Was erwartet mich
 
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Was erwartet mich

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(@nadda)
Registriert

Hi,

hab jetzt nicht mehr auf dem Schirm wie bald die Gerichtsverhandlung ist. Würde aber versuchen im JA gleich
einen Termin zu bekommen für eine Anbahnung. Damit sich das nicht ewig zieht. Denke auch die lassen die
Kinder jetzt erstmal beim Opa und schauen dann weiter. Eine sinnvolle Lösung wäre ja auch Kinder beim Opa,
Kontakt Anbahnung mit den Vätern und dann (so Mama bis dahin nicht fit ist) Kinder zu den Vätern.

Da ich ja erlebt habe wie schwierig es ist (und wir hatten noch Glück) wenn ein Kind nach Entfremdung und jahrelang
null Kontakt zur neuen Familie wieder Kontakt hat bin ich da auch vorsichtig. Und wir haben nur Umgangskontakte,
aber das war nicht einfach. Ein kompletter Wechsel zu uns wäre sehr viel schwieriger gewesen.

Was ich aktuell am wichtigsten finde ist das ihr Kontakt bekommt, eure Beziehung wieder aufbaut und dann sieht man
weiter.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2020 18:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wegen der Kontaktaufnahme würde ich vorschlagen, dass wir dies letztendlich bei der Gerichtsverhandlung besprechen insbesondere auch in Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung der Kindesmutter welche bis dorthin vielleicht klarer ist.

Das zeigt mir auf, dass die schon einen Plan haben, in dem Du nicht vorkommst.

Ich bleibe dabei. Du musst den Kontakt aufnehmen, zu Deinem Sohn.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2020 20:52
(@nadda)
Registriert

Hi,

stimmt, die haben einen Plan ohne dich. Die Frage ist ob du den Plan noch beeinflussen kannst.
Aber die Chance wenigstens in Kontakt zu treten darfst du nicht verschlafen. Wenn das Urteil durch ist
braucht dich keiner mehr.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2020 21:05
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit Sicherheit haben die einen Plan ohne ihn. Allerdings ist mir unverständlich, warum das JA die Masche der Mutter, den Vater raus zu halten fortführt. Dafür sind sie eigentlich nicht da.

Andererseits steht da etwas von einem schweren Schlaganfall. Vor zwei Jahren erlebte ich das bei einer Bekannten. In der Regel bedeutet das schwere Einschränkungen, zB nicht mehr sprechen können und/oder halbseitig gelähmt zu sein. Einschränkungen, die uU nicht mehr weggehen. Die Frau bekam übrigens einen zweiten, an dem sie dann auch gestorben ist.

Angesichts dessen frage ich mich schon, was das JA vor hat. Das Kind lieber in eine Pflegefamilie als dem Vater zu geben? Wenn ja, warum ? Oder dem Opa? Der Person, die es zugelassen hat, dass seine Tochter verwahrlost ist und die Kinder in unhaltbaren Zuständen aufwuchsen ??

Zum Glück (oder auch nicht, jenachdem) entscheidet das nicht das JA sondern ein Gericht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 10:46
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @nadda

Der Schlaganfall war am 11.11.2020
Der Brief vom Gericht kam 18.11.2020
Erster Kontakt Jugendamt 18.11.2020
Erste Information über gesundheitsstand der KM 20.11.2020 ( Nicht gehen und Sprechen )
Gespräch Verfahrensbevollmächtigte 24.11.2020
GV 03.12.2020

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 11:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Du solltest auf jeden Fall aufpassen, dass du nicht ohne Sorgerecht aus dem Verfahren raus gehst, denn das ist bei 1666 BGB durchaus möglich, selbst wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Man nennt das unverschuldetes Versagen. Und ich vermute mal, dass es das ist, was man dir andichten will. Schlauer bist du definitiv, wenn die Stellungnahme des Jugendamts vorliegt.

Nimmst du dir jetzt eigentlich einen Anwalt?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 11:23
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich war ich gestern beim Anwalt und habe mich beraten lassen. Zu der Befürchtung ohne wieder raus zu gehen habe ich nicht.
Da hätte sie sich mehr einbringen müssen ( wir waren in der Vergangenheit 2 mal vor Gericht jedes mal weil sie das Alleinige wollte .... sie aber auflagen bekommen hat wo sie sich nicht dran hielt.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 11:33
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich war ich gestern beim Anwalt und habe mich beraten lassen.

Ich hoffe, es ist ein guter Anwalt. Eine Garantie gibts dafür leider nicht, da es auch unter den Anwälten und Anwältinnen Nullnummern gibt, wie in allen anderen Berufen auch.

Deinen Fall finde ich interessant. Würde mich freuen, wenn Du nach der Verhandlung einen kurzen Bericht einstellen würdest.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 13:40
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

werde ich machen @Slam

bin am überlegen ob es gewicht hat ob wir geteiltes Sorgerecht haben auch das aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht alleine bei ihr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 14:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

natürlich hat das Gewicht.
Du bist Inhaber der Sorge, mit gleichen Rechten wie die KM.
Die KM ist ausgefallen und im Grunde bist Du nun der Ansprechpartner, die KM kann ihren Teil der Sorge nicht mehr ausüben.
Im Grunde versteh ich nicht, warum es eine Gerichtsverhandlung gibt. Denn es gibt einen sorgenberechtigtes Elternteil und der erste Schritt müsste sein, dass das JA ein Gespräch mit Dir führt und nicht einen Antrag stellt. Sie könnten mit Dir ein vernünftiges Gespräch führen und dann wird, u.u. einvernehmlich, eine Lösung besprochen. Egal wie diese aussieht.
Dies wurde augenscheinlich nicht getan und daher komme ich zu dem Punkt, dass diese Gerichtsverhandlung nur noch reine Makulatur ist. Denn das Gerichtsverfahren dient nur zu dem Zweck, dass das JA (oder der Opa) einen bereits festgelegten Plan umsetzen will, ohne Dich zu beteiligen.
Der richtige Schritt wäre gewesen, dass es eine Runde gibt, an der Du teilnimmst und dann wäre alles besprochen worden. Du hättest Deine Zustimmung gegeben, oder halt auch nicht. Und erst bei Nichtzustimmung ist ein Antrag berechtigt, nicht vorher.
Auch die Mitteilung des Jugendamtes, dass man "dies bei Gericht besprechen könnte" zeigt mir, dass es hier keinerlei Interesse gibt, dass sie dich mit dem Jungen in Kontakt bringen wollen bzw. überhaupt darüber nachdenken, dich bei irgendwelchen Gesprächen zu beteiligen.

Nur als Gedankengang, da ich (und dieses Forum) die schwere des Schlaganfalls nicht abschätzen können. Wenn sie diese Symptome, wie Du sie beschreibst, hat, dann wird hier schon längerfristig nachgedacht werden müssen. Da kann jetzt alles passieren ...

Daher, auch in Verbindung mit den Vorschlägen/Anmerkungen der Vorschreiben, wäre immer noch meine Vorgehensweise:
- Junge bleibt vorübergehend beim Opa, um in dieser Phase Stabilität zu erreichen.
- Die Umgänge mit Dir müssen sofort und massiv aufgenommen werden. Vielleicht bis Weihnachten alle zwei Wochen. Über Weihnachten mindestens einen Feiertag bei Dir, im neuen Jahr dann vielleicht wöchentlich.
Damit soll erreicht werden, dass ihr euch besser kennenlernt und du auch auf die Wünsche Deines Sohnes eingehen kannst.
Eine Sorgerechtsübertragung ist nicht notwendig, da Du bereit stehst und der Opa und auch das Jugendamt sich mit Dir absprechen können udn dann auch müssen. Es gibt keinen Grund für eine Sorgerechtsübertragung, oder Teilen davon.

Ich denke aber, dass das JA beantragen wird, dass die Sorge auf das JA, oder einen Ergänzungspfleger übertragen wird, und der Opa dann alles machen soll.
Wobei ich immer wieder an die verhüllte Wohnung denken muss, da dies keine Aufgabe eines 13 jährigen Jungen ist und ich mich wundere, dass der Opa da nicht unterstützt hat, es aber jetzt plötzlich kann.

Das wird ein steiniger Weg für Dich werden. Die werden versuchen Dir ordentliche Probleme zu bereiten.
Eine betreute Wohnform halte ich für unangebracht, da er dann auch zu Dir könnte. Das neue Umfeld und ein Wechsel wären das Gleiche und er bliebe bei seiner Familie.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 14:24




(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich würde vermuten, dass ihr erstmal das Sorgerecht entzogen wird, weil sie nicht in der Lage ist es auszuüben. Die Frage ist immer noch, was mit dir ist.

Du solltest nicht glauben in der aktuellen Situation darauf  schließen zu können, dass alles so läuft wie in der Vergangenheit. Da gab es eine Mutter bei der das Kind lebte und ihr hattet beide das Sorgerecht. Nun ist sie nicht mehr in der Lage es auszuüben. Das würde bedeuten, dass das Kind zu dir muss. Aber wenn der Richter denkt, dass das eine schlechte Idee ist (wieso auch immer), wird er dir im Zweifel das Sorgerecht nehmen und das Jugendamt mit ins Boot holen. Oder was meinst du, warum ein Verfahren wegen 1666 BGB eröffnet wurde? Das wird von Amts wegen gemacht. Wenn alle denken würden, dass das Kind gut bei dir aufgehoben ist, gäbe es das Verfahren nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 14:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus swen,
vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du den Inhalt (anonymisiert) des Schreibens vom Gericht hier mal reinstellst, damit die Helfer nicht vermuten und im Nebel rumstochern müssen.. ;o)
Evtl. auch die Schritte,, die Du bisher unternommen hast, damit es keine "Doppelbberatung" gibt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 14:40
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

Der Text lautet vom JA:

Hiermit teilen wir mit das wir die og Kinder ( Mein kind und die tochter von dem anderen Vater) inobhut genommen haben, um ihr wohl sicher zu stellen.
Uns wurde am Vortag durch das Krankenhaus bekannt das die mutter der kinder gestern einen schweren Schlaganfall erlitten hat.
Sie ist nach auskunft ihres Vater nicht in der lage ihr alleiniges sorgerecht für die tochter und das durch vollmacht durch den Vater übertragene Sorgerecht auszuüben.
Uns wurde seitens des Großvaters bestätigt dass sowohl der Vater ( Tochter ) als auch der Vater von ( mein sohn ) seit langem kein kontakt zu den kindern hatten oder betreuungsaufgaben übernommen haben.
es gab in der Vergangenheit in bezug auf ( meinen Sohn ) mehrere versuche gerichtlich eine tragfähige Umgangsregelung zu initiieren.
Diese führten aber nicht dazu das für den jungen kontakt angebahnt werden konnte. Der Vater von der tochter hat zwar die Vaterschaft anerkannt gab aber nach angaben der Schule keine Sorgeerklärung ab. Dort liegt eine entsprechende amtliche Bestätigung vor wie uns der Rektor der schule mitteilte. Dem zufolge scheint es zumindest aus aktueller sicht keine Option zu sein einen der Väter verantwortung zu übertragen.

Beide Kinder befinden sich aktuell noch in der Kinderklinik des Klinikums
Wir haben sie wegen der Eilbedürftigkeit einstweilen in Obhut genommen wollen sie aber zur sicherung ihres wohls in die obhut ihres Großvaters geb.1958 übergeben.
Der großvater ist dazu bereit und in der Lage sich um seine Enkel zu kümmern und für sie Verantwortumg zu übernehmen .
Wir regen an ihm vorübergehend die Elterliche sorge zu übertragen bis die mutter selbst wieder in der lage ist die elterliche sorge zu übernehmen.
Wir werden ab dem 12.11.2020 eine hoch frequentierte SpFH installieren und konnten für beide kinder erreichen dass seitens der schule ihnen jeweils nachbetreuungsplätze angeboten werden.
Beides scheint notwendig und geeignet um den Großvater zu unterstützen bzw. zu entlasten.

Wir werden uns zu weiteren äußern da der Großvater uns darüber informiert hat, dass über Anwalt und Notar die zeitweise übertragung des Sorgerechts beantragen wird.

Das ist der Text wo vom JA. zum Gericht  am 12.11.2020 per fax gekommen ist.

Der andere Vater ist bei der GV auch mit dabei.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 15:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie ich vermutet habe.

Es geht nicht darum eine Lösung zu finden, sondern eine bereits angedachte Lösung durchzusetzen.

