Hallo zusammen!
Ich habe eine - vielleicht seltsam klingende Frage:
Meine hExe hat eine massive Unterhaltsnachzahlung von mir bekommen (5-Stellig).
Das sollte meiner Meinung nach ja Auswirkung auf die PKH haben, die sie ohne Ratenzahlung bekommen hat.
Ich weiss jetzt das das Gericht bis zu 4 Jahre rückwirkend die PKH-Entscheidung ändern kann wenn sich die Vermögensverhältnisse geändert haben.
Welcher Stelle gibt man denn da einen Hinweis der vielleicht zu einer nochmaligen Überprüfung führt ?
Die Frage mag jetzt extrem gehässig klingen, aber leider ist es wohl notwendig das hExe und Familie merkt das Anwälte Geld kosten.
Wer 2 Wochen vor dem Entscheidungstermin zum Unterhalt meint nochmal einen entsprechend völlig sinnfreien Antrag auf einstweilige Anordnung zum Unterhalt stellen zu müssen, der mich alleine an Anwaltskosten 800EUR gekostet hat, der braucht wohl mal einen solchen Hinweis ...
Hi habakuk
Der Name ist lustig, finde ich.
Welcher Stelle gibt man denn da einen Hinweis der vielleicht zu einer nochmaligen Überprüfung führt ?
An keiner, das Gericht nimmt über Rechtspfleger sporadisch solche Überprüfungen vor.Bis zu m.W.4 Jahre nach der Klage oder der Bewilligung.
Gruss Wedi
Servus habakuk,
zufälligerweise habe ich Heute einen Brief vom Amtsgericht erhalten, bei dem die Scheidung gelaufen ist.
Ich wurde 2007 geschieden und damals hatten sowohl ich als auch meine EX PKH (übrigens jetzt VKH). Bei mir wurde von Anfang an Ratenzahlung festgesetzt und auch von mir geleistet.
Anfang diesen Jahres habe ich plötzlich ein Schreiben erhalten, dass meine Vermögensverhältnisse überprüft werden, um zu sehen, ob ich nicht Ratenzahlung leisten muss. Als ich beim Gericht anrief und erklärte, dass ich bereists seit Dezember 2008 mit Ratenzahlungen fertig bin sprach man mir eine erneute Überprüfung der Sache zu.
Heute kam dann eben noch das folgerichtige Schreiben, dass sich die Sache in meinem Fall damit ja erledigt hat.
Ergo: Das Gericht prüft scheinbar selbständig, ob sich bei den VKH-Empfängern nicht etwas verbessert und somit auch nachträglich noch Geld zu holen ist.
Weise Deine Ex doch einfach mal darauf hin...... Ist schon mal weniger gehässig als ein Anruf beim Amtsgericht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle