Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, was denn das Jugendamt bzw. dessen Vertreter in einem laufenden Verfahren so tun und bewirken kann. Was ich in der Vergangenheit gehört habe, wird das Jugendamt ja bei allen möglichen Entscheidungen um elterliche Sorge, Umgangsrecht usw. angehört. Mein Jugendamt macht jetzt gerade den totalen Bohei um eine Kleinigkeit im Verfahren, namentlich um die Frage nach Betreuungszeiten usw., bei dem sie unbedingt ihre eigene Vorstellung durchboxen wollen. Und man wolle auf jeden Fall auf ein Gutachten "bestehen", wenn es denn irgendwann in eine andere Richtung ginge, als sie sich vorstellen usw.
Jetzt mal ne dumme Frage: Was können die denn wirklich? Und was davon ist nur Säbelrasseln?
Bei uns wurde immer auf das Jugendamt/den Verfahrensbeistand gehört, wobei die Meinung des VB mehr gewichtet wurde. Sogar dann, wenn andere Fachleute wie beispielsweise ein HPZ, Psychologen o.ä. deutlich etwas anderes empfohlen haben.
Die Richterin oder der Richter haben keine Zeit sich ein eigenes Bild zu machen und sichern sich über das Jugendamt oder den VB ab. Wenn das JA oder VB meinen sie brauchen ein Gutachten um sich abzusichern, wird es das sehr wahrscheinlich geben.
Hallo,
Das kommt auf den Richter an.
Die Betreuungszeiten sind keine Kleinigkeit.
Falls die Kindesmutter und Du Euch als Eltern aber einig seid, müsstet Ihr das Jugendamt "überstimmen" können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn Ihr vernünftige Betreuungszeiten vereinbart, dass Jugendamt auf einem Gutachten besteht. Seid Ihr Euch nicht einig, dann ja.
VG,
Tsubame.
Ok, also dann lässt sich zusammenfassen:
Das Jugendamt gibt eine Stellungnahme ab, die das Gericht hört. Im Endeffekt kann das Jugendamt aber nichts machen, außer zu sagen "Also wir wissen nix genaues, wir bräuchten ein Gutachten". Wenn der Richter da anderer Meinung ist, hat das Jugendamt Pech gehabt.
Falls die Kindesmutter und Du Euch als Eltern aber einig seid
braucht es kein Gericht. Das ist die Krux
Gruss von der Insel
Das sowieso. Wenn alles so einfach wäre. 🙂
Moin,
also meiner Kenntnis nach, gibt das JA eine Stellungnahme ab. Da ist die Einschätzung aus ihrer Sicht drinne und die kann auch enthalten, dass sie zu irgendwelchen Aussagen keine eigene Aussage treffen können. Dann kann das JA anregen, zur Klärung der Punkte, ein Gutachten zu erstellen. Ob diese allerdings ein Antragsrecht haben, schließlich ist das JA Verfahrensbeteiligter, weiß ich nicht.
Wenn allerdings die Eltern sich einig sind, dann kann das JA diese nicht überstimmen, da das JA kein Sorgerehtsbeteiligter ist. Dies geht nur, wenn das JA aufgrund einer Kindeswohlgefährdung dieses von einem Familiengericht übertragen bekommt.
Auch die Wertung der Richter zu den JA-Berichten ist - nach meiner Erfahrung - recht unterschiedlich. Vielleicht hängt das auch von den beteiligen Sachbearbeitern ab, und welche Sachkompetenz der Richter diesen Mitarbeitern zutraut. Ich habe von bis alles erlebt. Einige berufen sich auf die Aussagen des JA, weil sachlich und gut formuliert. Andere Mitarbeiter, die mir persönlich etwas ganz anderes gesagt haben und dann vor Gericht eingeknickt sind, weil die Stimmung sich irgendwie drehte und sie dem Richter zustimmen wollten. Bis hin zu einem Senatsvorsitzenden, der den Bericht des Jugendamtes in die Höhe hielt und wörtlich sagte, "damit kann man sich eigentlich nur den A.rsch abwischen...!".
Es ist also immer ein wenig ein Glücksspiel.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mein Jugendamt macht jetzt gerade den totalen Bohei um eine Kleinigkeit im Verfahren, namentlich um die Frage nach Betreuungszeiten usw., bei dem sie unbedingt ihre eigene Vorstellung durchboxen wollen.
Worum geht es? Was ist das usw?
Was sind das für eigene Vorstellungen des JA?
Und wie verhalten sich diese zu Deinen und denen der KM?
Das JA wird ja vermutlich nicht involviert sein, weil Du und KM Euch einig seid?!
Also, sind die eigenen Vorstellungen des JA der Kompromiss, weil Du und KM Euch nicht einigen könnt?
Oder schlagen die sich auf die Seite der KM, was Dir verständlicherweise nicht passt, aber dann sind es ja nicht eigene Vorstellungen des JA?! Womit begründet es das JA?
toto
Also bei unserem letzten Verfahren war jemand vom JA zwar im Gerichtssaal anwesend und hat seine Ansicht kund getan, eine schriftliche Beurteilung und Empfehlung gab es zu diesem Spezi Termin aber nur von der VB. Es ging um die Umgangsausweitung und das Gericht hat anhand der Empfehlung der VB den Beschluss verfasst. Letztendlich ist es ja auch die VB die sich näher mit dem Kind beschäftigt und seine Wünsche sozusagen ans Gericht weiterleitet. Sofern eben möglich und nicht so verstrickt, dass man tatsächlich noch ein Gutachten braucht.
Am Ende wird alles gut. Und es ist nicht gut, ist es nicht das Ende.