Zuschuss Kindergart...
 
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Zuschuss Kindergartengeld?

 
(@mitsch82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe vor mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Sie bringt ein 3jähriges Kindergartenkind, das bei ihr lebt mit.
Ich bringe einen Sohn mit, das zur Hälfte bei mir lebt, jedoch Kindergeld erhält seine Mama.

Im Moment erhält meine Freundin den Kindergarten vom Jugendamt erstattet.

Wird da mein Geld dann mit angerechnet, oder gilt es erst nach einem Jahr zusammenlebend als feste Lebensgemeinschaft?

Wir leben in Bayern.

Verdienst von mir ca 1.600,- Euro

Verdienst von ihr ca 750,- (Arbeit) + Kindergeld 184,- + 225 Unterhalt = ca. 1.159

Miete beläuft sich auf 500,- Euro ohne Nebenkosten
Strom, Wasser, Heizung sind nochmal 100,-

Wird mein Gehalt da jetzt sofort schon komplett mit angerechnet. Wir sind noch nicht mal ein Jahr zusammen.

Ich danke schon jetzt für hilfreiche Antworten.

Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2013 14:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ihr müsst in die Satzung der Kita bzw. des Trägers gucken. Das ist nicht deutschlandweit gleich geregelt. Bei mir ist es so, dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird, wenn die Eltern zusammen leben und das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind lebt, wenn die Eltern getrennt sind. Neue Partner, Ehepartner etc. spielen dabei keine Rolle.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2013 14:31
(@mitsch82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Antwort. Werde mich da dann schlau machen.
Wo kann ich die Satzung des Trägers sehen? Der Antrag wird immer beim Kreisjugendamt gestellt.

Im Moment erhält meine Freundin Hartz IV als Aufstockung ca 300,- monatlich dazu.
Sie hat ca. 500,- Euro Miete zu zahlen.
Beim Zusammenzug sind auch so viel Miete fällig.

Wie ist es da? Bekommt sie dann noch Unterstützung? Wird mein Geld da sofort mit einbezogen, oder wird es erst einbezogen,
wenn die Partnerschaft nach einem Jahr als fest gilt?

Möchten uns nicht über den Tisch ziehen lassen und finden dieses Forum echt klasse.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2013 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mitsch,

Wie ist es da? Bekommt sie dann noch Unterstützung? Wird mein Geld da sofort mit einbezogen, oder wird es erst einbezogen,
wenn die Partnerschaft nach einem Jahr als fest gilt?

eine feste Partnerschaft spielt hier keine Rolle. Ob und wie oft Ihr miteinander in die Kiste steigt, interessiert keinen; nur, dass Ihr gemeinsam wirtschaftet. Und das gilt ab dem Tag des Zusammenzugs.

Ist ja auch irgendwie logisch: Beim Steuernzahlen gibt's auch keinen Bonus von der Sorte "Niemand weiss, ob der Job fest ist; also muss man im ersten Jahr keine Steuern bezahlen." Und auch bei der Lohnfortzahlung und beim Arbeitslosengeld sagt niemand "warten wir erst mal ein halbes Jahr, ob seine Krankheit/Arbeitslosigkeit sich überhaupt verfestigen".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2013 19:30
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Sorry Martin, aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht !

@mitsch

wenn die Partnerschaft nach einem Jahr als fest gilt?

Was du meinst ist die sogenannte "Einstehensgemeinschaft". Diese darf nach einem Jahr angenommen werden. Bis dahin werdet ihr getrennt behandelt und dein Einkommen spielt keine Rolle für die Hartz 4 Bezüge deiner Freundin.
Wenn sie bei dir wohnt, kann sie aber die anteilige Miete und Nebenkosten und auch die Anteiligen Heizkosten beantragen und wird diese dann auch bekommen.

Mit Ablauf des Jahres wird dann eine "Einstehensgemeinschaft" angenommen und dein Einkommen wir angerechnet. Stelle dich darauf ein, dass du ab diesem Zeitpunkt für deine Freundin und deren Kind aufkommen mußt.

Jemmy

PS.:Ihr müsst einen Fragebogen ausfüllen, welcher recht persöhnlich ist. Ich rate davon ab, dort anzugeben, das du beispielsweise über ihr Konto verfügen kannst, oder sie über deins. Ansonsten wird eine Einstehensgemeinschaft unterstellt und das Probejahr wir euch verweigert.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2013 19:40
(@mitsch82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke euch für die Antworten.

Ein Einstehungsgemeinschaft liegt also bei uns noch nicht wirklich vor. Sie hat ein Kind und ich mit jeweilige andere Partner.
Erst nach einem Jahr, ist das so richtig?

Hab das im Internet gefunden:

Gesetzliche Vermutung[Bearbeiten]
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
-länger als ein Jahr zusammenleben,
-mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
-Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
-befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das heisst, dass ich bzw sie im Antrag auf Hartz IV beim Feld: Bedarfsgemeinschaft mit anderer Person nein ankreuzen muss, erst nach einem Jahr ein ja, oder liege ich damit komplett falsch?

Jedoch versorgen wir zwar keine gemeinsamen Kinder, jedoch aber die Kinder vom jeweiligen Partner mit. Ist ja beim Punkt 3 so gegeben, oder?

Danke nochmal.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2013 21:25