Es geht also nicht nur darum, dem Großvater Sorgerechtsinhalte zu übertragen, sondern auch Dir diese Sorgerechtsinhalte zu nehmen.
Einen Antrag kann der Großvater nicht stellen, daher wundert mich die Passage, dass dieser über einen Anwalt einen eigenen Antrag stellen will. Aber ich nehme an, dass er die Unterstützung des Jugendamtes hat, warum auch immer.

Auch wenn ich mich wiederhole.
Eine Sorgerechtsübertragung ist nicht notwendig. Du bist vorerst mit allen Maßnahmen einverstanden und muss einen Kontakt zu Deinem Sohn bekommen. Sollten Sorgerechtsinhalte betroffen sein, dann kann man das mit Dir absprechen bzw. für die standardisierten Fälle bekommt der Großvater eine Vollmacht und er hat Dich zu informieren. Gleichzeitig ist der Umgang ohne wenn und aber sofort aufzunehmen.
Die Kindesmutter fällt auf unbestimmte, vielleicht sogar für immer, aus.
Dies sehe ich als Grundtenor.

Das ist nichts verwerfliches, nichts unmögliches und ist auch keine Kindeswohlgefährdung. In diesem Zusammenhang würde ich das Jugendamt fragen, warum es alles Gespräch vor einer Verhandlung abblockt!?

Gruß
Kasper

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 16:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Es geht nicht darum eine Lösung zu finden, sondern eine bereits angedachte Lösung durchzusetzen.

..und so wie ich es verstehe den status quo der bisher vorherrschenden Situation (Vollmacht von swen --> geduldetes aSR durch KM?) aufrecht zu erhalten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 16:42
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

Das heißt vor gericht das durch setzen was kasper geschrieben hat.
Dürfte ja für den richter auch verständlich sein.

Laut telefonat mit Ja. War er zu dem zeitpunkt nicht ersichtlich wie die verhältnisse zu meinen Sohn sind.... also sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 17:49
 swen
(@swen)
Schon was gesagt Registriert

Ist jetzt eigentlich nur noch die frage war mein Sohn will und wie das eingeordnet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2020 17:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist jetzt eigentlich nur noch die frage war mein Sohn will und wie das eingeordnet wird.

Schon klar. Aber wie willst du das einordnen, wenn sie ihn vor Dir abblocken?

Die Verhältnisse sind völlig egal. Das JA hat mit dem Sorgerechtsinhaber zu sprechen und nicht auf Verdacht irgendwelche Anträge zu stellen.

Was sagt Dein Anwalt dazu?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 18:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, aktuell betrachtet, wird kann ich mit denken, wie er sich positionieren wird.

Wenn die Wahl zwischen "mittelfristig zu einem Papa, den er kaum kennt und dessen Umfeld ihm völlig fremd ist, mehrere 100 km weit weg von der kranken Mama, den Freunden, dem Opa" und "nicht optimal, aber mit Unterstützung bei Opa, in der Nähe der Mama und bei den Freunden, die ihn jetzt auch mit auffangen werden", dann scheint mir die Wahl für einen 13-jährigen Pubertierenden ziemlich klar.

Anders könnte es aussehen, wenn die Mutter stirbt, dann fällt auch der Aspekt "sie im Stich lassen" oder "sie nicht mehr oft sehen zu können" weg.

Auf jeden Fall musst du möglichst schnell den Kontakt aufnehmen und ausbauen. Dann kannst du langfristig ihm auch bei dir eine Perspektive bieten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 18:44
(@nadda)
Registriert

Hi,

hoffe mal dein Anwalt hat auf dieses Schreiben schon geantwortet....

Das kann man so nicht stehen lassen, die kennen die Geschichte nur von einer Seite, wissen also nicht objektiv was schief gelaufen ist, aber die Lösung gibt es schon:
Das JA will hier dafür sorgen das du komplett raus bist. Die werden das Sorgerecht aufs JA übertragen und dann den Opa mit Familienhilfe machen lassen.

Da muss sofort ein Fachanwalt ran der sofort dafür sorgt das du Kontakt zum Kind bekommst. Und das bitte noch diese Woche! Es gibt für das JA keinen Grund den Kontakt zum Kind
nicht sofort herzustellen, also sorg dafür das du den Kontakt sofort bekommst. Sonst wirst du im Gericht hören das alles gut ist und man dich nicht braucht.

Was ist mit dem Vater der Tochter, hast du Kontakt, was hat der unternommen?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2020 21:04




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