Hallo,
ich habe, ohne Éinschalten eines Anwaltes, beim zuständigen Gericht vor 3 Wochen einen Antrag auf Erweiterung Umgang und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die KM gestellt.
Im Antrag habe ich am Ende erwähnt, dass man mir mitteilen möge, welche Kosten ich wann zu zahlen habe.
Bis heute habe ich noch keine Info. Weiss jemand, wann die Kosten zu zahlen sind, als Vorschuss oder bekomme ich erst eine info?
Danke
Hi,
der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zählt zum alten Umgangsverfahren.
Die Umgangserweiterung ist ein neues Verfahren. Allerdings handelt es sich dabei um eine sonstige Familiensache und keine Familienstreitsache, damit werden die Gerichtskosten erst mit der Kostenentscheidung fällig und die Zustellung darf nicht von einem Vorschuss abhängig gemacht werden.
Gruss von der Insel