Also bei gericht wird es der selbe Richter sein wie in den 2 gerichtsverhandlungen sein wo meine ex das alleinige sorgerecht jedes mal haben wollte. Das Ja. Müsste aber auch Aktenlage in der Akte von meinen sohn haben.
Also die Problematik ist bei gericht und Ja. Bekannt.
Der andere ist ein wenig bescheidender dran da er kein sorgerecht hat. Und so auch noch nichts unternommen hat.
Wie würdet ihr vorgehen wenn z.b ein kind sagt ohne den geschwister part geht er nirgends hin.
Wie würdet ihr vorgehen wenn z.b ein kind sagt ohne den geschwister part geht er nirgends hin.
Ich würde beide aufnehmen. Das bedeutet organisatorisch, erstmal mit dem Vater des Mädchens reden, ob das für ihn ok wäre. Dann JA und Gericht.
Also das wäre so grundsätzlich meine Einstellung dem Thema gegenüber. In der Realität spielt das aber keine Rolle. Offenkundig geben die Dir ja nicht mal Dein eigenes Kind. Wie sollten die, also JA und Gericht auf die idee kommen, Dir die Halbschwester zu geben?
Aber spannend wäre das schon, wenn der Junge vor Gericht mit Entschlossenheit sagt, er will mit seiner Schwester zusammen bleiben. Dann muss der Opa auch das Mädchen aufnehmen. Ob er das wirklich will ?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Der opa will ja beide Kinder ....
Hi,
ja der Opa will beide Kinder und die Begründung wird sein das er einen engen Kontakt hat und die Kinder so nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden.
Und deshalb brauchst du hier Argumente ohne den Opa schlecht zu machen.
1. du hast dir nix zu schulden kommen lassen, der Kontaktabbruch lag an der Bindungsintolleranz der Mutter, Beweis die Gerichtsverfahren die du geführt hast.
2. die vermüllte Wohnung spricht nicht für einen engen Kontakt des Opas, weil sonst hätte er das ja nicht zugelassen in so einer extremen form wenn er geeignet
wäre sich um die Kinder zu kümmern (und das sagst nicht du, das lässt du deinen Anwalt sagen)
3. bist du Sorgerechtsinhaber, hast Kinder, beweist jeden Tag das du das schaffst und es gibt keinen Grund dir das Sorgerecht zu entziehen.
Aber, wenn du mit der Sache eine Chance haben willst musst du schnell Kontakt zum Kind aufnehmen.
Vermutlich wäre es am Besten wenn du vorübergehend einem Aufenthalt beim Opa zustimmst, bis ihr eure Beziehung wieder aufgebaut habt und dann seht
ihr weiter. Wichtig ist Kontakt Aufbau, Umgangsregelung und das Sorgerecht behalten. Das sind aktuell deine Baustellen.
Aktuell wird dir niemand das Kind mitgeben, weil ihr keinen Kontakt habt. Die haben ihr Konstrukt schon und die haben ihre Begründung dafür schon. Wenn du
die nicht akzeptieren willst musst du sofort dagegen angehen. Die möchten im Gericht nur ihr Konstrukt zementieren in dem dir das Sorgerecht entzogen wird,
ruhigstellen wollen sie dich mit einer Umgangsregelung, die hilft dir aber nix mehr wenn du kein Sorgerecht hast und der Opa danach genauso blockt wie die
Mutter bisher.
Und mach dir klar, das Kind will jetzt in dem Stress sicher nicht gleich umziehen, wenn du Kontakt hast, dann erstmal reden, fragen was der Junge sich wünscht,
wie es ihm geht, wie er sich die Zukunft vorstellen kann. Auf gar keinen Fall mit "zieh zu mir " überfahren, das packt er gar nicht weil er dann noch mehr
Veränderung bekommt.
LG
Nadda
Wie steht deine Frau/Partnerin dazu, deinen Sohn oder ggf. auch dessen Schwester aufzunehmen?
Wie seid ihr organisiert? Hast du auch Kapazitäten um dich um die täglichen Angelegenheiten deines Sohnes selbst zu kümmern?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich bringe mal eine ganz verwogene Idee ein:
wäre eine Option auf Dauer in den Ort zu ziehen in dem dein Sohn wohnt? Falls ja, nimmst du denen damit viel Wind aus den Segeln. Denn eine ordentliche Wohnung bei dir wäre sicher auch besser als ein Messi-Haushalt.
