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Wie formuliert man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo meine Lieben,

nachdem wir es lange im Guten versucht haben, reicht uns das Verhalten unserer SA im Jugendamt endgültig und wir werden eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Nur...was muss alles rein, wie sollte der Stil/Aufbau sein?

Haben so etwas noch nie geschrieben.

Achja, gegenüber dem Amtsleiter haben wir bereits schonmal unsere Bedenken bzgl. der SA geäußert, jedoch nur in einem "normalen" Brief ans JA, nicht in der Hauptsache. Diese schmetterte er ab. Kann es sein, dass unsere Beschwerde genauso abgeschmettert wird?
Wenn ja, was ist dann der nächste Schritt?

Ich finde, dass kann sich niemand mehr bieten lassen, daher muss mit der was passieren.

Kann man eine SA grundsätzlich ablehnen, auch wenn der Amtsleiter bereits einmal sagte, dass es organisatorisch nicht möglich wäre, eine andere zu bekommen?

Viele Fragen, hoffe auf Antworten.....

gruß Romy...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2004 20:34
(@sandgren)

hy romyh,
ich würde mir die sache mit der beschwerde noch einmal gründlich überlegen!!

leider passiert bei einer erfolgreichen beschwerde nichts anderes als das deine akte von SA 1 zu SA 2 geschoben wird.
aber beide im selben büro 🙁

was dann passiert: eine krähe hackt der anderen kein auge aus! 😡

der zu erwartende ärger ist grösser als der evtl. erfolg.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2004 23:53
 mel
(@mel)

hi romyh,
eine dienstaufsichtsbeschwerde musst du an den zuständigen landrat schreiben.
denke immer daran, dass die zuständige SA diese auch bearbeitet und nur vom vorgesetzten unterschrieben wird. lustig dabei war, der name der SA und das datum waren per hand eingetragen worden.
desweiteren wird die SA danach erst recht gegen euch sein.
ich habe es erlebt, nach meiner dienstaufsichtsbeschwerde hat die SA nicht mehr mit mir gesprochen.
im OLG verfahren wurde es durch die kinderpsychologin vertieft.

die zusammenhänge sind beim JA ungefähr so verteilt:

eine JA-team besteht meistens aus 5 personen, 1 mann und 4 frauen, alle gespräche mit eltern werden täglich in diesem team besprochen und über eine weitere vorgehensweise wird abgestimmt.
briefe, die ans gericht oder an die eltern gehen werden dort verfasst und danach geschrieben.

wenn du die SA also angreifen willst überlege dir genau wie du es machst.
vielleicht solltest du dann eher eine fachaufsichtsbeschwerde schreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2004 12:13
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo RomyH,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat nicht immer viel Erfolg - eigentlich nur dann wenn Wahlen anstehen und die Politiker diese irgendwie nutzen können...

Trotzdem:
Sie ist absolut sachlich zu verfassen, die Daten und Zeiten müssen genannte sein, an denen das konkret passiert ist - ach so - sie muss entsprechend konkret sein. Also nicht die SA ist nicht fähig, sondern was macht sie konkret nicht richitg, wo hat sie gegen ihre Aufgaben verstoßen etc. Was hat der Vorgesetzte gemacht oder unterlassen bei Eurer Beschwerde und so weiter.
Je konkreter und belegter, desto mehr Chnacen, dass ihr nachgegangen wird.

Liebe Grüße
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2004 20:17
(@romyh)
Registriert

Hallo meine Lieben,

ja, einerseits habt ihr Recht, aber andererseits sehen wir keine andere Möglichkeit mehr, dass mein Freund sein Recht wahrnehmen kann.

Schlimmer als im Moment kanns nicht mehr werden.

Habe hier einen Entwurf für die Beschwerde, gebt mit mal einige Meinungen, bitte.

Gruß, Romy

Landratsamt S.
Kreisjugendamt
z. H. des Amtsleiters, Hr. M.
... strasse

xxxxx S.

Dienstaufsichtsbeschwerde
über die Sachbearbeiterin vom Allgemeinen Sozialen Dienst, Frau W.

Sehr geehrter Herr M.,

ich reiche hiermit eine offizielle Dienstaufsichtbeschwerde bei Ihnen über o.g. Sachbearbeiterin aus folgenden Gründen ein:
1. Das Jugendamt hat die Aufgabe die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Das Kindeswohl ist das Hauptanliegen eines jeden Jugendamtsmitarbeiters. Frau W. jedoch spricht der Kindesmutter, Frau A. A., nach dem Munde und unterstützt diese in allem, was Frau A. A. tut. Dazu gehört: Umgangsverweigerung; Verweigerung des telefonischen Kontakts von Vater und Kindern; Verweigerung der Herausgabe von wichtigen Informationen an mich, den Kindsvater. Es kann einfach nicht sein, dass eine Sachbearbeiterin, die die Aufgabe hat, die Interessen der Kinder zu schützen und das Kindeswohl zu fördern, einer systematischen „Ausgrenzung“ des Vaters positiv gegenüber steht!
2. Frau W. maßt sich unter anderem folgende Äußerungen mir gegenüber an (Zitate):
· bzgl. der Diskussion um einen geeigneten Termin zum gemeinschaftlichen Gespräch (das letztlich am 9. September 2004 stattfand) und meiner Bitte, trotz des abgesagten Termins am 27. August 2004, ein persönliches Gespräch mit Frau W. führen zu dürfen: „Wenn Sie sich leisten können nach S. zu kommen, ohne die Kinder zu sehen, können Sie auch Unterhalt bezahlen!“
· bzgl. der gesamten Telefonverweigerungsaktion meiner geschiedenen Frau: „Sie sind doch selbst schuld daran, dass Sie nicht mit den Kindern sprechen dürfen! Hätten Sie Frau A. A. nicht geärgert, dann wäre das auch nicht so!“
Dies sollen nur einige Beispiele sein. Da ich nur im Beisein einer weiteren Person in dieser Angelegenheit telefoniere und das Telefon auf „Freisprechen“ stelle, kann das von mir oben beschriebene jederzeit bezeugt werden. Es stehen Frau W. keinerlei Werturteile oder sonstige persönliche Bemerkungen zu.
3. Bereits bevor Frau W. und ich uns das erste Mal gegenüber standen, hat sie sich auf der Grundlage von Erzählungen meiner geschiedenen Frau, also „Hörensagen“ ein Bild von mir und eine Meinung über mich gebildet.
Sie trat bereits mir Vorurteilen mir gegenüber auf. Das habe ich vom ersten Moment an gespürt und es hat sich die ganze Zeit über bestätigt. Ich habe den Eindruck, dass Frau W. Probleme mit Mitbürgern ausländischer Herkunft hat.
Die ganze Zeit über hat sie die Kinder nicht ein einziges Mal befragt, was sie denken oder was sie möchten. Nur was die Mutter möchte, zählt für Frau W.
Ich habe im Laufe der vergangenen Zeit, in der ich mit dieser schwierigen Situation konfrontiert bin, viele Belege dafür geliefert, dass meine geschiedene Frau es mit der Wahrheit bezüglich der Umstände, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung meines Umgangsrechtes mit meinen Kindern stehen, nicht so genau nimmt, wie es die Fairness, die Vernunft und das Interesse der Kinder hier gebietet. Dennoch wird meiner geschiedenen Frau geglaubt, und sie wird in allem unterstützt was sie sagt oder tut. Das Wohl und Wehe der Kinder stehen dabei offenbar im Hintergrund, ganz zu schweigen von meinen Rechten, die mir vom Gesetzgeber zugebilligt werden.
4. Mit den Kenntnissen von Frau W. über Inhalt und Aussagen des Scheidungsurteil von meiner geschiedenen Frau und mir (vom 24. Oktober 2002) scheint es auch nicht weit her zu sein, denn sonst wäre sie wohl nicht auf die Idee gekommen, mir gegenüber zu behaupten, es würde darin stehen, dass ich mich 14 Tage vor jedem Besuch anzukündigen hätte (so wie es meine geschiedene Frau will). Die Umgangsregelung im Scheidungsurteil ist die Erweiterung des Beschlusses vom 19.03.2001 vom Amtsgericht S. mit dem Aktenzeichen 1 F 4/01. Darin steht: „Die Kindesmutter gewährt dem Kindesvater das Recht des Umgangs mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern [...] im 2-wöchigen Rhythmus, [...], wobei der Antragsteller spätestens 2 Tage vor dem Umgangstermin der Antragstellerin die Ankunftszeit ankündigt.“ Im Scheidungsurteil vom 24. Oktober 2002 steht lediglich, dass ein Urlaub spätestens 2 Wochen vor Beginn angekündigt werden muss. An dieser Regelung halte ich fest. Frau W. sollte sich erst ordentlich und ausreichend informieren, bevor sie solcherlei Aussagen von sich gibt. Ich denke, dass ich wohl mit gutem Recht verlangen kann, dass eine Person, die von Amts wegen mit solchen sensiblen Themen und Sachverhalten beschäftigt ist, in der Lage sein muss, sich entsprechende Informationen und notwendiges Wissen anzueignen. um sich dann ein objektives Urteil zu bilden. Persönliche Ansichten und Meinungen dürfen dabei keine Rolle spielen!
5. Ich finde es auch äußerst fragwürdig, dass Frau W. meiner geschiedenen Frau während des Gesprächs am 9. September 2004 in der Wohnung meiner geschiedenen Frau, die ganze Zeit den Arm getätschelt hat und ihr beruhigende Worte zuraunte, während ich von meiner Exfrau diffamiert und als Schläger und quasi Vergewaltiger hingestellt wurde. In dem Moment, als Sie, Herr M., den Raum verließen, sagte Frau Walther: „Ja A., ich finde Du hast Recht in allem was Du sagst!“ Leider habe ich dafür keine unbefangenen Zeugen, aber ich bleibe bei dieser Darstellung, da diese Bemerkung seitens der Vertreterin eines Amtes, die die Interessen der Kinder zu vertreten hat und ansonsten sich nach den Vorgaben des Gesetzgebers zu richten hat, sehr aufschlussreich ist, was die Einstellung zu meiner Person und ich behaupte sogar, zu meiner Herkunft betrifft.
6. Sie beschwerte sich bei mir, wieso ich überhaupt ein Problem mit ihr hätte, sie würde doch alles für mich tun, telefonieren etc.; nur, das ist ihre Aufgabe, wofür sie sogar bezahlt wird. Sie muss nicht so tun, als ob sie mir einen Gefallen o. ä. tut.

Ich würde sehr gern einmal ein persönliches Gespräch mit Ihnen, Herr M., führen, um Ihnen aus meiner Sicht der Dinge darstellen zu können, wieso ich mit der Arbeit von Frau W. unzufrieden bin. Es geht letztlich nicht darum, dass sie mir gefallen soll oder das sie mir sympathisch sein muss, sondern sie soll sinnvolle Lösungen herausarbeiten, mit denen sowohl ich als auch meine geschiedene Frau, aber ganz besonders meine Kinder, leben können. Aber genau das tut sie nicht. Im Gegenteil, scheint sie gar nicht zu beachten, worum es hier eigentlich und hauptsächlich geht: um das Wohl der Kinder. Nach meiner Auffassung und gemäß meinen Erfahrungen mit der „Zusammenarbeit“ mit Frau W. bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass Frau W. eine objektive Beurteilung der Lage mit den daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Maßnahmen entweder nicht will oder nicht kann oder, was noch schlimmer wäre, beides. Dabei bleiben die Bedürfnisse meiner Kinder offenbar bestenfalls zweitrangig, wenn nicht sogar nebensächlich. Dass diese aber den Umgang mit mir wünschen, wissen Sie, Herr M., genau, und auch, dass ich nur durch den telefonischen Kontakt mit den Kindern die enge Bindung aufrechterhalten kann. Meine geschiedene Frau ist mit unseren Kindern 350 km vom Lebensmittelpunkt weggezogen. Sie hat die Entfernung geschaffen, nicht ich. Ich möchte doch nur, dass ich mein mir zustehendes Umgangsrecht mit den Kindern ganz normal, ohne Streit und langwierigen, kräfte- und nervenzehrenden Auseinandersetzungen wahrnehmen kann, ohne mich fortwährend für irgendetwas rechtfertigen zu müssen, wo es nichts zu rechtfertigen gibt.

