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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@fruchteis)
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Moin Maverick,

ich denke, daß Du Deine Chancen und Belastungen aus einem Sorgerechtsverfahrens völlig realistisch einschätzt. Ein Antrag auf Alleinsorge oder auch nur auf Mitsorge wird die mütterliche Seite keinesfalls einfach durchwinken und die Gefahr ist groß, daß dann Dinge zur Spache kommen, die Dich in jeder Hinsicht schwer belasten können und uU sogar massiv auf das Umgangsrecht durchschlagen könnten.

Soweit ich es verstanden habe, hat die Mutter noch das Sorgerecht, wenn auch in Teilbereichen eingeschränkt. Die mütterliche Seite, einschließlich Gericht, wird und muß alles daran setzen, die Mutter wieder vollumfänglich sorgefähig zu machen. Besser Du signalisiert Deine Unterstützung für die Mutter, als sie durch Sorgeanträge auch noch zu belasten und das Gefühl zu erzeugen, Du wolltest ihr zu allem Übel auch noch das Kind wegnehmen.

Einen Wechsel zu Dir, das Sorgerecht vorausgesetzt, wird vermutlich an der besseren Betreuung durch die Großeltern scheitern. Die bieten einfach die Ressourcen. Das Kind ist da vermutlich gut aufgehoben.

Das Sorgerecht hat für Dich hier auch keine allzu große Bedeutung. Es sei denn, Du entdeckst in Dir radikale Väterseiten, die jetzt unbedingt gelebt werden wollen. 😉

Viel wichtiger ist eine gute Umgangsregelung, die stetig ausgebaut und gefestig wird.
Ein Schulkind mit Standardumgang lebt immerhin gut 30% der Jahreszeit beim sog. Umgangsberechtigten.
Das ist nicht wenig und umfaßt zudem in erster Linie Zeiten, die nicht vom Alltagsstress mit Kind belastet sind.

Auch was Geld, Zeit und Nerven angeht, so kann ich Dich in Deiner Ansicht nur bestätigen: Konzentriere Dich jetzt voll auf eine gute Umgangsregelung.

Im Umgang bist Du Vater und lebst mit dem Kind zusammen!  

Ob Du dieses Ziel nun mit oder ohne Anwalt erreichst, das ist zweitrangig.
So oder so ist es notwendig, daß Du Dir über die konkrete Ausgestaltung Gedanken machst.
Das wird Dir auch ein Anwalt nicht abnehmen können.
Schau Dir insofern meinen Regelungsvorschlag an, ob der eine Grundlage für Dich sein könnte.

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 14:07
(@jemmy)
Registriert

ich denke, daß Du Deine Chancen und Belastungen aus einem Sorgerechtsverfahrens völlig realistisch einschätzt. Ein Antrag auf Alleinsorge oder auch nur auf Mitsorge wird die mütterliche Seite keinesfalls einfach durchwinken und die Gefahr ist groß, daß dann Dinge zur Spache kommen, die Dich in jeder Hinsicht schwer belasten können und uU sogar massiv auf das Umgangsrecht durchschlagen könnten.

Soweit ich es verstanden habe, hat die Mutter noch das Sorgerecht, wenn auch in Teilbereichen eingeschränkt. Die mütterliche Seite, einschließlich Gericht, wird und muß alles daran setzen, die Mutter wieder vollumfänglich sorgefähig zu machen. Besser Du signalisiert Deine Unterstützung für die Mutter, als sie durch Sorgeanträge auch noch zu belasten und das Gefühl zu erzeugen, Du wolltest ihr zu allem Übel auch noch das Kind wegnehmen.

Das Sorgerecht hat für Dich hier auch keine allzu große Bedeutung. Es sei denn, Du entdeckst in Dir radikale Väterseiten, die jetzt unbedingt gelebt werden wollen. 😉

Sag mal, GEHT`s NOCH ?????  :knockout: :againstwall: :beataway:

Wenn man liest, was du da von dir gibst könnte man meinen seine EX oder ein part der Großeltern schreibt hier und versucht den TO davon abzuhalten etwas zu erreichen, indem er ihm suggeriert er könne das sowieso nicht schaffen.

