag abholen. "Aber nur für zwei Stunden, ne?!" Ich hoffe sehr, dass es klappt und ich sie wirklich abholen kann. Meine Sorge ist halt, dass ich richtig Probleme los trete, wenn ich diese Vereinbarung nun an die zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt schicke... Also das die dann alle erst recht dicht machen und ich sie gar nicht mehr sehen darf. Die Begründung, warum ich sie nur so selten sehen darf, lautet ja: Das Kind hat mich ein halbes Jahr nicht gesehen und muss sich erst wieder an mich gewöhnen...  :exclam: Nur frage ich mich halt, wie sie sich an mich gewöhnen soll, wenn ich sie nur 2x im Monat für 2 Stunden sehen kann.

Wie ist denn die Meinung von euch anderen - Umgangsvereinbarung ans Jugendamt schicken, oder eher bis zum Termin nächsten Mittwoch abwarten? Ich habe halt das Gefühl, die denken sich alle: Soll er doch froh sein, dass er sein Kind überhaupt wieder sehen kann!

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 18:59
(@fruchteis)
Registriert

Maverick,

ich habe Dir hier nicht einen Antragsentwurf eingestellt, damit Du nun zum Anwalt rennst. Hmmh?

Beim JAmt hast Du Dich schon erfolglos bemüht, also weglassen.

Passe den Regelungsvorschlag an Deine Wünsche und Möglichkeiten an, VKH-Antrag aus dem Web ausfüllen. Antragsentwurf bearbeiten, zwei Kopien davon mit beide Anlagen dahinter und morgen ab zum Amtsgericht. Spätestens in einem Monat sollte Anhörung im Termin sein.

Anwalt kannst immer noch bestellen, wenn es anstrengend werden sollte.

Ich wünsche Dir entschlossenen und aufrechten Gang zum Kind!!

W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 20:03
(@fruchteis)
Registriert

... Erklärung zum VKH-Antrag gibt es hier.

pdf runterladen und direkt am PC ausfüllen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 20:10
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Wie ist denn die Meinung von euch anderen - Umgangsvereinbarung ans Jugendamt schicken, oder eher bis zum Termin nächsten Mittwoch abwarten? Ich habe halt das Gefühl, die denken sich alle: Soll er doch froh sein, dass er sein Kind überhaupt wieder sehen kann!

Meine bescheidene Meinung, ist die, das es hier nicht mehr viel zu reden gibt.
Eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten rechtfertigen kein "an einander gewöhnen" in diesem Ausmaß. Weiterhin, und das hast Du selber schon beschrieben, kann sich ein normales Vater/Kind-Verhältnis nicht in 2 mal 2 Stunden im Monat aufbauen, das ist Blödsinn.

Ein Umgang müsste in etwa so aussehen:
3 mal die Woche in den Wochen, wo das Kind am Wochenende bei Dir ist und 4 mal, wenn das Kind am darauffolgenden Wochenende nicht zu Dir kommt. Weiterhin, die Großeltern sind NICHT die Eltern, heißt, warum sollte das Kind nicht jedes Wochenende zu Dir kommen? Welcher Sachliche und Kindeswohl-entgegenstehendeGrund steht diesem Sachlich entgegen? ... es wird keinen geben.

Die Sache steht und Fällt mit einem Fachanwalt, der die entsprechenden Anträge stellt und auch dem JA ein wenig auf die Finger klopft. Meist versuchen die solche Sachen mehr dann, wenn sie merken, das jemand unsicher ist und vor allem nicht juristisch beraten wird. Ein Beispiel, was mein JA hier am Ort alles NICHT kann, habe ich auch erfahren dürfen ... das ist mehr wie manche glauben. Und zu denken, das ein JA selbst als Verfahrenbeteiligte eine Rolle spielen, habe ich selber hören dürfen, als meine Sache vor dem OLG Schleswig stand ... die haben sich mehr über die JA Ausführungen lustig gemacht, wie auf die Inhalte einzugehen. Es kommt also wohl immer auch auf die Richter an und welchen Blick die Richter noch neben dem JA Bericht bekommen, denn dann kann es eine ehr untergeordnete Rolle spielen.

