Hallo & guten Abend!
Da ich Euch nicht mit der umfassenden Story belasten möchte, kommt das Vorabgeschehen nur als kurzer Abriß:
- Meine Beziehung mit der KM lief seit 1996, gem. unehelicher Sohn (geb.1999, rechtlich gem. Sorge seit Geburt), bis 2006 als Mutter-Vater-Kind-Familie in gem. Wohnung zusammengelebt.
- 2006 Trennung von der Mutter. Ich habe eine neue Wohnung genommen, zwischen alter gemeinsamer Wohnung und der Schule des unseres Sohnes liegend (inkl. Kinderzimmer).
- Das Kind lebt seit dem ca. ein Drittel der Betreuungszeit bei mir (4 Tage, von Do-So, das 1., das dritte, und das in manchen Monaten bestehende 5. Wochenende) und zwei Drittel der Zeit bei der Mutter (10 Tage, von Mo bis zum Mi der darauffolgenden Woche).
- Die Mutter 'verdaut' seither die Trennung nicht, seit Ende 2006 versucht sie mich mit allen Mitteln aus ihrem Leben, und dem Leben unseres Sohnes zu drängen.
- Seit 2007 habe ich einen neue Partnerin (mein Sohn versteht sich gut mit ihr), seidem haben sich die Rachsüchte der KM nocheinmal spürbar verstärkt.
Von endloser Schlechtmacherei gegenüber Dritten (auch gegenüber unseres gem. Sohnes), unzählbaren Beleidigungen mir und dem Kind gegenüber, der Ausübung starker psychischer Gewalt gegenüber des Kindes, und versuchten rechtlichen Schritten wie Anträgen zur alleinigen Sorge (auf Basis von komplett erlogenen Vorwürfen ist ihr das letztlich aber nicht gelungen) sowie Zwangsstrafgeldern, etc., sind ihr mittlerweile auch bereits meinem Sohn und mir gegenüber die Hände/Fäuste ausgerutscht.
Bei Mediationen (mit Moderation vom JA / soz.-päd.-Dienst) hat die KM die Gesprächsmoderatorin nach Strich und Faden mit erfundenen und verdrehten Sachumständen belogen.
Allgemein gibt es auch keinen Weg mehr an sie heran zukommen, um noch ein vernünftiges Gespräch mit ihr führen zu können, sie blockt komplett ab.
Im Sinne der Ausübung der gemeinsamen Sorge habe ich die letzten 3 Jahre über ihre Unfairnisse hinweg die Füße still gehalten, aber mittlerweile hat sie sich bei Jugendämtern, der zuständigen Amtsrichterin etc. soviel Gehör (und dort Verständnis durch ihre verdrehten 'Situationserklärungen') verschafft, dass sie die dortigen Mitarbeiterinnin (insbesondere des JA... ein Verein synchron tickender Mutterherzen, es ist furchtbar...) polarisiert hat. Je mehr Erfolg sie dabei in ihrem 'Kampf gegen den Vater' an offizieller Stelle erlangt, umso dreister werden ihre Vorgehensweisen.
Und mittlerweile bin ich der Meinung, dass unsere Sachbearbeiterin den Bogen überspannt; Es geht um die Ferienregelung:
In den Nichtferienzeit haben wir eine klare Regelung der Betreuungszeiten, genannt Wochenendregelung (siehe oben, 4 Tage Vater-Kind / 10 Tage Mutter-Kind).
Mir und meinem Sohn fällt dabei das erste und dritte Wochenende eines jeden Monats zu
In den Ferien soll die Betreuungszeit zu 50/50 geteilt werden. Dann gibt es dazu einen offiziellen Ferienplan, aus dem klar (d.h. tagesdatiert) hervorgeht wann der erste und der letzte Ferientag ist. Die Ferien enden in der Regel an einem Freitag oder Samstag, d.h. das darauf folgende Wochenende bzw. der Folgesonntag fällt in die Wochenendregelung.
Wenn mein Sohn z.B. die letzen 3 Wochen der Sommerferien der Mutter verbringt, dann enden die Ferien laut offiziellem Ferienplan am Freitag oder Samstag.
Wenn das dann ein erstes, drittes oder fünftes Wochenende des laufenden Monats ist, wäre das ein Vater-Kind-Wochenende, bzw. ein Vater-Kind-Sonntag.
Die Mutter behält dann aber gegen die Vereinbarung das Kind, und somit sehen wir uns (Vater&Kind) dann noch weitere 10 Tag nicht.
So werden dann aus drei Wochen schon mal gute viereinhalb Wochen, die wir uns nicht sehen.
Auf diesem Wege sind mir und meinem Sohn im Jahr 2009 letztlich 7 Tage Umgang verwehrt geblieben. Da ich das nicht so hinnehmen wollte, habe ich meinen Sohn dann den Pfingstmontag 2009 bei mir behalten, woraufhin sie ein Zwangsgeld beim zuständigen Amtsgericht
Die Sachbearbeiterin des JA legitimiert das Vorgehen der Mutter, mit dem lapidaren Kommentar "Soll er da nun den einen Tag zu Ihnen...", obwohl es da eine in einer gerichtlichen Mediation ausgearbeitete Regelung, sowie einen klar datierten offiziellen Ferienplan gibt. Wenn ich nicht mitspiele und die ansicht der Sachbearbeiterin des JA abnicke, drohen sie mit der Auferlegung des Zwangsgeldes - Und das ist dann auch die Stelle an der es mir doch deutlich zu bunt wird.