Wenn du dem TO helfen willst, dann geh in den Garten und buddel irgendetwas um, denn das hilft ihm genau so viel, wie so etwas:

wird vermutlich an der besseren Betreuung durch die Großeltern scheitern. Die bieten einfach die Ressourcen. Das Kind ist da vermutlich gut aufgehoben.

Wenn es wenigstens realistische Einschätzungen wären, aber was du hier von dir gibst ist durch N I C H T S haltbar.
Fakt ist, dass seine Vergangenheit nichts mit dem Umgang zu tun hat und auch was das Sorgerecht angeht keine Rolle spielen wird.
Darüber hinaus, muß der TO nicht das Sorgerecht haben, um das Kind zu ihm zu holen. Ganz im Gegenteil:
Wenn er es schafft das Kind zu sich zu holen, wird es wesentlich leichter sein, das GSR zu bekommen. Und wie bitteschön soll es der KM helfen, wenn der TO einen auf toten Mann macht und alles was sie, die Großeltern oder das JA machen unkommentiert durchwinkt?

Und wo bitte, hast du diesen Quatsch her?

Ein Schulkind mit Standardumgang lebt immerhin gut 30% der Jahreszeit beim sog. Umgangsberechtigten.

Der Standardumgang liegt bei zwei WE im Monat. Somit 2 halbe Tage und ein voller Tag. Wenn sich die Mathematik in der letzten halben Stunde nicht geändert hat, erkläre mir bitte, wie du auf 30% kommst.

Ansonsten schließe ich mich den AUsführungen von @Mokoluk an.

Maverick, eines steht fest: Wer nicht kämpft hat von vorn herrein verloren.  😉

Jemmy
Der dir viel Kraft wünscht, denn die wirst du brauchen, aber du schaffst das schon. Denk an deinen Krümel und du wirst merken, wie du daraus Energie und Mut ziehen wirst !

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 19.06.2013 14:55
(@themaverick)
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Danke!

Kriege hier gerade schon wieder einen halben Anfall, ich bin so froh, dass wir am Mittwoch endlich zum Anwalt gehen. Habe heute mal wieder mit meiner Mutter telefoniert, die kennt die Großeltern ja auch ganz gut von früher. Habe ihr dann erzählt, dass ich meine Tochter nur 2x im Monat abholen kann und sie war darüber total schockiert. Eigentlich wollte sie nur mal bei den Großeltern anrufen, habe aber eben erfahren das sie direkt persönlich dorthin gefahren ist.....

Und zu meiner Mutter waren die natürlich total freundlich, kein böses Wort ist gefallen, auch nicht im Bezug auf Unterhalt usw. Die hätten wohl auch schriftlich vom Jugendamt, dass ich meine Tochter nur 2x im Monat für je zwei Stunden abholen kann. Komisch, ich habe überhaupt nichts schriftliches von denen!!!

Habe durch meine Mutter dann auch erfahren, dass meine Tochter ab nächste Woche halbtags in den Kindergarten geht...... Ich habe einfach das Gefühl, da ist so richtig was faul. Die wollen mich schön auf Distanz halten, damit sie auf alle Fälle das Sorgerecht erhalten und schön von mir den Unterhalt kassieren. Zumindest fühlt es sich für mich so an. Und das die Kleine jetzt sogar so schnell einen Platz im Kindergarten hat, mindert ja auch wieder meine Chancen erheblich.

Ich bin nur noch frustriert. Ich habe ein Kind, worüber die Behörden und die Großeltern bestimmen und von dem ich nichts habe. Und dann schmieren die meiner Mutter auch noch Honig um den Mund, sodass die nun denkt, alles hat seine Ordnung und Richtigkeit. Ich fühle mich...Ach, ich kann es nicht mal in Worte fassen!  :gunman:

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2013 20:59
(@fruchteis)
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Moin.

