Servus TheMaverick,
wie die anderen schon geschrieben haben und wie sich aus diesem Faden anschaulich ergibt, musst Du ganz dringend die Dinge ordnen; Du solltest Dir dazu in jedem Fall professionelle Hilfe suchen.
Dies hier:
vereinbart war der antrag auf GSR, mein anwalt hat aber bisher nichts getan, außer akteneinsicht zu beantragen.
ist so definitiv nicht haltbar, wenn man sich einmal Deine Beiträge Nr. 96 vom 27.6., Nr. 102 vom 1.7. und Nr. 122 vom 18.10. genauer durchliest...
Der Anwalt hatte anhand Deiner Beiträge durchaus richtig zusammen gefasst:
"Zuletzt hatten Sie mit Schreiben vom 02.07.2013, nach ausführlicher Besprechung hier in der Kanzlei - die zu dem Ergebnis führte, dass die Sorgerechtsübertragung beantragt werden soll - mitgeteilt, dass sie es sich nun anders überlegt hätten und kein Vorgehen im Sinne der vorherigen Besprechung wünschten."
(...)
"Sollten Sie nun doch ein Verahren zur Sorgerechtsübertragung wünschen, darf ich um kurze schriftliche Bestätigung bitten, dann könnte zunächst Akteneinsicht hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens beantragt werden."
Man kann m.E. gut verstehen, dass der RA eine "schriftliche Bestätigung" von Dir verlangt, denn Du weisst offenbar selbst nicht, was Du eigentlich willst: erst wird ASR beauftragt, dann soll es GSR sein; seit Juni wird nach Unterbrechung nur minimalster Umgang praktiziert, der dann wiederum im August für Wochen ausgesetzt wird, etc.; Es muss ja sogar Deine Freundin für Dich bei Deinem Anwalt sprechen und nachhaken...
Auch sollte Dir zu denken geben, dass offenbar immer nur die "anderen" (JA, RA) alles mißverstehen...
Es liegt als Vater in Deinem ureigensten Interesse, dass Dich zumindest das Gericht einmal "richtig" versteht...
Offenbar musst Du bereits jetzt schon gegen eine Dir unbekannte "Aktenlage" ankämpfen...ohne diese "Aktenlage" ansatzweise selbst zu kennen.
Besprich Dich jetzt umgehend mit dem Anwalt...und mache einen Termin mit ihm; er kennt ja offenbar auch die Sachbearbeiterin im JA und die zuständige Richterin.
Deine Stellungnahme vermengt den Umgang u. die Sorge, das muss professioneller "aufbereitet" werden in Kenntnis der Aktenlage, über die sich Dein Anwalt ja informieren sollte...
Viel Erfolg
dankeschön fürs feedback.
ich gebe dir recht, dass ich ordnung in das ganze bringen muss und gebe auch offen zu, etwas überfordert zu sein und nicht zu wissen wo mir der kopf steht. das hast du auf jeden fall richtig erkannt.
was die geschichte mit dem anwalt angeht: ich habe mir den damaligen brief extra nochmal durchgelesen, wo angeblich drin steht, ich hätte es mir anders überlegt.. ich hatte da lediglich geschrieben, nicht das ASR beantragen zu wollen (da mir hier auch mehrfach bestätigt wurde es wäre sinnlos) sondern das GSR. im gespräch hatte er beides für möglich gehalten, fand jedoch die variante ASR besser (warum auch immer). und natürlich habe ich bei ihm druck gemacht und im sekretariat mehrmals angerufen. da hieß es dann immer, die akte wäre "offen" und fürs sekretariat nicht einsehbar, somit also direkt beim anwalt. wodurch bei mir der eindruck entstand, es passiert was und er macht irgendwas (ist das erste mal das ich einen anwalt habe). ich dachte also: wenn er gar nichts machen würde, dann würde man mir das ja einfach sagen am telefon. stattdessen wurde mir immer gesagt: sobald es was neues gibt melden wir uns bei ihnen. war irgendwie ein ziemlich blödes missverständnis, aber ist ja nicht mehr zu ändern...