Wichtig ist meines Erachtens ein GSR Verfahren, da es keinen Grund gibt, dieses zu verweigern. Mehr noch, mit einem Umgang mit 4 Stunden im Monat zeigst Du mehr ein gealtiges Desinteresse und das könnte Dir auf die Füße fallen.
Derzeit haben die Großeltern keine größere Bindung wie Du. Mit der Kontaktunterbrechnung würde ich sagen, gleichstand. Allerdings, mit jeder Woche die Vergeht, verbessert sich die Position der Großeltern. Und noch was, Wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, die Mutter in der Klapse sitzt, dann kann es sein, das die Großeltern Unterhaltspflichtig werden. Sprich, die hegen hier vielleicht eigene finanzielle Interessen, um der ganzen Sache eine für sie positive Wendung zu geben. Schließlich können sie das Kind wieder zur Mutter geben, wenn sie dafür bereit ist. Sollte das Kind aber ersteinmal bei Dir leben, ist eine Rückkehr zur Mutter nahezu ausgeschlossen ...

Die Rechtsschutzversicherung ist hierbei auch nebensächlich ... ab und VKH beantragen, zum Anwalt und alles auf die Bahn setzen. Es ist schon zuviel Zeit vergangen.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 20:17
(@jemmy)
Registriert

ich habe Dir hier nicht einen Antragsentwurf eingestellt, damit Du nun zum Anwalt rennst. Hmmh?

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber jetzt reicht es! Bist du der Meinung, wenn du etwas "rätst", hat der Ratsuchende das auch so zu befolgen, bekommt also ungefragt einen Befehlscarakter?

Schon schlimm genug, dass du jemandem davon abrätst einen Anwalt zu konsultieren, nein, du stellst jemanden der das tut hin, als währe er der letzte Depp  :gunman: 😡

Meiner Meinung nach, bist du gefährlich für jeden der hier nach Rat fragt und dementsprechend sollten auch die Konsequenzen sein.

@TheMaverick

Du bist auf dem richtigen Weg und wenn du die "Baustellen" der Reihe nach abarbeitest wirst du auch Erfolg haben. Weiter so !  :thumbup:
Mein Anwalt hat mich durch viele Verfahren gebracht und ich habe nicht eines verloren. Vieles hätte ich durchaus alleine machen können, aber warum? Ich bleibe in meinem Fachgebiet und hole mir jemanden, dessen Fachgebiet das Familienrecht ist.! Also alles im grünen Bereich.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 01:11




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Begründung, warum ich sie nur so selten sehen darf, lautet ja: Das Kind hat mich ein halbes Jahr nicht gesehen und muss sich erst wieder an mich gewöhnen...  :exclam:

Wer sagt das? Dem JA steht diese Beurteilung nicht zu, das sind i.d.R. weder ausgebildete Soziaöpädagogen noch Psychoanalytiker. Wenn von dort solch' Auffassung formuliert wird, kannst Du m.E. davon ausgehen, auf einen Väterhasser gestossen zu sein. Der Sinn des Wortes Kindeswohl ist für die nur ein bürokratischer Begriff, um hierrüber Macht auszuüben. Wozu - das wissen solche Leute vermutlich nicht mal selber. Mein Sohn hat mich nach einem halben Jahr sehr wohl erkannt, er hatte Null Problem der Identifizierung, der Eingewöhnung auf mich oder sonstige Begriffsstutzigkeiten. Er war 2,5 Jahre alt und behandelte mich, als wäre ich gestern gegangen.

Rede mit den Grosseltern, versuche den Grossvater von Deiner Redlichkeit zu überzeugen und dadurch auf Deine Seite zu ziehen, formuliere Maximalforderungen bzgl. Umgang. Findet letztendlich Blockade statt, gehe den weg übers Gericht. Vorher dem JA die Chance einräumen (Kopie dieser Umgangsvorstellung denen zukommen lassen), vermittelnd tätig zu werden.

Frage: Bei der Übertragung des Aufenthaltortes des Kindes auf die Grosseltern - wurdest Du vom JA dazu gefragt? Bei der anstehenden Sorgerechtsübertragung - wurdest Du oder wirst Du noch gehört vom JA, im Vorfeld der Gerichtsentscheidung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 01:45
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Dankeschön euch allen für eure Texte und Ratschläge!

Es ist schön, dass man hier Fragen stellen kann und Hilfe bekommt. Ich sehe das mit dem Umgang ganz genauso wie ihr - 2x im Monat ist lächerlich. So kann sich niemals eine gute Bindung aufbauen und ich werde alles tun, damit ich meine Tochter bald endlich öfter sehen und mehr Zeit mit ihr verbringen kann.