Hast Du schon eine zu Dir passende Umgangsregelung ausgearbeitet?

W.

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Geschrieben : 22.06.2013 21:24
(@themaverick)
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Ja. Ich würde meine Tochter gerne jedes 2 Wochenende haben von Samstag bis Sonntag oder zumindest den gesamten Sonntag. Außerdem würde ich sie auch gerne an den Feiertagen bekommen (zur Hälfte). Meint ihr das ist realistisch? Weil die Kindesmutter ja im Prinzip jetzt auch berücksichtigt werden muss. Die kann aber sowieso andauernd dahin, sind ja ihre Eltern und sie wohnt nur eine Straße weiter....  :heu:

Habe sie heute abgeholt für zwei Stunden und es lief wieder super, keine Quengelei, gar nichts. Waren auf dem Spielplatz mit meiner Freundin und sie hatte super viel Spaß, knuddelte mit mir und meiner Freundin etc. Die Großeltern waren auch freundlich, ich denke weil meine Mutter dort gestern war!

Als ich sie wie immer pünktlich wieder gebracht habe, kam erstaunt: "So früh bringst du sie schon? Hättest sie doch ruhig noch etwas länger haben können!"

In dem Moment kam ich mir so verarscht vor!!! Ich meine das waren genau zwei Stunden und ich wette wenn ich sie wirklich einfach länger behalten hätte, wäre das Geschrei groß gewesen! Die wissen doch auch nicht was die wollen... Sehr verwirrend!  :thumbdown:

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2013 23:49
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Alle 2 Wochen für 2 Stunden ist echt hart. Das muss mehr werden!

Meine Ex meinte anfangs nach der Trennung, da war meine Kleine 1,5 Jahre, ich könnte sie alle 2 Wochen Samstags für ein paar Stunden sehen. Davon habe ich mich nicht beeindrucken lassen bzw. habe ich mir nach der Trennung eine Familientherapeutin "gegönnt", die mir bei dem Umgangsthema beratend zur Seite stand. Relativ schnell, in Absprache mit dem JA, ist folgende Lösung herausgekommen:
ein Wochenende von Freitag nach dem Kiga (13 Uhr) bis Sonntag (18 Uhr) und das andere Wochenende im Monat von Donnerstag nach dem Kiga (13 Uhr) bis Sonntag (18 Uhr). Der Donnerstag ist dabei der "Großelterntag", welches die JA-Dame auch befürwortet hat. Die KM hat daraufhin stinksauer und mit hochrotem Kopf den Raum verlassen, weil Sie den Donnerstag eigentlich nicht wollte.
Relativ schnell, im selben Jahr, sind dann auch noch 1-wöchige Urlaube dazu gekommen, da war meine kleine 2 Jahre.

Lass dir nicht alles gefallen. Ich würde mal einen 6 bis 12-Monats-Plan ausarbeiten, wie du es dir vorstellst. z.b. sollte der auch eine Ausweitung der Umgangszeiten beinhalten, wie z.B.
- ab Juli Sonntags von 14 bis 18 Uhr
- ab September Sonntags von 10 bis 18 Uhr
- ab November Samstag 15 bis Sonntag 18 Uhr
usw.

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Geschrieben : 24.06.2013 14:33
(@fruchteis)
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Moin Cheers.

Der TO hatte bereits hier einen Entwurf für einen Regelungsvorschlag und im folgenden Beitrag einen für einen Antrag beim Familiengericht erhalten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 14:54
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Moin Cheers.

Der TO hatte bereits hier einen Entwurf für einen Regelungsvorschlag und im folgenden Beitrag einen für einen Antrag beim Familiengericht erhalten.

W.

Ja, hatte ich auch gelesen.
Da er in seinem letzten Post jedoch fragt, ob seine Vorstellung realistisch ist, habe ich ihm lediglich meine Situation geschildert mit dem Hintergrund das meine Kleine bei Trennung im ähnlichen Alter war und ich mehr Umgang habe, als alle 2 Wochen für 2 Stunden.

Wollte ihm dadurch nur Mut machen sich nicht so kurze Umgangszeiten von anderen Leuten vorschreiben zu lassen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 15:27
(@themaverick)
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Dankeschön fürs Mut machen.

Leider ist die Situation bei uns ja ziemlich kompliziert (Entzug der elterlichen Sorge bei meiner Ex durch das JA, Kind lebt nun bei den Großeltern, dann der Umstand das ich sie zuvor leider sechs Monate gar nicht gesehen habe...)

Aber es muss auf alle Fälle mehr werden, vor allem merke ich ja, dass ihr das wirklich gut tut und ich habe auch nun ein schönes Video, wo man total drauf sieht - ich bin ihr keineswegs fremd. Aber das Video würde sicher eh keinen interessieren...

Ich habe noch ein paar Fragen zum anstehenden Termin beim Anwalt! Das ich alle Unterlagen mitnehme usw. ist mir ja klar. Aber habt ihr noch Tipps für mich? Wie viel Zeit nimmt sich ein guter Anwalt denn? Sollte ich alles erzählen, oder auf meine Vergangenheit nicht eingehen, um keine Vorurteile zu provozieren? Woran kann ich merken, ob das ein guter Anwalt ist?

Kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie das so wird, ich war noch nie beim Familienanwalt. Freundin kommt auch mit. Ich will mir auch noch einen Zettel machen mit Fragen und Notizen, damit ich nichts vergesse..

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 24.06.2013 19:41
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Offenheit ist absolutes Muss. Darüber hinaus steht dein Anwalt unter Schweigepflicht, somit gibt es keinen Grund ihm was zu verschweigen.
Ob er gut oder schlecht ist, kann nur die Zeit zeigen und auch sein vorgehen und Ideenreichtum im laufenden Verfahren. Ein guter Anwalt wird dir vor allem helfen, das unwichtige auszusortieren und dich auf das wirklich wichtige zu fokusieren.

Dein Fall ist viel zu komplex um da alleine zu bleiben, aber du mußt für dich irgendwann entscheiden, welches Ziel du verfolgst und auch der Anwalt wird dich fragen, in welche Richtung es gehen soll. Das wird wahrscheinlich der erste Punkt sein, um den es gehen wird.

Du machst das schon  :thumbup:

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 19:57




(@fruchteis)
Registriert

Hi Mav.

Ich bin ja noch immer der Ansicht, daß Du Geld zum Fenster rauswirfst, solange es nur um den Umgang geht. Um die Gesamtsituation zu besprechen, für den großen Wurf könnte ein Anwalt nützlich sein.
Aber gut...

einige Tipps zur Vorbereitung:

- Familien-Historie in sehr knappen Stichworten
- alle Anträge und Beschlüsse
- Elternvereinbarungen, stattgefundene Umgänge, Störungen

- Deine genauen Vorstellungen zur Umgangsregelung

- Erklärung zur VKH mit Belegen zur wirtschaftlichen Situation, Formular und Erklärungen aus dem Web

Gute Anwälte sind teuer und viel beschäftigt, schätzen gut vorbereitete Mandanten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 20:48
(@fruchteis)
Registriert

... finde es richtig gut, wie Dich Deine Freundin unterstützt. Gutes Team! 🙂

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 21:00
(@themaverick)
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Danke Wildlachs!!!

So, gestern war der Termin beim Anwalt und ich wollte euch mal davon berichten. Vielleicht erbarmt sich jemand und liest es durch, ich bin mir nämlich nicht so sicher, was ich davon nun halten soll und wie es weiter geht.

Gut fand ich auf alle Fälle, dass er sich 1 1/2 Stunden Zeit genommen hat. War mit meiner Freundin dort und er hat wirklich jede Frage geduldig beantwortet, besonders meine Freundin hat ihm sehr auf den Zahn gefühlt. Er scheint ein Mensch zu sein, der sehr von sich überzeugt ist. Ist kräftig und hat auch eine laute, durchdringende Stimme. Er vertritt sowohl Männer als auch Frauen vor Gericht und hat ein recht kleines, enges Büro mitten in der Stadt. Er teilt sich die Kanzlei mit Kollegen.