das seit juni der umgang nur minimal praktiziert wird liegt daran, dass das jugendamt und die großeltern das so festgelegt haben. da ja davor eine längere umgangspause war. bei der verhandlung damals habe ich ja auch gesagt, dass ich auf jeden fall den umgang möchte. woraufhin die großeltern sich bereit erklärten, den umgang auch zu fördern. beim jugendamt wurde mir hinsichtlich mehr umgang nicht geholfen. erst auf viel druck hin wurde halt geäußert, eine ausweitung ginge nur mit begleitetem umgang. warum man das auf einmal für so notwendig erachtet, wurde nicht begründet.
ja, der richter sagt er kennt die mitarbeiterin und die richterin. er gab sich hinsichtlich des ASR auch sehr siegessicher, wohingegen ich da sehr skeptisch war und bin, erst recht nach den vielen informationen die ich hier im laufe der zeit gelesen habe.
ich werde dem anwalt also diese "rohe" stellungnahme schicken in der hoffnung, dass er das ganze dann aufbessert und ordnet, sodass es schlüssig klingt? und sie nicht selber ans gericht schicken.
ich hoffe nur, er macht das überhaupt - bisher habe ich noch keine infos bezüglich der verfahrenskostenhilfe. ob er ohne diese info so richtig aktiv wird, weiß ich natürlich nicht, denn wie es bei mir finanziell aussieht weiß er ja sehr gut.
angenommen die großeltern beantragen nun das ASR - dann werden die das doch eher kriegen als das jugendamt, oder?
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Servus TheMaverick,
merkst Du eigtl., dass Dir nur noch relativ wenig geantwortet wird? Das hat meistens Gründe u. ich schreib Dir jetzt mal etwas, um Dich evtl. "wachzurütteln".
Dein letzter Beitrag zeigt deutlich, dass das, was DU denkst und unterstellst und das, was andere denken, ziemlich auseinander fällt. Du erteilst sich widersprechende Aufträge, telefonierst, wunderst Dich, denkst eine "offene" Akte sei normal, sprichst mit der Sekretärin anstatt mit dem Chef, denkst das läuft, tut es aber nicht, ärgerst Dich im Forum darüber, machst aber nichts als Telefonieren, usw.
Eigtl. willst Du das ASR ja auch deswegen nicht beantragen, weil Du mit Deiner Freundin evtl. schon bald Umziehen willst. Die KM kann sich nicht ums Kind kümmern. Du hast es -warum auch immer- auch nicht getan; aber die, die wirklich am allerwenigsten für die Entstehung des Kindes u. zur Gesamtsituation beigetragen haben, nämlich die Großeltern + JA, die kümmern sich nachweislich...und das kalendertäglich, nicht nur sonntags...
Und der gesamte Zustand ist zwischenzeitlich "aktenkundig". Zusammen mit der Tatsache, dass da ein Kindsvater ist, der sich -trotz der gravierenden Gesamtsituation- nicht richtig kümmert...sich hinhalten lässt, wochenlang verschwindet, u. offenbar der Auffassung ist, andere werden das alles für ihn erledigen...bei einer 2-jährigen Tochter...
@TheMaverick: Vorstehendes ist vermutlich überspitzt dargestellt u. unterschlägt vermutlich Deine wirklichen Absichten u. Gefühle gegenüber Deinem Kind. Die erwähnten Geheimzeichen zwischen Dir u. Deiner Tochter "reissen" das alles jedenfalls nicht heraus. Da fehlt es für Dich am "Gesamtkonzept".
Es ist dem Kind u. Dir zu wünschen, dass Du jetzt endlich einmal kalt duscht u. Dir darüber klar wirst, wie die Zukunft aussehen soll u. was Du beizutragen bereit bist. @brille u. @united haben richtigerweise schon darauf hingewiesen, das dieser Weg (aufgrund der Versäumnisse der Vergangenheit) schwer wird, aber sicher nicht unmöglich ist.
Also werde endlich tätig. Die "Überforderung" ist dazu da, überwunden zu werden..
Viel Erfolg
Hallo Maverick.
Dein Brief enthält gute Ansätze. Da aber das JA ohnehin nicht auf Deiner Seite zu sein scheint, würde ich die Vorwürfe etwas schärfer zurückweisen. Auch solltest Du denText besser gliedern.
Vor allem würde ich begründen, warum Du bisher so wenig Umgang am We hattest (Mutter wollte das so).
Dann würde ich darauf hinweisen, dass Du nun selbst das Sorgerecht beantragen wirst, da Du nicht siehst warum das JA dies besser kann als Du, Du aber bereit bist das Sorgerecht mit den Großeltern zu teilen (besprich das doch mal mit denen. Vielleicht sind die jetzt bereit, mehr mit Dir zusammen zu arbeiten)
Auch würde ich darauf hinweisen, dass Du den Umgang einklagen wirst, da weder Grosseltern noch das JA auf Deine Umgangsvorschläge eingegangen sind.
Du hast jetzt das Problem, dass Du in der Rechtfertigungsrolle bist anstatt wie Dir hier schon mehrfach empfohlen wurde, endlich in die Offensive zu gehen.
Ob Dein RA wirklich so bocklos ist, weil er wegen VKH und dem relativ niedrigen Streitwert bei Sorgerechtsverfahren keine Anreize hat oder obs an Dir liegt, lässt sich nur schwer sagen.
Wenn Du der Meinung bist, dass der unmotiviert ist, such Dir schnell nen neuen und beantrage Fristverlängerung, damit sich der neue RA einarbeiten kann.
Wie auch immer: Dein Fall bleibt kompliziert.
Und sorry für die Rechtschreibfehler. Habs mit meinem Smartfön geschrieben.
BP
ja, also das tut schon etwas weh, sowas zu lesen, bagger 1975. ich habe ja nie behauptet, dass ich keine fehler gemacht hätte, ich WEISS das einiges falsch gelaufen ist und natürlich mache ich mir vorwürfe deswegen, aber viele sachen wusste ich schlichtweg nicht besser. ich war noch nie zuvor in so einer situation und es ist mir eigentlich viel zu wider, um meine tochter zu streiten mit anwälten, gericht etc, sowas wollte ich nie und habe es jetzt trotzdem. wenn ich nicht sehen würde, wie toll die umgänge laufen und was für eine bindung wir trotz der ganzen situation haben, hätte ich vielleicht längst aufgegeben.
es sind viele dinge nicht so gelaufen, wie sie sollten und natürlich waren nicht immer nur die anderen schuld! aber das ich das ASR nicht beantragen wollte, hat nichts damit zutun, dass ich mit meiner freundin eventuell verziehen will (was wir wegen der ganzen sache aufs eis gelegt haben!), sondern auch damit, dass ich mich hier eingehend informiert habe und weiß, wie schlecht die chancen für mich stehen. wäre ich in einer finanziell besser gestellten position, würde ich viele dinge einfach versuchen, verfahren anzetteln etc. aber ich habe nun mal wenig geld und noch dazu schulden, kann froh sein das ich überhaupt einen job habe und möchte, wenn es eben geht, nur dinge tun die auch eine geringe chance haben und nicht von vornerein zum scheitern verurteilt sind! aber ich kann verstehen, wenn man meine ansichten nicht nachvollziehen kann und ich zwinge auch keinen, das zu tun.
ich bin froh über jeden hilfreichen beitrag hier und dankbar für jeden der sich die zeit nimmt, etwas zu meinen problemen zu sagen oder mir einfach zuhört, auch bin ich gewiss nicht kritikunfähig und ich nehme es mir zu herzen, was ihr hier schreibt. denn ihr seid letztlich meine einzige anlaufstelle, weil ihr aus eigener erfahrung sprechen könnt. und wenn jeman hier nicht antworten möchte, weil ich ja sowieso alles verkehrt mache, dann ist das auch okay für mich und dann kann ich es nicht ändern. ich wüsste als außenstehender vielleicht auch manchmal nicht, was ich zu so einem komplexen und langen thread noch sagen soll.
bester papa, dir danke ich besonders für deine geduld und deine nette beratung! ich werde die stellungnahme überarbeiten und sie dann als rohfassung dem anwalt schicken mit dem hinweis, mir bescheid zu sagen wenn er es nicht schafft, fristgerecht dort eine gute stellungnahme einzusenden, damit ich es im notfall dann selbst tun kann.
ansonsten hoffe ich, dass ich hier auch weiterhin nach rat fragen kann und bin für jeden beitrag dankbar und wie gesagt, niemand ist perfekt. ich liebe meine tochter und ich bin bereit mich um sie zu kümmern und würde auch gerne verantwortung übernehmen und ich wünsche mir nichts mehr, als das man mir etwas entgegen kommt anstatt einfach gar nicht zu vermitteln...
und noch einmal was zu den großeltern: natürlich ist es sehr ehrenvoll und nett, dass sie meine tochter aufgenommen haben und sie versorgen, aber 1. wollen sie es ja unbedingt so und 2. geht es ihnen, trotz ehrbarer ansichten, vorallem ums geld und ums gewinnen, weil sie es mir nach wie vor übel nehmen, ihre psychisch kranke tochter verlassen zu haben. und das spekuliere ich nicht, sondern ich weiß es leider. nichtsdestotrotz versuche ich mich stets mit ihnen gut zu stellen, weil ich weiß, dass sie am längeren hebel sitzen und meine ex ja auch zwischenzeitlich schon mal mit der kleinen dort gewohnt hat, als es krankheitsmäßig wieder bergab ging. und da sie nur eine straße von der wohnung meiner ex entfernt wohnen, waren sie natürlich von anfang an viel mehr involviert als zum beispiel meine eigenen eltern. was ich damit sagen will ist, diese bindung von ihnen zu meiner tochter besteht ja nicht erst seit meiner ex das kind weggenommen wurde. und ich sehe gute chancen für sie, das sorgerecht zu bekommen, denn sie haben laut bericht auch alle auflagen erfüllt (z.b uroma ins pflegeheim gesteckt und mehr platz zu haben).
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Moin.
Noch ein paar Hinweise:
Dein RA kann auch Fristverlängerung beantragen, falls er das so schnell nicht hinbekommt. Aber 2 Wochen sollten eigentlich ausreichend sein.
Lass Dir sein Schreiben vorher kurz per email schicken, damit Du drüber gucken kannst.
Belege in Deinem Schreiben, wann Du dem JA und den Großeltern Umgangsvorschläge gemacht hast. Lege das Schreiben ans JA bei.
Und noch mal: Du musst dem Gericht deutlich machen, dass es da noch einen Vater gibt, der sich kümmern möchte, den man aber bisher nicht gelassen hat. Also ändere Dein Image von "Vater ist nicht interessiert" zu "Vater ist interessiert, wurde aber bisher ausgebremst"
Ich fürchte, für das Gericht und JA ist der Vater irgendwie nicht existent. Dazu gehört auch, dass Du schnellstens eine Umgangsklage einreicht.
Und auch wenn das Sorgerecht nicht Deine derzeit wichtigste Baustelle ist, aber es ist sinnvoll, jetzt dazwischen zu gehen und ein Zeichen zu setzen. Mag ja alles ein langer, schwieriger Weg ein, aber irgendwann musst Du mal damit anfangen.
Und wenn Du hier lange Beiträge schreibst: Gliedere den Text besser und mach Zwischenüberschriften, sonst liest das keiner. Oder kürze die Beiträge ein wenig.
Viel Glück.
BP
danke für deine hinweise. ich werde das, was du gesagt hast, beherzigen! vorallem danke für den hinweis mit der fristverlängerung, werde meinem anwalt das so mitteilen. die stellungnahme habe ich nochmals überarbeitet und bin damit nun zufriedener als zuvor.
aktuell:
gerade habe ich post von der verfahrensbeistandschaft meiner tochter bekommen. die rechtsanwältin bittet um einen gesprächstermin in den nächsten tagen. ich habe ihr geantwortet, dass ein termin am späten nachmittag möglich ist und ich gerne meine lebensgefährtin mitbringen möchte, aufgrund der sprachlichen probleme.
im brief steht, dass ihre aufgabe in dem gerichtsverfahren darin besteht, die interessen meiner tochter festzustellen und deren wünsche und bedürfnisse im gerichtsverfahren zur geltung zu bringen. es sollen gespräche mit den eltern geführt werden, um eine einvernehmliche regelung zu bewirken. (im bericht des jugendamts stand aber schon, dass ein gespräch mit der kindesmutter wegen des psychiatrieaufenthalts nicht möglich war).
weiterhin steht dort, das gericht hätte um eine stellungnahme gebeten bis zum 21.11.
habt ihr vielleicht erfahrung mit sowas und tipps für das gespräch mit der verfahrensbeistandschaft? ich kann mir noch nicht so wirklich etwas darunter vorstellen.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
im brief steht, dass ihre aufgabe in dem gerichtsverfahren darin besteht, die interessen meiner tochter festzustellen und deren wünsche und bedürfnisse im gerichtsverfahren zur geltung zu bringen. es sollen gespräche mit den eltern geführt werden, um eine einvernehmliche regelung zu bewirken. (im bericht des jugendamts stand aber schon, dass ein gespräch mit der kindesmutter wegen des psychiatrieaufenthalts nicht möglich war).
Das ist ein Standardspruch. Die Aufgaben des VB ergeben sich aus § 158 BGB. Der stand bei mir auch drin. Nach der einvernehmlichen Lösung habe ich bei meinem VB lange gesucht. Am Ende standen falsche Tatsachen im Bericht drin, aber auf beiden Seiten. Den Bericht habe ich 5 Min vor der GSR-Verhandlung in die Hände gedrückt bekommen.
Bleibe locker und freundlich, schildere immer aus Sicht Deiner Tochter und nennen die Punkte, die Du hier auch genannt hast, sprich warum und wieso der Umgang bisher so spärlich war, etc. , dass das JA sowie die Großeltern bisher nicht auf Deine Umgangsvorschläge reagiert haben und Du den Umgang unbedingt ausweiten möchtest. Sprich auch das GSR an. Begleiteten Umgang lehnst Du aus o.g. Gründen ab.
Der VB will sich einfach nur einen Eindruck von Dir, den Großeltern und vermutlich auch von der KM verschaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der an einer einvernehmlichen Lösung arbeitet. Der gibt am Ende eine schriftliche Stellungnahme ab, wo das Kind am besten aufgehoben ist.
habt ihr vielleicht erfahrung mit sowas und tipps für das gespräch mit der verfahrensbeistandschaft? ich kann mir noch nicht so wirklich etwas darunter vorstellen.
Wir hatten den Verfahrensbeistand ein paar Mal zu Besuch; sie hat mit den Beteiligten (Vater/Mutter/Kind) sowohl alleine gesprochen als auch die Elternteile jeweils mit dem Kind "erlebt". Ich habe bei den Gelegenheiten natürlich nicht nur auf Fragen geantwortet sondern auch selbst aktiv das Wort ergriffen um zu schildern, wie aus meiner Sicht dem Wohl des Kindes am besten entsprochen werden kann. Entsprechend zufrieden war ich dann auch mit der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes bei Gericht.
Gruss,
gardo
aktuell:
gerade habe ich post von der verfahrensbeistandschaft meiner tochter bekommen. die rechtsanwältin bittet um einen gesprächstermin in den nächsten tagen. ich habe ihr geantwortet, dass ein termin am späten nachmittag möglich ist und ich gerne meine lebensgefährtin mitbringen möchte, aufgrund der sprachlichen probleme.
@The Maverick:
Noch einmal: Sämtliche(!) Beteiligte bedienen sich im Verfahren der Hilfe von Anwälten: die Großeltern, die KM, (über das Gericht angeordnet) auch das Kind...
Nur Du stehst ohne Anwalt da, meinst das irgendwie selbst hinzubekommen und kennst nicht einmal die Aktenlage im Verfahren(!)
Für einen überstürzten Termin
am späten nachmittag
besteht überhaupt kein Anlass.
Wegen Deiner Überforderung u. möglichen Missverständnissen (die ja bereits in der Vergangenheit immer zu Deinen Lasten gingen) absolvierst Du das Gespräch definitiv nur mit einem eigenen(!) Anwalt.
Und ja, auch Anwälte müssen von etwas leben u. es erhöht definitiv den Arbeitswillen u. die Arbeitsbereitschaft, wenn Du etwas Geld zusammen kratzt und Deinem Anwalt einen Vorschuss leistest. Besprich Dich umgehend mit ihm über das weitere Vorgehen und bitte ihn um Hilfe und teile Dein Bedauern mit, dass es Anfang Juli zu einem Mißverständnis gekommen ist...
Wie @BP bereits geschrieben hat, kannst Du Dir auch einen anderen Anwalt suchen; aber unternimm jetzt endlich etwas; Du könntest seit Mai(!) viel, viel weiter sein...
Das Ziel ist:
Also ändere Dein Image von "Vater ist nicht interessiert" zu "Vater ist interessiert, wurde aber bisher ausgebremst"
Viel Erfolg dabei
Edit: Tippfehler
danke für eure beiträge. hatte schon fast befürchtet, dass diese wohlklingenden worte alá "einvernehmliche lösung" eher floskeln sind. aber gut zu wissen, dass es auch positives zu berichten gibt, wie z.b bei gardo.
bagger 1875, ich habe ja einen anwalt. dieser hat auch bereits akteneinsicht beantragt. das war letzte woche. was genau damit gemeint ist, dass ich die aktenlage nicht kenne, verstehe ich leider nicht so ganz. ich kriege ja berichte vom jugendamt immer hierher geschickt, also es ist ja jetzt nicht so, als ob ich über gar nichts bescheid weiß. was könnte ich denn machen, um die aktenlage zu kennen? welche dokumente meinst du genau damit? es wäre sehr nett, wenn du mir das nochmal kurz erklären könntest, ich stehe irgendwie auf dem schlauch.
den termin wollte ich schnell machen, weil die verfahrensbeistandschaft mich gebeten hat, ich solle spätestens bis zum 11.11 einen termin ausmachen, da sie wohl bis zum 20.11 schon diese stellungnahme verfassen muss.
eigentlich hatte ich vor, dort einfach mit meiner freundin hinzugehen. sie ist recht kompetent und taktvoll. das du mir nun die begleitung durch den anwalt nahe legst, stimmt mich natürlich nachdenklich und ich wusste auch gar nicht, dass sowas üblich ist. ich dachte der kommt nur zu verhandlungen mit. ich müsste dann mal nachfragen, ob der da mithin kommen würde. mit dem vorschuss das klingt auf alle fälle logisch, aber viel geld hätte ich da wirklich nicht zur verfügung. aber wenn ich ihm einen vorschuss anbiete, wäre das bestimmt nicht verkehrt. denn ob diese verfahrenskostenhilfe überhaupt bewilligt wird ist ja auch noch nicht klar.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
@TheMaverick:
Die "Aktenlage" bezieht sich auf die vollständige Gerichtsakte und die Vorgangsakte des JA. Ich gehe davon aus, dass Du diese Akten nicht vollständig kennst.
Diese Akten sollte Dein Anwalt eigtl. längst beigezogen und kopiert haben, damit Du sie (ggfs. auszugsweise) einmal lesen kannst. Auf den Umfang u. v.a. den Inhalt dieser Akten darfst Du gewiss gespannt sein...und es ist anzunehmen, dass Du darin nicht unbedingt in einem super Licht dargestellt wirst.
Diesen Akteninhalt einmal genau zu kennen ist aber extrem wichtig, weil nur so Dein Anwalt und Du die richtigen Schritte einleiten könnt.
Aktuell sprichst Du nämlich immer noch wie der Blinde von der Farbe ohne die genauen Hintergründe überhaupt zu kennen und eigtl. ist das umso schlimmer, weil Dir seit Mai 2013 sehr viele Menschen mit Erfahrung ziemlich ausführlich geschrieben haben...und nichts voran geht und es schließlich um Dein Kind geht....
Und @TheMaverick: In Deiner Angelegenheit scheint überhaupt nichts "üblich" zu sein; deshalb noch einmal der Hinweis, besser vorsichtig zu sein und sämtliche Erklärungen mit Hilfe des Anwalts zu erledigen und sich mit ihm auch penibel abzustimmen, auch wenn Dich das etwas kostet, denn viele Chancen wirst Du wohl nicht mehr bekommen...
okay danke für die erläuterung. jetzt verstehe ich, was du damt meinst.
wobei ich es dann noch seltsamer finde, dass mein anwalt mir also ohne die ganze aktenlage zu kennen sofort zum alleinigen sorgerecht geraten hat.
den brief und die unterlagen hat er jedenfalls morgen früh in der post und ich hoffe einfach, ich bekomme eine schnelle rückmeldung.
aber meint ihr nicht das die großeltern viel eher das sorgerecht übertragen bekommen, als das jugendamt? also ich weiß das hier niemand hellsehen kann! aber mir erschließt sich das nicht so ganz, weil meine tochter ja dort lebt und die auch alle auflagen erfüllen. warum soll dann denn das jugendamt alle rechte bekommen, ist ja in dem sinne nicht notwendig, weil die großeltern das ja übernehmen würden...es wäre ja auch für mich immernoch besser, die großeltern bekommen es, anstatt das jugendamt, oder? (also für den fall das ich halt "leer" ausgehe und nicht mal hälftiges sorgerecht erhalte). danke für eure hilfe!!! :thumbup: und geduld.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Naja ich kann mir schon vorstellen, daß das Gericht eher einen Vormund bestellt wenn die Großeltern eine gewisse Altersgrenze überschritten haben.
Aber schwer zu sagen. .
Hallo Maverick,
ich denke auch, dass das JA das Sorgerecht bekommt, weil die Großeltern aufgrund ihres Alters im Prinzip jederzeit ausfallen können aber natürlich nicht müssen. Zu erwarten wäre, dass Deine Tochter weiterhin bei den Großeltern lebt, das Sorgerecht aber beim JA liegt. Sollte sich der Zustand der Mutter bessern, so dass sie die Sorge wieder ausführen kann, dann würde sie das Sorgerecht auch wieder erhalten.
Wenn Du planvoll das GSR anstrebst, Dich als verantwortlichen Vater etablierst, steht einem Wechsel Deiner Tochter zu Dir nicht viel im Wege, willst Du das nicht, dann bleibst Du trotzdem der Vater mit einem Recht auf Umgang. Dein Kind ist doch nicht "weg" nur weil das JA das Sorgerecht hat.
VG Susi
guten morgen ihr zwei.
danke für eure antworten.
also das meine ex das sorgerecht jemals zurück bekommt, kann ich mir absolut nicht vorstellen. ihre psychose ist ja chronisch. eine krankheitseinsicht hat aber noch nie bestanden. schon als ich noch mit ihr zusammen gelebt habe, hat sie ihre medikamente nur sporadisch genommen, mein erinnern und bitten hat nicht viel bewirkt. im bericht vom jugendamt steht auch drin, dass sie ihr ganzes leben auf medikamente angewiesen sein wird...
das einem wechsel zu mir nicht viel im wege steht, kann ich so nicht sagen. da das jugendamt ja nicht auf meiner seite ist und mir ja nicht mal eine umgangsausweitung ohne begleitung zutraut, würden die einem wechsel zu mir bestimmt niemals zustimmen. ;( zumal ja immer betont wird, wie wohl meine tochter sich bei den großeltern führt, wie stark die bindung ist, dass sie sich dort eingelebt hat, in den kindergarten geht etc pp...
ich hätte sie gerne bei mir und auch meine partnerin stände 100 prozent dahinter, aber das ist wunschdenken..
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin.
Jetzt mach Dir erst mal nicht so viele Gedanken, wer wann vielleicht mal das Sorgerecht bekommt.
Siehe erst mal zu, dass Du den Umgang ausbaust und den begleiteten Umgang los wirst. Und zwar asap.
Und rufe heute noch bei Deinem RA an, ob der Brief angekommen ist. Sprich mit ihm persönlich und nicht nur mit der Sekretärin.
LG
BP
hallo zusammen.
der anwalt kümmert sich nun um alles. persönlich zu sprechen war er jedoch nicht.
heute erhielt ich allerdings post vom jugendamt.... die haben mir einen termin geschickt zum persönlichen gespräch. bei dem gespräch dabei sein sollen sowohl die großeltern als auch der beistand meiner tochter und die zuständige mitarbeiterin vom jugendamt. meine gehaltsabrechungen soll ich auch (mal wieder!) mitbringen... bei dem gespräch soll es um die regelung der umgangskontakte gehen (wo ich ja schon weiß, dass die auf alle fälle betreuten umgang wollen!)
was soll ich nun machen? ich will auf gar keinen fall (!) alleine zu diesem gespräch gehen. und ich denke mal nicht, dass die großeltern meine freundin dulden werden. also das die mit rein kommt.
was habe ich jetzt für möglichkeiten? muss ich den termin auf jeden fall wahrnehmen, weil es mir sonst negativ ausgelegt wird? habe ich das recht, jemanden mitzubringen, oder können die bestimmen, wer sich das mit anhört und wer nicht? bei dem gespräch mit dem anwalt aufzutauchen, wäre sicher zu viel des guten, oder? :exclam:
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin.
Du solltest an dem Gespräch teilnehmen und deine Freundin mitnehmen.
Wenn die Anderen zu zweit kommen, kommst du auch zu zweit.
Du solltest das allerdings vorher ankündigen.
Und zwar nicht als Frage oder Bitte, sondern als Feststellung.
Wenn die Großeltern ein Problem mit deiner Freundin haben, können sie draußen warten.
Und deine Einkommensunterlagen lässt du schön zu Hause.
Um Unterhalt geht es in diesem Gespräch nicht.
Das kündigst du aber nicht vorher an.
Den Anwalt solltest du aber auch nicht mitnehmen.
Du wirst in diesem Gespräch ruhig und konstruktiv sein aber aber auch deutlich und konsequent bei deinen Forderungen:
Regelmäßiger und unbegleiteter Umgang mit deinem Kind.
Wenn du dich auf begleiteten Umgang einlassen solltest, dann nur, wenn die (wenigen) Termine genau festgelegt werden und vor Allem die unbegleiteten Umgänge danach.
Auch leere Versprechungen und, bei guter Führung, eine vage Hoffnung auf bessere Zeiten akzeptierst du nicht.
Wenn sie sich auf keine klare Regelung einlassen, beendest du das Gespräch freundlich und weist darauf hin, dass nun eine gerichtliche Lösung angestrebt wird.
Ebenso, wenn das Gespräch zu eskalieren droht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Mav.
exakt dasselbe wie Beppo wollte ich auch schreiben - also kann ich mir das sparen. Aber für Dich vielleicht wichtig, dass es nicht nur Beppo so sieht.
Vielleicht eine klitzekleine Ergänzung/ Klarstellung:
Du solltest das allerdings vorher ankündigen.
und zwar ggü. dem JA als einladendem zum Termin. Ggf. einfach schriftlich und höflich für die Termineinladung bedanken, Termin bestätigen und eben ankündigen, dass Du Deine Freundin mitbringst. Achja, und das ganze max. 4 Tage vor dem Termin.
Gruss und ein schönes Wochenende, Toto