Wie verhalte ich mi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie verhalte ich mich dem Jugendamt gegenüber?

Seite 1 / 2
 
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mitleidende,

kurz zur Vorgeschichte:
Meine Ex-Freundin ist dem JA seit 1997 bekannt. Seit der Zeit bekam Sie im Abstand von 2 Jahren immer wieder Kinder. Unsere gemeinsame Tochter ist das 5. Kind. Mit dem sechsten ist sie gerade schwanger. Meine Tochter ist die einzige die noch bei Ihr ist. Die anderen Kinder wurden in Pflegefamilien gegeben, da die Verwahrlosung der Kinder drohte. Es wurde für jedes einzelne Kind eine Sozialpädagogische Familienhilfe beantragt -> gewährt -> aus Mangel an erfolg eingestellt.

Sie wurde von mir Schwanger als sie 2 Monate mit mir zusammen war. Nein, ich war vorher nicht bei Ihr und sie hat mir auch nichts von Ihrem Vorleben erzählt. Ich liebe unsere Tochter über alles und habe auch zur KM ein Einigermasen gutes Verhältnis. Ich habe zum Beispiel anfangs 3 mal die Woche unsere Tochter für 6 Std. bei mir und einmal zusätzlich über Nacht. Ich glaube damit bin ich hier eher eine Ausnahme. Ich weis aber auch, dass meine Ex es nicht schaffen wird Ihr leben in den Griff zu bekommen und unserer Tochter eine gute Mutter zu sein. Seit der Geburt unserer Kleinen versuche ich Ihr zu helfen. Ich möchte Ihr die kleine nicht wegnehmen. Ich möchte nur nicht dass es ihr geht wie den anderen Kindern.

Nun zur eigentlichen Sache:

Ich habe seit der Geburt (Die kleine wird im Sommer 2 Jahre alt) anfangs noch regelmäßigen Kontakt mit dem JA gehabt. Vaterschaftsanerkennung + Sorgerechterklärung für das GSR. Außerdem natürlich die Termine für den KU. Ich habe dem JA ebenfalls mitgeteilt, das die Wohnung der KM wieder unter aller Sau ist und ob sie nicht mal vorbeigehen möchten um danach zu sehen, nachdem sich die KM bei mir immer Stur stellt. Die „nette Sachbearbeiterin“ bedankte sich bei mir mit den Worten „Super das sie bescheid gegeben haben, ich gehe bei Ihr unangemeldet vorbei“. Darauf hin, einen Tag später, rief Ex mich an und fragte mich warum ich der Dame vom JA solche Geschichten erzählen würde?! Das wars dann natürlich mit dem Umgang, zumindest für 1 Woche…. Die Sachbearbeiterin machte mit der KM einen Termin in 3 Tagen aus. (An dieser Stelle eine Frage in die Runde, versteh ich da was falsch oder bin ich irgendwie blöd?) Wenn zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher einem Schuldner schreibt er kommt in drei Tagen vorbei um zu sehen was er pfänden kann, wer hat dann da noch seinen Plasma-Fernseher im Wohnzimmer stehen? Ich dachte auch dass das Gespräch zwischen mir und JA vertraulich wäre?!  Nun gut hat also nix gebracht. KM hat notdürftig die Wohnung aufgeräumt, gerade so dass ihr nix passieren kann. So ging das ungefähr 4 Monate immer das gleiche Spiel. In der Zwischenzeit, meine Ex hat seit 97 4 Wohnungen gehabt aus denen sie rausgeflogen ist eben aus oben genannten Gründen. Es stand ein neuer Umzug vor der Tür. Sie bat mich ihr zu helfen, da ich der einzige mit Führerschein in ihrem Bekanntenkreis war. Als ich dort hinkam bot sich mir ein so schreckliches Bild, sowas hab ich noch nicht gesehen. Überall Maden, Fliegen. Töpfe mit Schimmel 5cm dick in den Babyflaschen wuchsen Pilze. Ich habe von all dem Fotos gemacht. Habe die Dame vom JA angerufen ihr die Sache erklärt und sie gefragt ob ich Ihr die Bilder mailen soll. Sie meinte Ja, auf alle Fälle wenn es so schlimm ist. Ich habe das dann auch getan. Sie machte wieder einen Termin in drei Tagen aus. (Komisch, denn da wohnte sie ja schon in der neuen Wohnung) als ich sie dann anrief und sie fragte ob das wirklich ihr ernst ist meinte sie: Ich hätte die Bilder nicht machen dürfen, da ich in das Persönlichkeitsrecht der KM eingegriffen hätte. Und wären eh nicht gerichtsverwertbar. Gerichtsverwertbar fragte ich sie??!!! Meine Tochter nimmt Dreck von dem Boden in den Mund. Batterien die da überall rumliegen. Patex Kleber (Der der so Stinkt) und sie erzählt mir was von Gerichtsverwertbar??!! Inzwischen ist ein Jahr vergangen und alles ist beim alten. Wenn ich die kleine hole mache ich Bilder und sammle, da ich beim JA nicht weiter komme. Es wurde auch für unsere Tochter eine Familienhilfe beantragt. Letztens war ein Hilfeplangespräch. Von dem erfuhr ich nur durch Zufall. Ich rief an und fragte warum ich nicht eingeladen wurde. Es wurde mir gesagt dass ich da nicht erforderlich war. Habe ich was falsch verstanden? Haben wir nicht das GSR, bin ich nicht auch Personensorgeberechtigt?  Ich bat sie dann wenigstens mir eine Abschrift von Protokoll zu senden. Ich warte seit 2 Monaten. Die KM erzählt mir auch in letzter zeit was sie immer mit dem JA in Bezug auf den Umgang mit unserer Tochter ausmacht. Ob mich des interessiert ist beiden egal.
So, ich wollte gar nicht so viel schreiben aber so denke ich habt ihr alle Infos die notwendig sind.
Die Fragen:
1. Wie verhalte ich mich dem JA in Zukunft gegenüber?
2. Was kann ich tun, damit ich weis was mit unserer Tochter geschieht?
3. Lohnt sich z.B. eine Dienstaufsichtsbeschwerde
4. Ist es von mir unterlassene Hilfeleistung wenn ich meine Tochter wieder in so einen Müllhaufen bringe (nach dem Umgang)
5. Was kann mir passieren wenn ich sie nicht zurückbringe.
6. Kann mir das GSR entzogen werden wenn das vor Gericht geht und der Richter meint, sie haben nichts getan obwohl sie davon gewusst haben.
7. WAS KANN ICH TUN?????
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Ich bin seit der Geburt meiner Tochter hier im Forum am lesen. Und ich hab richtig ANGST um meine Tochter, wenn ich sehe wie das ausarten kann. Gericht, Emotionen und all das. Wenn noch jemand Fragen hat dann fragt. Erstmal Vielen DANK!!!
Gruß
opalla

