Benachrichtigungen
Alles löschen
Kurze Frage:
Wenn meine Ex auf mehr UNterhalt klagen will, welche Gerichte sind dann zuständig? Die an meinem oder die an ihrem Wohnsitz?
Bei Streitigkeiten die den Zwerg angehen, sind es die am Wohnort des Kindes, aber bei Unterhalt?
Gruß, PP
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2011 21:51
Moin,
Gerichtsstand ist das am Wohnsitz des Unterhaltsgläubigers zuständige Amtsgericht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 25.10.2011 23:48