Ich bringe mal eine ganz verwogene Idee ein:
Grundsätzlich gut. ABER:
Also meine Situation ist das ich verheiratet bin selber nochmal 2 kinder habe mit 10 und 6 Jahre mein sohn mit 10 kennt ihm sie haben sich kurz kennengelernt vor jahren und er weiß das es sein halb bruder ist.
Vermutlich nicht realisierbar.
Dazu Job, Wohnung, evtl. Haus ....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also aktuelle lage soweit nichts neues aber kontakt mit sohn aufgenommen erst mal ein brief handschriftlich per mail ans JA.geschickt wird von jugendamt weitergeleitet. Anwalt wird vor gericht dabei sein. Verfahrensbevollmächtigte war am Telefon doch leicht erschrocken als sie erfuhr das ich sorgerecht inne habe und das ich mit anwalt komme.
Verfahrensbevollmächtigte war am Telefon doch leicht erschrocken als sie erfuhr das ich sorgerecht inne habe und das ich mit anwalt komme.
Das kann ich in einer gewissen Weise nachvollziehen. Die haben sich das vermutlich schon zurecht gelegt und zumindest damit machst Du denen schon mal einen Strich durch die Rechnung.
Auch auf die Gefahr das ich mich wiederhole.... Es ist keine Kindeswohlgefährdung vorhanden. Der Großvater hat vermutlich keine Lust sich mit Dir auseinander zu setzen, aber das rechtfertigt nicht, das ihm Sorgerechtsinhalte übertragen werden. Er kann in Absprache mit Dir und Vollmachten arbeiten. Dabei ist es unabdingbar, dass Du regelmäßigen Kontakt zu dem Jungen bekommst, ohne dass der Großvater da blockiert. Sollte er dies tun, ist er meiner Meinung nach sofort rauszukicken.
Und dann ist die Frage, ob eine Wohneinrichtung tatsächlich notwendig ist. Das JA bejaht sowas gerne und regelmäßig, die Rechtssprechung etwas anderes.
Lass Dich auf keinen Vergleich ein, zu dem Du nicht 100% stehst. Vergleiche lassen sich meinst nicht, oder nur sehr schwer, wieder abändern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus!
Sie ist nach auskunft ihres Vater nicht in der lage ihr alleiniges sorgerecht für die tochter und das durch vollmacht durch den Vater übertragene Sorgerecht auszuüben.
Das fett gedruckte meinte ich vor ein paar Tagen mit Aufrechterhaltung des status quo. Sofern es diese Vollmacht gibt (das macht mich bei dem Ganzen etwas unsicher: auf der einen Seite Streit ums aSR vor Gericht, auf der anderen Seite Vollmacht?), sollte diese m.E. sofort widerrufen werden, damit Opa nicht alleine entscheiden kann. Oder gips diese Vollmacht gar nicht?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wir haben geteiltes sorgerecht .... vielleicht meinen sie das 🤔
Das einzige wo sie eine vollmacht hat ist im gesundheits angelegenheiten....
Hi,
aber ich dachte sie hat kein alleiniges Sorgerecht, damit kann sie auch kein alleiniges Sorgerecht durch Vollmacht irgend wem zuschustern.
Bei gemeinsamem Recht sind beide zuständig, fällt einer aus übernimmt der andere. Es ist nicht vorgesehen das einer dann versucht den
anderen raus zu werfen und den Opa einzusetzen nur weil ihm eine andere Lösung lieber ist.
Also nochmal, ihr habt gemeinsames Sorgerecht und du hast ihr eine Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten gegeben damit sie problemlos
die Dinge des Alltags regeln kann?
Eigentlich hätte der Opa als allererstes dich informieren müssen das die KM ausfällt, weil du sorgeberechtigt bist. Das hat er versäumt,
das kann aber nicht dir angekreidet werden. Es zeigt nur das der Opa auch nicht mit Bindungstoleranz ausgerüstet ist.
Die VB hat sich jetzt bei dir gemeldet und war erstaunt das du dich zuständig fühlst, warum denn? Die haben zu hören bekommen Vater hat
null Interesse, hat sich nie gekümmert. Das musst du jetzt widerlegen. Du bist zuständig, du bist Sorgerechtsinhaber, das die KM dich mit ihrer
nicht vorhandenen Bindungstoleranz nicht an das Kind gelassen hast solltest du gut belegen können.
Übernimmt der Opa ist zu befürchten das es so weitergeht, wieder kein Kontakt zum Vater und nochmal, ein Opa der zulässt das eine Wohnung
so massiv vermüllt hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert.
