Zu niedriges Einkom...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zu niedriges Einkommen für Sozialwohnung? Jugendamt und Wohngeldstelle geschockt

 
(@monocerus74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitglieder und Gäste,

was wir heute zu Ohren bekamen schlägt dem Fass den Boden aus!!!!!
Wir, das sind mein Lebensgefährte, meine 15.jährige Tochter mit ihrem Sohn 8.Monate und ich.
Leben derzeit in einer 2.Zimmer-Wohnung, suchen seit 1.Jahr was größeres, haben einen Wohnberechtigungsschein.
Letzten Freitag schauten wir uns eine 4.Zimmer Wohnung an 559 Euro Kaltmiete bei Mietstufe 6 hier in unserem Landkreis Schleswig-Holstein Nähe Hamburg, nur mit Wohnberechtigungsschein.
Heute die Aussage vom Wohnungsunternehmen, wir bekommen die Wohnung nicht, unser Einkommen sei zu niedrig, obwohl hälftiges vom Jobcenter übernommen werden würde da meine Tochter mit Baby eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet und unser Einkommen somit nicht angerechnet wird.
Billigeren Mietraum gibt es hier aber nicht- warum also solche Aussagen- heisst für uns wir bekommen NIEMALS eine größere Wohnung!!!!
Habe das umgehend ans Jugendamt und die Wohngeldstelle gemeldet und die waren geschockt, haben ja fürs Baby eine Vormundschaft vom Jugendamt, die wissen wie beengt wir leben und der 8jährige Sohn meines Lebensgefährten kann auch nicht mehr bei uns übernachten eben weil wir keinen Platz haben.
Habe nun in meiner Not im Vorzimmer bei der zweiten Stadträtin angerufen und hoffe auf den versprochenen Rückruf, die ist hier für den sozialen Bereich verantwortlich.
Ach ja zahlen jetzt für die 2.Zimmer nur 50 Euro weniger Kaltmiete ohne Zuschüsse zu bekommen, liegen da über der Einkommensgrenze sogar beim Wohngeld.
Mal schauen was bei dieser Angelegenheit noch alles auf uns zu kommt!!!! Sozial ist sowas überhaupt nicht mehr geschweige denn Kinderfreundlich!!!

monocerus74 und ihre jetzt traurige Familie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2015 12:16
(@monocerus74)
Schon was gesagt Registriert

haben erstaunlicherweise einen rückruf erhalten, was dabei raus gekommen ist, tja wie erwartet gar nix, das jugendamt soll versuchen uns zu helfen.
wissen nur inzwischen das wir für diese wohnung ein nettoeinkommen nicht unter 2500 euro brauchen, ob nun zwei oder 4 personen ist egal.
Der Beistand vom Jugendamt für den Kleinen wird am Montag mal bei der Wohnungsbaugenossenschaft anrufen, dabei wird aber auch nichts raus kommen, die sagen ja immer sie können da nicht helfen.
Werde wohl somit wie geplant mein vorhaben durch ziehen, ab Februar Teilzeitstelle mit An und Abfahrt per Bus von 12.00-18.30  und im Sommer kann ich in der neu gebauten Kita des Kleinen anfangen von 4.30-10.30 Uhr aber auch da erreichen wir nicht die 2500 euro, voll verzweifelt bin.
Zudem macht die Ex immer häufiger Druck, hat unter Hartz4 ne Wohnung 3.Zimmer, 60 m2, um die 600 euro kalt für sich und den Sohn. Umziehen nicht nötig da kein billigerer Wohnraum vorhanden.
Ihre Kommentare immer das kann nicht sein das wir nichts finden.
Ach ja vom Jobcenter aus zählen wir als zwei Bedarfsgemeinschaften, wobei wir kein Hartz4 beziehen, dürften nach deren Berechnung eine Wohnung bis 1060 Euro ohne Heizkosten, nach den Hartz4 Richtlinien beziehen ( 2x 2 Personenhaushalt), nur wir bekommen nicht einmal eine Wohnung mit den oben genannten 559 kaltmiete. Wer bitte soll sowas verstehen!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2015 14:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn es vielleicht nicht hilft, manchmal freuen sich die Wohnungsgesellschaften, wenn klar ist das die Miete vom Amt bezahlt wird.
Wenn die Wohnungsgesellschaft allerdings genügend Anfragen von Zahlungsfähigeren hat und sie Euch nicht wollen, dann wird das nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 17:30
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde selber suchen und Klinken putzen bei den Vermietern. Wenn ich auf die Wohnungsbaugesellschaft oder sonstwen
gewartet hätte, wäre ich heute immer noch nicht aus der alten Wohnung raus.

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Wohnungsgesuch für meine Kinder und mich aufgegeben, hatte auch geschildert, was die
Wohnung kosten dürfte und hatte reichlich Anfragen und kam so auch schliesslich ein preiswertes
Mietangebot auch ohne WBS und ohne die Frage, wie die Miete finanziert wird.
Klar ist das dann kein brandneuer Neubau gewesen, aber das war ja klar. Wenn ich in eine solvente
Wohnung einziehen will, dann wird auch ein solventer Mieter erwartet und der muß sich dann erstmal
vor dem Vermieter nackig machen. Das geht auch ohne, wenn man keine überzogenen Ansprüche an
seinen Wohnraum hat.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 19:15