Wie Adresse o.ggf. ...
 
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Wie Adresse o.ggf. geänderten Namen herausfinden?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

Zwischenfrage: Habt Ihr das hier

wenn ihr gar keine Ahnung über den Aufenthaltsort habt über einen professionellen Dienstleister machen lassen, der alle Melderegister abfragt. Beispiel: http://www.adress-research.de/?an=Adressermittlung

inzwischen mal angeleiert? Falls nicht, halte ich das Beklagen der Schlechtigkeit der Ex für nicht besonders zielführend...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 11:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nochmal für mein Verständnis.

Die KM ist an Adresse x ordentlich gemeldet. Dies konntet ihr auch über das Meldamt abrufen.

An Adresse x lebt sie aber nicht.

Umgemeldet hat sie sich auch nicht.

Warum kann dann Post nicht an die Meldeadresse zugestellt werden? Nur weil evtl. ein Namensschild fehlt?

Irgendwer muß doch an Adresse x wohnen. Weis diese Person das die KM noch in der Wohnung/Haus gemeldet ist?

Ginge nicht auch eine öffentliche Zustellung am Gerichtsort? Das war doch mal üblich, wenn man Prozeße führen wollte und die Person nicht auffindbar war.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 12:06
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Aber das öffentliche Aushängen der Titel ("öffentliche Zustellung") bringt dem TE weder
* Kindesunterhalt
* Auskunft über die Einkünfte
* die herauszugebenden Dinge der Kinder

Mit der öffentlichen Zustellung kann man die Titel bekommen. Aber die hat der TE bereits.
Jetzt geht es darum, den Titelinhalt auch sachlich einzufordern. Dazu muss man die Damen finden, um sie zu knebeln.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 13:38
(@romyh)
Registriert

@brille,

das kostet Geld...das hab ich der HP so entnommen, oder hab ich mich getäuscht? Außerdem geht das nur für Firmen und Co., nicht für Privatleute!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2012 20:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

das kostet Geld...das hab ich der HP so entnommen, oder hab ich mich getäuscht?

ja, es kostet (ein bisschen) Geld - siehe >>>HIER<<<. Warum sollte es auch keines kosten - da haben andere Leute schliesslich Arbeit damit. Aber Euer "kostenloses" (und erfolgloses) Agieren kostet Euch seit Wochen offenbar täglich Nerven; da fände ich an Eurer Stelle ein paar Euros besser investiert.

Außerdem geht das nur für Firmen und Co., nicht für Privatleute!

wo steht das?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 20:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ob die:

>>>HIER<<<.

das ohne Namen herausfinden, wage ich zu bezweifeln.

Wie ist es mit dem Standesamt?
Bei Heirat werden die Namen gespeichert und sind in i.d.R. öffentlich einsehbar.
Anrufen, .....Alter und Name durchgeben und schon hast du einen neuen Namen.Das macht die Suche wesentlich einfacher.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 21:25
 Uli
(@Uli)

Der Anwalt meines Chefs hat damals in ähnlicher Sachlage einen Haftbefehl gegen meine Exe beantragt und zunächst auch bekommen. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 23:01
(@romyh)
Registriert

Hallo @ Brille,

das steht nirgends, aber wir haben heute die Antwortmail bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen, da wir ein Auftragsdatenverarbeitungsunternehmen sind, dürfen wir laut Datenschutzgesetz nur für Unternehmen tätig werden.

Als Hinweis möchten wir Ihnen den direkten Kontakt zum Einwohnermeldeamt vorschlagen.

Sollte dies nicht zum Erfolg führen, möchten wir Ihnen gerne ein Unternehmen benennen, an das Sie sich vertrauensvoll wenden können. Die Anschrift lautet:

Wiedersehen macht Freude -Suchdienst-

Pallasstr. 8
10781 Berlin
Tel: 030-263 90 60
E-Mail: mail@wiedersehenmachtfreude.de

Für Ihre weitere Suche wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Israel
Kundenbetreuung / Reklamationsmanagement

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 20:51
(@romyh)
Registriert

Update: die KM hat sich wieder angemeldet, 3 Monate nach ihrem Verschwinden. Das EWMA hatte bereits nach ihr recherchiert, weil denen (lt Auskunft SB) Gerüchte zu Ohren gekommen sind, dass Madame sich noch im Raum S. aufhält.

