Hi,
bedeutet das, dass jeder seinen Anwalt selbst zahlt und die Verfahrenskosten geteilt werden?
Oder die Gesamtkosten werden geteilt?
Danke!
Jeder zahlt seinen Anwalt.
Die Gerichtskosten werden hälftig in Rechnung gestellt.
Normalerweise muss ein Anwalt nach den Gebührentabellen abrechnen, wenn das Verfahren vor Gericht geht.
Von daher dürften die Anwaltskosten gleich hoch sein. Dennoch gibt es Nebenkosten (Tel. Kopien, etc.)
die sich allerdings geringfügig unterscheiden könn(t)en.
Streng genommen heisst das gar nichts. Wer verzapft denn so ein unpräzises Zeug?
Man könnte interpretieren:
Die gerichtlichen Kosten werden "gemeinsam getragen". Wer wie viel davon trägt, bleibt offen. Im Zweifel jeder die Hälfte aber klar ist es nicht.
Die aussergerichtlichen Kosten (also die Anwälte) bleiben ungeregelt. Also zahlt zunächst mal jeder die Musik, die er selbst bestellt hat.
Im Ergebnis wäre das dann gleichbedeutend mit "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Gruss von der Insel