Natürlich habt ihr beide Recht!
Aber ich hatte ja direkt nach der Trennung genug Kontakt zu denen und bin auch öfter persönlich dort aufgelaufen, gebracht hat es mir überhaut nichts. Der zuständigen Mitarbeiterin habe ich zig Mails geschrieben als es noch alles ziemlich frisch war vor einigen Monaten, sie möge mich doch bitte unterstützen und mir Informationen geben wie das alles weiter läuft mit meiner Tochter, reagiert wurde darauf NIE... Ist noch eine ganze junge Frau, vielleicht 23 oder so...... Dann habe ich es echt schon aufgegeben gehabt.
Und dann hat sie sich ja letztens gemeldet, aber auch nur, weil die Großmutter gleich bei der durchgerufen hat als ich es gewagt habe zu fragen, ob ich die Kleine ein bisschen länger bekomme und mit zu meinen Eltern nehmen kann. Woraufhin dann kam man müsse die Wohnung meiner Eltern ja erst überprüfen (!) und sowieso wäre doch ein begleiteter Umgang mal ganz gut um zu sehen wie ich mit meiner Tochter umgehe...Ahja. Ich hätte platzen können. Die ganze Zeit über hat das auch niemanden interessiert und ich werde sowieso durch mein massives Stottern in eine Schublade gesteckt, weiß ich jetzt schon. Ich finde das nicht übermotiviert sondern anmaßend und empfinde es als völlig falsche "Hilfestellung", mich und die Wohnung zu meiner Eltern zu kontrollieren :brille027: anstatt mal anständig zu vermitteln, damit ich als Vater (!) mein Kind öfter sehen darf als 2 mal im Monat für je zwei Stunden......... :exclam:
Ich habe einfach kein Vertrauen zum Jugendamt oder zu sonst irgendwem. Ich dachte denen geht es ums Kindeswohl, wenn dem so wäre würden sie mir aber alle gestatten mein Kind öfter zu sehen, was nur positiv wäre wenn man bedenkt das die Mutter in der Psychiatrie ist und sich somit die Bindung nur auf die (stein)alten Großeltern fokussiert! Aber ich merke schon, es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Das macht mich traurig und erschüttert mich.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Maverick,
Es bringt nichts, dass Du Dich jetzt über das JA aufregst, die sowieso nichts zu entscheiden haben.
Du musst jetzt erst mal vorrangig Deinem RA in den Hintern treten.
So wie ich das sehe, warst Du vor 3 Monaten bei ihm, ohne das was passiert ist. Es kann nicht sein, dass er für einen Antrag auf Umgang oder GSR solange braucht.
Also entweder bekommst Du nächste Woche von ihm die Entwürfe zugeschickt, oder Du suchst Dir nen anderen RA.
Ich werde das Gefühl nicht los, das Dir alle immer auf der Nase herumtanzen. Das muss doch einen Grund haben. Hau doch mal auf den Tisch.
Das JA lässt Du von nun an links liegen und stellst umgehend Antrag auf Umgangsausweitung plus GSR. Und wenn die Großeltern nicht umgehend den Umgang fördern, machst Du allen klar, dass Du dann auch das ASR beantragen wirst, weil sie sich mit dem Umgangsboykott eindeutig kindeswohlgefährdend erweisen.
Um es klar zu sagen: Ab jetzt gibst Du das Tempo und die Richtung vor und nicht das JA oder die Großeltern. Und erst recht nicht Dein RA.
Gruss
BP
Hallo Bester Papa,
ich danke dir für deine Hilfe und die klaren, notwendigen Worte!
Es gibt Neuigkeiten, ich habe heute Post von meinem Rechtsanwalt erhalten. Was ich davon allerdings halten soll, weiß ich nicht. Erstmal hat sich das ganze wohl überschnitten, er antwortet mir auf eine Mail vom 10.10. Meinen aktuellen Brief hatte ich vor zwei Tagen zur Post gebracht, der ist vermutlich heute dort angekommen und passt nun natürlich nicht mehr zu dem, was er mir geschrieben hat.
"Zuletzt hatten Sie mit Schreiben vom 02.07.2013, nach ausführlicher Besprechung hier in der Kanzlei - die zu dem Ergebnis führte, dass die Sorgerechtsübertragung beantragt werden soll - mitgeteilt, dass sie es sich nun anders überlegt hätten und kein Vorgehen im Sinne der vorherigen Besprechung wünschten."
Das ist nicht korrekt!!! Ich hatte in dem Schreiben lediglich erklärt, dass ich lieber das GSR beantragen würde und außerdem eine Umgangsvereinbarung mitgeschickt, auf die er aber gar nicht eingeht......
"Sollten Sie nun doch ein Verahren zur Sorgerechtsübertragung wünschen, darf ich um kurze schriftliche Bestätigung bitten, dann könnte zunächst Akteneinsicht hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens beantragt werden."