Ich erwarte, dass mein Fall in Zukunft auf keinen Fall mehr von Frau W. bearbeitet wird. Sie haben mir gegenüber zwar dargelegt, dass es aufgrund organisatorischer Probleme nicht anders ginge, aber ich lehne Frau W. aufgrund ihrer Befangenheit schlichtweg ab und wünsche, dass eine Person mit der Bearbeitung dieser Angelegenheit beauftragt wird, die die erforderliche fachliche und menschliche Qualifikation besitzt und die notwendigen Entscheidungen frei von Vorurteilen und Ressentiments so trifft, dass die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden.

Ich hoffe Ihrerseits auf eine schnellstmögliche Antwort. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch unter der diesem Schreiben zu entnehmenden Tel. – Nr. zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

S. A. A.

[Editiert am 12/12/2004 von RomyH]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2004 20:36
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo RomyH,

das ist absolut zu lang. Das lesen die nicht zu Ende...und es steht genau das drin vor dem ich gewarnt habe: Zu wenig Fakten und zu viel "Anschuldigungen" (besseren Ausdruck habe ich grad nicht.
Gegen Aussagen wie

Es kann einfach nicht sein, dass eine Sachbearbeiterin, die die Aufgabe hat, die Interessen der Kinder zu schützen und das Kindeswohl zu fördern, einer systematischen „Ausgrenzung“ des Vaters positiv gegenüber steht!

Womit wollt ihr das belegen? Sie wird dagegen argumentieren können, das sie das Kindeswohl sehr wohl im Auge hat, auch wenn man dann über die Gründe streiten kann.

Bereits bevor Frau W. und ich uns das erste Mal gegenüber standen, hat sie sich auf der Grundlage von Erzählungen meiner geschiedenen Frau, also „Hörensagen“ ein Bild von mir und eine Meinung über mich gebildet.
Sie trat bereits mir Vorurteilen mir gegenüber auf. Das habe ich vom ersten Moment an gespürt und es hat sich die ganze Zeit über bestätigt. Ich habe den Eindruck, dass Frau W. Probleme mit Mitbürgern ausländischer Herkunft hat.

Ist ebenfalls in keinster Weise zu belegen. Gefühle zählen hier nicht die Bohne.
Punkt 2 hingegen ist annähernd o.k., auch wenn sie das alles abstreiten wird. Leider fällt mir im mOment keine Umformulierung ein. Werde aber noch mal nachdenken.

LG
Biga

[Editiert am 12/12/2004 von biga]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2004 21:15
(@romyh)
Registriert

Hallo biga,

findest Du's echt zu lang?
Ich habe leider die Tendenz, alles begründen zu wollen.

Was genau war Dir denn zu anschuldigend? Ich meine, Frau W. geht nur nach Nase und nicht nach Fakten, sie darf das machen, aber unser Bauchgefühl interessiert nicht? Es sind Fakten, ihre Blicke, ihre arrogante, selbstgefällige Art, die Art, wie sie meinen Freund behandelt, mit ihm spricht, so von oben herab...

Sie hat das Kindeswohl nicht im Auge, es heißt immer nur Frau A.A. hat gesagt, ich habe mit Frau A.A. geredet, Frau A.A., hier, Frau A.A. da. Aber kein: L. würde gern, Y. würde gern, NIX!

Ist das normal oder was?

Ihr habt sie leider nciht erlebt, ich schon, und ich schwöre, dass alles wahr ist!

Bin gespannt auf andere Meinungen hier, bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2004 21:44
 biga
(@biga)
Registriert

Hi nochmal,

ich kenne das mit den Begründungen, aber wie gesagt, das Lesen die nicht, wenn es zu lang ist.

Was genau war Dir denn zu anschuldigend? Ich meine, Frau W. geht nur nach Nase und nicht nach Fakten, sie darf das machen, aber unser Bauchgefühl interessiert nicht? Es sind Fakten, ihre Blicke, ihre arrogante, selbstgefällige Art, die Art, wie sie meinen Freund behandelt, mit ihm spricht, so von oben herab...

Wie gesagt Anschuldigungen trifft es nicht ganz, vielleicht würde es sogar als "Verleumdung" interpretiert werden. Damit meine ich keineswegs, dass eure Gefühle und Wahrnehmungen falsch sind, nur kommt das nicht gut an bei der Gegenseite (Verwaltung) wenn man auf Gefühle setzt. U.U. werden euch diese genau in die andere Richtung ausgelegt und es heißt dann: "Sehen sie haben wir doch gewußt, der kann das nicht zum Kindeswohl hin betrachten..."

Ihr müsst einfach nur mit Fakten begründen, wie ihr es ja auch zum Teil gemacht habt:
Die kInder sind nicht befragt worden, die nicht beachteten Umgangsprobleme, -verweigerungen seitens der Ex....

Das ist das was eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigt und womit man (vielleicht) Gehör erreicht.

Wieso ich das meine? Hab auch schon mal eine relativ erfolgreich geschrieben...und ganz viel Erfahrung mit Ämtern auf der Seite Betreuung von Familien, und da kommt man bei ämtern mit Gefühlen leider selten weiter:-)

Und nochmal: Ich spreche euch nicht ab, dass ihr auch emotional im Recht seid, aber nachweisen?...
LG
Biga

[Editiert am 12/12/2004 von biga]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2004 22:02
(@romyh)
Registriert

Hallo biga,

ist zwar sehr intim, aber meinst du, du könntest mir deine beschwerde zusenden? vielleicht ließe sich unsere situation irgendwie übertragen?

Das problem mit mir ist einfach, dass ich zu emotional an die ganze sache rangehe und zu emotional argumentiere.

du hast recht, ich weiß, daher habe ich auch den brief hier rein gestellt, da ich mir überhaupt nicht sicher war/bin, wie so etwas wichtiges zu formulieren ist.

Nur eins: unter 1. schrieb ich, dass frau w. letztlich durch das ständige zustimmen zu den "launen" der mutter indirekt die umgangsverweigerung unterstützt, sie sogar noch mit der aussage unter 2. bekräftigt.
kann ich das so stehen lassen?

wie sieht es mit punkt 4 aus? und 5?

liebe grüße romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2004 22:10
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo romyH,

leider kann ich dir die nicht zukommen lassen, da sie einen dienstlichen Kontext hatte.
Habe dir eine pn geschrieben, siehe weiter dort...

LG
Biga

[Editiert am 12/12/2004 von biga]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2004 22:14




 mel
(@mel)

hi romyh,

ich gebe biga recht. so schreibt man keine dienstaufsichtsbeschwerde.
schick mir mal per PN deine mail-addi ich schicke dir mal eine beschwerde rüber.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 10:19
 Uli
(@Uli)

Liebe Romy,

ich muss mich meinen Vorschreibern anschließen: dies ist keine Dienstaufsichtsbeschwerde. Du versuchst Dir (verständlicherweise) Luft zu machen. Genau so würde es aber auch gewertet werden. Du bekämest einen Schrieb vom Dienststellenleiter in dem dieser der Mitarbeiterin sein vollstes Vertrauen ausspricht. Er würde weiter schreiben, dass gerade auf diese Mitarbeiterin die Vorhaltungen nun überhaupt nicht zuträfen, usw usf.. Vermutlich würde die Mitarbeiterin noch nicht einmal ausgetauscht werden, nur euer Verhältnis würde noch schwieriger.

Wenn ihr wirklich eine Beschwerde einreichen wollt (wie gesagt ich verspreche mir nichts davon), dann muss das kurz und plakativ gehalten sein. Kurze Statements und konkret belegt.

Ich drücke Euch die Daumen
LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 10:46
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Romy!

Deine Beschwerde können wir so nicht stehen lassen - alles andere wie PN...

Aber die Frage, OB man eine Beschwerde einreichen sollte, beschäftigt mich schon. Wenn man eine Beschwerde einreicht, muss man doch von einem Fehlverhalten des SA sprechen. Sicher ist es schwierig, in eurem Fall abzuwägen, ob die Entscheidung des JA als Fehlentscheidung zu werten ist oder nicht. Mir ist klar, dass du / dein LG die Sache schon etwas persönlicher nehmt und deshalb auf ein Fehlverhalten abstellen wollt.

Du wirst aber merken, wenn du eine (diese vielleicht grad nicht) Beschwerde einreichst, dass das Verhältnis zwischen euch noch schlechter wird, als es ohnehin schon ist. Leider sitzen die Behörden am längeren Hebel! Ich denke, es ist einfach ein taktischer Fehler, so eine Beschwerde zu schreiben. Ihr verbaut euch damit die vielleicht noch unentdeckten Reserven auf einen positiveren Ausgang der ganzen Sache.

Nur mal zum Nachdenken... 💡

LG
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 11:01