Hallo,
wer außer dem eigenen Anwalt und dem Gericht erhält Einsicht in den Antrag bzw. die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe?
Der gegnerische Anwalt?
Die/der GegnerIn? Generell oder nur auf Anfrage?
Danke,
viele Grüße Ona
Danke hat sich erledigt, ich habe dazu ein Urteil gefunden:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={465942E3-0741-486D-A6B1-93C39C03BC73}
Da der Link nicht mehr funktioniert, das Urteil aber noch anderweitig verfügbar ist, hier eine Aktualisierung (auch, wenn der Thread schon etwas älter ist):
Aktenzeichen: 7 WF 872/10
Gericht: OLG Koblenz
Veröffentlichungen u.a.: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Koblenz&Datum=04.11.2010&Aktenzeichen=7%20WF%20872%2F10
Lies bitte § 117 ZPO
Da steht alles drin und er ist (im Gegensatz zu irgendwelchen Entscheidungen) für jedes Gericht Deutschlands bindend.
Gruss von der Insel