Tja, jetzt weiß ich gar nicht mehr, was ich dazu sagen soll! In dem Beratungsgespräch damals war seine Meinung zwar ganz klar, ich solle das ASR beantragen, im Prinzip hat er aber auch gesagt, ein Antrag auf GSR wäre möglich! Ich habe schon versucht eine Antwort zu verfassen, ich stelle diese hier gleich ein, vielleicht könntet ihr mir helfen. Mir ist nicht wirklich wohl bei einem Antrag auf ASR, ich meine ich sehe meine Tochter 4 Stunden pro Monat.... Sie lebt nun schon ewig bei den Großeltern, geht dort zum Kindergarten etc. Ich verstehe nicht, wieso er ernsthaft denkt, ich hätte Chancen auf das ASR! Wäre nicht ein Antrag auf GSR viel besser in meinem Fall?!
Wenn ich das also richtig sehe, hat der Anwalt bisser nichts gemacht - und das alles wegen einem Missverständnis.... Das hätte man mir doch am Telefon sagen können bei meinen zahlreichen Anrufen. :exclam:
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein Schreiben sowie ihr Brief vom 13.10.2013 haben sich überschnitten. Die aktuelle Adresse steht oben, ich bin nicht mehr wohnhaft in der XY Straße.
In meinem Schreiben vom 02.07.2013 bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass ich lieber das GSR beantragen würde, anstatt des ASR. In unserem ausführlichen Gespräch haben sie damals gesagt, beide Optionen wären möglich und denkbar.
Da die Kindesmutter XY meines Wissens nach aktuell noch das alleinige Sorgerecht besitzt (lediglich nicht mehr das ABR sowie das Recht zur Gesundheitsfürsorge), müsste ja ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht möglich sein. Ich habe gelesen, es soll für Väter nun etwas einfacher sein als früher, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Sollten Sie aber der Meinung sein, dass es in meinem Fall absolut keinen Sinn ergibt, ein GSR zu beantragen, so vertraue ich Ihrer Entscheidung bezüglich eines Antrags auf das ASR. (Die Frage ist, ob ich das wirklich tue.....)
Nach wie vor kann ich meine Tochter nur jeden zweiten Sonntag für je zwei Stunden abholen. Als ich den Großeltern, bei denen meine Tochter zur Zeit wohnhaft ist, mitteilte, ich wolle meine Tochter öfter sehen, rief mich das Jugendamt (Frau XY) an. Sie teilte mir mit, sie müsste erstmal ein Gespräch mit mir führen und danach in einem begleiteten Umgang feststellen, wie ich mit meinem Kind umgehe. Wenn ich meine Tochter mit zu meinen Eltern nehmen wolle für einige Stunden, müsse sie zunächst die Wohnung meiner Eltern kontrollieren. Ich habe mich darauf nicht eingelassen und es kam zu keinem Gespräch, da ich diese Schritte absolut nicht nachvollziehen kann und erstmal Ihre Meinung zu diesen Forderungen abwarten wollte. (Habe das Gefühl auf die Meinung kann ich lange warten.)
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Akteneinsicht hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens beantragen. Die noch fehlenden Dokumente hatte ich Ihnen damals postalisch zugesandt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen"
Habt ihr vielleicht Verbesserungsvorschläge? Was würdet ihr nun machen an meiner Stelle....? Ich danke euch!!!
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Maverick.
Tja so sind sie, die Rechtsanwälte. Da sie an Sorgerechtsverfahren nicht viel verdienen, hält sich ihr Engagement in Grenzen. So Überschneidungen mit den Briefen nerven, deshalb habe ich mittlerweile einen RA, der mit einer Webakte arbeitet. Nix mehr Briefe per Post,es werden nur noch Schreiben von mir und ihm aufs Internet hochladen und freigegeben. Spart Zeit u Nerven.
Zu Deinem GSR Antrag:
Seit der Gesetzesreform bedarf es lediglich eines 2-Zeilers. Dann wird der Gegenseite eine Frist gesetzt, innerhalb der sie Gründe gegen das GSR darlegen muss. Nennt sie keine kindeswohlgefährdende Gründe, hat das Gericht Dir das GSR ohne Anhörung zu übertragen. Ansonsten kommt es zu einem normalen Gerichtsverfahren.
Ich neige in Deinem Fall aber dazu, das GSR mit einer Umgangsklage zu verknüpfen, da die Grosseltern den Umgang nicht fördern, wie vom Gericht verlangt
Daher würde ich den GSR Antrag auch schärfer formulieren.
Heisst: Du beantragst das GSR, hilfsweise das ASR und fügst Deine Umgangsklage hinzu (mit Deinen Vorstellungen zum Umgang) und erwähnst, das Umgang nicht wie vereinbart funktioniert.
Damit erhöhst Du den Druck auf die Gegenseite (und auch aufs Gericht) sich in Sachen Umgang und GSR zu bewegen.
Die psychische Erkrankung der KM würde ich weglassen.
Gruss
BP
Denkst du denn, so eine Umgangsklage hätte Erfolg, im Bezug darauf das man ja vorher alles versuchen soll, um es außergerichtlich zu klären (was ich nicht getan habe, zumindest kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt aufgrund meiner oben dargestellten Meinung zum Jugendamt)?
Ich bin auch sehr enttäuscht von meinem Rechtsanwalt, von Engagement ist da nichts zu spüren. Vorallem hätte man mir das doch mal früher am Telefon sagen können, anstatt immer nur zu sagen, die Akte wäre offen und ich würde ja sofort hören, wenn es was neues gibt....Dabei hat er die gesamte Zeit über einfach nichts getan!
Was ist mit "hilfsweise das ASR" gemeint?
Danke!!!
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hallo Maverick,
ok ich habe übersehen, dass Du kein GSR hast. In der Frage hat BP recht:
Zu Deinem GSR Antrag:
Seit der Gesetzesreform bedarf es lediglich eines 2-Zeilers. Dann wird der Gegenseite eine Frist gesetzt, innerhalb der sie Gründe gegen das GSR darlegen muss. Nennt sie keine kindeswohlgefährdende Gründe, hat das Gericht Dir das GSR ohne Anhörung zu übertragen. Ansonsten kommt es zu einem normalen Gerichtsverfahren.Ich neige in Deinem Fall aber dazu, das GSR mit einer Umgangsklage zu verknüpfen, da die Grosseltern den Umgang nicht fördern, wie vom Gericht verlangt
Daher würde ich den GSR Antrag auch schärfer formulieren.
Heisst: Du beantragst das GSR, hilfsweise das ASR und fügst Deine Umgangsklage hinzu (mit Deinen Vorstellungen zum Umgang) und erwähnst, das Umgang nicht wie vereinbart funktioniert.Damit erhöhst Du den Druck auf die Gegenseite (und auch aufs Gericht) sich in Sachen Umgang und GSR zu bewegen.
Die psychische Erkrankung der KM würde ich weglassen.
Hilfsweise ASR (alleiniges Sorgerecht) für den Fall, dass das GSR vom Gericht nicht befürwortet wird, weil Du Dich mit den anderen Sorgerechtsinhabern nicht verstehst. Halte die Chancen für Dich dafür im Moment aber sehr gering.
Du must es nicht zunächst mit dem JA versuchen, aber es verbessert Deine Chancen, wenn das JA auf Deiner Seite ist. Was bisher gelaufen ist, sieht doch so aus: Papa kümmert sich nicht, ist nicht am Kind interessiert. Nach Monaten(Jahren?) schlägt Papa auf und will Kind haben und ist nicht kooperativ mit dem JA, sieht Kind nur marginal. DAS musst Du ändern. Auch wenn es schwer fällt, hin zum JA und um Vermittlung BITTEN, vortragen, wie wichtig Dir Dein Kind ist. Bringt das nichts, hast Du es wenigstens versucht, aber besser wäre, wenn Du das JA von Dir überzeugen kannst.
Anwälte sind keine Helden, auch wenn sie sich gerne so darstellen, damit sich etwas bewegt muss Du Deinen Anwalt in Bewegung halten. Dein Ziel muss eine vernünftige Umgangsregelung sein.
VG Susi
Hallo Susi,
danke für die Antwort. Meine Tochter ist erst zwei Jahre alt. Die Trennung erfolgte, als das Kind ein Jahr alt war. Danach konnte ich sie jeden Sonntag für mehrere Stunden abholen. Dann fing es an, dass meine Ex immer psychotischer wurde und ich durfte das Kind nicht mehr holen. Leider unternahm ich zu dem Zeitpunkt nichts, sodass ich die Kleine ein paar Monate gar nicht sah.
Dann wurde die Kleine meiner Ex weg genommen vom Jugendamt aufgrund ihrer Psychose. Ihr soll nun das Sorgerecht im Hauptsacheverfahren entzogen werden. ABR und Gesundheitsfürsorge sind schon weg. Ich kann seit April meine ich, meine Tochter jeden zweiten Sonntag abholen für zwei Stunden.
Beim Jugendamt bin ich letztes Jahr öfter gewesen und habe da negative Erfahrungen machen müssen. Auch die jetzige Mitarbeiterin habe ich zigmal um Vermittlung gebeten, nie kam eine Antwort. Bis vor einigen Wochen! Da hatte ich die Großeltern nach mehr Umgang gefragt, woraufhin mich sofort die zuständige Mitarbeiterin anrief und folgendes wollte: Gespräch, begleiteten Umgang (schauen, wie ich mit dem Kind umgehe), sowie Wohnung meiner Eltern kontrollieren, vorher dürfe die Kleine dort nicht hin. Das ganze ist mir so sauer aufgestoßen, dass ich den Termin erstmal auf Eis gelegt habe........... Ich hatte nun gedacht, ich schicke mal eine Umgangsvereinbarung zu ihr und einen Brief mit der Bitte um Vermittlung zu mehr Umgang und außergerichtlicher Einigung. Was sagst du dazu?
Bester Papa, ich danke dir. Habe meinem Anwalt nun geschrieben er soll schleunigst das GSR beantragen. Wenn er dazu keine Begründung braucht, umso besser. Wie schätzt du die Chancen ein?
Ich danke euch allen.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hi Mav.
Also es gibt hier ohnehin wenig Erfahrung, welche Chancen ein Vater nach der Gesetzesreform hat, das GSR zu erlangen.
Welche Chancen hast Du? Ganz ehrlich: Ich weiss es nicht. Aber diese Frage stellt sich nicht. Wenn Du es nicht versuchst, wirst Du es auch nicht bekommen. Aber ein Spaziergang wird es vermutlich nicht.
Der Vorschlag von Susi, es noch mal übers JA zu versuchen, ist nicht verkehrt. Dann aber bitte richtig, dh Du solltest dort nicht als Bittsteller auftreten. Sonst lassen die Dich an der langen Leine verhungern.
Also ruf Mo da an, bitte um einen KURZFRISTIGEN Termin und dann unterbreite der Dame Deine Vorschläge. Mache einen exakten Plan der schrittweisen Umgangsausweitung :
Erst 2 Std, dann 4, 6 usw. Nach zB 2 Monaten mit Übernachtung, nach 6 Monaten 1 Woche Urlaub ( nur so als Beispiel).
Begleiteten Umgang lehnst Du ab (dem stimmst Du nur im äussersten Notfall zu u dann auch nur für max 2 Besuche).
Die Wohnung Deiner Eltern wird nicht kontrolliert. Erstens spielen die Eltern hier keine Rolle, zweitens siehst Du nicht in der Rolle, Dich beweisen zu müssen.
Dann wäre ich mir nicht zu blöd, der Dame vom JA für das Vermittlungsgespräch mit den Grosseltern ( die haben das ABR oder?) einen engen Zeitrahmen zu setzen. Kommt das nicht rasch zustande, würde ich gleich zu Gericht. Immerhin gehts um Dein Kind und Du bist der Vater u kein Bittsteller.
So selbstbewusst trittst Du auch auf, wenn die JA Dame Dir vorschreiben will, dass sie die Ausweitung des Umgangs vom Bericht des Umgangspflegers abhängig machen will.
Ich sehe sonst die Gefahr, dass das JA auf Zeit spielt.
Du hast nun mal zZ das Image, ein Vater zu sein, der sich die ganze Zeit nicht gekümmert hat. Je schneller Du dieses Image los bist, desto besser.
Gruss
BP
Was ich noch vergessen habe:
Ich habe Dir weiter oben geraten, dass DU von nun an das Tempo vorgibst.
Ich zB hatte vor ca 2 1/2 Jahren ein Vermittlungsgespräch beim JA zusammen mit der KM bzgl. GSR.
Als die JA Dame dann meinte, dass wir doch bestimmte Dinge wie gemeinsame Arztbesuche etc mal erproben sollten u wir uns dann in 3 Monaten noch mal treffen sollten, habe ich mich nicht darum geschert u trotzdem das GSR bei Gericht beantragt. Am Ende war das JA dann trotzdem nicht gegen mich, weil ich mich trotz allem immer kooperativ verhalten habe.
Das meine ich mit "Tempo selbst bestimmen".
Ich danke dir für deine Ausführung und deine Hilfe - ich glaube, ich habe nun verstanden, was du meinst.
Ich denke mein Problem ist, dass ich einfach zu viel "Angst/Respekt", vor der Macht des JA habe. Angst davor, meine Tochter gar nicht mehr sehen zu können, wenn ich so selbstbewusst daran gehe. Angst davor, abgestempelt zu werden wegen meiner Sprachstörung, die mich erheblich belastet, gerade in persönlichen Gesprächen und Telefonaten. Aber dieser Angst muss ich mich einfach stellen, weil sie mich letztlich lähmt! Mich haben diese Forderungen, die das JA gestellt hat, einfach wahnsinnig abgeschreckt. Nach dem Motto: da kann ja gar nichts bei rum kommen, die schreiben sowieso, was sie wollen, sind eh gegen mich....
Aber ich versuche das jetzt, ich werde aktiv. Erstmal schriftlich statt Anruf, weil ich so ganz klar deutlich machen kann, was ich möchte - gelingt mir am Telefon absolut nicht. Keine laschen Mails mehr ans JA, die eh nichts gebracht haben. Stattdessen habe ich nun einen Brief aufgesetzt, förmlich, höflich, aber nicht ohne Druck. Beigefügt eine Umgangsvereinbarung (eine sehr großzügige). Dazu die Bitte, für mich nun vermittelnd tätig zu werden bei den Großeltern. Ich habe gesagt, wie es ist - die Kommunikation klappt, aber beim Thema Umgangserweiterung schalten sie auf Durchzug. So ist es ja auch! Dazu habe ich das Zitat aus dem Gerichtsprotokoll beigefügt, in dem steht, dass die Großeltern den Umgang entsprechend fördern wollen und ich diese Forderung momentan nicht gegeben sehe, bei so wenig Umgang. Das mein Kind Anspruch auf Umgang hat und ich Recht und Pflicht. Vieles, was ich hier gelernt/gelesen habe, was Leute mir geraten habe. Und: eine Reaktionszeit von 14 Tagen! Wenn danach nichts kommt, muss mein Anwalt eben noch einen Antrag auf Umgang stellen oder ich mache das selbst. Die können mir dann jedenfalls nicht sagen, ich hätte es nicht außergerichtlich versucht!