Nachdem wir die nun aktuelle Adresse bekommen hatten, hat das FamG nun alle Beschlüsse zustellen können.

Am 02.02.2012 erging ja der Beschluss, dass KM ihre Einkünfte vom Zeitraum x-y einzureichen hätte für die UH-Berechnung. Ohne Reaktion. Seine RAin hatte dann Zwangsgeld beantragt. Gestern kam der Beschluss darüber (vollstreckbare Ausfertigung): entweder die KM gibt die geforderte Auskunft, oder Zwangsgeld i.H.v. 1000 € wird fällig, wenn sie die nicht zahlt, gehts für 10 Tage in die Ordnungshaft.

Nun ja., es wird sich zeigen, was Erfolg haben wird.

Sie hätte es also viel leichter haben können.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 19:01
(@romyh)
Registriert

Guten Morgen,

Da die KM nun auf einmal wieder aufgetaucht ist, konnte ja nun zugestellt werden, wie berichtet, und das FamG hat dann direkt, weil die KM auf den Beschluss vom 02.01.2012, ihre Einkommensnachweise einzureichen, nicht reagiert hat, ein Zwangsgeld i.H.v. 1000 €, ersatzweise Ordnungshaft beschlossen (siehe oben)
Nun regt es sich aus der Ecke: sie hat einen weinerlichen Brief ans FamGericht geschrieben, wie schlecht es ihr ginge seit November, sie wäre wohl gekündigt worden, hätte erst jetzt was neues bekommen, hätte angeblich kein Geld vom AA bekommen, sie war auch in der Psychiatrie, nervlich am Boden etc. Sie hofft auf Verständnis und Menschlichkeit...Sie will aber die 1000 € bezahlen, in Raten....äh, Moment? Sie zahlt lieber 100 € mtl ans Gericht, statt die titulierten 136 € für ihre Kinder???
Was die psychische Stabilität angeht: Sie sagt sie sei depressiv, postet aber fleißig auf fb über ihre vielen Parties und Saufgelage...soviel dazu...
Das Gericht hat sie erneut darauf hingewiesen, dass es in erster Linie nicht darum geht, die 1000 € zu bezahlen, sondern die Einkommensnachweise vorzulegen.
Nun ja, ich bin wirklich sehr gespannt, wie es nun weitergeht...
Ach ja, es ist natürlich müßig zu erwähnen, dass sie, obwohl sie so fertig ist, ihre Kinder nicht mehr zu haben, sich bis heute nicht gemeldet hat, nicht mal zum 14. Geburtstag ihrer großen Tochter....Mutterliebe????
MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 10:21




(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
mit dem Zwangsgeld wird sie die Forderung um Offenlegung nicht abwenden können.

Es wird dann eben solange weitere und verschärfte Zwangsmaßnahmen komme, BIS sie die geforderten Informationen gibt.

Also: jetzt 1000 Euro, wenn nichts kommt bis X.X.XXX
Dann (beispielhaft) 2500 Euro, wenn nichts kommt bis Y.Y.YYYY
Dann (beispielhaft) 5000 Euro, wenn nichts kommt bis Z.Z.ZZZZ
...

Sie kann sich das ganze Zahlen sparen, wenn sie gleich die geforderten Daten rausrückt. Drumrumkommen wird sie ehe nicht.

Und um die von Ihr zu zahlenden 136 Euro an die Kinder kommt sie zweimal nicht rum...

edit: ortho

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 11:00
(@romyh)
Registriert

Quote: ...Und um die von Ihr zu zahlenden 136 Euro an die Kinder kommt sie zweimal nicht rum...

es sei denn es wird nun endlich gerichtlich festgestellt, dass sie leistungsunfähig ist. DAS hätte sie aber auch viel eher haben können, hätte sie gleich alles offen gelegt, wäre es weder zu obigem Beschluss, noch zur EA wg KU gekommen. Der GV kommt nun auch bald, um die Sachen der Kinder zwangszuvollstrecken, die sie nicht rausrücken wollte etc...

Ich denke das Zwangsgeld entfällt, wenn sie die Einkommensnachweise beibringt? Und der Tenor lautet: Zwangsgeld, ersatzweise Ordnungshaft 1 Tag je 100,00 € Zwangsgeld...also wäre die nä- Stufe doch eher Haft, als eine höhere Strafe...oder seh ich das falsch?

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 11:20
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Ich denke das Zwangsgeld entfällt, wenn sie die Einkommensnachweise beibringt? Und der Tenor lautet: Zwangsgeld, ersatzweise Ordnungshaft 1 Tag je 100,00 € Zwangsgeld...also wäre die nä- Stufe doch eher Haft, als eine höhere Strafe...oder seh ich das falsch?

Jein.
Sie hat eine Frist. Wenn sie die einhält und das ZG ist nur angedroht, dann hat sie sich das Geld gespart.
Verfließt die Frist, ohne dass sie die Infos herausrückt, wird das ZG eingetrieben. Hat sie es nicht, geht sie X Tage in den Bau.
Da hört das Spiel aber nicht auf.
Hat sie diese Strafe (Geld oder Haft) erfüllt kommt die nächste Stufe: "Gib uns die Infos oder Du zahlst erhöhtes Zwangsgeld. Wenn Du nicht zahlen kannst, gehts ins Gefängsnis."

Verfließt auch diese Frist, ohne dass sie die Infos herausrückt, wird das ZG eingetrieben. Hat sie es nicht, geht sie Y Tage in den Bau.
Da hört das Spiel aber nicht auf.
Hat sie diese 2. Strafe (Geld oder Haft) erfüllt kommt die nächste Stufe: "Gib uns die Infos oder Du zahlst erhöhtes Zwangsgeld. Wenn Du nicht zahlen kannst, gehts ins Gefängsnis."

Und so weiter, bis sie die Info rausgibt.

Die meisten geben irgendwann in den ersten 6 Stufen auf und kommen der Forderung um Info nach.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 11:35
(@romyh)
Registriert

Hallo nochmal,

im Urteil steht: Gegen die Schuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 € festgesetzt und, soweit dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 € einen Tag Zwangshaft.

[...]

Damit soll erreicht werden, dass die Schuldnerin ihrer Auskunftsverpflichtung aus dem Versäumnisbeschluss vom 02.01.2012 nachkommt, worin es heißt [...]

Die Schuldnerin kann die Vollstreckung jederzeit durch Vorwegnahme der HAndlungen abwenden. [...]

Beschwerdefrist: 2 Wochen [...]

Sonst keine weitere Frist.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 13:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

i. d. R. ist es aber auch so, dass das Zwangsgeld entfällt, sobald sie die geforderte "Leistung" erbringt. Zwangsgeld und Ausbleiben der geforderten Leistung sind akzessorisch.

Daher wird sich das Gericht davon auch nicht einlullen lassen und sagen: Belege her, das kostet ja kein Geld. Umso ärmer sie sich darstellt, desto mehr sollte es in ihrem eigenen Interesse liegen, die geforderte Handlung nachzuholen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 15:27
(@romyh)
Registriert

Hallo LBM,
Das haben ihr FamG und RAin bereits mitgeteilt. Ob sies tut? Fraglich...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 18:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. (Albert Einstein)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 18:24
(@romyh)
Registriert

Mein Lieblingsspruch!

Ein anderes Lieblingszitat:

Diskutiere nie mit einem Idioten. Erst zieht er dich auf sein Niveau herunter, und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung!

Grüßles

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 12:33
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