Ihr macht einem hier auch Mut und schenkt einem Selbstbewusstsein! Ich dachte bisher wirklich, ich muss mich möglichst zurück halten und froh sein, dass ich mein Kind überhaupt sehen kann. Aber nun werde ich dafür kämpfen. Ich bin nicht irgendwer, ich bin immerhin der Vater. Ich will nicht nur **tsts - ID 28** und Zahlvater sein, sondern viel mehr als das. Ich habe auch irgendwie das Gefühl, man will mich bewusst klein halten um auf keinen Fall zu gefährden, dass meine Tochter bei den Großeltern bleiben kann...

Und Mokoluk, wirklich auf gleicher Position bin ich mit den Großeltern leider nicht, sie haben eine viel engere Bindung zu meiner Tochter, denn: Seit der Geburt des Kindes arbeiten die Großeltern mit dem Jugendamt zusammen. Sie wohnen nämlich nur eine Straße von meiner Ex entfernt und nach der Trennung hat z.B meine Ex mit meiner Tochter dort für lange Zeit gewohnt...Die Großeltern mussten auch unterschreiben, dass sie "ein Auge" auf meine Ex und meine Tochter haben, denn die psychische Erkrankung ist schon seit vielen Jahren bekannt und das Jugendamt wurde schon zur Geburt informiert. Allerdings nahm meine Ex ja da immer brav ihre Medikamente...Im März hat sie diese jedoch abgesetzt eigenständig und so kam es zur Katastrophe. Die Großeltern haben dann ja auch beim Jugendamt angerufen und denen erzählt, dass meine Ex sich mit ihrer Tochter zurück zieht und sie nicht mehr an sie herankommen. Die Großeltern sind also schon immer eine feste Größe im Alltag meiner Tochter und wohnen ja, wie gesagt, auch nur eine Straße weiter...  :exclam:

Trotzdem gibt es auch Dinge, die klar gegen die Großeltern sprechen. Ich werde aber den Teufel tun, sie irgendwo anzuschwärzen, denn man würde mir ja sowieso nicht glauben. Aber euch kann ich ja ruhig ein bisschen einweihen. Im Prinzip kümmern die sich schon gut um die Kleine und sind auch liebevoll. Aber der Großvater trinkt sehr gerne mal einen über den Durst und wurde meiner Ex gegenüber auch öfter handgreiflich! Deshalb zog sie da auch wieder aus mit ihrer Tochter, sie wollte sich nicht schlagen lassen von ihrem eigenen Vater. Also eine intakte Ehe kann man das wirklich nicht nennen. Wobei der Großvater wenigstens noch freundlich und höflich ist. Die Großmutter hingegen ist eine richtige Hexe und schreckt vor nichts zurück. Und zusätzlich lebt in der Wohnung noch die Urgroßmutter, die gepflegt werden muss.... Der Großvater ist Frührenter, die Großmutter geht nebenbei noch einer kleinen Tätigkeit nach. Ob die auf Dauer damit zurecht kommen, ihr Enkelkind aufzuziehen, mag ich nicht zu beurteilen. Die Jüngsten sind die beiden auch nicht mehr. Aber das muss das Jugendamt ja wissen und da die mit denen zusammen arbeiten und alles machen was die sagen, stehen sie scheinbar sehr gut dar.

Meine Ex rechnet ja sowieso damit, unsere Tochter bald wieder in ihren Haushalt aufnehmen zu können. Aber so wie ich das sehe kann sie das knicken. Ich sehe da wirklich keine Chance, die ist stur und hat auch keine Krankheitseinsicht.

Oldie, ja, ich wurde gefragt - am Tag der Verhandlung im Saal. Vielleicht sollte ich das dazu sagen.. Und ich habe dem vorübergehenden (!) Aufenthalt bei den Großeltern auch zugestimmt, WENN diese den Umgang mit mir entsprechend fördern..... Ich dachte mir halt: Besser zu den Großeltern, als zu einer Pflegefamilie... Was das Sorgerecht angeht: Ich denke schon, dass ich gefragt werde. Stand der Dinge ist, dass das Gericht das Jugendamt gebeten hat, in 3 Monaten wieder einen Bericht zu schicken bezüglich der Krankheitslage meiner Ex.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2013 01:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Oldie, ja, ich wurde gefragt - am Tag der Verhandlung im Saal. Vielleicht sollte ich das dazu sagen.. Und ich habe dem vorübergehenden (!) Aufenthalt bei den Großeltern auch zugestimmt, WENN diese den Umgang mit mir entsprechend fördern.....
Ich dachte mir halt: Besser zu den Großeltern, als zu einer Pflegefamilie... Was das Sorgerecht angeht: Ich denke schon, dass ich gefragt werde. Stand der Dinge ist, dass das Gericht das Jugendamt gebeten hat, in 3 Monaten wieder einen Bericht zu schicken bezüglich der Krankheitslage meiner Ex.

Damit hast Du indirekt zugegeben, unfähig/überfordert zu sein, das alleinige Sorgerecht auszuüben. Ist Dir das bewusst? Das Gesetz geht i.d.R. davon aus, dass bei "Ausfall" des ASR-ET der andere ET vorrangig die geeignete Bezugsperson ist und somit DER Kandidat für die anstehende SR-Übertragung. Wo warst Du? Bist/warst Du anwaltlich vertreten?

Und: Bist Du überhaupt bereit, das ASR auszuüben?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 02:15
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Werde jetzt die Vereinbarung wegen dem Umgang an die zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt schicken und denen somit eine letzte Chance geben, vermittelnd tätig zu werden und mich zu unterstützen. Könntet ihr mir bitte eine Rückmeldung geben, ob ich das so formulieren kann? Bin etwas unsicher. Möchte selbstbewusst schreiben, aber nicht forsch. Ich habe, ehrlich gesagt, wirklich Panik vor denen. Ich habe da viel negatives gelesen...Theoretisch könnten die ja auch betreuten Umgang anordnen oder ein Gutachten beantragen, um zu prüfen, ob ich überhaupt dem Kindeswohl dienlich bin. Das möchte ich unbedingt vermeiden!!! Das Internet ist voll von solchen Storys...

"Sehr geehrte Frau Praxisfern,

anbei schicke ich Ihnen eine Vereinbarung bezüglich des Umgangs zwischen mir und meiner Tochter xy. Ich halte die aktuelle Regelung nicht für angemessen. Ein Kind braucht beide Elternteile, gerade in solch einer schwierigen Situation. Ich sehe keine Rechtfertigung dafür, dass ich meine Tochter nur zwei mal im Monat für je zwei Stunden abholen darf.

Im Gerichtsprotokoll ist ferner aufgefürt: [...] "Der Kindesvater erklärte, dass ihm sehr daran gelegen sei, regelmäßige Umgangskontakte mit seiner Tochter zu haben. Die Großeltern erklärten sich einverstanden, derartige Umgangskontakte zu fördern. Ihnen sei bewusst, dass es für xy wichtig sei, eine enge Bindung auch zum Kindsvater zu haben." [...]

Diese enge Bindung sehe ich durch die aktuelle Regelung gefährdet. Unter regelmäßigen Umgangskontakten ist etwas anderes zu verstehen. Gem. § 1684 BGB habe ich als Vater das Recht und die Pflicht auf Umgang, das Kind hat den Anspruch auf Umgang.

Ich möchte Sie ein letztes Mal bitten, vermittelnd zwischen mir und dem Ehepaar xy und xy tätig zu werden. Weiterhin erbitte ich mir eine Reaktionszeit von 7 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen,

TheMaverick"

Oldie: Ich habe hier nachgefragt wegen einem Anwalt, es wurde mir geraten, erstmal ohne Anwalt dorthin zu gehen... Darauf habe ich dann gehört und meine Freundin mitgenommen, die aber vor dem Saal warten musste.  :exclam: Ich bin prinzipiell bereit, Sorge zu tragen und Verantwortung für meine Tochter zu übernehmen!!! Was würde das ASR beinhalten - das meine Tochter dann auch bei mir lebt? Was das angeht, sehe ich meine Chancen minimal. 1. Ich arbeite Vollzeit. 2. Ich habe zwar eine Partnerin an meiner Seite, diese ist aber 10 Jahre jünger als ich... 3. Ich habe gerade meine 1Raumwohnung gekündigt und werde bald erstmal für ein paar Monate bei meiner Freundin und ihren Eltern einziehen, bevor wir uns dann was eigenes suchen möchten. Ich glaube nicht, dass ich Chancen darauf hätte, meine Tochter zu mir zu holen.

Hier einmal der Beschluss der Verhandlung zum besseren Verständnis von allen: Der Mutter wird das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für xy vorläufig entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet. Zum Ergänzungspfleger wird bestellt: Jugendamt
Zum Verfahrensbeistand wurde eine Rechtsanwältin bestellt, die auch im Hauptsacheverfahren tätig sein wird. Diese soll auch am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitwirken, insbesondere: Sorgerecht

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2013 02:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich habe hier nachgefragt wegen einem Anwalt, es wurde mir geraten, erstmal ohne Anwalt dorthin zu gehen...