Wir haben ihm dann die ganze Situation in Ruhe erklärt und er stellte auch Zwischenfragen. Wir sagten, wir möchten 2. Dinge klären und regeln: die Unterhaltsforderungen und die Umgangssituation.

Und was hat er uns geraten? Ich soll das Sorgerecht beantragen und das mit dem Umgang erst machen, wenn die Sorgerechtsfrage geklärt ist. Da musste ich dann erstmal schlucken und auch meine Freundin ist sehr skeptisch, was sie ihm auch gesagt hat. Wir haben auch das Thema mit meiner Vergangenheit angesprochen. Da hieß es dann, falls das angesprochen wird, solle er ein Urin Screening machen was er dann ja auf Anfrage vorlegen kann. Da er jetzt ja sauber sei, wäre das alles kein Problem...

Meine Freundin hat dann Bedenken geäußert, dass ein Antrag auf Sorgerecht die Situation bestimmt verschärfen würde und die Großeltern sich dann angegriffen fühlen. Ich sagte, es geht mir um das Kindeswohl. Ich möchte einfach nicht völlig außen vor gelassen werden als Vater und meine Tochter öfter sehen können. Ich hatte hier auch öfter gelesen, dass viel Umgang wichtiger ist als das Sorgerecht.... Deshalb bin ich jetzt sehr verwirrt. Rät er vielleicht zu dem Antrag auf Sorgerecht, weil er dann mehr Geld kassiert als bei einem Antrag auf Umgangsrecht, kann das sein???

Meine Freundin fragte dann, wie die Chancen stehen und er sagte wörtlich. "Ich sag nicht, wir gewinnen das Ding, aber die Chancen stehen bei 100 Prozent." Also er wirkte ziemlich überzeugt, aber das kann ja auch alles nur Show sein.... Die Richterin kennt er und vom dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts hält er nichts. Er sagt es ist kein Wunder, dass mich beim Jugendamt keiner ernst nimmt, weil ich ja keinerlei Rechte an meiner Tochter habe.

Zum Thema Unterhalt sagte er mir, ich soll zur Unterhaltsvorschusskasse gehen und eine Ratenzahlung machen, da ich um diese Kosten nicht drum herum komme. Außerdem soll ich eine Kopie des Titels verlangen. Den will er sich dann anschauen, um zu schauen, ob eine Abänderungsklage möglich ist. Dafür müsse in der Regel aber ein Grund vorliegen, z.B eine Hochzeit oder eine zweites Kind.

Da ich in meinem Leben kaum mit Anwälten zutun hatte, kann ich die Gesamtsituation nun sehr schlecht einschätzen... Das Mandat habe ich unterschrieben. Auch die ganzen Unterliegen sind nun bei ihm, sind ja ganz schön viele. Ich hätte es allerdings gut gefunden, wenn er sich einfach Kopien gemacht hätte, sodass ich die Unterlagen im Originial bei mir habe....

Für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe fehlen noch ein paar Unterlagen, die ich nachreichen muss. Ich denke bis ich die nicht dahin gebe, kann er auch keinen Antrag aufs Sorgerecht stellen. Ich denke also ich kann im Notfall noch zurück rudern und ihm sagen, dass ich das so doch nicht machen will. Zumindest hoffe ich das!

Die Frage ist also, was ich jetzt machen soll... Ich bin eigentlich noch verwirrter als vorher, auch wenn der Anwalt sich wirklich Mühe gegeben hat und auch nicht demotiviert oder so wirkte.. Aber ist das nicht viel zu krass, wenn ich jetzt das Sorgerecht beantrage?

Ich muss auch dazu sagen, dass ich vollkommen vergessen habe ihm zu sagen, das eventuell bald ein Umzug im Raum steht. Ich möchte mit meiner Freundin weg ziehen wegen ihrem Studium, ich weiß, einige sehen das kritisch, aber wir möchten das und brauchen das auch beide, hier weg zu kommen. Sie bewirbt sich schon extra nicht zu weit weg und nimmt Rücksicht wegen meiner Tochter. Aber wenn ich weg ziehe, bekomme ich doch das Sorgerecht sowieso nicht, oder???

Das werden doch garantiert die Großeltern bekommen, die arbeiten ja auch so eng mit dem Jugendamt zusammen, meine Tochter lebt da, meine Ex eine Straße weiter, Kindergartenplatz ist nun auch vorhanden.... Was sollte schon dagegen sprechen, dass die Großeltern das Sorgerecht bekommen?

Was mache ich denn jetzt?? Es versuchen? Es sein lassen? Ich meine, wenn ich verliere, muss ich doch die Kosten tragen! Und ihr wisst wie es bei mir finanziell aussieht, ich habe auch echt schon genug Schulden.... (Mit den von der Unterhaltsvorschusskasse rund 8000 Euro)  :question: ;(

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 20:50
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

Und danke auch an Jemmy und alle anderen die mir hier schreiben!

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde das klingt nicht schlecht.
Gerade weil er sich für einen VKH Fall wie dich soviel Zeit genommen hat.

Und auch wenn ich ebenfalls den Umgang wichtiger finde als das Sorgerecht halte ich die Reihenfolge in deinem speziellen Fall auch nicht für falsch.

Um ihn doof zu finden ist, es jetzt sowieso zu spät, denn du hast unterschrieben.
Damit ist der Drops gelutscht. Gerade bei VKH.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2013 21:55
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Überraschend, aber der Typ gefällt mir. Das Umgangsrecht spielt keine große Rolle mehr, wenn du das Sorgerecht hast, denn dann könntest du Krümel stumpf zu dir holen oder um es anders auszudrücken, die Großeltern müßten bei dir anklopfen um ihren Enkel zu sehen. Da das ABR Teil des Sorgerechtes ist hättest du somit die Möglichkeit den Umgang zu lenken anstatt darum betteln zu müssen.
Das sich dieser RA so sicher ist, scheint daran zu liegen, dass er alle am Verfahren Beteiligten kennt und einschätzen kann. Die Frage ist: Vertraust du ihm?

Jemmy

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Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 27.06.2013 21:56
(@themaverick)
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Danke für eure Einschätzungen.

Also generell ist es so, dass mir das Gespräch beim Anwalt gefallen hat und ich auch ein einigermaßen gutes Gefühl mit ihm habe. Er wirkt auf jeden Fall "aktiv" und sagt von sich aus, er "gewinnt" gerne. Jahrgang 73, ob er Kinder hat weiß ich nicht. Meine Freundin hingegen, grundsätzlich kritisch, sieht das alles sehr skeptisch und hat Bedenken, dass wir uns da in etwas verrennen und der Anwalt uns falsche Hoffnungen macht. Primär ging es uns ja halt eigentlich darum, meine Tochter öfter sehen zu können und das fällt dann natürlich jetzt erstmal wieder für 3 - 4 Monate flach, denn ein Antrag auf Umgangsrecht ist ja nicht vorgesehen. Heißt es würde die nächsten Monate dabei bleiben.... 2 Mal im Monat für je zwei Stunden....

Ich dachte halt eigentlich, am wichtigsten wäre es, erstmal die Umgangsregelung zu fixieren, damit ich meine Tochter öfter sehen kann. Aber scheinbar sieht der Anwalt das nicht so.

Also meint ihr wirklich, ich hätte gegen die Großeltern eine Chance? Ist es nicht möglich das ich dem Antrag irgendwie die "Schärfe" nehme, indem ich offen kommuniziere, dass ich damit einverstanden bin wenn die Kleine bei ihnen wohnen bleibt??? Ich weiß einfach nicht, was da jetzt für eine Welle auf mich zukommen wird. Ich habe Angst davor. Angst vor irgendwelchen gerichtspsychologischen Gutachten und Kosten, die ich kaum stemmen kann, falls ich verliere. Vor Konsequenzen, die ich nicht abschätzen kann. Wird das jetzt ein richtiger Kampf? Wie rüste ich mich dafür, was könnte ich denn machen, um meine Chancen zu verbessern?