Seid wann ist die KM mit Schlaganfall im Krankenhaus, und wann wurde das JA eingeschaltet, wieviel Zeit ist da vergangen und wann wurden
die Zustände bei KM dem Jugendamt bekannt, also wegen der Messiwohnung?
LG
Nadda
Sorgerecht haben wir beide und sie hat vollmacht für gesundheits angelegenheiten.schlaganfall war am 11.11.2020 und würde vom krankenhaus an das jugendamt gemeldet ..... wann genau sie in die wohnung sind weiß ich nicht denke aber 12.11-13.11
@nadda:
Hallo @nadda
Der Schlaganfall war am 11.11.2020
Der Brief vom Gericht kam 18.11.2020
Erster Kontakt Jugendamt 18.11.2020
Erste Information über gesundheitsstand der KM 20.11.2020 ( Nicht gehen und Sprechen )
Gespräch Verfahrensbevollmächtigte 24.11.2020
GV 03.12.2020
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Hi,
dann würde ich bei Gericht dem Opa die Frage stellen warum er in so einer Situation nicht sofort den Sorgeberechtigten Vater angerufen und informiert hat und
statt dessen nur das JA eingeschalten hat.
Und sorry, hab überlesen das du das Datum vom Schlaganfall schon geschrieben hattest.
LG
Nadda
Hallo,
die Frage würde ich dem Opa nicht stellen. Der Opa ist mit der Situation letztlich auch überfordert und ich würde nicht die Antwort provozieren wollen, dass er sagt, weil der Vater sich jahrelang nicht gekümmert hat.
Es geht immer noch darum, dass beste aus der Situation zu machen und den Opa nicht als Buhmann hinzustellen. Es wird darauf ankommen mit ihm eine sinnvolle Lösung zu finden.
Die kann sehr wohl darin bestehen, dass der Sohn zum Vater zieht, aber insbesondere der Opa sollte auch nicht aus dem Leben des Kindes entsorgt werden.
VG Susi
Ich würde nicht so voreilig urteilen. Keiner kennt hier den gesamten Sachverhalt. Wenn der Ex meiner Partnerin Sorgerecht hätte und die heute einen Schlaganfall erleiden würde, würde ich sicher auch erst zum Jugendamt statt zum Vater gehen, weil der auch genau 0 Kontakt hat.
Die genau Geschichte dahinter gilt es zu ergründen und eins ist sicher: der Wille des Jungen ist mit einzubeziehen, denn der ist schon 13. Also kann man nur Angebote schaffen und gucken, wie er drauf reagiert. Ihn zu was zwingen kann man sicher nicht mehr.
Aber trotzdem: die Planung des JA ist den TO rauszukegeln, das ist klar. Und völlig unmöglich ist das unter dieser Konstellation auch nicht. Deshalb ist der Anwalt sicher eine gute Idee.
Hi,
auch wenn ein Vater null Kontakt hat ist er mit gemeinsamem Sorgerecht bei so gravierenden Dingen immer zu informieren,
meine Meinung.
Ich informiere meinen Ex auch heute noch über Krankenhausaufenthalte der Jungs, obwohl er kaum Kontakt hat, was von ihm aus geht
und obwohl er die Jungs vor einigen Jahren zur Adoption freigegeben hat.
Ob man den Opa da fragt oder nicht, ich würde mal abwarten was passiert, aber wenn mir die blöd kommen würden würde ich fragen.
LG
Nadda
Hi,
auch wenn ein Vater null Kontakt hat ist er mit gemeinsamem Sorgerecht bei so gravierenden Dingen immer zu informieren,
meine Meinung.
Sehe ich auch so. Und ggf. kann man ruhig nachfragen, warum das nicht passiert ist. Vor einer Aussage, dass der Vater sich nicht geümmert habe, braucht er keine Angst haben, da es ja Aktenkundig ist, dass die Mutter den Kontakt abgeblockt hat. Und das weiß auch der Richter, da es am 03.12. der Gleiche ist.
Ich sehe hier eher den Opa als jemand, der definitiv Angst vor unangenehmen Fragen haben muss, zB warum er bei den Wohnzuständen nichts unternommen hat. Wenn ich der Anwalt wäre, ich würde ihn das fragen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
naja vielleicht ist der opa ja auch nie zu denen gegangen und konnte das feststellen.
vielleicht sind sie immer zu ihm nach hause gegangen