Hallo ihr Lieben,
wie in meinem anderen Thread schon berichtet, bin ich beim Vergleich zu KU und TU recht glimpflich davon gekommen.
Die detaillierten Zahlungsaufforderungen der Landeskasse zu PKH/VKH sind inzwischen auch schon eingetrudelt.
Die ausgehandelten knapp 1.000,- kann ich jetzt auch nicht so geschwind vom Konto nehmen.
Deshalb meine Frage zur Zahlungsfrist dieser Schuld.
Im ganzen Vergleichstext steht keine Frist oder ähnliches drin. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vergleich ja sofort rechtskräftig.
Gibt es hier gesetzliche oder übliche Fristen?
Grüßle
PvF
Hallo PvF,
mein LG hatte seine Anwältin gefragt, wie das denn mit einer Frist beim Vergleich ist.
Sie sagte, die Summe ist ab sofort fällig. D.h. natürlich jetzt nicht das du das jetzt umgehend heute noch überweisen mußt, aber doch recht zügig. Und wenn der Vergleich bereits vom Gericht vorliegt, würde ich versuchen schnellstens zu überweisen oder eine Zahlungfrist mit der Gegenseite versuchen auszuhandeln.
Gruß
PP
Hallo princesspeachy,
danke für die schnelle Antwort.
Dann muss halt kurzfristig der Überziehungskredit herhalten. Hatte mich so gefreut, dass ich mal am Ende des Monats noch ein paar Kröten übrig hatte.
Zum Glück habe ich eine Familie, die mir finanziell unter die Arme greift (eigentlich wollte ich mit 40 nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein :mad:)
Grüßle
PvF