Zum Thema Sorgerecht bzw. Aufenthalt bei Sorgerechtsentzug des bisherigen ASR-Inhabers? Wer ist so anmassend, dies im Alleingang erfolgreich und in letzter Konsequenz (Totalausfall des bisherigen ASR-Inhabers) durchzustehen?

Das Internet ist voll von solchen Storys...

Vergiss das Internet, es geht um Dein(euer) Kind, und um Dich. Punkt. Entweder Du stehst auf und formulierst Dich und versuchst es dann auch durchzusetzen, oder Du bleibst in Hab-Acht-Stellung, winkst mit Taschentüchern bzw. lieben e-mails an das JA.

Ich bin prinzipiell bereit, Sorge zu tragen und Verantwortung für meine Tochter zu übernehmen!!! Was würde das ASR beinhalten - das meine Tochter dann auch bei mir lebt?

Selbstverständlich.

Was das angeht, sehe ich meine Chancen minimal. 1. Ich arbeite Vollzeit. 2. Ich habe zwar eine Partnerin an meiner Seite, diese ist aber 10 Jahre jünger als ich... 3. Ich habe gerade meine 1Raumwohnung gekündigt und werde bald erstmal für ein paar Monate bei meiner Freundin und ihren Eltern einziehen, bevor wir uns dann was eigenes suchen möchten. Ich glaube nicht, dass ich Chancen darauf hätte, meine Tochter zu mir zu holen.

Ein Kind braucht Sorge, Liebe, Verständnis, Pflege etc. All das hat mit den von Dir angeführten Problemen absolut Null zu tun. Keiner KM würde dadurch das ASR entzogen werden. Warum also Dir verweigern? Ja, das ist provokativ. Nur - wie soll sich was für Dich ändern, wenn Du nicht auf Selbstverständlichkeiten, wie sie KM's eingeräumt wird, ebenfalls bestehen würdest?

Hier einmal der Beschluss der Verhandlung zum besseren Verständnis von allen: Der Mutter wird das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für xy vorläufig entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet. Zum Ergänzungspfleger wird bestellt: Jugendamt
Zum Verfahrensbeistand wurde eine Rechtsanwältin bestellt, die auch im Hauptsacheverfahren tätig sein wird. Diese soll auch am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitwirken, insbesondere: Sorgerecht

In §27 Abs.2a SGB VIII heisst es:

(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.

Also: Wo warst Du? Oder anders formuliert: Glaubst Du allen Ernstes, dies ohne einen in Familienrecht geschulten RA durchstehen zu können?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 03:00
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich bin gerade überfordert. Also so richtig! Und ich stehe auch dazu... Ich verstehe, dass du mich wachrütteln willst und das in Form von Vorwürfen machst. Ich glaube, ich verstehe deine Intention. Und als Antwort kann ich nur geben - ich wusste es schlichtweg nicht besser und meine Freundin auch nicht. Man sieht ja anhand meines Threads hier schon, wie viele unterschiedliche Meinungen und Vorgehensweisen es gibt. Aber ich will mich wirklich nicht rausreden. Ich hatte keinen Anwalt und habe mich ja letztlich auch selbst dagegen entschieden. Mittwoch habe ich ja aber einen Termin beim Fachanwalt für Familienrecht gemacht und das ist auch bitter nötig, denn: ich blicke wirklich nicht mehr durch und ohne meine Freundin könnte ich euch nicht mal vernünftig antworten geschweige denn gewisse Dinge auf den Punkt bringen. Ich kann nicht mal ansatzweise fehlerfrei Deutsch schreiben... Das sollen alles keine Ausreden sein, nur Erklärungen, damit mich niemand anhand meiner Texte hier überschätzt.

Ich möchte hier ganz ehrlich und offen sein, zu mir und zu euch. Ich denke, es ist wichtig, dass ich realistisch bleibe. Und ich glaube nicht daran, dass ich das alleinige Sorgerecht bekommen werde. Und wenn, dann wird es angefechtet werden - von der Kindsmutter, von den Großeltern und vom Jugendamt. Denn jeder will das Sorgerecht haben bzw. behalten! Ich weiß einfach nicht, ob ich mit diesem Druck klar kommen würde. Selbst wenn ich das Sorgerecht bekommen würde, würde ein ewiges Bangen beginnen, denn das heißt nicht, dass auch alle Pateien sich damit abfinden! Es würden Gutachten von mir erstellt werden, zig Gerichtstermine auf mich zukommen...Ich bin kein fauler Mensch. Ich liebe meine Tochter und bin ein liebevoller Vater. Aber ich weiß um meine Schwächen. Wer soll das Kind denn betreuen, wenn ich den ganzen Tag arbeiten gehe??? Meine Freundin studiert und möchte auch mal irgendwann in Arbeit kommen, soll ich meine Tochter dann in ganztägliche Betreuung geben? Ich denke, da ist sie bei den Großeltern immernoch besser aufgehoben, die haben wenigstens mehr Zeit. Da macht es auch nichts, wenn die Kleine nur bis 12 Uhr mittags in den Kindergarten gehen würde - einer der zwei ist doch immer Zu Hause. Wäre alles etwas geordneter - langjährige Partnerschaft, bessere Arbeitszeiten, eine ausreichend große Wohnung - hätte ich vielleicht weniger Bedenken. So richtig perfekt ist einfach keine Lösung für meine Tochter, egal ob ich, die Großeltern, die Kindsmutter oder eine Pflegefamilie sie aufziehen. Aber eine Pflegefamilie wäre für mich eindeutig am schlimmsten!

Ich habe es hier schon häufiger angemerkt, aber ich habe auch keine weiße Weste, meine Vergangenheit ist nicht perfekt, mein Lebenslauf nicht gradlinig und ich sage euch ganz ehrlich, ich kann diesem ganzen Druck auf die Dauer nicht standhalten. Und dazu dann noch permanent das Jugendamt im Nacken, welches sich dann einmischt... Das Jugendamt ist, meiner Meinung nach, eine Farce. Bin ich jetzt in euren Augen eine Art Versager, nur weil ich mir aktuell nicht vorstellen kann, Chancen darauf zu haben mein Kind zu mir holen zu können? Ich hoffe nicht. Denn ich will mich doch kümmern. Ich mache mir einen Kopf, informiere mich, sorge mich. Aber ich versuche, dabei realistisch zu bleiben und ich will das Beste für mein Kind. Keine Ahnung, ob es das Beste für mein Kind wäre, bei einem Vater zu sein, der zunehmend unter Druck gerät, weil die Großeltern, die Kindsmutter und das Jugendamt für einen anderen Aufenthalt kämpfen. Und bitte sagt mir nicht, wenn ich das ASR bekommen würde, wäre alles gut und ich könnte friedlich mit meiner Tochter zusammen leben, bis sie volljährig ist. Das wäre auf keinen Fall so...

Mein Wunsch ist, dass es meiner Tochter gut geht und ich sie häufig sehen kann, mehr als nur 2x im Monat. Das wir eine enge Bindung aufbauen können und uns da keiner im Wege steht... Das alle Beteiligten friedfertig miteinander umgehen und nicht ständig irgendwelche Anwälte agieren müssen und ein Prozess nach dem nächsten startet. Ich möchte für ein angemessenes Umgangsrecht kämpfen und irgendein Mitspracherecht bekommen. Ich möchte als das gesehen werden, was ich bin, ein wirklich liebender Vater und dieser möchte ich für meine Tochter sein dürfen und zwar ohne Rechtfertigungen, ohne irgendwelche Gutachten und ohne darum bitten und betteln müssen, sie sehen und etwas mit ihr unternehmen zu können. Ich würde mich gerne einbringen und beispielsweise das geteilte SR haben, das wollte ich schon, als meine Ex schwanger wurde!

Ich nehme an, was ihr mir hier schreibt, ich danke euch für jedes Wort und für jede Minute, in der sich jemand mit meinem individuellen Fall beschäftigt. Ich habe in meinem Leben nie gelesen, ich bin ahnungslos, aber dennoch sehr bemüht, mich in dieses absolute Neuland irgendwie einzuarbeiten und mich in diesem ganzen Dschungel zurecht zu finden. Und ich bin froh über jeden, der mir dabei helfen will, dass ich meine Tochter öfter sehen kann und sie nicht verlieren muss. Ich bin zu ganz, ganz vielen Dingen bereit, aber ich sollte dabei vernünftig agieren und nicht kopflos, vorallem aber im Rahmen meiner Möglichkeiten. Und diese sind begrenzt. Wenn ich jetzt zu viel will, werde ich am Ende doch enttäuscht... Ich will Verantwortung übernehmen, ich will etwas machen, sonst würde ich hier nicht schreiben oder zum Anwalt gehen, sondern mein Leben genießen und mich aus dem ganzen raushalten. Aber das mache ich doch nicht...  :exclam:

Ich habe so schon ein schlechtes Gewissen, glaubt mir. Und ich denke, so einige Väter kennen das vielleicht. Ich bin nicht Chuck Norris und ich habe kein Jura studiert. Ich habe keine Ahnung vom Familienrecht! Und genau deshalb bin ich ja her gekommen, stelle viele Fragen und lese. Und habe mir endlich einen Anwalt genommen, der hoffentlich ein guter, ehrlicher Mensch ist, der was von seiner Arbeit versteht.... Und aktiv wird, obwohl er von mir keine üppigen Honorare erwarten kann.

Danke für eure Geduld, die ihr mir gegenüber aufbringt - und für die klaren Worte, die sicherlich notwendig sind!!! Ich hoffe ich kann weiterhin auf euch zählen. Oldie, ich will und werde meine Hab-Acht-Stellung verlassen, doch ist es keineswegs einfach für mich! Aber ich weiß, jammern bringt nichts, also weiter gehts! Ich hoffe, ihr versteht mich ein bisschen.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2013 04:03
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe mich entschieden, noch einen kleinen Nachtrag zu schreiben. Ich bin absolut schlaflos aufgrund der Hitze und der Gesamtsituation. Mache mir hier total den Kopf.

Werde jetzt einfach noch ein bisschen mehr die Dinge beim Namen nennen, damit es jedem, der mir helfen will, noch leichter fällt, die Situation einzuschätzen. Ich hoffe niemand wird mich hier verurteilen aufgrund meiner Vergangenheit, habe ja bereits mehrfach angedeutet, dass meine Weste nicht zu 100% rein ist. Ich hatte in der Vergangenheit ein Drogenproblem und ich denke ich habe kein sauberes Führungszeugnis... Ich habe auch leider immer wieder Rückfälle erlitten. Wir sprechen hier von Cannabis und auch von Amphetaminen. Letztes Jahr war ich 7 Tage in einer Entzugsklinik und seitdem ist Schicht im Schacht! Aber das ändert nichts daran, dass ich nun mal kein unbeflecktes Blatt bin und bei der Polizei bekannt...  :exclam:

Natürlich könnte ich durch ein Screening oder ähnliches nachweisen, dass ich sauber bin und abstinent lebe. Das wäre kein Problem. Die Frage ist nur, was mir das bringen würde. Und wenn das alles ans Licht kommt, wird das doch nicht ohne Folgen bleiben, wenn ich Pech habe kann ich es dann ganz vergessen, meine Tochter zu sehen oder den Umgang auszuweiten. Und wenn ich diesen Stempel beim Jugendamt dann habe, gibt es ein erhöhtes Risiko, wenn ich irgendwann vielleicht erneut Vater werde, dass sich das Jugendamt dann wieder einmischt, weil ich ja dann ein erziehungsunfähiger Junkie etc. bin. Nein, danke! Wenn man einmal so einen Stempel weg hat, wird man dann schwer wieder los und die Vergangenheit holt einen immer wieder ein.

Daher meine Einstellung: ich möchte für ein angemessenes Umgangsrecht kämpfen, eventuell auch GSR - aber keine Beantragung des ASR. Zu viel Konfliktpotenzial und Risiko, wer weiß schon, was ich damit dann für eine Welle des Zorns los trete?? Ich weiß für mich selbst, dass ich ein liebevoller und verantwortungsbewusster Vater bin. Ich würde meinem Kind nie Schaden zu fügen. Aber ob man jemandem wie mir das glaubt - wahrscheinlich nicht.

Mein Umgang mit der Kleinen bedeutet mir sehr viel. Vielleicht versteht ihr nun meine großen Ängste gegenüber dem Jugendamt etc., meine verhaltenes Auftreten. Wahrscheinlich ist es eine Art Selbstschutz, dass ich den Gedanken, meine Tochter könne bei mir leben, nicht zu nah an mich heran lasse. Ich kann meine Vergangenheit nicht einfach so abwischen und ich bin mir sicher, ich werde zum gefundenen Fressen, wenn die erstmal anfangen zu bohren oder zu suchen. Es ist jetzt keineswegs so, dass ich ein Hardcore Junkie mit zig Sraftaten bin oder im Knast saß. Aber man wird definitiv was finden, so viel steht fest.