Ich habe keine Ahnung, ob die Großeltern dann am Rad drehen, aber ich kann da auch nicht länger Rücksicht drauf nehmen, ich muss wenigstens versuchen das zu tun, was mir möglich ist und es versuchen.... Ich will denen zeigen, dass sie nicht ALLES mit mir machen können. Es kann sogesehen täglich der Fall sein, dass die Ex aus der Psychiatrie kommt und ein Termin zum Hauptsacheverfahren angesetzt wird...
Den Brief für den Anwalt habe ich ebenfalls überarbeitet und ausdrücklich um Akteneinsicht sowie einen Antrag auf GSR gebeten, keine Kompromisse. Ich kann nur hoffen, der kommt in die Puschen, es ist viel zu viel Zeit vergangen, in der ich immer wieder vertröstet wurde... Und das er einfach das macht was ich sage, anstatt sich stumm zu stellen.
Beide Briefe sind eingetütet und gehen morgen in die Post!! Sonntag hole ich meine Tochter ab und genieße die zwei Stunden, bringe sie wie immer pünktlich wieder zurück, mache gute Miene zum bösen Spiel und erwähne kein Wort. Erfahren die ja noch früh genug....Und das wird sicher nicht witzig.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Maverick.
So klingt das schon besser.
Ich glaube nicht, dass Du Dein Kind nicht mehr sehen wirst, nur weil Du selbstbewusst auftrittst. Du sollst ja niemanden vor den Kopf stoßen.
Im Gegenteil. Ich denke, wenn sie Deine Unsicherheit u Angst sehen, werden sie weiter versuchen, Dir auf der Nase rumzutanzen.
Deine Sprachschwierigkeiten sind nicht zu ändern. Vielleicht nimmst Du eine Freundin mit, die Dir den Rücken stärk?
Emails schreiben ist sicher auch eine Möglichkeit, nur ist dann die Reaktionszeit wieder länger als bei einem Anruf. Wenn Du überhaupt eine Antwort auf Deine email bekommst.
Ob die Grosseltern am Rad drehen, sollte Dir egal sein.
Also ran a den Feind.
Gruss
BP
hallo zusammen,
ich brauche dringend einen schnellen rat von euch - denn heute kam post vom gericht. es handelt sich um den antrag des jugendamts, die nun die elterliche sorge übertragen haben wollen.
ich mache es mal kurz. im bericht vom jugendamt steht, dass meine tochter sich bei den großeltern gut eingelebt hat, die großeltern sich rührend um sie kümmern und nichts dagegen spricht, sie dort wohnen zu lassen.
meine ex, die kindsmutter, ist seit mitte juli zwangseingewiesen wegen ihrer psychose. eine krankheitseinsicht besteht nicht, gespräche sind auch nicht möglich. nachdem sie medikamente ablehnte, bekommt sie die jetzt auch unter zwang und laut ärztin muss sie die auch ein lebenlang nehmen. deshalb soll ihr nun das sorgerecht ganz entzogen werden.
nun folgt der part über mich. und ich könnte wirklich kotzen...
"der kindsvater nahm zunächst zweiwöchige kontakte zu seiner tochter wahr. diese waren auf wenige stunden begrenzt. (ja, mehr durfte ich ja nicht!) herr maverick möchte nun mehr kontakt zu seiner tochter haben. zuletzt hatte er allerdings seine tochter ca. sechs wochen nicht besucht, weil ihm nicht bewusst war, dass er die termine auch hätte tauschen dürfen. (erstens waren es VIER wochen und zwar weil erst ich im urlaub war und dann die großeltern und wie die auf das zweite kommen verstehe ich absolut nicht!). die großeltern gaben allerdings an, sie hätten dem kindsvater dies angeboten (nein!). herr maverick widerspricht dieser aussage. der vormund von der tochter befürwortet einen begleiteten umgang, wenn die umgänge ausgeweitet werden (WARUM zur hölle denn ein begleiteter umgang? ich verstehe es nicht, wirklich nicht!) herr maverick wurde dies mitgeteilt, er ist damit einverstanden (NEIN!) eine terminierung ist aufgrund der arbeitszeiten schwer (stimmt). sobald er urlaub nehmen kann, will er sich mit dem jugendamt in verbindung setzen (ich hatte vor ca. zwei wochen einen dicken brief mit umgangsvereinbarung etc. per post an die mitarbeiterin geschickt mit fristsetzung zur reaktion, es kam bis jetzt nichts!). auch wenn sich die aussagen zwischen dem kindesvater und den großeltern nicht decken und er über die kommunikation auch einen gewissen unmut geäußert hat, ist er damit einverstanden, dass v. momentan bei ihnen lebt (mir fehlen die worte.) weiterhin ist die kindesmutter nicht in der lage für die tochter zu sorgen, sodass die übertragung der elterlichen sorge auf das jugendamt notwendig ist."
