Wie Adresse o.ggf. ...
 
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Wie Adresse o.ggf. geänderten Namen herausfinden?

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(@romyh)
Registriert

Hallo,

unser aktuelles Problem, wenn es denn eines ist, ist folgendes: Es existieren mittlerweile  4 Titel/Beschlüsse gegen KM: 1. auf KU im Wege einer EA, und 1 Beschluss, dass KM Auskunft zu Einkommen etc für das Hauptsacheverfahren zu geben hat, 1 Beschluss müber Zwangsgeld, weil sie keine Auskunft gegeben hat, und 1 Versäumnisurteil, wonach sie die Dinge, die die Kinder herausbegehren, herausgeben muss. Wir können nicht durch einen GV vollstrecken lassen oder Kontopfändung o.ä. machen, weil alles nicht zugestellt werden konnte? (Zustellungsurkunde oder so?)

Wir wissen nun, sie hat wieder geheiratet und führt einen anderen Namen: kann sie deshalb nicht gefunden werden, oder sind dann alle Titel ungültig wegen des alten Namens?
Wenn sie umgezogen ist (mal wieder), wie kann man rauskriegen, wo sie wohnt?

Wir kriegen echt die Krise wegen dieser Frau!

Liebe Grüße Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 18:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy,

wird irgendwie nicht ganz deutlich, was Du jetzt genau meinst. Wenn ein GV schon aktiv ist, sollte dieser doch ordnungsgemäß zustellen können. Dafür gibt es ja die Zustellungsurkunde. Diese kann auch in den Postkasten eingeworfen werden und gilt dann amtlich als zugestellt.

Da ihr mit einem bestehenden Schuldtitel auch ein berechtigtes Interesse auf eine erweiterte Melderegisterauskunft haben solltet, könnt ihr das entweder selbst bei der zuständigen Stadt machen oder wenn ihr gar keine Ahnung über den Aufenthaltsort habt über einen professionellen Dienstleister machen lassen, der alle Melderegister abfragt. Beispiel: http://www.adress-research.de/?an=Adressermittlung Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 18:48
(@romyh)
Registriert

nein, das gericht kann nicht zustellen! also auf dem postweg. vielleicht weil madame den namen geändert hat, und deshalb der alte ehename nicht mehr am klingelschild steht? oder weil sie umgezogen ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 18:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Auf dem normalen, also zivilrechtlichen Wege dürfte da kaum was passieren. Bliebe nach Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Fraglich ist, ob dies auch zu Ermittlungen (Name, Wohnanschrift) führt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 19:37
(@romyh)
Registriert

wir haben grad erfahren, dass sie weggezogen ist. sie hat niemandem ihr neue anschrift mitgeteilt.

ratlos....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 19:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy,

wo ist das Problem? Ist die neue Stadt bekannt? Dann auf Homepage des Einwohnermeldeamtes gehen und EMA-Auskunft gegen Gebühr beantragen. Wenn Stadt unbekannt, Adressdienstleister nutzen.

Was sagt denn das Gericht dazu, dass sich die KM seinen Beschlüssen entzieht? Ansonsten muss wie Oldie schon beschrieben hat, notfalls von Amtswegen die EMA-Auskunft eingeholt werden. Besteht keine Beistandschaft durch das JA? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 19:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

wir haben grad erfahren, dass sie weggezogen ist. sie hat niemandem ihr neue anschrift mitgeteilt.

bevor Ihr Stunden und Tage mit dem Ausfragen von Verwandten und anderen nutzlosen Detektivspielen verbringt: Was spricht dagegen, knapp 20 EUR in die Hand zu nehmen und dem >>>Rat<<< von @Ingo30 zu folgen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 19:56
(@romyh)
Registriert

hab ich vorhin gemacht. nur: wenn sie bei der anmeldung das kreuzchen an der "richtigen" stelle gemacht hat, darf das EWMA keine auskunft geben. und bis das gericht dies durch hat, vergehen wieder monate, und geld fließt bis dahin auch immer noch nicht...

und das gericht hat zwangsgeld beschlossen wegen der verweigerten auskünfte. obs was nützt, ist fraglich.

lg romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 20:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy,

Auskunftssperren bedürfen trifftiger Begründungen (z.B Gefahr für Leib und Leben). Also nicht so viele Fragezeichen, sondern mal aktiv werden jetzt. Ansonsten werdet ihr schon einen Bescheid bekommen und dann kann man darüber entscheiden.

Habt ihr keinen kompetenten Anwalt zur Unterstützung? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 20:47
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Bliebe nach Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Fraglich ist, ob dies auch zu Ermittlungen (Name, Wohnanschrift) führt.

Gruss oldie

Tut es 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 20:53




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

hab ich vorhin gemacht. nur: wenn sie bei der anmeldung das kreuzchen an der "richtigen" stelle gemacht hat, darf das EWMA keine auskunft geben. und bis das gericht dies durch hat, vergehen wieder monate, und geld fließt bis dahin auch immer noch nicht...

sicher ist vor allem: Solange die meisten Eurer Sätze noch mit "ja, aber..." anfangen, wird sich überhaupt nichts bewegen. Zumindest nicht in Eurem Sinne.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.04.2012 21:05
(@romyh)
Registriert

wir werden sicherlich in den nächsten tagen post von der meldebehörde bekommen, dann gehts ab. die rain informieren wir gleich morgen früh über den sachverhalt. die km rennt ja nicht nur vor uns davon, sondern auch vor den vielen anderen menschen, denen sie geld schuldet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 21:33
(@romyh)
Registriert

Hallo,

das EWMA hat Auskunft gegeben und TADA: Sie ist an der bekannten Adresse gemeldet!
Und nu? Wirklich schon die Anzeige wg Unterhaltspflichtverletzung? Muss man nicht vorher nachweisen, dass man noch andere Dinge versucht hat, um die Adresse herauszubekommen?
Welche Dinge wären das? Welche Handhabe hat ein Gericht das überhaupt? Ich hab zwar nicht allzuviel Ahnung davon, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die so wahnsinnig viele andere Möglichkeiten haben...

Ach menno....*abkotz*

Gruß
Romy 🙁

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Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 20:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

warum schreibst Du nicht einen netten Brief an den zuständigen Richter mit der Adresse / neuen Namen bzw. lässt Deinen Anwalt tätig werden?

Dann soll mal der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt werden und vollstrecken. Gruß Ingo

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Geschrieben : 16.04.2012 20:36
(@romyh)
Registriert

wir wissen doch die neue adresse nicht...das gericht weiß schon, dass sie km anscheinend weg ist, denn der letzte beschluss kann nicht zugestellt werden...und machen tun die trotzdem nix.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 22:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das EWMA hat Auskunft gegeben und TADA: Sie ist an der bekannten Adresse gemeldet!

wir wissen doch die neue adresse nicht

ja, was stimmt denn nun?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.04.2012 22:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy,

hier ist wirklich Eurer Anwalt gefragt um nach Prüfung des Sachverhalts Euch zu beraten. Ein Forum kann aus meiner Sicht an diesem Punkt nicht mehr sinnig weiterhelfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 22:46
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hai  :wink:,

*interpretier*

Ist an der einen Adresse gemeldet, wohnt dort aber nicht mehr und ist demzufolge auch nicht aufzufinden.

??

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 16.04.2012 23:02
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Könnt ihr denn nicht übers JA gehen? Die können Auskuntfersuchen, z.B. bei der Krankenkasse machen. Evtl. hat sie ihre Anschrift da bekannt gegeben.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 23:12
(@romyh)
Registriert

ja @ brille: die meldeadresse kennen wir ja schon lange, nur wohnen tut sie da nicht mehr.
das jugendamt vor ort ist nicht grad hilfreich, und hier, 300 km weg, bringts nix. die anwältin sagt immer....wir warten mal ab....erst nochmal zustellungsversuch...dann gucken wir mal.

die mutter hat nicht ihre neue adresse mitgeteilt, auch nicht der kk, das glaub ich nicht: sie will doch nicht gefunden werden. sie läuft ja nicht nur vor ihren schulden bei uns davon. schlimm find ich eigentlich, dass sie auch den anderen mitgliedern ihrer familie nix sagt, schwester oder so. nicht mal zum geburtstag ihres sohnes eine sms oder ähnliches. keine meldung zu weihnachten, ostern o.ä. aber n fleißifer fb-poster...über handy, leider ohne ip....

murks das alles...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2012 08:53




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