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Wann reagiert das Jugendamt eher,...

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das halte ich auch nach wie vor für besser. Aber wenn die Angst auf der einen oder anderen Seite zu groß ist, dass was schief geht, dann wäre es vielleicht doch zu überlegen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 19:47
(@romyh)
Registriert

Sie hat einen starken Willen. Die Angst liegt bei mir. Aber mein LG hat gesagt: Wenn sie keinen Erfolg hat, dann startet er durch. Irgendwer muss sich der Sache ja annehmen.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 19:56
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

nur mal so eine Idee, wie sind denn die Eltern der besten Freundin drauf? Würden die evtl. mitkommen? Ich weiß nicht, so eine wichtige Sache sollte man nicht übers Knie brechen, und auch nicht zwei 13-jährigen Mädels allein überlassen. Wer weiß ob die überhaupt vorsprechen dürfen oder gleich wieder weggeschickt werden.
Oder sie geht da hin, und es geht alles nach hinten los...

besser wäre doch ein strategisches Vorgehen, auf ein paar Tage/Wochen kommts doch nicht an, wenn das Ergebnis dafür stimmt...das müsste der Tochter doch auch einleuchten?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 21:21
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