was mache ich denn jetzt? die wollen eine stellungnahme in zwei wochen haben, schreibt die richterin. stellungnahme heißt also, ich soll was dazu sagen?! und an wen soll ich die stellungnahme schicken - ans jugendamt oder an die richterin?
was meinen anwalt angeht: letzte woche kam ein brief, dass er akteneinsicht beantragt hat (ein wunder). soll ich ihm eine kopie von dem brief schicken und ihm erklären, was in dem bericht falsch notiert ist?
soll ich die stellungnahme schreiben, oder der anwalt (falls er das überhaupt machen würde) ?
HILFE. :erstaunt039:
Änderung durch Malachit: Klarname des Kindes durch Abkürzung ersetzt.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hi!
Formulier Du was vor, wir gucken drüber und dann gibst Du es Deinem RA und machst ihm Dampf...(eigentlich wäre das die Aufgabe Deines RA, aber egal).
Da sich das JA nicht auf das GSR einlässt, wäre vielleicht doch zu überlegen, ob Du nicht das ASR beantragst.
Dein GSR-Antrag ging immer noch nicht ans Gericht?
Gruss
BP
Hallo TheMaverick,
dass das JA das Gericht hier gewissermassen vor "vollendete Tatsachen" stellt ist natürlich bitter für Dich.
Also heisst es nun, umfassend Stellung zu nehmen inkl. aller Berichtigungen. Wenn Du das Deinem Anwalt nicht zutraust dann lass es einen anderen machen, soll heissen Du schreibst es nieder und dieser schleift es zurecht. Nachdem Du für diese Leistung bezahlst wird er sich da kaum verweigern.
Theoretisch solltest Du das auch ohne Anwalt machen können: Die Aufforderung zur Stellungnahme ging ja anscheinend an Dich und nur an Dich.
Mit Sicherheit wird es ein hartes Stück Arbeit, in die bestehende Konstruktion des JA ausreichend grosse Löcher zu schiessen.
Viel Erfolg,
gardo
also ein antrag auf GSR ist meiner meinung nach noch nicht raus. ich weiß auch nicht, ob der jetzt noch was bringt - habt ihr da eine meinung zu? das jugendamt will ja das sorgerecht haben. aber was ist mit den großeltern, warum soll denen das nicht übertragen werden, wenn doch laut bericht da alles so toll ist? ich denke mal, die werden sicher auch um eine stellungnahme gebeten. könnte mir sehr gut vorstellen, dass die mithilfe ihres anwalts nun das ASR beantragen!
dem rechtsanwalt traue ich so eine stellungnahme irgendwie nicht zu.... also versuche ich dann, selber eine zu schreiben und poste sie mal hier im forum.
was ich jetzt jedoch machen soll weiß ich absolut nicht. also im bezug auf GSR, ASR etc... schlimm finde ich auch, dass man mir einen begleiteten umgang anhängen will. das kann ich wirklich nicht nachvollziehen und ich finde das richtig absurd. ;(
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- Georg Christoph Lichtenberg
schlimm finde ich auch, dass man mir einen begleiteten umgang anhängen will. das kann ich wirklich nicht nachvollziehen und ich finde das richtig absurd.
Das Thema sollte in Deiner Stellungnahme auch entsprechend umfassend bearbeitet werden.
Gruss,
gardo
Moin Maverick(s),
auch wenn ich Deinen Unmut über die derzeitige Situation nachvollziehen kann ...
Einige Formulierungen ärgern Dich, aber dennoch sind sie im Kern nicht grundlegend falsch, denn:
- Zwei Umgangswochenenden sind wegen Urlaubs ausgefallen
- Du siehst Dein Kind im Wesentlichen alle zwei Wochen für zwei Stunden
- mit dem JA willst Du nicht reden, weil Du - zusammenfassend - 1. nicht weißt, ob Du frei kriegst und 2. keinerlei Vertrauen zu denen hast.
Auf Basis dessen, halte ich den Wunschglauben, dass ein Richter bei dieser Historie das ASR (und womöglich den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes) gegen Oma, Opa und JA in Richtung Maverick verschiebt, für ziemlich illusorisch.
Meine Meinung war, ist und bleibt, dass Du ohne ein wenig über Deinen Schatten zu springen und endlich mal Zeit in ein Gespräch beim JA zu investieren, hinsichtlich einer Umgangsausweitung, auf absehbare Zeit, keinen Millimeter weiterkommst.
... und ein Beginn der Umgangsausweitung durch begleiteten Umgang ist allemal mehr als keine Umgangsausweitung.
Auch wenn meine Meinung sich nicht mit allen anderen Meinungen deckt:
In Deiner Situation wäre mir eine Umgangsausweitung tausendmal wichtiger als ein Kampf ums Sorgerecht.
