Hallo .
Ich habe mal wieder eine Frage .
Meine Frau bekommt Prozesskostenhilfe - deckt diese jetzt nur die Prozesskosten ab oder auch die Anwaltskosten ? Dies würde für mich erklären warum sie wegen jedem Scheiß zum Anwalt rennt und fleißig Briefe schreiben lässt - ich sehe es aber so das die Prozesskostenhilfe nur für die Kosten bei Gericht aufkommt . Was ist richtig ?
Danke
Moin,
Prozesskosten setzen sich zusammen aus:
- Gerichtskosten
- Kosten eigener RA
- Kosten gegn. RA
- Kosten Beweiserhebung
PKH greift für gerichtsanhängige Verfahren, nicht für außer-/vorprozessualen Schriftverkehr. Dieser ist über ggf. die Beratungshilfe abgedeckt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich sehe es aber so das die Prozesskostenhilfe nur für die Kosten bei Gericht aufkommt
Falsch! Damit wird in einem GERICHTLICHEN Verfahren auch ihr Anwalt (also nicht deiner, auch wenn sie verliert) bezahlt. Insofern schreibt ein Anwalt, der AUßERGERICHTLICH in immer wieder anderen, als den gerichtlich anhängigen Verfahren, Briefe schreibt, aus Dummheit, denn das bekommt er über die PKH nicht bezahlt und die Beratungshilfe zahlt nicht für AUßERGERICHTLICHE Vetretung.
Ein Anwalt kann das aber natürlich machen, wenn er weiß, dass es sowieso ein Gerichtsverfahren, für das er PKH beantragen kann und bekommen wird, geben wird...
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna