Hallo liebe Gemeinde!
Etwas offtopic, aber vielleicht auch für Andere interessant:
Ich gehöre zum Kreise derer, die Bearbeitungsgebühren für die Kreditgewährung von einer Bank zurück fordern. Meine Forderung gehört zu denen, die älter als drei Jahre alt sind und zu denen jüngst der BGH entschieden hat, dass die Verjährung für ab dem 1.1.2004 geschlossene Kreditverträge erst mit Ablauf des 31.12.14 eintritt. Hier....
Ich diskutierte nun schon vor dem BGH-Urteil mit der Bank und habe denen nun nach Veröffentlichung des Urteils eine letzte Frist gesetzt, mir die Gebühr zu erstatten. Sollte das nun bis zum Tag X nicht geschehen, möchte ich verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Variante 1 wäre ein Verfahren beim Ombudsmann der Banken, Variante 2 Klage einreichen. Beides hemmt die Verjährung.
Nur: Wo und wie lege ich form- und fristgerecht Klage ein?
Verwaltungsgericht im Zuständigkeitsbezirk der Bank, dachte ich mir. Aber WAS muss da alles rein? Darf ich das selbst machen oder muss da ein Anwalt ran? Was kostet mich der Spaß und kriege ich das von der Bank wieder, wenn sie a) ein Verfahren verlieren sollte oder b) dann durch die Klageeinlegung einknickt?
Die Geschichte mit dem Ombudsmann ist mir noch unklarer.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
hast du keinen Rechtschutz?
Auch ich habe meine Bank bereits im September angeschrieben. Natürlich wurde angelehnt, mit der Begründung der Verjährung und dem Argument dass es sich um ein Darlehen der KfW Bank handelt.
Ich rief bei meinem Rechtschutz an und sprach dort zunächst mit deren Rechtsberatung. Diese ried mir einen AW vor Ort zu kontaktieren. Die Versicherung sagte mir volle Deckung für das Erstgespräch zu, ohne dass der SB fällig wird. Mit dem AW verblieb ich so, dass wir das Urteil vom BGH abwarten wollten, um zu sehen ob die Verjährung greift.
Gruß
Anfree
Mit dem AW verblieb ich so, dass wir das Urteil vom BGH abwarten wollten, um zu sehen ob die Verjährung greift.
Genau da wird es jetzt spannend, denn die Verjährung greift ja noch nicht. Die Rechtslage ist eindeutig und mit 2x hin- und herschreiben diskutiert. Und nun?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ganze liegt noch beim AW und war zur Wiedervorlage im November vorgemerkt. Wenn ich nichts vom AW höre muss werde ich Ende der Woche dort anrufen.
Da es sich bei mir nicht um einen Verbraucherkredit im klassischen Sinne handelt, sondern einen von der VR-Bank vermitteltes KfW Darlehen, sieht die Sache eh nochmals anders aus.
Es gibt ein AG, dass der Rückforderung entsprochen hat, aber auch eines, dass abgelehnt hat. Soweit ich selbst recherchiert habe dürfte dazu noch ein BGH Urteil ausstehen.
Bei mir ist es ein normaler Verbraucherkredit und so bleibt die Frage:
Wie lege ich form- und fristgerecht Klage ein? (Und WO?) Wie ausführlich muss das sein? Erst mal fristenwahrend, Erklärung folgt? Was kostet das?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich meine, dass man Klage einreichen kann und die Begründung nachliefern kann, innerhalb irgendeiner Frist ...
In der Klage kann man ja reinschreiben, worum es geht und dass die ausführliche Begründung nachgereicht wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
zur Frage der Klagekosten kann ich nix beitragen, aber wie du im Eingangspost selbst festgestellt hast, wäre es zumindest möglich, die Verjährung durch Einschaltung des Ombudsmanns zu hemmen. Und genau das habe ich selbst gerade gemacht. Das Formular gibt's hier.
--
Storm
P.S. Erstaunlich, dass es gar keine Ombudsfrau gibt... 🙂
When nothing goes right - go left!
Danke Storm 😉
Das habe ich gleich mal gespeichert und werde es der/dem Ombudsmann/männin schicken.
Ich hoffe, das reicht, wenn das bei dem Ombudsmenschen eingeht?
LG und Dank, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
ich bin zwar nicht betroffen, aber die Stiftung Warentest sagt folgendes
https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4709243-0/#question-5-1
insbesondere:
"Wenn Sie Ihre Forderung noch durchsetzen wollen, müssen Sie unbedingt sofort einen Rechtsanwalt einschalten oder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Beachten Sie: Wenn die Bank Ihre Forderung darauf hin sofort anerkennt, müssen Sie die Gerichtskosten (bei Erstattung von bis zu 1 000 Euro: 32 Euro) und/oder die Anwaltshonorare (mindestens rund 100 Euro) selbst tragen. Der Antrag auf Mahnbescheid lässt sich auch online stellen. Das an sich gute Online-Formular richtig auszufüllen, ist aber nicht einfach. Unterläuft Ihnen ein Fehler, läuft die Verjährung weiter. Nur wenn der Mahnantrag auf Anhieb korrekt ist und Ihrer Bank alsbald zugestellt wird, stoppt der die Verjährung. Beachten Sie: Elektronisch und damit sofort ist der Antrag nur wirksam, wenn Sie die Möglichkeit haben, ihn mit zertifizierter Signatur zu versehen. Dazu brauchen Sie mindestens eine geeignete Chipkarte mit Signatur und ein passendes Kartenlesegerät. ....
auch Bild rät zum Anwalt: http://www.bild.de/ratgeber/recht/bundesgerichtshof/bgh-urteil-staerkt-kreditnehmer-38333110.bild.html
Irgendwelche Erfahrungen habe ich nicht.
VG Susi
Ombudsmannweib! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also die 32 Euro finde ich ja zivil 😀
Aber ich denke auch Ombudsmannweib klingt am besten. Ich hoffe, dass man da dann auch alles "richtig" macht, wenn man einfach nur das Formular ausfüllt und denen das zugeht.
Vielleicht sind sie ja auch gnädig und geben jetzt nach. Das würde ich ja sehr freundlich finden 😀
LG und Dank!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also bei der Wahrung von juristischen Fristen wäre ich mir beim Ombudsmann auch nicht sicher.
Das ist ja i.d.R. irgendwas freiwilliges der Parteien und entfaltet keine juristische Wirkung.
Darauf würde ich nur setzen, wenn da irgendetwas zur Fristwahrung steht.
Nicht dass es sonst nur Frustwahrung gibt.
Ich würde, glaube ich, auf den gerichtlichen Mahnbescheid setzen.
Das ist aber nur meine Laienmeinung die von jeglichem diesbezüglichem Fachwissen befreit ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
der ordnungsgemäß ausfüllte Mahnbescheid dürfte die größte Sicherheit bieten und ist am teuersten, da man es doch mit einem Anwalt machen sollte.
Andererseits sind es doch viele Fälle, da können die Banken das Ombudswesen nicht wirklich ignorieren.
Aber wie gesagt, ich habe keinerlei Erfahrungen.
VG Susi
Die Frage ist auch, ob JEDE Bank diesem Ombudswesen unterliegt.
Hmpf. Echt blöd. Ich denke, mit dieser Unsicherheit spielen die Banken. Ich hoffe ja, die streiten sich nicht mit mir um die paar Pimperlinge. Also für die. Für mich ist es schon eine nette Finanzspritze.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Andererseits sind es doch viele Fälle, da können die Banken das Ombudswesen nicht wirklich ignorieren.
Wenn die Bank das Problem lösen will, wird sie sicher das Ombudsverfahren akzeptieren.
Nur wenn nicht, eben nicht. Und dann ist es für Alternativen zu spät.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Um wieviel geht es denn?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Für Beträge unter 5.000 Euro sind die Banken an das gebunden, was der Ombudsmensch entscheidet. Im laufenden Verfahren ist die Verjährung gehemmt, sollte der Ombudsmensch dagegen entscheiden, steht der Klageweg noch offen.
Es geht hier "nur" um 460 Euro. Daher sollte ein Ombudsmensch eigentlich reichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na das klingt doch ganz gut.
Dann ziehe ich meine Meinung zurück.
Nur falls das mit dem Ombudswesen noch scheitern sollte, musst du eben beachten, dass die Lunte dann schon recht weit abgebrannt ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Frage ist auch, ob JEDE Bank diesem Ombudswesen unterliegt.
Ob deine Bank dabei ist, siehst du hier.
Es geht hier "nur" um 460 Euro. Daher sollte ein Ombudsmensch eigentlich reichen.
Bei mir geht's auch nur um 200 Tacken, deshalb will ich da auch keinen Anwalt einschalten. Das Geld für ein Einschreiben an die Ombudsmenschen habe ich aber mal investiert. Ob's was bringt, wird sich zeigen. Antwort habe ich noch nicht.
Allerdings muss man sich entscheiden, ob man Klage (bzw. Mahnbescheid) einreicht oder den Ombudsmann einschaltet. Beides geht nicht.
--
Storm
When nothing goes right - go left!