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2007 05:04
(@Muckebruder)

Hallo opallabtb & Willkommen auf Vatersein.de

Ganz spontan ist mir so der Gedanke gekommen: Warum hast du nicht mal darüber nachgedacht direkt beim zuständigen Familiengericht das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? Was eierst du mit dem Jugendamt rum, die scheinen - wie es aussieht - eh kein Intresse zu haben was zu ändern,...

Da du - wie du schreibst - GSR besitzt und die Zustände offensichtlich kindeswohlgefährtend sind (§1666), dürfte das doch im Vergleich zu anderen hier kein Problem sein!

Deshalb mein Rat: Besorg dir einen guten Anwalt (Familienrecht) und sieh zu das du deine Tochter da rausholst!!!

Du kannst deiner Ex auch nicht helfen - wenn sie sich selbst nicht helfen will!!! Sie hat mehr als offensichtlich ein Problem, schon vor deiner Zeit (Kinder weggenommen und so,...)!! Wenn Die Maßnahmen des JA - warum auch immer - nicht greifen und du den ganzen Dreck auch noch live erleben kannst, sollten bei Dir längst die Alarmglocken läuten und zu Aktionen bewegen!?!?

Deiner Kleinen solltest du dringend zu Seite stehen!!! Warum schaust du dir das Drama jahrelang an!!!

Begreif ich irgendwie nicht!

*kopfschüttel*

Gruß, Stefan

Ps: Zum Umgang mit Behörden, JA und Gerichten schau mal links oben unter "Erste Hilfe" oder direkt http://vatersein.de/News-file-article-sid-80.html !

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2007 15:16
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort.

Ich habe schon öfter darüber nachgedacht. Ich habe auch schon versucht das JA davon zu überzeugen, das ich richtig liege mit meinen Befürchtungen. Die nehmen mich nur nicht ernst.
Für eine Klage ist es ja notwendig dass das JA eine Stellungname abgibt und die Sachbearbeiterin hat mir klar zu verstehen gegeben, dass das Kindswohl nicht gefährdet ist. Sie hat auch für unsere Tochter wieder  Familienhilfe bekommen. 2 mal in der Woche kommt eine Soz.Pädin vom KiSchutzbund und sozialpädagogigt meiner Ex was vor. Die Sachbearbeiterin gab mir auch zu verstehen das wenn ich Klage, es soweit kommen wird das mir das JA bescheinigt das ich nicht fähig bin mein Kind zu erziehen, da ich nicht Kompromissbereit bin. Was zur Folge hätte dass mir das Gericht meinen Teil der elterlichen Sorge entziehen. Ich werde mehr vom JA boykottiert als von meiner EX… Ich bat ja nachdem ich nicht zum Hilfeplan eingeladen wurde die Dame vom JA mir ein Hilfeplanprotokoll nach §36 SGB – 8 zu schicken. Bis heute nicht da. Dafür erfahr ich von der EX das sie mit dem JA ausgemacht hätte das ich das Protokoll nicht bekomme, da es darin nicht um unsere Tochter geht sondern nur um Sie. Das da Ziele vereinbart wurden, wie sie unserer Tochter eine gute Mutter wird. (Ich konnt nicht anders und musste ihr sagen das sie Damit schon 97, bei der Geburt ihres ersten Kindes hätte anfangen sollen). Sie macht auch mit dem JA aus das ich z.B. wenns blöd lauft die nächsten 6 Wochen meine tochter nicht sehe, da sie kurz vor der Entbindung steht  (Termin ist in 4 Wochen) und 2 Wochen danach soll sich unsere Tochter an das Baby gewöhnen. Da erfahr ich nichts dazu von seiten des JA. Aber du hast recht, theoretisch habe ich nichts zu verlieren meine Tochter kann nur gewinnen. Doch wenns mit der Klage schiefgeht. Bleibt sie bei der KM in dem Siff und ich hab gar nix mehr. (Was nicht viel mehr wäre wie jetzt).
Papier ist geduldig!
Herzliche Grüße

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2007 20:19
(@Muckebruder)

Nochmal Ich (Versteh garnicht das sonst noch keiner was dazu geschrieben hat  :erstaunt078:)

Was ich dir sagen wollte ist: Die wollen dich - warum auch immer - bewußt da raus halten, hab ich das Gefühl!? Das ist leider nicht ungewöhnlich,...

Lass dich nicht in den Hintergrund schieben - Du hast GSR! Fakt ist doch: Deinem Kind geht es nicht gut bei der Mutter, daran ändert auch das JA und eine Soz.Pädin vom KiSchutzbund nichts. Die spielen alle auf Zeit und hoffen auf Wunder - kenn ich aus eigener Erfahrung!? Das JA kann letztendlich sowieso von sich aus nix gravierendes entscheiden, das wird immer ein Gericht klären müßen...

Du hast alles fotografiert und dokumentiert, das ist schonmal gut! Wenn sich das Jugendamt daraufhin nicht angemessen rührt, dann solltest du vieleicht mal über einen Besuch beim Jugendamtleiter und wenn das nicht fruchtet notfalls beim Bürgermeister nachdenken. Dafür wäre rechtlicher Beistand vorteilhaft!

Deswegen geh mal zum Anwalt. Wenn du Rechtsschutz hast übernehmen die meistens Beratungsgespräche beim Sorgerecht, wenn nicht dann hol dir einen Beratungshilfeschein beim Gericht, wenn du es dir finanziell nicht leisten kannst! Wenn du die Erziehung deiner Tochter verantwortungsvoll managen, Kinderbetreuung gewährleisten und bisher stetigen Umgang nachweisen kannst, bist du sicher auch später bei Gericht zumindest in Sachen ABR die bessere Wahl. Das Familienrecht in Deutschland ist zwar ungerecht, aber nicht (immer) blind - siehe z.Bsp. meinen Fall!

Eines ist klar: Es wird nicht leicht werden - aber wenn nicht Du, wer soll es dann für die Kleine regeln !?

Eventuell kannst du ja mit deiner Ex sprechen, vieleicht stimmt sie ja - dem gemeinsamen Kind zuliebe - zu, das die Kleine zu dir kommt und wenn das nicht geht dann bitte such dir einen guten Anwalt und lass dich beraten. Bei mir zumindest änderte sich nach meiner Klage aufs ABR und einem Schreiben des Anwalts ans JA schnell die Frontenverteilung dort.

Auf jeden Fall, tu etwas!!!

Wir haben in Deutschland genug vernachlässigte Kinder, lass Deines nicht auch Eines werden!

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2007 21:50
(@hessenklaus)
Schon was gesagt Registriert

Die Sachbearbeiterin machte mit der KM einen Termin in 3 Tagen aus. (An dieser Stelle eine Frage in die Runde, versteh ich da was falsch oder bin ich irgendwie blöd?) Wenn zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher einem Schuldner schreibt er kommt in drei Tagen vorbei um zu sehen was er pfänden kann, wer hat dann da noch seinen Plasma-Fernseher im Wohnzimmer stehen? Ich dachte auch dass das Gespräch zwischen mir und JA vertraulich wäre?! 

Hallo opalla,
allein hier siehst Du schon, was das JA in vielen Fällen wert ist.
Aufgrund einer Intervention beim JA wegen Gewalttätigkeiten in einer bestimmten Familie, bekam ich zu hören : "Ach wissen Sie, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich." Oder in meinem Fall war es so, das anläßlich des ABR die Tante vom Jugendamt zusammen mit einer Praktikantin (!) nur den Haushalt meiner Ex aufsuchte und wie es da aussah, kann man sich denken : die Wohnung tiptop aufgeräumt, die Kinder gewaschen und gekämmt, Kaffee und Kuchen auf dem Tisch...
Es bringt nichts, sich mit dem JA zu begnügen

Die Fragen:
1. Wie verhalte ich mich dem JA in Zukunft gegenüber?
2. Was kann ich tun, damit ich weis was mit unserer Tochter geschieht?
3. Lohnt sich z.B. eine Dienstaufsichtsbeschwerde
4. Ist es von mir unterlassene Hilfeleistung wenn ich meine Tochter wieder in so einen Müllhaufen bringe (nach dem Umgang)
5. Was kann mir passieren wenn ich sie nicht zurückbringe.
6. Kann mir das GSR entzogen werden wenn das vor Gericht geht und der Richter meint, sie haben nichts getan obwohl sie davon gewusst haben.
7. WAS KANN ICH TUN?????
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Ich bin seit der Geburt meiner Tochter hier im Forum am lesen. Und ich hab richtig ANGST um meine Tochter, wenn ich sehe wie das ausarten kann. Gericht, Emotionen und all das. Wenn noch jemand Fragen hat dann fragt. Erstmal Vielen DANK!!!
Gruß
opalla

Tschulligung, bin etwas in Eile, daher die kurzen Antworten.
Ad 1: siehe obige Antwort, zumindest erwecke den Anschein, hilfsbereit und fürsorglich für deine Tochter zu sein.
Ad 2 : siehe Punkt 5
Ad 3 : selten. Gegen wen? Kostet auch viel Zeit
Ad 4 : In allen anderen Lebenslagen ja. Hier drücken alle ein Auge zu
Ad 5 : Nichts !!! Ganz einfach nach dem letzten Umgang das Kind "nicht mehr herausrücken." Schließlich hast Du das GSR (sic !), siehe auch Punkt 4, und die Polizei hat anderes zu tun, als Kinder irgendwo wegzuholen.
Ad 6 : Versteh ich nicht. Du tust und machst doch
Ad 7 : muckebruder hat schon Recht. Anwalt suchen,  Tochter nach künftigem Umgang bei Dir "behalten" und ansonsten die Ruhe  bewahren, tu nichts ohne Deinen Anwalt, sofern er Dich und Deine Probleme ernst nimmt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2007 23:45
(@PhoeniX)

Moin

Kenne deine Situation nur zu gut.

Behalte das Kind ein und deine EX wird das ABR beantragen mit erlaß auf einstweilige Verfügung der Kindesrückführung. Aufs SGR hat sie im normalfall keine Chance, weil du die Kindesentziehung aus Sorgerechtlichen Gründen begehst und es somit dem Kindeswohl dienlich ist.

Dann wird es einen Terin von innerhalb 2-3 Wochen beim AG geben. Beantragst du das ABR zieht es sich wie Kaugummi und es gehen schnell Monate ins Land.

Meißt geht das Kind dann erst für die Dauer des Verfahrens zurück zur Mutter und es wird ein gerichtspsychologisches Gutachten angefordert (oder auch nicht).

Sollten sich deine Gründe bestätigen wirst du das ABR bekommen. Wenn nicht bekommt es die Mutter.

Gruß

Martin

PS steck den Kopf nicht in den Sand. Ich bin durch so eine Aktion zum alleinerziehenden Vater geworden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 00:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du als Elternteil hast einen Schutzauftrag. Nimmst du diesen wahr (Einbehaltung des Kindes), wird man es dir in einem Verfahren um die Ohren knallen. Nimmst du es nicht wahr, wird man dir dies zum Vorwurf machen und dich als (ebenso) erziehungsungeeignet vermuten.

Mal als ganz böse Anmerkung: Deine Ex ist für das JA ein Produktionsfaktor. Damit meine ich nicht rein die Kinder. Ich meine es im Sinne von Beschäftigung, Fallzahlen und Heimunterbringung.

Das JA hast du gegen dich soweit erkennbar. Also kann die Einbeziehung des JA und dein Appel an dieses zwecks Unterstützung für dein Kind nicht erfolgversprechend sein. Gleichzeitig solltest du dich auch nicht vom JA verschrecken lassen. Das Recht wird von Richtern gemacht und nicht vom JA.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 10:28
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

Danke für all eure Antworten.
Ich finde es nur zu erstaunlich, das dass JA seit nun mehr 10 Jahren der KM immer wieder Hilfe anbietet und gewährt. Deep hat schon recht, wo bei mir da einfällt, dass die KM vor einem halben Jahr kurzerhand zu  Ihrer Mutter ziehen wollte. Der Ort liegt außerhalb des Einzugsgebiets für das JA. Da konnte es dem JA nicht schnell genug gehen die Akte zu schließen. O-Ton JA „Sollen die sich dort doch mit dem hoffnungslosen Fall beschäftigen“. Kann mir einer von euch bitte die Frage beantworten ob ich die Bilder die ich gemacht habe Gerichtsverwertbar sind. Vielleicht hilft es euch zu wissen, dass ich dafür nicht eingebrochen bin, sondern zu der Zeit offiziell mit ihr zusammen gewohnt habe. Ich habe mir also nicht gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft oder ähnliches. Wie sieht es mit den Akten vom JA aus, Hilfeplangespräche ihrer anderen Kinder, Psychologische Berichte, usw. Ich habe irgendwie das Gefühl das meine Ex mit dem JA unter einer Decke stecken, bis jetzt hat der Umgang einigermaßen regelmäßig stattgefunden. Ich bin im Sommer letzten Jahres berufsbedingt mit meiner neuen Frau 250 km weit weg gezogen. Der Umgang hat sich somit auf jedes zweite WE reduziert. Lief auch alles gut, bis meine Frau eine Fehlgeburt im 4. Monat erlitt. Ich hab mich mit meiner EX zusammengesetzt und mit ihr geredet, sie bat mich davon abzusehen die kleine mit zu mir zu nehmen, da sie nicht weis wie meine Frau reagiert wenn sie unsere süße sieht. Ich stimmte dem zu nachdem mich meine Frau ebenfalls darum gebeten hatte. Wir machten also aus, dass ich zu ihr komme und dort die kommenden WE verbringe. Letze Woche hatte ich ein Telefonat mit meiner EX um zu fragen wann ich die kleine nun wieder bei mir haben könnte. Sie erzählte mir von ihrer 6 Wochen Regelung (Wie oben im anderen Beitrag beschrieben) und dass sie das so mit dem JA ausgemacht hätte. Es kommt mir so vor als wollen sie zeit verstreichen lassen um mich dann so hinzustellen als wollte ich meine Tochter nicht mehr sehen usw… Hätte ich nicht vorher angehört werden müssen (GSR)? Ich fragte sie dabei auch ob sie den inzwischen das Hilfeplan Protokoll von unserer Tochter hätte. Sie sagte dann das sie ebenfalls mit dem JA ausgemacht hat das ich das nicht bekomme, da es darin nicht um unsere Tochter geht sondern nur um ihr Privatleben. Auch die Familienhilfe hätte nichts mit der kleinen zu tun sondern nur das sie leben kann. Versteh ich was falsch. Steht in dem SGB nicht drinnen das alle Beteiligten zu Rate gezogen werden sollen und beraten werden? Steht da nicht auch drinnen das es Hilfe für das KIND ist? Und nicht das sich die Mutter ein schönes Leben macht und sich auf der Fam.-Hilfe ausruht. Die ist sowieso der Witz. Ich habe die Soz.Pädin einige male gesehen, wenn ich unsere Kleine abgeholt habe. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, aber ich verstehe nicht wie man einer KM die offensichtlich seit Jahren mit jedem ihrer Kinder Probleme hat eine Fam.-Helferin an die Seite zu stellen die gerade mal 24 Jahre alt ist und 5 Jahre jünger als die KM ist. KM tanzt ihr nämlich nur auf der Nase rum. Der Strom wurde schon 2-mal für die Dauer von je 2-3 Tagen abgestellt. Sie hat inzwischen wieder die Wohnung gekündigt bekommen. Die ganze Wohnung ist vermüllt. Und die Hilfe besteht darin, das auf dem Kühlschrank ne alte leere Beba2 Dose steht in der Belohnungen sind. Wenn sie also einmal in der Woche eine Tüte Müll runterbringt (in der Wohnung stehen mindestens 20) dann darf sie sich da was rausnehmen. So tolle Sachen wie ein Hanuta oder so.  Ich musste sooo lachen als ich das gesehen habe. *andenkopflang* Meine bitte mal ein Gespräch mit der Fam.-Helferin unter vier Augen zu haben ist bis heute nicht erhört worden.  Ich werde jetzt mal nach einem Fam.-Anwalt googlen. Habt ihr einen Tipp wo ich einen geeigneten finde? Gibt es eine Seite in der Anwälte z.B. bewertet werden? Hab da bis jetzt noch nix gefunden. Was haltet ihr von der „HILFE“?
So long… Grüßle aus Schwaben

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 12:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

nicht zu vergessen ist, dass deine Ex eine sichere Einnahnmequelle ist. Wer weiß (ich will da nix unterstellen), vielleicht bekommt irgendjemand gelegentlich für seine Vermittlung von Kindern in Heimplätze einen Briefumschlag...

Ist auch egal, weil's in der Sache nicht hilft.

Megawichtig ist, dass du verlässlichen und kontinuierlichen Umgang sicher stellst.

Die Fotos sind schwer verwertbar, da du diese ohen Genehmigung des Mieters (der KM) gemacht hast, somit die grundrechtlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung missachtet hast. Natürlich kann im Verfahren sich langsam vorgetastet werden, wie der Richter dazu steht.

Sollte der Hilfeplan für deine Ex aufgestellt worden sein, so hast du tatsächlich weder ein Mitsprache- noch Informationsrecht.

Einen guten RA zu finden ist keine einfache Sache. Gib doch bitte an, für welchen Raum du suchst und guck selbst mal im Forum "Rechtsanwälte" oder frage dort gezielt nach.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 12:44
(@Muckebruder)

Moin

Also, ich kann aus eigener Erfahrung folgendem nur zustimmen:

Deine Ex ist für das JA ein Produktionsfaktor. Damit meine ich nicht rein die Kinder. Ich meine es im Sinne von Beschäftigung, Fallzahlen und Heimunterbringung.

Das Jugendamt kann ja nur in dem Rahmen agieren, wo es befähigt ist Hilfen anzubieten - entscheiden tut in Sachen ABR und SR, wie bereits geschrieben wurde, immer ein Richter. Deshalb wird nie ein JA zu dir sagen:“ Behalten Sie ihr Kind nach dem Umgang einfach ein,…“ Deine Ex ist dort die ideale Gelegenheit Hilfemaßnahmen zu verteilen. Leider haben die Leute dann meistens nicht die Motivation wirklich Hilfe zu leisten und eventuelle Missstände aufzudecken. Damit würden die ja ihre eigene Arbeit und die der Kollegen der letzten 10 Jahre in Frage stellen,... Keiner pinkelt sich beim JA gegenseitig ans Bein! Scheint Ehrenkodex zu sein da  :rofl2:

Meine Tochter war schon als Heimkind abgestempelt und wenn ich nicht reagiert hätte, wäre sie es noch heute! Kürzlich meinte eine Heimerzieherin mal zu mir: "Was hätten wir machen sollen ?! - Uns gehen die Heimkinder aus,..."

Ich denke das du den Kontext begriffen hast!

Ich bin immernoch der Meinung das ein gerichtlicher Weg in deinem Fall die vieleicht bessere Lösung ist. Mit dem Kopf durch die Wand (also Kind einbehalten) würde ich in Anbetracht des voreingenommenen  JA nicht in Erwägung ziehen. Das wichtigste ist erstmal ein Anwalt der hinter der Sache steht und dem etwas an deinem Fall liegt - davon gibt es offensichtlich nicht mehr viele! Ich habe nach einigen Absagen der Top Kanzleien hier, glücklicherweise  Einen gefunden!?

Das mußt du jetzt erstmal abchecken! Eventuell gehst du mal aufs Familiengericht, stellst dich ein wenig dumm und erkundigst dich mal. Die arbeiten jeden Tag mit Anwälten – vielleicht bekommst du da einen guten Tip!
Die JA wissen auch mit wem sie lieber nicht zusammengeraten würden, aber die Info wirst du sicher nicht bekommen  :rofl2: Ansonsten gibt es eventuell in deiner Stadt auch eine Vätergruppe (Väteraufbruch, ect. ) bei denen du Hilfe bekommen kannst,...

Dem Jugendamt gegenüber würde ich jetzt ruhig bleiben und immer fein Präsens zeigen. Wichtig ist, das du hartnäckig dran bleibst -  am Besten geschickt so viel wie möglich Leute da involvierst, ohne jemanden zu sehr auf den Geist zu gehen! Die gehen nämlich da alle zusammen Mittag essen und bereden wie sie am Besten – ohne ja nicht nach außen hin unprofessionell dazustehen – am Besten da rauskommen, um den „hoffnungslosen Fall“ bestmöglich über die Bühne zu bekommen,…

Schreib weiter alles fein auf und dokumentier alles, auch jeden Kontakt zum JA und zur Ex. Mach deinen Umgang zuverlässig und regelmäßig. Lass dir die Umgangszeiten am Besten schriftlich geben, damit du später bei Gericht "beweisen" kannst regelmäßig Umgang wahrgenommen zu haben. Stell auch ein paar Extraanträge auf Umgang - auch wenn sie abgelehnt werden. Hauptsache schriftlich und nachweisbar!? Nimm zur Übergabe daheim bei Exchen unterschiedliche - nach außen hin - neutrale glaubwürdie Leute mit, als Zeugen! Werde erfinderisch,...

Und bedenke auch: Am Ende spielt die Ex auch dir gegenüber ein fieses Spiel – weil sie sich in Sicherheit wiegt,…

Auf jeden Fall – ich wiederhole mich – tu etwas für deine Kleine!

Dafür wünsch ich dir schonmal viel Kraft & Mut - aber glaub mir: Es Lohnt sich  🙂

Grüße,

Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 13:01




(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure schnellen Antworten,

zur info:

Die Hilfe wurde für unsere gemeinsame Tochter gewährt, nicht für die KM.

Ihre anderen Kinder sind nicht im Heim untergebracht sondern in Vollzeitpflege Familien.

Es soll schon seit Nov. 2004 eine Kindesrückführung zur KM stattfinden für 2 der 4 Kinder. Die anderen beiden mag sie nicht "die sind nämlich krank und des kann ich gar net brauchen" (Der älteste hat ADHS)

@Deep:

ich habe zur zeit als ich die kopien der unterlagen gemacht und die fotos geknippst habe, dort in der Wohnung zumindest offiziel gewohnt. (war dort pol. gemeldet). Die KM hat auch an allen Stellen (JA, ARGE usw.) angegeben das wir dort einen gemeinsamen Hausstand haben. Ich wohnte zu der Zeit nicht dort sondern bei meiner jetzigen Frau. Aber zumindest offiziell... Sieht das dann anders aus mit der Gerichtsverwertbarkeit?

Ich frage euch hier, weil das noch unverbindlich ist. Wenn ich beim Anwalt bin denke ziehe ich das durch mit Klageerhubung usw.
Ich habe nur Angst eben alles zu verlieren. Selbst wenn mir das GSR aberkannt wird und mein Anwalt eine Umgangsregelung für mich raushaut, weis ich das mir die KM alle Steine in den Weg legt um unsere kleine nicht mehr zu sehen. Bis jetzt war immer gute Miene zum bößen Spiel. Was bringt es mir notfalls dann mit der Polizei meine kleine zum Umgang zu bringen?? Es ist jetzt schon schlimm für Sie. Ich würde es damit ja nur schlimmer machen, oder?

Ich wohne übrigens im Raum Augsburg

Danke nochmal für eure super schnellen Antworten

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 13:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Hilfe wurde für unsere gemeinsame Tochter gewährt, nicht für die KM.

Dann bist du zwingend zu den Hilfeplangesprächen einzuladen und hast deine Zustimmung zu bekunden durch Unterschrift.

Es soll schon seit Nov. 2004 eine Kindesrückführung zur KM stattfinden für 2 der 4 Kinder. Die anderen beiden mag sie nicht "die sind nämlich krank und des kann ich gar net brauchen" (Der älteste hat ADHS)

Zur Einstellung der KM sach ich lieber nix. Die Erfolglosigkeit der Rückführung hat einen Grund - und den kannst du für dich nutzen.

ich habe zur zeit als ich die kopien der unterlagen gemacht und die fotos geknippst habe, dort in der Wohnung zumindest offiziel gewohnt. (war dort pol. gemeldet)...Sieht das dann anders aus mit der Gerichtsverwertbarkeit?

Aber ganz bestimmt. Dummerweise kommt nun der Punkt hinzu, dass du dich eben dort nicht aufhieltest. Und selbst wenn, wirst du dir die Frage gefallen lassen müssen, warum du diesen Zustand hingenommen hast. Werte dies nicht als Vorwurf meinerseits, sondern als potenzielle Frage eines Richters.

Ich habe nur Angst eben alles zu verlieren.

Verständlich

Selbst wenn mir das GSR aberkannt wird

Unwahrscheinlich.

und mein Anwalt eine Umgangsregelung für mich raushaut, weis ich das mir die KM alle Steine in den Weg legt um unsere kleine nicht mehr zu sehen.

Dann gibt es wieder eine Klage und dann mit Zwangsmittelandrohung.

Was bringt es mir notfalls dann mit der Polizei meine kleine zum Umgang zu bringen??

Das wird nicht passieren.

Es ist jetzt schon schlimm für Sie. Ich würde es damit ja nur schlimmer machen, oder?

Aber die Chance, es für sie besser zu gestalten solltest du nutzen. Wer etwas macht, kann verlieren. Wer nix macht hat schon verloren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 13:45
(@Muckebruder)

Menno,...Gib dir einen Ruck und geh zum Anwalt !?

Was hast du bzw. dein Kind (noch) zu verlieren. In Anbetracht der Tatsachen die du hier darlegst wird die niemand etwas wegnehmen können - ganz im Gegenteil! Du sagst & merkst ja selbst was dein GSR derzeit "wert" ist - auch nix!

Vieleicht liegt das an den Tatsachen, oder aber auch an Dir !!! Gemeinsames Sorgerecht bedeutet gemeinsam zu sorgen!!!

Also sorge dich auch darum und ziehe zumindest den Versuch in Erwägung bessere Vorraussetzungen zu schaffen. Mit jedem Tag den die Kleine im Dreck dort verbringt, machst du dich zwangsläufig latend mitverantwortlich dafür. Die Rechtliche Grundlage etwas zu unternehmen hast du mit dem GSR.

Es geht schließlich nicht nur um dich, sondern um dein kleines Kind!!!

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 14:05
(@PhoeniX)

Dann bist du zwingend zu den Hilfeplangesprächen einzuladen und hast deine Zustimmung zu bekunden durch Unterschrift.

Sorry wenn ich widerspreche. Aber er hat nur ein "eingeschränktes" Informationsrecht und muß die Zustimmung via Unterschrift geben. Aber die Anwesenheit des Umgangselternteils ist nicht notwendig und wird geziehlt abgelehnt, da der Betreuungselternteil durch dessen Anwesenheit gehemt wäre. Eingeschränkt, weil ihm nur die Dinge mitgeteilt werden die das Kind direkt betreffen. Was die KM betrifft fällt unter die "amtliche Schweigepflicht".

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2007 01:58
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

danke für die antworten,

hab einen Termin beim RA ausgemacht. Bin mal gespannt wie des läuft, denn ich wollte eigentlich einen Mann (Stichwort "eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus). Aber erstmal Vorurteilsfrei dahin...

@PhoeniX

So was in die Richtung dachte ich mir auch schon. Dennoch denke ich steht es mir zumindest zu, eine Abschrift des Hilfeplan-Protokolls zu bekommen. Das Privatleben meiner Ex, (solange unsere Tochter nix dabei passsiert) ist mir jacke wie hose. Ich möchte nur informiert sein was mit der kleinen passiert.

Habe keine Lust irgendwann die kleine abzuholen, und muss mir dann anhören "Du ich hab beim letzten Gepräch mit dem JA ausgemacht, dass die kleine in Pflege kommt, weil ich hab ja jetzt das Baby und da wird unsere dann zuviel", klingt zwar komisch aber so is die drauf. Deswegen würd ich lieber das ganze ein bischen schriftlich (HP-Protokolle) beobachten. Es wär mir auch egal wenn des eine KV-Zensierte Version davon ist....

In der Hoffnung das alles noch gut wird....

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2007 12:41
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo opallabtb,

mich interessiert noch, ob sich der häusliche Zustand bei der Km auch bei der Tochter bemerkbar macht?
Wie geht es ihr gesundheitlich und machen sich die häuslichen Vernachlässingen auch äußerlich bei der Kleinen bemerkbar ( Kleidung z.B.)?

Bisher wurde von dem Zustand der Wohnung geschrieben und daß die anderen Kinder bereits in Pflegefamilien sind. Manche Verläufe deiner Geschichte ähneln sich mit der meines LGs. Deshalb frage ich nach.

LG
Tina * die dir ein großes Kraftpaket schickt

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2007 17:37
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

das erstaunliche ist in der Tat, dass sie unsere Tochter immer sauber anzieht. Das ist aber auch schon alles. Sie war mit Ihr die ersten 15 Lebensmonate 2 x wöchentl. beim Arzt "Pilzinfektionen, grippale Infekte, und diverse andere Weh-Weh-chen". Eine Information oder Mitsprache beim Arzt bekomm ich nicht. Ich kann leider auch nicht immer mit zum Arzt, da ich ca. 200 km weit weg wohne. Ich hab sie um so banale Dinge gebeten wie z. B. regelm. Zähneputzen. Das wird aber völlig ignoriert. Ebenso die bitte doch die kleine von den Essensresten zu befreien bevor sie ins Bett geht und ihr noch was frisches anzuziehen. Ich habe mitbekommen das sie 2 Tage lang das Nutella-Brot im Gesicht mit rumgetragen hat. In der Zeit hat sie das Haus nicht verlassen. Ich will damit sagen, das sie also nach aussen hin den schein erweckt alles wäre in ordnung.

grüße

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2007 18:41
(@PhoeniX)

Ahoi

Ich will damit sagen, das sie also nach aussen hin den schein erweckt alles wäre in ordnung.

Des ist meistens so.  ;( Mehr Schein als sein halt. Deswgen bekommen die Nachbarn auch nie was mit, bevor "schlimmeres" passiert.

Information oder Mitsprache beim Arzt bekomm ich nicht.

Ein Brief mit der Androhung das du die Informationen, die dir wegen des GSR zustehen gerichtlich einzuklagen löst die Zunge der Ärzte meißt sehr schnell.  😉
Einen Vordruck findest du >hier<

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2007 22:12
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Oppaundsoweiter

ich habe mal mit jemandem gesprochen, der JÄ (vielleicht sogar die Betroffenen) von innen kennt. Er will mir morgen 1-2 Anmerkungen diesbezüglich. zukommen lassen, die ich dann hier reinschreibe.
Auf jeden Fall (das ist jetzt meine Schreibe), würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, insbesondere in Bezug auf deine Isolierung durch das JA in Sachen Pflege etc..
Das du das Verhältnis mit dem JA gar nicht mehr belasten kannst, weil es sowieso aus welchen Gründen auch immer nicht auf deiner Seite ist, erkennt man allein schon an der Unverschämtheit, dir erst die Bilder zu entlocken, und dir dann damit eine reinzuwürgen. Hätte das JA seinem Auftrag gemäß gehandelt, wäre ein UNANGEMELDETER Besuch die einzig richtigfe Reaktion der SB vom Amt gewesen.

Soweit erstmal, morgen mehr.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2007 22:25
(@opallabtb)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Tipp in der ersten Hilfe.

Und auch an haddock, ich freu mich schon auf deine Ausführungen!!

Zu dem Thema mit den Nachbarn:
Selbst wenn die was mitbekommen so denke ich nicht das sie handeln würden. Meine Ex wohnt in einer sehr sozial-schwachen gegend. (Wohl aufgrund dessen, dass sie schon einige Wohnungen gekündigt bekommen hat). Ich hab mir das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde auch schon überlegt, bin dann aber zu dem Schluss gekommen das es nix bringt. oder mal anders gefragt, ich muss doch diese Beschwerde, denk ich bei dem SA nächsten dizipl. Vorgesetzten stellen, oder? Wen dem nämlich so ist, kann ich mir das ganze Sparen, denn die halten alle zusammen. Ich hab mir überlegt an die Öffentlichkeit zu gehen. Seit ich hier im Forum mitlese denke ich mir aber das meine Geschichte im Vergleich zu den LEIDER VIELEN anderen hier kein Ohr findet. Ich denke unsere Bevölkerung ist so sensibilisiert, das des niemanden mehr interessiert wenn solche Missstände aufgedeckt werden. Vorallem wenn man nicht selber drinn steckt. Gerade in den letzten Tagen hört man doch sändig das wieder tote Kinder in Häusern vergraben und in Kühltruhen gelagert werden. Die hätten mal soviel Kreativität beim Verhüten haben sollen. Sorry gehört nicht hier her musste aber mal raus. Wir wird grad schon wieder ganz anders....

Einen schöne Nacht euch allen... Bis Morgen...

opalla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2007 02:35




Seite 1 / 2