Wie legt man verjäh...
 
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Wie legt man verjährungshemmend wirksam Klage ein?

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Bank selbst steht da nicht drin (die Seite hatte ich auch schon gefunden), zählt aber zur P*stb*nkgruppe.
Ich werde da vorher mal anrufen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2014 22:40
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

schon etwas Neues herausgefunden?

Nachdem du deinen Thread erstellt hast habe ich umgehend bei meinem AW nachgehakt, war auch gut so.

Er meinte zwar es wäre sinnvoll abzuwarten bis es ein BGH Urteil zu Kfw Darlehen gibt. Ich fragte ihn wie sich das mit der Verjährung verhält, das Darlehen ist von 2009. Klage muss noch dieses Jahr erhoben werden.

Brief mit Zahlungsaufforderung an Bank ist raus, Fristsetzung 19.12.14. Anschließend wird Klage erhoben. Deckung der Versicherung für ausergerichtliche Tätigkeit lag vor, höffe dass diese den Gerichtsweg auch abdecken. Es geht um 1120€ nebst Zinsen.

Es würde mich interessiern ob du etwas über das  Ombudsverfahren herausgefunden hast, falls die Versicherung den Gerichtsweg nicht abdeckt .

Gruß anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2014 23:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

soweit ich weiß, kann man an den Ombudsmann verjährungshemmend die Anfrage stellen, meine geht morgen raus, da die natürlich trotz Frist nicht gezahlt haben. Saubande.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 21:38
(@Inselreif)

Wenn sich die Bank dem Verfahren angeschlossen hat, unterwirft sie sich dessen Regeln, einschliesslich Hemmung der Verjährung.
Wichtig ist daher, die Beschwerde beim richtigen Ombudsmann zu platzieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2014 08:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Juhu, alles richtig gemacht, Ombudsmann hat bestätigt, dass Schlichtungsverfahren läuft und Verjährung wirksam gehemmt ist.

:thumbup:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Themenstarter Geschrieben : 23.12.2014 14:52
(@Inselreif)

Meine Bank hat kurz nach Einleitung des Verfahrens "freiwillig" gezahlt (allerdings fehlen noch die Zinsen)

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 23.12.2014 17:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Juhu, alles richtig gemacht, Ombudsmann hat bestätigt, dass Schlichtungsverfahren läuft und Verjährung wirksam gehemmt ist.

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2014 17:32
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