Ich bin ein Vater der sein Kind 6 Monate nicht gesehen hat. Ich wohne nun bei meiner Freund und ihren Eltern - vorübergehend. Ich zahle keinen Unterhalt, weil ich nur wenig Geld verdiene. Ich sehe mein Kind nur 2 mal im Monat für 2 Stunden, weil es das Jugendamt so will. Es ist erstaunlich für mich, dass es da wirklich eine Chance für mich geben soll. Feigheit? Realismus? Ich weiß es nicht.

Was kann ich verlieren, was ist das Schlimmste, was passieren könnte?

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 22:28
(@themaverick)
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Ich werde noch mal ganz kurz und knapp einen Thread unter Sorgerecht eröffnen. Mein Thread hier ist ja sehr umfangreich und teilweise unübersichtlich, vor allem aber sehr, sehr lang. Das könnte ja einige Leute abschrecken, ihn überhaupt zu lesen und es fällt schwer, unwichtige Informationen von wichtigen zu trennen. Vielleicht bekomme ich dadurch noch ein paar mehr Meinungen von anderen Usern, die sich mit dem Sorgerecht auskennen.

Hier werde ich trotzdem weiterhin alles schreiben, was es neues gibt, was mir auf dem Herzen liegt etc., wenn das okay ist. Also hier auch ausführlicher und mal Platz für "persönlicheres". so wie halt schon die ganze Zeit. Hoffe man kann verstehen, was gemeint ist. Ich muss mich ja jetzt ziemlich zügig entscheiden, ob ich das durchziehe oder eben nicht.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 23:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mav.

Ich will Dich nicht verunsichern, aber etwas Wasser in der Wein muss ich mal kippen:

er sagte wörtlich. "Ich sag nicht, wir gewinnen das Ding, aber die Chancen stehen bei 100 Prozent."

Wenn er das wirklich so gesagt hat, dann gilt das alte Sprichwort "Judex non calculat" oder aber Du hast es mit einem Blender zu tun. Er wird sicher nie garantieren wollen, dass das ein Selbstgänger ist, der in jedem fall gewonnen wird. Deshalb sind die 100% totaler Blödsinn! In einem ganz simplen Umgangsfall hätte ich einem Anwalt zugestanden irgendwas von 95% Erfolgs-Wahrscheinlichkeit in Aussicht zu stellen. aber in diesem speziellen Fall  :question: :puzz:

Hast Du denn dem Anwalt deutlich gemacht was Du erreichen willst? In Deinem anderen Thread hast Du mal was davon geschrieben, dass es Dir nicht darum geht, den gewöhnlichen Aufenthaltsort bei den Großeltern im Frage zu stellen, sondern nur um eine verlässliche, großzügige Umgangsregelung.  Und deshalb bin ich bei Beppo und halte die Umgangsklage für vordringlich. Nur wenn der Anwalt sagt, dass in dieser Konstellation eine Umgangsklage kaum erfolgreich sein kann, und die einzige Chance ist, zunächst über das SR zu gehen, dann könnte es  Sinn machen. Nur glaube ich eben nicht, dass dann die Erfolgswahrscheinlichkeit bei auch nur annähernd 100% liegt...

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2013 11:35
(@themaverick)
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Dann werde ich dem Anwalt klar machen, dass ich nicht das alleinige Sorgerecht beantragen möchte und werde mich auf eine Umgangsklage beschränken. Wie schätzt ihr da denn den Erfolg ein, dass ich meine Tochter öfter sehen kann, als nur 2 x im Monat für 2 Stunden?

Sollte ich eventuell noch das geteilte Sorgerecht beantragen, oder wirklich erstmal nur das Umgangsrecht??

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 01:44




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