Während der Verhand...
 
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Während der Verhandlung neue "Eingaben"?

 
(@turbo)

Liebe Foris,

ich habe die Suchfunktion bemüht, offensichtlich mit den falschen Begriffen, vielleicht kann mir einer von euch helfen....

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass während einer Verhandlung nur diese Dinge besprochen/beurteilt/verhandelt werden, die bereits im vorausgegangenem Schriftverkehr zu lesen war und neue Aspekte in der Verhandlung an sich gar nicht berücksichtigt werden dürfen.

Stimmt das so und wo finde ich den entsprechenden Paragraphen dazu?

Danke für eure Hilfe!!

LG
Turbo

Zitat
Geschrieben : 04.05.2010 09:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

theoretisch mag es so sein.

In der Praxis gilt das aber nicht.

Auch das liegt im Ermessen des Richters.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 09:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

natürlich, hat es eine große Relevanz, was in dem Schriftverkehr vorher stand.

Jedoch können in der Verhandlung ganz neue Argumente auftauchen, was nicht
vorhersehbar ist.

Also m.E. nach ist in der Verhandlung der Ausgang usw. grundsätzlich offen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 09:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es kann prozesstaktisch durchaus sinnvoll sein, zum Termin noch einen neuen Schriftsatz mitzubringen, der in Kopie natürlich auch der Gegenseite überreicht wird. Und selbstverständlich kann der Inhalt dieses Schriftsatzes dann ebenfalls gleich mitverhandelt werden; es gibt vor Gerichtsverhandlungen keinen "Einsendeschluss" für Schriftsätze. Dem eventuellen Einwand der Gegenpartei, man habe bei solchen Schriftsätzen ja keine Gelegenheit zur Stellungnahme mehr, wird regelmässig mit der Frage begegnet "wieso - Sie sind doch hier!"

Je nachdem, worum es geht, kann diese Überrumpelungstaktik recht erfolgreich sein. Verboten ist sie nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 12:29
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das stimmt allerdings. Es kommt auf die Sache an und was vorher gelaufen ist. Ich hatte das auch
schon, dass die Ex "grundsätzlich" bei Eröffnung der Verhandlung einen Schriftsatz vorgelegt hat.

Das schöne war, die Richterin sagte, sie könne ihren Zettel gleich wieder mitnehmen, sie wird ihn
nicht lesen.   😉

Also wie gesagt, es kommt auf die Verhandlung und den Richter an.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 13:25
(@turbo)

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Hilfestellung!!

Es geht mir nicht primär um Schriftstücke, sondern vielmehr um abgebliche "Beweise"

Können die auch überraschend vorgelegt werden??

LG
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 13:27
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Dem eventuellen Einwand der Gegenpartei, man habe bei solchen Schriftsätzen ja keine Gelegenheit zur Stellungnahme mehr, wird regelmässig mit der Frage begegnet "wieso - Sie sind doch hier!"

...aber die meisten Verhandlungen sehen dann doch so aus, das der Richter die Verhandlung vertagt um der Gegenseite Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern... (Insbesondere wenn die Gegenseite weiblich ist) Ob damit dann etwas gewonnen ist?

Gruß
PP

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 13:28
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es geht mir nicht primär um Schriftstücke, sondern vielmehr um abgebliche "Beweise"

Können die auch überraschend vorgelegt werden??

Durchaus, ja. Entscheidend ist, ob dies als Beweismittel zugelassen wird. Das wiederum entscheidet auch
der Richter.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

...aber die meisten Verhandlungen sehen dann doch so aus, das der Richter die Verhandlung vertagt um der Gegenseite Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern... (Insbesondere wenn die Gegenseite weiblich ist) Ob damit dann etwas gewonnen ist?

familiengerichtliche Verfahren folgen - vielleicht auch aufgrund ihrer "Privatheit" und aufgrund der Tatsache, dass dort Dinge entschieden werden sollen, die gar nicht in Juristenhände gehören - nicht unbedingt stur irgendwelchen Prozessordnungs-Ritualen. Da sitzen eben 3, 4 oder 5 Personen in einem kleinen Raum und unterhalten sich mehr oder weniger strittig über dies oder das. Und da kann es auch vorkommen, dass ein eigentlich nicht zulässiges Beweismittel - beispielsweise ein Telefonmitschnitt - mal angehört oder ein illegal beschafftes Schriftstück angesehen wird, wenn dem Richter seine Existenz bekannt und er der Ansicht ist, das könne zur Klärung eines Sachverhalts beitragen. Man tut sich selbst als Gegenpartei auch keinen Gefallen, dann ein Fass wegen Verstosses gegen die ZPO aufzumachen ("...das dürfen Sie doch gar nicht..."), denn die Souveränität eines Richters in der Frage, woraus er sich seine Meinung bildet, reicht recht weit. Und ob er etwas vertagt oder gleich entscheidet, liegt ebenfalls allein in seiner Hand.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 13:58
(@turbo)

Danke Martin,

das war eine wirklich gute emotionslose Beschreibung, die mich dazu veranlasst wirklich mal an die Souveränität von Richtern zu glauben!! Ich werde also meine Füße still halten....  😉

Gruß
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 15:24




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo turbo,

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass während einer Verhandlung nur diese Dinge besprochen/beurteilt/verhandelt werden, die bereits im vorausgegangenem Schriftverkehr zu lesen war und neue Aspekte in der Verhandlung an sich gar nicht berücksichtigt werden dürfen.

Stimmt das so und wo finde ich den entsprechenden Paragraphen dazu?

einen "Paragraphen" dazu gibt es nicht. Wenn du in der Verhandlung mit einem 15-seitigen Schriftsatz auftauchst, wird diese einfach nur vertagt - und das Gericht ist sauer, weil der Termin sinnlos war - oder das Gericht nimmt den Schriftsatz erst gar nicht zur Kenntnis, insbesondere dann, wenn ausreichend Zeit war, sich schriftlich zu äußern.

Wenn du nun 1 oder 2 oder maximal 3 Dinge vorzubringen hast, die du aus prozesstaktischen Gründen erst am Verhandlungstermin vorbringst, und die zudem leicht zu verstehen sind und keinen stundenlangen Vortrag erfordern, kann das schon sinnvoll und hilfreich sein.

"Überraschende" Beweise gehören sicherlich dazu - insbesondere wenn diese dazu geeignet sind, die Glaubwürdigkeit der Gegenseite zu erschüttern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 00:24
(@Inselreif)

Hallo Turbo,

die rechtlichen Grundlagen für das was Du meinst, finden sich in §§ 296 II, 282 II ZPO.

Allerdings (siehe die zahlreichen Vorbeiträge) macht der Ermessensspielraum des Gerichts die Verspätungsüge gerade im Familienrecht mehr oder wenig witzlos.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 02:38
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, turbo,

ein ähnlicher punkt taucht auf im zusammenhang mit berufungsverfahren:
dort dürfen im allgemeinen nur solche fakten 'besprochen' werden, die auch schon in der vorinstanz behandelt worden sind, d.h. üblicherweise wird kein neuer sachvortrag/beweis zugelassen außer in ganz bestimmten fällen, siehe  § 531 ZPO Satz (2).

vielleicht war in der von dir nur schwach erinnerten 'quelle' ja sowas gemeint??

gruß
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 14:24