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Welche Scheidungsunterlagen wie lange aufbewahren?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe hier 2 Jahre nach Scheidung 6 prall gefüllte Ordner und möchte ausmisten.
Was sollte ich zwingend oder tunlichst behalten?
Was kann weg?
Ich habe hier im Forum dazu leider nichts gefunden.

Gibt es dazu gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder auch andere Richtlinien?

Danke schön,
viele Grüße Ona

P.S. Gerne verschieben, falls es hier nicht passen sollte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2019 23:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Scheidungsurteil musst Du im Original behalten ... von anderen Aufbewahrungsfristen weiß ich nichts. Ich glaub man sagt so 3 Jahre, und vielleicht die letzten wichtigsten Urteile (besonders Unterhalt).

Ich habe auch schon vor Jahren ausgemistet ... aber, ich habe alle Akten digitalisiert. Es gib nicht ein fitzelchen Papier, was nicht digital aufbewahrt wurde. Das schlummert jetzt auf einer stillen Ecke des Servers und meiner Datensicherung. Man weiß ja nie 😉 und wenn meine Kids alle Volljährig sind, dann kann der Müll weg ...

Digitalisier das Zeug und dann kannst Du die Papierform verbrennen. Zumindest habe ich es so gemacht.
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2019 23:54
(@inselreif)
Moderator

Aufbewahren müssen muss man gar nichts.
Sinnvoll ist, alle Endbeschlüsse verfügbar zu halten, so lange sie irgendwie Relevanz haben könnten - Scheidungsbeschluss bis zur Rente.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2019 10:13