Vielleicht backe ich daher kleinere Brötchen und bange darum, meine Tochter überhaupt sehen zu können. Schneller als man A sagen kann, soll man ein Gutachten abgeben oder bekommt nur noch betreuten Umgang, wird kritischer beäugt als sowieso schon. Meine Abstinenz fällt mir nicht mehr schwer und meine Freundin unterstützt mich sehr gut, wir führen ein normales Leben, ich trinke auch kaum Alkohol. 🙂 Aber es wäre wohl einfach nicht zu meinen Gunsten, wenn tiefer gegraben wird, als nötig... Wenn ich zu viel will, stelle ich mir damit womöglich selbst ein Bein. Aber da ich mir absolut sicher bin, dass der Umgang zwischen mir und der Kleinen ihrem Wohl dient, werde ich nun den Angriff wagen. Denn sie ist mir wirklich sehr, sehr wichtig.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2013 06:30
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Umgang müsste in etwa so aussehen:
3 mal die Woche in den Wochen, wo das Kind am Wochenende bei Dir ist und 4 mal, wenn das Kind am darauffolgenden Wochenende nicht zu Dir kommt. Weiterhin, die Großeltern sind NICHT die Eltern, heißt, warum sollte das Kind nicht jedes Wochenende zu Dir kommen? Welcher Sachliche und Kindeswohl-entgegenstehendeGrund steht diesem Sachlich entgegen? ... es wird keinen geben.

In dem Fall geht es nicht ganz so. Da das Kind nicht beim anderen Elternteil lebt, haben beide Elternteile das Recht ihr Kind zu sehen. Also müssten du Großeltern dafür Sorge tragen, dass beiden Eltern umgangszeiten gewährt werden könnten. Ob die dann faktisch auch tatsächlich wahrgenommen werden oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Das darf ja nicht vergessen werde. Oder ist die Mutter gestorben und ich hab das über lesen? Ist wie mit dem Unterhalt, Kind lebt bei Großeltern, also mussten sowohl Vater als auch Mutter (egal welche Reihenfolge) pflichtig sein.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 07:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maverick,

mach Dich mal gerade! Du willst ja nicht Polizeipräsident von Hamburg werden, sondern nur ein sorgeberechtigter, sich kümmernder Vater. Wenn man das nur mit einem blütenweissen Führungszeugnis und ohne Drogenvergangenheit werden dürfte, gäbe es hunderttausende zusätzliche Waisenkinder in Deutschland.

Du fühlst Dich offenbar unter Dauerbeobachtung, aber die findet in dieser Form gar nicht statt. Schon allein deshalb ist es sinnvoll, das Ganz in die Hände eines kundigen Anwalts zu legen, der Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden kann und weiss, wo oben und unten ist. Mach Dich nicht verrückt - und lass Dich nicht verrückt machen. Das geht alles nicht von heute auf morgen, aber das wird schon.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 12:02
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Wenn man das nur mit einem blütenweissen Führungszeugnis und ohne Drogenvergangenheit werden dürfte, gäbe es hunderttausende zusätzliche Waisenkinder in Deutschland.

Ergänzend, regelmäßig spielt das Führungszeugnis bei SR-Verhandlungen keine besondere Rolle. Es gibt genügend drogenabhängige (oder ehemalige) Mütter, die nicht ihr SR verlieren, oder verloren haben.

Hinzu kommt, dass Deine Position wesentlich stärker ist, da die Mutter durch ihre Probleme zu einem Totalausfall zu werden scheint. Damit stehst Du im SR vor den Großeltern, aber halt auch nur, wenn Du es forderst.
Weiterhin, die Betreuung, und auch die Ganztagsbetreuung, ist politisch gewollt. Nicht ohne Grund gibt es einen kommenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und auch die Ganztagsplätze schießen wie Pilze aus dem Boden. Und hierbei handelt es sich nicht um Rabeneltern und auch nicht um eine Kindeswohlgefährdung bzw. Vernachlässigung. Der Alltag wird umgestellt und mit ein wenig mühen ist das Machbar ... auch das Alter der Freundin spielt hier keine Rolle, wenn es danach geht, dann darf man ja mit 18 noch kein SR haben ...

Es hört sich zwar am Anfang nach einer unlösbaren Aufgabe an, ist es nicht. Und Du hast nur ein Kind ... das ist easy going. Glaub mir ... man muss nur wollen.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 13:12




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