Wie soll ich mich nun der Sachbearbeiterin des JA gegenüber verhalten?
- Soll ich mitspielen, weil ich das keine Chance habe, und nur unnötig Energien verheize - wie sind da eure Erfahrungswerte?
(und mir denken "bald ist der Sohnemann zwölf Jahre alt und kann mitreden, wo er sich aufhalten möchte...")
- Soll ich 'ihren Vorgesetzten sprechen wollen'
- Soll ich mit Anzeige aufgrund von Befangenheit winken (ignorieren/verdrehen der gerichtlichen Regelungen zugunsten der Mutter, welche sich schlicht nicht an die Regelungen gehalten hat (um das Kind vom Vater fern zu halten)
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus & viele Grüße aus Berlin,
Frank.
Hi Frank
Herzlich Willkommen
Eine erste kurze Ansicht meinerseits.
Die Sachbearbeiterin des JA legitimiert das Vorgehen der Mutter, mit dem lapidaren Kommentar "Soll er da nun den einen Tag zu Ihnen...",
Eine eigene geäusserte Meinung der SB zu einer gerichtl. Vereinbarung steht ihr nicht zu.
Wenn ich nicht mitspiele und die ansicht der Sachbearbeiterin des JA abnicke, drohen sie mit der Auferlegung des Zwangsgeldes
Das bitte konkretisieren. Und wer sind "drohen sie mit"?
Beschwerden bzgl. SB von JA's sind an die JA-Leiter zu richten. Die nächst höhere Instanz wäre der entsprechende Minister des Bundeslandes, was anderes gibt es nicht. Jugendämter unterliegen keiner Fachaufsicht, daher ist es faktisch unmöglich, sich über ihre Arbeitsweise zu beschweren. Allerdings steht es Dir frei eine Begleitung zum JA-Gespräch mitzunehmen. Wenn Du dann (Straf-)Anzeige wegen Nötigung/Erpressung stellen möchtest ist dies m.E. zwingend notwendig. Dies bedarf keiner Fachaufsicht - die Hürden ggü. Behörden sind jedoch gigantisch.
Aber einige Fragen habe ich.
Wie verhält/äussert sich Sohni dazu? Gibt es Loyalitätsprobleme oder gar (gefestigte) Positionen?
Wurde das ABR gerichtlich der KM zugesprochen?
(und mir denken "bald ist der Sohnemann zwölf Jahre alt und kann mitreden, wo er sich aufhalten möchte...")
Es gibt 8-jährige, welche den Richter vom Gegenteil überzeugt haben. Das Alter spielt nicht defintiv eine Rolle, eher die gefestigte Auffassung des Kindes. Diese prüft der (gewissenhafte) Richter in einem Gespräch. Darum ja meine oben gestellte erste Frage. Ein "Mitspracherecht" haben Kinder i.d.R. erst ab 14 Jahre.
Soll ich mit Anzeige aufgrund von Befangenheit winken
Dies verpufft völlig wirkungslos - lediglich Tatsachen könnten etwas bewirken (meine Erfahrung).
(ignorieren/verdrehen der gerichtlichen Regelungen zugunsten der Mutter, welche sich schlicht nicht an die Regelungen gehalten hat (um das Kind vom Vater fern zu halten)
Hierbei wäre das Gericht der richtige Ansprechpartner. Richter mögen es eigentlich überhaupt nicht, wenn ihre Entscheidungen ignoriert/manipuliert/sonstwie verunstaltet werden.
Worauf basiert eigentlich der Umgang: gerichtl. Vergleich, per Beschluss oder Urteil?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
Dank Dir ersteinmal für Deine Antwort.
Das bitte konkretisieren. Und wer sind "drohen sie mit"?
Das 'sie' bezieht sich auf die Sachbearbeiterin des JA, welche das von der Mutter beatragte Zwangsgeld zum weiter oben erwähnten Umstand durchsetzen kann.
(das dazugehörige Selbstzitat aus meinem ersten Post: "Auf diesem Wege sind mir und meinem Sohn im Jahr 2009 letztlich 7 Tage Umgang verwehrt geblieben. Da ich das nicht so hinnehmen wollte, habe ich meinen Sohn dann den Pfingstmontag 2009 bei mir behalten, woraufhin sie ein Zwangsgeld beim zuständigen Amtsgericht beantragte")
Den Rest beantworte ich heute Abend (das schaff' ich jetzt nicht mehr)
Gruß, Frank.
hi frank,
da mich dein thread sehr interessiert würde ich mich freuen wenn du ihn fortführst und evtl. auch auf die fragen von oldi nochmal eingehen würdest.
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...