Gruß
United
Moin Maverick,
ich kann @United nur zustimmen: Irgendwie machst Du ein bisschen den Eindruck, als würdest Du Dich darauf verlassen, dass die biologischen Verwandtschaftsverhältnisse Dir das Kind mehr oder weniger allein vor die Füsse spülen werden - und dass jeder Dein Gegner ist, der das nicht so sieht.
Biologische Verwandtschaft allein impliziert aber noch überhaupt nichts; ebensowenig der Umstand, dass Deine Ex zumindest bis auf Weiteres als Betreuungsperson ausfällt. Sieh es mal pragmatisch: Ausser einer Abstammungsurkunde hast Du aus der Sicht von Amtspersonen und der Eltern Deiner Ex bislang nicht viel Vertrauenerweckendes vorzuweisen. Insbesondere hast Du bislang an keiner Stelle den Beweis erbracht, dass Du überhaupt in der Lage bist, Dich längerfristig angemessen um dieses Kind zu kümmern und dass es deshalb sinnvoll wäre, das Kind aus seiner vertrauten Umgebung bei den Grosseltern herauszunehmen. Es geht dabei nicht um mögliche Rechte Deinerseits, sondern um die Frage, was für das Kind am besten ist.
Das JA baut Dir Brücken. Ja, das mag ein beschwerlicher Weg sein, aber es geht um die Verantwortung für ein Kind. Und sorry: Wenn Du aktuell nicht einmal weisst, ob und wenn ja, welche Sorgerechtsanträge auf welchem Tisch liegen, sieht das aktuell nach ziemlicher Konzeptlosigkeit aus.
Du hast zwei Möglichkeiten: Den Ball dort aufzunehmen, wo er liegt (nein, das ist NICHT vor Deinen Füssen) oder die Dinge eben so weiterschlabbern zu lassen wie in der Vergangenheit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
vereinbart war der antrag auf GSR, mein anwalt hat aber bisher nichts getan, außer akteneinsicht zu beantragen. und das ich meine tochter so selten sehe, will ja das jugendamt bzw die großeltern so. ich würde natürlich gerne mehr zeit mit ihr verbringen, weil ich auch einfach merke, wie gut ihr das tut, wie sie mich anstrahlt, nie weint, einfach zufrieden ist, den kontakt zu mir sucht, mich erkennt und papa sagt und sich einfach freut wenn wir was zusammen machen, sie sogar meine freundin mag etc und sie einfach ausgeglichen ist in meiner gegenwart! ich bin kein fremder für sie.
ich verstehe wie ihr das meint mit dem begleiteten umgang - aber ich sehe meine tochter seit juni regelmäßig. da wäre ein begleiteter umgang vielleicht angebracht gewesen, aber jetzt - warum denn? es gab keine vorfälle, ich bin weder gewalttätig noch sonst irgendwas, ich bringe sie immer pünktlich wieder, der kontakt zu den großeltern ist freundlich aber distanziert, meine tochter ist an mich gewöhnt, nennt mich papa.... ich wünschte irgendwen würden fotos und videos von uns beiden interessieren, aber nein, natürlich nicht. da ist einfach kein fremdeln da und nichts! ich kann sie schallend zum lachen bringen, wir haben sogar so eine art insider wort was noch aus der zeit stammt wo ich mit ihr in einem haushalt wohnte und sie kennt das immer noch und fängt sofort an zu grinsen, wenn sie es hört... diese begleitung soll man doch bitte bei den leuten machen wo es auch wirklich nötig ist dieser aufwand, aber wieso bei mir?
es ist doch auch nicht so, als hätte ich mich nie mit dem jugendamt in verbindung gesetzt - kurz nach der trennung war ich öfter dort auf der matte, von den vielen briefen mal abgesehen, die meistens unbeantwortet blieben. ernst genommen wird man da nicht, eher blöd abgespeist...
was mache ich denn, wenn dem begleiter irgendwas nicht passt (denn irgendwas kann man ja immer verbessern) oder der totale vorurteile hat durch mein stottern, was mich enorm unsicher wirken lässt - und ich mein kind dann nur noch begleitet sehen kann? mein schlimmster alptraum! meine freundin könnte dann auch nicht dabei sein und mich unterstützen, ich wäre völlig aufgeschmissen mit einem fremden an meiner seite, der über mich das aufschreiben kann, was er will...der mich beurteilen kann, wie er will, obwohl ich weder gewalttätig bin noch psychisch krank noch drogenabhängig oder irgendwas anderes, was sowas rechtfertigen würde.... versteht jemand, wie ich das meine? mal davon abgesehen das ich sechs tage die woche über arbeite und nicht mal weiß, wie die sich sowas zeitlich überhaupt vorstellen. ich konnte meine tochter nach der trennung jeden sonntag stundenlang haben und keinen hat interessiert, wie ich mit ihr umgehe etc. meine ex ist psychisch krank, aber ich nicht! ich fühle mich aber so behandelt und das finde ich nicht richtig. und nach der langen umgangspause konnte ich sie im juni auch einfach abholen, ohne das da irgendwer vom jugendamt mitkommen wollte und im beschluss steht ja sogar, die großeltern erklären sich bereit den umgang zu fördern, weil die bindung zum vater wichtig wäre...
das hier ist die rohfassung der stellungnahme. ich habe sowas noch nie zuvor gemacht und würde mich daher sehr über verbesserungsvorschläge und tipps freuen.... bin irgendwie total durcheinander und es geht mir absolut nicht gut.
Folgend nehme ich fristgerecht Stellung zum Antrag des Stadtjugendamts vom xx.xx.xxxx.
Bis meine Tochter 1 Jahr alt wurde, wohnte ich mit ihr und der Kindesmutter zusammen. Nach der Trennung im Jahr 2012 nahm ich sofort Kontakt zum Jugendamt auf und führte Gespräche mit Herrn xy sowie Frau xy bezüglich einer Umgangsregelung. Ich konnte meine Tochter jeden Sonntag den halben Tag abholen. Dann kam es jedoch zu einem Krankheitsrückfall der Kindesmutter und es kam auf Ihren Wunsch hin einige Monate kein Umgang zu stande. Seit Juli 2013 sehe ich meine Tochter wieder regelmäßig, leider nur jeden zweiten Sonntag für je zwei Stunden. Die Begründung der Großeltern war, dass sich meine Tochter erst wieder an mich gewöhnen müsse, was ich verstand. Dennoch habe ich mich mehrfach schriftlich an Frau xy gewendet und um Vermittlung bezüglich einer Umgangsregelung gebeten. Diese Nachrichten, die mir alle vorliegen, blieben zumeist unbeantwortet. Ich holte meine Tochter regelmäßig bei den Großeltern ab, brachte sie stets pünktlich wieder zurück und erkundigte mich auch manchmal telefonisch nach ihrem Befinden. Auch brachte ich immer wieder zum Ausdruck, dass ich den Umgang gerne ausweiten würde, was die Großeltern jedoch zunächst verneinten. Erst bei den letzten Umgängen konnte ich die angegebene Zeit verlängern. So einigten wir uns am 20.09.2013 auf einen Zeitraum von über drei Stunden, was problemlos klappte. Dennoch schrieb ich der zuständigen Mitarbeiterin Frau Domann am xx.xx.xxxx einen Brief, dem ich eine von mir ausgearbeitete Umgangsvereinbarung beilegte und erneut um eine außergerichtliche Vermittlung bat, um meine Tochter länger sehen zu können. Dieser Brief, in dem ich um eine Reaktionszeit innerhalb zwei Wochen bat, wurde bisher nicht beantwortet.
Weiterhin nehme ich Stellung zu einigen Textpassagen aus dem Bericht. Dort heißt es: […] „Zuletzt hatte er allerdings seine Tochter ca. sechs Wochen lang nicht besucht, weil ihm nicht bewusst war, dass er die Termine auch hätte tauschen dürfen.“ […]
Es handelte sich hierbei um 4 Wochen im Monat August. In dieser Zeit war zunächst ich nicht ortsanwesend und danach die Großeltern nicht. Es war also auch nicht möglich, die Termine innerhalb dieses Zeitraumes zu verschieben. Dies hatte ich zuvor mit den Großeltern abgesprochen. Seit September sehe ich meine Tochter wieder regelmäßig. Der Umgang am 03.11.2013 ist auf Wunsch der Großeltern ausgefallen, weil meine Tochter krank sei. Wir haben uns dann darauf geeinigt, den Umgangstermin auf den kommenden Sonntag, 10.11.2013, zu verschieben.
Weiterhin heißt es: […] „Der Vormund von xy Herr xy befürwortet einen begleiteten Kontakt, wenn die Umgänge ausgeweitet werden. Herrn maverick wurde dies mitgeteilt, er ist damit einverstanden.“ […]
Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass ich meine Tochter seit Juli 2013 regelmäßig abhole und das gesamte erste Lebensjahr mit ihr verbracht habe. Es besteht kein Anlass zu einem begleiteten Umgang, da meine Tochter an mich gewöhnt ist, sie mich Papa nennt und sich in meiner Gegenwart wohl fühlt. Ein begleiteter Umgang wäre allenfalls im Juli verständlich gewesen, weil davor eine längere Umgangspause bestand. Aktuell gibt es keinen Grund, einen begleiteten Umgang einzuführen und das habe ich in meinem letzten Brief an Frau xy vom xx.xx.xxxx auch geschrieben. Ich bin demnach nicht damit einverstanden, weil ich meine Tochter immer alleine abholen konnte und es nicht notwendig ist, da es keine Vorfälle gab, die diese Veränderung rechtfertigen würden. Auch das Abholen und die Übergabe bei den Großeltern klappt problemlos und ich halte mich an alle Absprachen. Meine Tochter hat Anspruch auf Umgang, ich habe das Recht und die Pflicht auf Umgang und es dient dem Kindeswohl, gerade in der schwierigen Situation mit der erkrankten Kindesmutter die Bindung zum Vater zu fördern und den Umgang, an den meine Tochter gewöhnt ist, auszuweiten.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg