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Vorladung - ich brauche dringend Hilfe

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(@themaverick)
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danke für eure meinungen!

sollte ich mich denn auf begleiteten umgang überhaupt einlassen? oder dabei bleiben, dass es dafür keinerlei anlass gibt?

und was ist, wenn die großeltern total ausrasten, wenn sie meine freundin sehen und die mit hinein kommen will (ist denen absolut zu zu trauen). bestimmt werden die mitarbeiter dann sagen, sie soll draußen warten. können wir dann einfach gehen? dann muss ich aber bestimmt mit einem sehr schlechten bericht rechnen alá "gespräch gescheitert weil der kindesvater sich nicht alleine zum gespräch traute"?

wie ist da eure einschätzung... habe angst vor so einer eskalation.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 09.11.2013 14:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie oben schon geschrieben:

Du lässt dich auf den BU nur ein, wenn er begrenzt ist und um überhaupt Umgang zu bekommen.

Und deswegen sollst du die Teilnahme deiner Freundin ja ankündigen.
Wenn der Teilnahme nicht widersprochen wird, ist sie verabredet.
Wenn die Großeltern dann ausrasten, ist das ihr Problem.

Wenn deine Freundin nicht teilnehmen darf, gehst du.

Und wenn diese Leute deswegen einen schlechten Bericht schreiben wollen, werden sie das so oder so tun.

Zieh mal deine Bangbüx aus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2013 14:57
(@themaverick)
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okay danke...

auch für den tipp mit den gehaltsabrechnungen. ich verstehe auch wirklich nicht, warum die die schon wieder haben wollen, ich hab die ja dieses jahr schon eingereicht und da steht ja sogar in dem brief, es soll um die umgangskontakte gehen. und dann ganz am ende die bitte, die aktuellen gehaltsabrechnungen mitzubringen.... vielleicht weil die großeltern deshalb immer auf die barrikaden gehen und meinen ich hätte mir die selber gedruckt.  :knockout:

eine frage hätte ich noch. ich werde die kopie des briefes ja an meinen anwalt schicken zu vervollständigung. soll ich ihn gleichzeitig auch noch um eine einschätzung wegen dem gespräch bitten, also um seine meinung. oder haltet ihr das für unnötig und einfach nur kosten in die höhe treibend?

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 09.11.2013 15:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Würde ich ihm nicht schicken.
Du kannst ihm ja hinterher vom Ergebnis erzählen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.11.2013 15:06
(@themaverick)
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ja im prinzip schon, nur steht in der stellungnahme die ja bis zum dienstag abgegeben muss und die ich verfasst habe, dass die jugendamtsmitarbeiterin sich auf meinen brief wegen einer umgangsregelung nicht zurück gemeldet hat. was sie ja nun doch getan hat. und das ich begleiteten umgang ablehne und die vorrausetzungen für eine umgangsklage gegeben sind, weil keine außergerichtliche vermittlung erfolgte.

tja und nun dann kurz vor knapp doch ein brief vom jugendamt plus termin.... daher dachte ich halt, es wäre besser, dies dem anwalt mitzuteilen.

im übrigen danke ich euch allen sehr!!

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 09.11.2013 15:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann schreibe ihm das in einer kurzen Notiz aber labere ihn nicht voll.

Dass sich das JA, nach deinen Aktivitäten doch noch gemeldet hat, ist jedenfalls kein Grund jetzt zurück zu weichen.

Und höre auf, immer "Ja, aber" zu sagen.
Denke es noch nichtmal.

Das JA ist niemand vor dem man Angst haben muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.11.2013 15:30
(@bester-papa)
Registriert

Hi Maverick.

Ich kann @Beppo nur voll und ganz zustimmen.

In meiner Sorgerechtsverhandlung bat ich vorher auch das JA um ein Vermittlunggespräch.
1 Tag vor dem Termin rief mich das JA und teilte mir mit, dass Exe nur mit RA zu dem Termin erscheinen wolle, ansonsten würde das Gespräch nicht zustande kommen.
KM hätte ja das Recht jemanden mitzubringen.

Ich stimmte dem zu weil ich über dieser Ratte stand u ich dachte mir: Besser ich bin mit der da zusammen und kann ihre Vorwürfe gleich widerlegen als dass diese Ratte da alleine sitzt und über mich herzieht. 

Das aber Exe ihre Ratte mitbrachte, kam weder beim JA noch später bei Gericht gut an.

Also: Lass bei Gesprächen mit JA oder dem VB den RA zu Hause.  Sage aber 1 Tag vorher, dass Du Deine Freundin gerne als Begleitperson mit bringen möchtest, weil Du so unsicher bist.

Ansonsten nimmst Du, wie @Beppo schon schrieb,  am Gespräch nicht teil.

Viel Glück und starke Nerven.

BP

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Geschrieben : 09.11.2013 18:57
(@themaverick)
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ich danke euch allen!!

ich weiß, ich mache mir immer sehr viele gedanken und sorgen. aber ich werde eure ratschläge befolgen und dem jugendamt kurz vorher ankündigen, dass ich das gespräch nur in begleitung meiner freundin machen werde. einerseits könnte das zwar unselbstständig wirken, aber ich habe ja wirklich sehr starke probleme durch die sprachstörung und bin eingeschränkt dadurch. alleine das sollte ja das beisein meiner freundin (vertrauensperson) rechtfertigen..

kurzes update, gestern habe ich meine tochter abgeholt und war mit ihr bei meinen eltern. war wie immer sehr schön, wenn auch kurz (2 1/2 stunden). tochter hat sich sehr wohl gefühlt.  🙂 und unsere ähnlichkeit wird immer stärker! was mich freut. sie sieht mir aus wie aus dem gesicht geschnitten.

diese woche donnerstag ist der termin bei der verfahrenspflegerin. die woche darauf dann der termin beim jugendamt!

außerdem habe ich den großeltern gesagt, ich will die kleine diesen sonntag wieder holen. mal schauen ob es klappt. geredet haben wir wie immer kaum - freundlich und kühl-distanzierte "übergabe"..

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2013 12:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Eine Kleinigkeit, aber vielleicht nicht ganz unwichtig in der Außenwirkung:

aber ich werde eure ratschläge befolgen und dem jugendamt kurz vorher ankündigen, dass ich das gespräch nur in begleitung meiner freundin machen werde. einerseits könnte das zwar unselbstständig wirken, aber ich habe ja wirklich sehr starke probleme durch die sprachstörung und bin eingeschränkt dadurch. alleine das sollte ja das beisein meiner freundin (vertrauensperson) rechtfertigen..

Stelle in dem Schrieb nicht infrage, dass Deine Vertrauensperson dabei. Kündige einfach - wie selbstverständlich - an, dass Du eine Vertrauensperson, nämlich Deine Freundin, mitbringst. Punkt. Nicht "drohen", dass Du ansonsten das Gespräch nicht wahrnehmen wirst.

und verstecke Dich nicht hinter Deiner Sprachstörung. Es ist doch selbstverständlich, dass in einer so großen Runde, wo jede Partei mind. zu zweit am Tisch sitzt, auch Du nicht alleine aufläufst. Würde ich auch so machen - obwohl ich sprachlich nicht eingeschränkt bin.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2013 13:10
(@themaverick)
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hallo zusammen,

gestern war das gespräch mit dem verfahrensbeistand, worüber ich euch kurz berichten wollte.

die frau hat erstmal erzählt, wie schlimm das ja alles mit der kindesmutter sei und das es zum jetzigen zeitpunkt wenig hoffnung gibt, dass meine tochter wieder dort leben kann. mittlerweile ist es wohl aber so, dass sie an den wochenenden stundenweise die psychatrie verlassen kann um unsere tochter zu sehen.

die rechtsanwältin war bei den großeltern zu hause und hat sich davon überzeugt, wie gut es meiner tochter dort geht und was für ein hübsches rosa zimmer sie ja hat... sie fände es schön das die gesamte familie dahinter steht, dass meine tochter dort lebt und sie wäre ein offenes und fröhliches kind, was auch stimmt. so ist sie aber bei jedem, hat mit den großeltern nichts zu tun.

sie befürwortet es wenn das jugendamt das sorgerecht erhält, weil es so weniger konflikte zwischen der kindesmutter und ihren eltern gäbe. auch hat sie gesagt das es die großeltern nicht leicht haben, weil sie für alles die zustimmung des jugendamts benötigen.

sie findet es gut das ich mich kümmern will und meint jede bezugsperson ist in dieser situation wichtig. allerdings ist der umgang nicht ihre baustelle, sondern halt die des jugendamts.... sie fragte mich, was mein ziel wäre für die zukunft. ich habe gesagt ein regelmäßiger umgang im normalen umfang, auch mit übernachtungen irgendwann und das es meiner tochter gut geht und sie die chance erhält eine enge bindung zu mir aufbauen zu können.

sie sagte zu meiner freundin, es wäre doch gut, wenn sie die großeltern mal kennen lernt. meine freundin hat gesagt, sie würde das sogar sehr gerne, allerdings haben die großeltern sich bisher nur abfällig über meine freundin geäußert und können nicht trennen zwischen der vergangenheit und der jetzigen situation.

zum begleiteten umgang meinte sie dann noch: das wäre ja dann keinesfalls für immer.....

dann meinte sie noch es wäre alles einfacher, wenn meine tochter schon selber sagen könnte, was sie will, auch im bezug auf mich. wo ich dann gesagt habe: damit meine tochter das irgendwann mal sagt, muss sie aber eine enge bindung zu mir haben und die kann man leider nicht in 4 stunden im monat aufbauen.... wo sie dann zustimmte.

zuletzt hat sie noch meine schwierigen arbeitszeiten angesprochen, die ja sehr problematisch wären... (ich habe mal um 15uhr schluss, mal um 16 uhr, mal um 19 uhr - ich weiß das vorher halt nie, kann da nichts für und bin froh, überhaupt arbeit zu haben!)

ich habe mir mehr von dem gespräch erhofft. ich war sehr nervös und froh, dass ich meine freundin dabei hatte, die leider sehr viel ergänzen musste... ich denke die rechtsanwältin wird in ihrer stellungnahme schreiben das meine tochter auf alle fälle bei den großeltern leben soll und sie es befürwortet, wenn das jugendamt das sorgerecht erhält.  :thumbdown:

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 13:03




(@themaverick)
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hallo zusammen,

ich habe mich länger nicht mehr gemeldet, weil auf meinen letzten beitrag keine reaktionen kamen und es auch nicht wirklich viel neues gab. möchte nun aber mal ein update schildern, für alle interessierten...

die kindesmutter befindet sich wohl noch immer in der psychiatrie. ich denke aber, es dauert nicht mehr lange, bis sie raus kommt.

der antrag auf hälftiges sorgerecht wurde von meinem anwalt endlich (!) gestellt.

der bericht der verfahrenspflegerin kam. ihrer meinung nach solle man mit der entscheidung des sorgerechts noch warten, bis die kindesmutter aus der psychiatrie entlassen wird und es eine prognose gibt.

ich sehe meine tochter wie gehabt jeden zweiten sonntag, mittlerweile für drei stunden. kurz vor weihnachten konnte ich sie auch mal vier stunden mitnehmen - ausnahme. sie fängt nun richtig anzusprechen, sagt sehr oft papa und fühlt sich in meiner gegenwart sichtlich wohl und entspannt. sie tobt und albert gerne mit mir und mag auch meine freundin sehr gerne.

beim letzten umgang kam es das erste mal vor, dass sie nicht nach hause - also zur oma, wollte. ich musste sie mehrfach auffordern und schließlich gegen ihren willen runter tragen und anziehen. das hat mich sehr überrascht, aber auch ziemlich stark mitgenommen. ich bin seitdem durcheinander und habe das gefühl, ich müsste eigentlich viel mehr tun.

nur was? es steht alles in der schwebe.. ich warte und warte auf gewissheit und einen gerichtstermin. darauf das endlich geklärt wird, wie es weiter geht.

ich will endlich MEHR UMGANG mit meiner tochter und weiß nicht, wie ich es anstellen soll. wenn ich zum jugendamt gehen würde, weiß ich ja was mir blüht und wie deren meinung ist - begleiteter umgang. obwohl ich sie nun schon seit april letzten jahres jeden zweiten sonntag abhole, wir eine bindung zueinander haben und sie mich papa nennt und sich freut, mich zu sehen.

soll ich zum jugendamt gehen, und mich auf den begleiteten umgang einlassen, ohne zu wissen, ob das für mich von vorteil ist?

soll ich abwarten, was die sorgerechtssache angeht und bis dahin sie weiterhin jeden zweiten sonntag holen und gute miene zum bösen spiel machen?

soll ich zum anwalt gehen und zusätzlich zu meinem antrag auf hälftiges sorgerecht eine umgangsklage auf den weg bringen?

die ganze situation ist für mich extrem zermürbend und zehrt an meinen kräften. es belastet mich, meine tochter so wenig zu sehen und sie dann immer wieder nach wenigen stunden zurück zu bringen, als wäre ich ein babysitter statt ein vater. wenn ich nicht merken würde, dass sie mich braucht und ich ihr gut tue, würde ich wohl nicht weiter kämpfen.

ich möchte mein kind endlich länger haben, aber wie soll ich das erreichen, wo so vieles im raum steht und es so viele pateien gibt (jugendamt, verfahrenspflegerin, großeltern, psychisch kranke kindesmutter etc.)

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 05:44
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

ich wollte noch etwas ergänzen:

der anwalt ist der meinung, man sollte erst die sorgerechtssache abklären und dann erst den umgang regeln. aber mir reicht das langsam, ich meine das zieht sich so elendig lange jetzt schon hin...

wenn ich ihm deutlich schreibe er soll eine umgangsklage auf den weg bringen, wie ist das dann mit den kosten? da ich ja verfahrenskostenhilfe erhalte..

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 06:00
(@green)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meines Erachtens wäre "mehr Umgang" für einen positiven Ausgang des Sorgerechtsprozesses sogar sehr hilfreich.

Es spricht nichts dagegen mit Deiner Freundin schriftliche Vorschläge an die Großeltern zu machen, wann Du Dein Kind zusätzlich sehen willst.
Z.B. willst mit Deiner Tochter zum Kleinkindschwimmen oder zum Musizieren, deswegen brauchst Du eine bestimmte Zeit mit Deiner Tochter.

Du zeigst damit Aktivität. Funktioniert es, hat Du mehr Umgang. Antworten die Großeltern nicht oder verweigern Deine Vorschläge, gibt es eine Chance, dass JuA und Gericht merken, dass die Großeltern nicht vorwiegend im Interesse Deiner Tochter zu handeln bereit sind.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 13:54
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Maverick,

bei Dir scheint immer alles schief zu laufen. Hat es jetzt tatsächlich 2 Monate gedauert, bis der GSR-Antrag raus ist?
Damit Dir mehr antworten: Fasse Dich kürzer und mache Zwischenüberschriften!

Was ist nicht verstehe: Du hast das GSR nach neuer Gesetzeslage beantragt. Warum gibt es da schon einen Bericht des VB? Hat die KM noch das Sorgerecht?
Das Gericht muss eigentlich zunächst die KM anschreiben. Sie muss dann innerhalb einer bestimmten Frist kindeswohlrelevante Gründe nennen, die gegen das GSR sprechen. Erst wenn sie das gemacht hat und das Gericht der Meinung ist, dass die Gründe kindeswohlgefährdend sein könnten, eröffnet das Gericht ein normales Verfahren, wo dann auch das JA und der VB um einen Bericht gebeten werden. Aber nicht vorher.

Warum hast Du jetzt schon diese Bericht?

Sofern dann das Gericht im Verfahren die Meinung vertritt, das Sorgerecht sei bei der KM oder den Grosseltern besser aufgehoben, würde ich vom GSR abrücken und aufs ASR gehen. Grund: Die Großeltern verweigern Dir den Umgang. Wenn sie dann auch noch das ASR bekommen, würdest Du weiterhin vom Umgang ausgeschlossen werden. Daher wäre es besser, wenn Du das ASR hättest, weil das Kind dann auch umfassenden Umgang mit den Großeltern und der KM bekäme.

Ich würde auch jetzt zusätzlich eine Umgangsklage starten, denn offenbar haben sich die Großeltern bzgl. Umgang nicht bewegt oder?

Es ist zwar richtig, was Dein RA sagt: Erst GSR, dann Umgang. Aber seit der Gesetzesreform wird das mit der Umgangsklage nicht mehr so heiß gegessen. Und in Deinem Fall ist Eile geboten.

der bericht der verfahrenspflegerin kam. ihrer meinung nach solle man mit der entscheidung des sorgerechts noch warten, bis die kindesmutter aus der psychiatrie entlassen wird und es eine prognose gibt.

Dann mach die Dame mal auf die neue Gesetzeslage aufmerksam. Außerdem geht es nicht um die KM, sondern ums Kind.

Gruss
BP

PS: Sorry für die Rechtschreibfehler. Hab Dir nur schnell geantwortet da wenig Zeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 15:02
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
ich noch mal. Ich habe jetzt noch mal ein paar Beiträge von Dir durchgelesen. ich glaube, der Grund, warum Dir so wenige schreiben, ist auch, weil Dein Fall so kompliziert und undurchsichtig ist.

heute erhielt ich allerdings post vom jugendamt.... die haben mir einen termin geschickt zum persönlichen gespräch. bei dem gespräch dabei sein sollen sowohl die großeltern als auch der beistand meiner tochter und die zuständige mitarbeiterin vom jugendamt. meine gehaltsabrechungen soll ich auch (mal wieder!) mitbringen... bei dem gespräch soll es um die regelung der umgangskontakte gehen (wo ich ja schon weiß, dass die auf alle fälle betreuten umgang wollen!)

Hat es dieses Gespräch bzgl. Umgang nun gegeben oder nicht? Und wenn ja, was ist dabei rausgekommen? In Deinem Beitrag vom 15.11. und 20.01. sprichst Du nur vom VB und GSR.
Gib doch mal ein Update.
Und wann genau wurde der GSR-Antrag bei Gericht gestellt? Welche Frist wurde der KM bzgl. der Erwiderung gesetzt? Ist die schon rum? Oder wurde die KM überhaupt nicht angeschrieben weil sie kein Sorgerecht mehr hat? Wer hat aktuell das Sorgerecht?

soll ich zum jugendamt gehen, und mich auf den begleiteten umgang einlassen, ohne zu wissen, ob das für mich von vorteil ist?

Nee, es wurde doch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Du den begleitenden Umgang ablehnen sollst. Du hast doch das Kind auch alle 2 Sonntage für ein paar Stunden für Dich alleine oder nicht?

soll ich zum anwalt gehen und zusätzlich zu meinem antrag auf hälftiges sorgerecht eine umgangsklage auf den weg bringen?

Ich würde, sofern IMMER noch nicht geschehen, das Gespräch beim JA suchen zusammen mit den Grosseltern. Wenn das nichts bringt, ab zum RA. Für das Gespräch hast Du einen exakten Umgangsplan dabei, wie Du sukzessive den Umgang ausbauen möchtest. Erst für ein paar Stunden mehrmals unter der Woche, später dann mit Übernachtung am Wochenende. Und irgendwann sollte es dann auch eine Ferienregelung geben. Musteranträge gibt es hier im Forum genug.

Und noch mal zu dem GSR-Verfahren: Wie ich schon schrieb, würde ich noch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht, wenn Du merkst, das alles gegen Dich läuft, auf das ASR umschwenken mit der Begründung, die ich Dir oben schon geliefert habe. Damit setzt Du das Gericht unter Zugzwang. Wen alle der Meinung sind, dass das GSR (Du zusammen mit den Grosseltern, dem JA oder der KM) nicht praktikabel sei, dann ist es eben besser, wenn das ASR bei Dir liegt.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 20:27
(@bagger1975)

Servus TheMaverick,

schön, wieder einmal von Dir zu hören und @BP hat eingangs schon die richtigen Fragen gestellt...

Was ist denn bei der empfohlenen Akteneinsicht nun heraus gekommen? Dazu liest sich nichts...auch nicht nach 2 weiteren Monaten...

Es ist ja verständlich, dass Du bei dem von Dir beschriebenen Umgang (jeden 2. Sonntag für 3 Std.) unzufrieden bist...wer wäre das wohl nicht?

Es kann aber nicht erkannt werden, dass Du zielgerichtet die Initiative ergreifst...

Immer soll der Anwalt machen...bei Gesprächen muss die Freundin helfen...stets verstreichen Wochen, ohne dass augenscheinlich etwas voran geht...

Deine Beiträge lesen sich inhaltlich doch gar nicht so unstrukturiert...also bringe endlich Struktur in Dein Leben und das Deines Kindes...

Ein Anfang wäre vielleicht hier einmal "regelmäßige" Rückmeldungen zu geben...gute Tipps gab`s ja schon...

Viel Erfolg und Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 01:37
(@themaverick)
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hallo ihr drei,

vielen dank für eure hilfe und den unermüdlichen rat - ich werde nun noch mal versuchen, licht ins dunkel zu bringen. ich gebe zu, mein fall ist besonders kompliziert und undurchsichtig, was es auch für mich selbst sehr schwer macht. das klingt komisch, aber ich blicke selber nicht richtig durch, weil mein fall so abweicht von vielen anderen..

gespräch bei der verfahrenspflegerin
dazu hatte ich ja eine rückmeldung gegeben. ihr bericht, in dem sie über mich, die großeltern und die kindesmutter schreibt, hat aber nichts damit zutun, dass ich das GSR beantragt habe, sondern war unabhängig davon, da das jugendamt die übertragung des sorgerechts beantragt hat und dazu wohl eine stellungnahme benötigt wurde. die gutachterin kommt zu dem ergebnis: man sollte mit der ganzen prozedur warten, bis die kindesmutter aus der klinik kommt. wann das ist, weiß ich nicht.

gespräch beim jugendamt
zu diesem gespräch kam es nicht, daher auch keine zusammenfassung dazu. der tenor des jugendamts ist aber ganz klar: ausweitung des umgangs nur unter begleitung.

sorgerecht
das sorgerecht hat momentan noch die kindesmutter, die sich seit juni in der psychiatrie befindet (deshalb dauert diese ganze prozedur auch so lange - mit ihr konnte wohl noch kein vernünftiges gespräch geführt werden). das jugendamt hat bereits das ABR und das recht zur gesundheitsfürsorge. ich habe, wie gesagt, dass GSR beantragt. dabei handelt es sich nur um einen dreizeiler, der anwalt hat keine längere begründung etc. dazu geschrieben. der antrag auf GSR wurde vom anwalt nach weihnachten gestellt (von einer frist etc. weiß ich nichts, ich habe seitdem keine neue post mehr vom anwalt erhalten und weiß nur, dass der antrag gestellt wurde). die großeltern haben meines wissens nach kein sorgerecht beantragt.

umgang
ich habe bereits, mithilfe dieses forums, einen umgangsentwurf nach meinen wünschen erstellt. dieser liegt dem jugendamt auch vor. die großeltern sagen ganz klar, dass sie mir die kleine nicht länger geben können, weil das jugendamt ihnen VORGIBT, ich dürfe sie nur zwei stunden mitnehmen. neuerdings geben sie sie mir jetzt drei stunden mit - ob das jugendamt davon weiß, ist mir nicht klar. ich weiß auch, dass die kindesmutter, wann immer sie "ausgang" aus der klinik hat, bei ihren eltern und somit auch bei meiner tochter ist. sie kann quasi meine tochter viel öfter sehen, obwohl sie die psychose hat und nicht ich, einfach, weil die kleine bei ihren eltern wohnt. ob das dem jugendamt klar ist bzw. die das begrüßen, weiß ich ebenfalls nicht.

ich hätte dann jetzt also folgende möglichkeiten:
1. zum jugendamt gehen, deren meinung ich aber bereits kenne (ausweitung definitiv nur mit begleitung)
2. den großeltern den umgangsentwurf vorlegen (die damit sowieso nichts anfangen können und sofort das jugendamt anrufen bzw mich ans jugendamt verweisen)
3. meinen anwalt bitten, eine umgangsklage auf den weg zu bringen, obwohl dieser meint, der erste schritt wäre die klärung des sorgerechts. dazu müsste ich aber wissen, wie das finanziell funktionieren würde, weil ich ja verfahrenskostenhilfe bekomme für den antrag auf GSR.

zum ASR möchte ich noch ergänzen, dass die verfahrenspflegerin fälschlicherweise aufgeschrieben hat, ich würde das ASR nicht wollen. also das steht so im bericht. so habe ich das aber nicht gesagt und ich weiß auch nicht, wie sie darauf kommt. ansonsten hat sie aber sehr neutral geschrieben und auch aufgeschrieben das ich mehr umgang möchte, in zukunft auch über nacht. sie war aber wohl auch der meinung, dass müsse man alles langsam angehen lassen, weil die situation für meine tochter ja so schwer wäre..

und was das thema umgang fördern angeht: fördern die großeltern den umgang, indem sie mir meine tochter jeden zweiten sonntag für drei stunden mitgeben? was wäre denn "fördern" und können die das überhaupt entscheiden, oder liegt das wirklich im ermessen des jugendamts und sie haben da nichts zu vermelden? boykottieren tun sie es ja nicht, dass wäre ja nur der fall wenn sie sie mir gar nicht mitgeben würden, oder?

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 03:19
(@themaverick)
Zeigt sich öfters Registriert

habe mich dazu entschieden, noch mal ganz kurz zu notieren, welche pateien es gibt und was die einzelnen pateien wollen.

kindesmutter
- will das sorgerecht behalten
- möchte das meine tochter wieder bei ihr wohnt
- hat schlechte karten dank chronischer, organischer psychose
- paragraph 1666 kindeswohlgefährdung

großeltern
- wollen, dass meine tochter bei ihnen aufwächst
- haben sehr gute karten (kindergartenplatz, zimmer fertig gemacht, bindung vorhanden)
- wollen unterhalt (kriegen sie bisher nicht von mir und unterhaltsvorschuss steht ihnen nicht zu)

jugendamt
- wollen zusätzlich zum ABR und gesundheitsfürsorge das sorgerecht
- wollen scheinbar das meine tochter bei ihren großeltern lebt, sonst wäre sie ja woanders
- scheinen von meinen "forderungen" wenig erfreut!
- scheinen das mit der kindesmutter sehr kritisch zu sehen

verfahrenspflegerin
- ist von den großeltern sehr überzeugt
- will mit allem warten, bis die kindesmutter gesprächsfähig ist
- fände es leichter, wenn meine tochter sagen könnte, was sie will
- schien aber zu verstehen, dass ich als vater auch wichtig bin und
  hatte verständnis, dass der umgang zu wenig ist

ich
- möchte umgang im normalen umfang
- möchte das GSR, hilfsweise ASR (ist aber wunschdenken)
- möchte das es meiner tochter gut geht
- möchte das sie die chance hat, ihren vater als bezugsperson in ihrem leben zu haben
- möchte gewissheit und klarheit, da mich das warten zermürbt

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 03:44
(@bagger1975)

Servus TheMaverick,

ganz ehrlich?

Woher weisst Du denn so genau, wer von den vielen Beteiligten was, wie genau will?

Vermutest Du es oder denkst Du es Dir nur so zurecht?

Oder hast Du für die Darstellungen in Deinen letzten Beiträgen wirklich tragfähige, stichhaltige Nachweise?

Wenn nein, dann verschaffe Dir endlich Klarheit über den gerichtlichen Akteninhalt durch eine Akteneinsicht über Deinen Rechtsanwalt. Dann weisst Du zumindest einmal wer von den Beteiligten welche Anträge bei Gericht gestellt hat und wie der aktuelle Sachstand ist...
Und erst danach entscheidest Du, ob Du überhaupt, und wenn ja, welchen Antrag Du zusätzlich zum bisherigen GSR-Antrag stellst...

Himmelhergott...Du lammentierst hier seit geraumer Zeit und seitenlang herum:

habe das gefühl, ich müsste eigentlich viel mehr tun.

nur was? es steht alles in der schwebe... ich warte und warte auf gewissheit und einen gerichtstermin. darauf das endlich geklärt wird, wie es weiter geht.

ohne das Naheliegendste zu veranlassen; derweil verfestigt sich die bestehende Situation von Woche zu Woche und von Monat zu Monat fortlaufend weiter...

*Inroniemodus an:
Aus Sicht der Veranwortlichen ist doch aktuell alles in bester Ordnung:
Das Kind ist bei den Großeltern gut betreut und aufgehoben; es hat sogar ein rosa Kinderzimmer. Die KM ist derweil auch gut betreut und in fürsorglicher ärztlicher Behandlung...Gab`s da noch wen? Ach ja, diesen @Maverick, den Vater, der gerade etwas nervt; der kümmert sich nicht wirklich; kommt alle 2 Wochen für 2-3 Std. zu Besuch, obwohl ihm die Situation schon lange bekannt ist; jetzt will er plötzlich mehr Umgang...na ja, der redet viel, aber machen, ja machen tut der nichts...da kommt nichts, das kennen wir ja schon...
*Ironiemodus aus...

Mach Dich endlich einmal gerade und höre auf, auf eine (in Deinem Sinne) korrekte Sachwaltung durch die Behörden (JA, Gericht) zu vertrauen...und unternimm endlich etwas...(z.B. mindestens die empfohlene Akteneinsicht).

Besprich Dich deswegen mit Deinem Rechtsanwalt...

Btw: Ein Umgangsverfahren (auch ohne VKH) kostet nicht die Welt; der Streitwert liegt gemäß § 45 FamGKG bei 3.000,- €, sodass Du (je nachdem ob es zu einem Vergleich kommt) mit eigenen Anwaltskosten i.H.v. ca. 620,- € (ohne Vergleich) bzw. 860,- € (mit Vergleich) zu rechnen hast...

Und wenn Dir schon die empfohlene Akteneinsicht und das Gespräch beim Rechtsanwalt zu viel ist bzw. Dir das ggfs. alles auch viel zu teuer ist, dann, ja dann solltest Du es wohl besser ganz bleiben lassen...

Viel Erfolg, das war`s von mir...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 17:17
(@bester-papa)
Registriert

In Ergänzung zu den richtigen Ausführungen von @bagger:

Sorgerecht:
Da offenbar das JA, die KM und Du das Sorgerecht wollen, wird Dein GSR-Verfahren sicher nicht einfach mal kurz so durchgewunken werden. Normalerweise müsste das Gericht jetzt nach Deiner Antragstellung die KM anschreiben und ihr eine Frist zur Stellungnahme setzten. Ich weiß aber nicht, ob das Gericht die KM überhaupt in der Klinik anschreibt und ob es auch das JA über Deinen Antrag informiert. Insofern brauchst Du etwas Geduld. Du (oder Dein RA) können aber ja mal beim Gericht anfragen, was Sache ist oder eine Sachstandsanfrage stellen. Es sind aber auch gerade mal 4 (??) Wochen seit Antragstellung vergangen.

Dass Dein RA am Anfang nur einen 3-Zeiler geschrieben hat, ist am Anfang völlig ausreichend. Jetzt ist eigentlich die KM am Zug, dem GSR zuzustimmen oder Gründe zu nennen, die dagegen sprechen. Du solltest eigentlich die Schreiben des Gerichts an die KM in Kopie erhalten oder evtl. liegen die schon bei Deinem RA?

gespräch bei der verfahrenspflegerin
dazu hatte ich ja eine rückmeldung gegeben. ihr bericht, in dem sie über mich, die großeltern und die kindesmutter schreibt, hat aber nichts damit zutun, dass ich das GSR beantragt habe, sondern war unabhängig davon, da das jugendamt die übertragung des sorgerechts beantragt hat und dazu wohl eine stellungnahme benötigt wurde. die gutachterin kommt zu dem ergebnis: man sollte mit der ganzen prozedur warten, bis die kindesmutter aus der klinik kommt. wann das ist, weiß ich nicht.

Naja, das spricht ja eher dafür, dass das JA noch kein ASR besitzt. Aber da wäre Akteneinsicht hilfreich. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass der ASR-Antrag des JA und Dein GSR-Antrag in einer Verhandlung entschieden werden.

Umgang:
Unabhängig vom GSR-Verfahren würde ich schleunigst das JA um einen Gesprächstermin zusammen mit den Großeltern bitten. Sofern das Gespräch nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfällt, würde ich einen Antrag bei Gericht stellen, egal was JA oder VB sagen. Du musst das Ganze schleunigst ins Rollen bringen. Je länger Du wartest, desto mehr wird der Status Quo zementiert.
Und Du bist hoffentlich selbstbewusst genug, ggü dem JA begleitenden Umgang in dem Gespräch abzulehnen.

Ganz wichtig: Egal ob GSR oder Umgang, lass Dich nicht vom JA oder VB in einen Endlos-Warteschleife schieben.

Wie @bagger schon schrieb: Mach Dich gerade und gib Gas!

Beste Grüße und starke Nerven!
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 18:32




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