Wie berechnen sich ...
 
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Wie berechnen sich eigentlich die Rechtsanwaltskosten bei einer Scheidung?

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Berechnen sich die Rechtsanwaltskosten eigentlich pauschal, nach Streitwert oder nach Arbeitsaufwand oder wie?

Und wenn ich z.B. wegen einer Rückfrage nochmal zum RA muss, erhöht sich dann immer meine (End-)Rechnung?

Wenn ich Dinge wie Sorgerecht, nachehelicher Unterhalt, etc vorab (vor dem Gerichtsverfahren) notatiell regele, reduzieren sich da auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 11:29
(@psoidonuem)
Registriert

a) So, wie Du es vereinbarst.

b) Hängt von a) ab

c) Ja

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 11:42
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi funsurfer,

ich war vor kurzem zum ersten Gespräch bei einer Rechtsanwältin und die sagte mir, dass in Scheidungssachen der Streitwert und daraus resultierund ihr Honorar üblicherweise das Einkommen beider Partner mal 3 Monate betragen würde.
Hab ich jetzt nicht hinterfragt, da ich (hoffentlich) VKH bekomme.

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:17
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Montag bin ich beim Anwalt, dann frage ich mal nach und berichte dann hier.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 18:13
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

such mal über eine Suchmaschine nach "Berechnung der Scheidungskosten". Hierüber findest Du genug denke ich. Das mit den 3 Netto-Monatsgehältern beider Partner mal drei ist ja nur ein Aspekt (Vermögen? Kinder? Welche Entscheidungen gehen vor Gericht? Dabei ist Versorgungsausgleich obligatorisch).

Im Normalfall erfolgen (nach meiner Kenntnis) über das durch den Streitwert ermittelte Honorar keine weiteren Kosten.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 22:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Basis ist ja bei Anwälten der Streitwert aus dem sich nach der RVG die Gebühren errechnen lassen.

In Umgangssachen wird der Streitwert i.d.R. mit 3.000,-€ fest gelegt.
Bei Sorgerechtsverfahren auch, glaube ich.

Beim Unterhalt geht man i.d.R. von der Summe aus 12 Monatszahlungen aus.

Wie man aus dem Streitwert auf die Gebühren kommt, weiß ich jetzt auch nicht aber dafür gibt es Tabellen, oder Rechner die man ergooglen kann.

Aus dem Einkommen der Pflichtigen errechnet er sich jedenfalls nicht.
Zumindest kenne ich keinen solchen Fall.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 23:05
(@Inselreif)

Den Gegenstandswert der Scheidung zu berechnen ist etwas diffizil. Details finden sich in §§ 43, 44 und 50 FamGKG.

Ganz grob: Die drei Nettomonatsgehälter beider Partner sind ein erster Ansatz. Abzüge gibt es ggf. (lokal unterschiedlich) für unterhaltsberechtigte Kinder. Hinzu kommen für den Versorgungsausgleich 10% der drei Nettomonatsgehälter pro auszugleichendem Anrecht bzw. mindestens 1.000,- (auch wenn gar nichts auszugleichen ist). Bei Folgesachen erhöht sich der Wert entsprechend. Der Gegenstandswert wird vom Gericht festgelegt - Vorab-Angaben des Anwalts dazu sind eine unverbindliche Schätzung.
Aus diesem Gegenstandswert kann man die Gerichtskosten und gesetzlichen Anwaltsgebühren errechnen, die allerdings teilweise auch vom Verfahrensablauf und den auszuführenden Tätigkeiten abhängen.

Beim "Ergoogeln" diverser Kostenrechner bitte aufpassen: die allermeisten sind entweder seit der Reform 2013 veraltet oder legen irgendwelche intransparanten Annahmen über die Tätigkeit des Anwalts zugrunde. Für den hier auf der Seite eingebundenen Rechner gilt das leider beides. Die wenigen Rechner, die tatsächlich korrekt arbeiten, erfordern vom Bediener eine gewisse Kenntnis des RVG, so sich die Fehlerquelle dann "hintern Bildschirm verschiebt".

Daher bitte: Mit den konkreten Daten den Anwalt selbst fragen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 23:53
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich war gestern beim Anwalt:
Das mit den 3 Gehältern stimmt.

Ich hatte ein Erstgespräch und dann (mit dem gestern) noch zwei.

Dafür möchte er vor die Beratung vor der Scheidung nochmal gut 800€ haben.
Ich hätte gedacht dass das in den 2000€ für das Einreichen der Scheidung inklusive ist...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 15:15
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kann nicht sagen, dass mich das wundert. Es belustigt mich.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 15:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann nicht sagen, dass mich das wundert. Es belustigt mich.

@psoidonuem:
Du magst vielleicht ein Problem mit dem TO und seine Ansichten haben, sie es Dir gegönnt.
Ich bitte Dich dennoch, dies via PN mit ihm auszutragen.
Weiter Kommentare, die nichts mit dem Anliegen oder Fragestellung des TO zu haben, werden ohne weiteren Kommentar gelöscht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 15:48




(@psoidonuem)
Registriert

Ich gebe doch eine Antwort zum Thema? Um das auszuführen, es wundert mich nicht, dass ein Anwalt für eine Beratung, die mit der Scheidungssache selbst nicht zusammenhängt, eine Gebühr in Rechnung stellt. Es passt aber zum TO, dass er erwartet, das geschenkt zu bekommen. Und das belustigt mich.
Es würde mich mehr interessieren, was Du damit für ein Problem hast? Es gibt in dem Fall absolut nichts zu moderieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 16:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ psoidonuem
Ob, wann und warum wir eingreifen darfst du gerne uns überlassen. Wir möchten und werden keine Diskussionen über die Art und Weise führen, wie VS moderiert wird.
Was dich belustigt fasst der TO evtl. als Angriff oder Beleidigung auf.
Und bisher war es nur die Ansage, dass du dich entsprechend äußern kannst und Äußerungen die fehl am Platz sind gelöscht werden. Es gilt hier für jeden User "take it or leave it"

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 16:40
(@psoidonuem)
Registriert

Es ist mir nur in den 10 Jahren die ich mich hier tummele noch nie untergekommen, dass jemand - noch bevor er sich beschwert hat - die Nanny zu Hilfe kam. Und

Und bisher war es nur die Ansage, dass du dich entsprechend äußern kannst und Äußerungen die fehl am Platz sind gelöscht werden.

kam aus heiterem Himmel, ohne jeden Anlass und ist daher ebenfalls fehl am Platz. Ich wüsste gerne, gegen welche Forenregel ich verstoßen habe um hier gemaßregelt zu werden.

Was dich belustigt fasst der TO evtl. als Angriff oder Beleidigung auf.

Eventuell. Ich kann mich nicht erinnern, dass so ein Tohuwabohu veranstaltet worden wäre, als jüngst tatsächlich User als Troll, Sugardaddy oder Idiot beleidigt wurden.

Bin raus aus diesem Fred und jedem anderen Fred dieses Zeitgenossen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 17:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hast du wohl etwas überlesen. Dagegen wurde auch vorgegangen. In den letzten Monaten hat sich hier einiges eingeschlichen, das nicht gut ist und das das Team nicht weiter dulden will.

Wie gesagt, du musst das nicht mögen, aber du kensnt die Forenregeln  :puzz:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 17:37